Beschlussvorlage - 2021/BV/1876

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Zustimmung zur Annahme der Sachzuwendungen in Form von 26 Notebooks und
5 Beamern des Schulvereins Musikgymnasium Käthe Kollwitz an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Wert von insgesamt 28.667,48 EUR brutto wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV


bereits gefasste Beschlüsse:

keine
 

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Sachverhalt:

 

Im Jahr 2020 hat der Schulverein des Musikgymnasiums Käthe Kollwitz 26 Notebooks und fünf Beamer angeschafft, um die Ausstattung der Schule mit IT-Technik, vor der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, zu verbessern und die Möglichkeiten des digitalen Lehren und Lernens auszubauen. Mit der Beschlussfassung sollen die Geräte übergeben und in Betrieb genommen werden. Sie sind mit der Übergabe zu aktivieren.

 

Der Schulverein hat die Gerätetypen vorab mit dem Schulverwaltungsamt aus technologischer Sicht abgestimmt. Die Geräte wurden mit einer vierjährigen Garantie eingekauft.

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung sowie Pkt. 6 GA 2/3 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:
 

Das Anlagevermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhöht sich
um 28.667,48 EUR.

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen