Stellungnahme - 2020/AF/1287-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das „Bündnis für Wohnen“ - Vereinbarung zur aktiven, sozialverträglichen und nachfragegerechten Weiterentwicklung des Rostocker Wohnungsmarktes für die Jahre 2018 bis 2023 - wurde am 14.03.2019 unterzeichnet. Zur Bearbeitung der Themen und zur Findung von Schwerpunkten wurden die in der Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen durch Handlungsmaßnahmen, Benennung der Verantwortlichen sowie des Umsetzungszeitraumes weiter untersetzt. Die Partner und Mitwirkenden im Bündnis für Wohnen wurden gebeten, ihre Verpflichtungen ebenfalls entsprechend aufzubereiten. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Maßnahmen, die sowohl die Stadt als auch die anderen Bündnispartner betreffen, ist eine Abrechnung der Erfüllung per 31.12.2020 vorgesehen. Der Stand der Erfüllung kann per 30.09.2020 verwaltungsintern abgefragt und danach zusammengestellt werden, wenn das gewünscht wird.

 

Corona bedingt haben keine Treffen der Arbeitsgruppen stattgefunden.

 

 

 

 

Holger Matthäus

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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