Beschlussvorlage - 2020/BV/1437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung in der Maßnahme 1011404201388899 – Hard- und Software, Vernetzung in Höhe von 1.109.200 EUR wird erteilt.

 

  1. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung in der Maßnahme 1011404202000199 – Mobiliar und Einrichtungen in Höhe von 42.000 EUR wird erteilt.

 

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in der Maßnahme 8354802201900101 – Landstromanlage Warnemünde in Höhe von 801.200 EUR und Minderauszahlungen in der Maßnahme 8354801202000420 – Mühlendammschleuse - Herstellung Hochwassersicherheit in Höhe von 350.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 S. 2 KV i. V. m. § 6 Abs. 4 Hauptsatzung,
§ 50 Abs. 1 KV M-V

 

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Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

In der Vorlage wird die Umwidmung von Finanzmitteln behandelt, die noch in diesem Jahr wirksam werden müssen. Eine Verschiebung in den November würde den Beschaffungsprozess erschweren bis unmöglich machen, da aufgrund der Größenordnung Vergabeprozesse zu berücksichtigen sind. Die Notwendigkeit der Maßnahme an sich ist in der Vorlage selbst vorgenommen.

 

Sachverhalt:

Mit der Neubildung des Amtes für Digitalisierung und IT ergeben sich bzgl. der Aufbauorganisation Änderungen, die eine Nachsteuerung bei der Ausgestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume nach sich ziehen. Zu besetzende Stellen und veränderte Arbeitsweisen erfordern eine entsprechende Ausstattung. Diese Veränderungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2020/2021 nicht vorhersehbar.

 

Die Corona – Situation und die nachfolgenden Anforderungen an eine veränderte Arbeitsweise der Stadtverwaltung bedingen Änderungen in der IT-Infrastruktur.

Eine Flexibilisierung der IT- Arbeitsplätze ist nur durch einen Technologiewechsel sinnvoll möglich. Alle dazu notwendigen Investitionen betreffen die Ausstattung mit Hard- und Software, bzw. die Umgestaltung und Anpassung von Arbeitsplätzen.

 

In der Vorlage wird die Umwidmung von Finanzmittel behandelt, die noch in diesem Jahr wirksam werden müssen. Eine Verschiebung in den November würde den Beschaffungsprozess erschweren bis unmöglich machen, da aufgrund der Größenordnung Vergabeprozesse zu berücksichtigen sind. Die Notwendigkeit der Maßnahme an sich, ist in der Vorlage selbst vorgenommen.

 

Für die Digitalisierung der Stadtverwaltung nimmt die Einführung der E-Akte einen hohen Stellenwert ein. Das ursprüngliche Einführungskonzept ging von einer schrittweisen Einführung bis 2027 aus. Hier hat ein Strategiewechsel stattgefunden. Das Ziel der Einführung der E-Akte bis 2022 hat Auswirkungen auf die Bereitstellung von Lizenzen sowie auf die Ausgestaltung der Arbeitsplätze mit 2 Monitoren.

 

Eine Einordnung der Software für den Personalrat in den entsprechenden Haushalt ist aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen bisher nicht gelungen. Die vorgesehene Beschaffung in 2020 konnte zugunsten von Corona-Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Durch eine Mittelbereitstellung kann die Einführung der Software zeitnah durchgeführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 10 Produkt: 11404   Bezeichnung: IuK

Investitionsmaßnahme Nr.: 1011404201388899/ Pos. diverse s. (siehe Anlage 1) 

Bezeichnung: Hard- und Software, Vernetzung

Investitionsmaßnahme Nr.: 1011404202000199/ Pos. 1 (siehe Anlage 1) 

Bezeichnung: Mobiliar und Einrichtung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2020

diverse

 

 

 

1.151.200

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.10.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen