Beschlussvorlage - 2020/BV/1215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Sachzuwendung an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 6.707,42 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV


bereits gefasste Beschlüsse:

-
 

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Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock hat eine Sachzuwendung von der Winfried-Gerhardt-Stiftung in Form von 4 Ruhe- und Pflegesesseln „Relax“ über insgesamt EUR 6.707,42 erhalten. Diese Sessel sollen auf der Neonatologie für die ‚Känguruh-Pflege‘ Frühgeborener eingesetzt werden.

 

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V i.V. mit § 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.


 

Die „Erklärung über die Hingabe einer Sachzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff. AO für die Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Nr. 3 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 9 AO), Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 6.707,42.

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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