Beschlussvorlage - 2020/BV/0822

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme einer Sachzuwendung in Form eines Konvolutes (Anlage) zugunsten des Kulturhistorischen Museums Rostock im Wert von

8923,52 Euro.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, § 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt

 

bereits gefasste Beschlüsse:  

keine

 

Sachverhalt:

 

Die

Fielmann AG Hamburg

Weidestraße 118 a

22083 Hamburg

 

hat dem Kulturhistorischen Museum Rostock am 02.02.2018 eine Sachzuwendung, den Nachlass des Hofmedicus Dr. Johannes Schröder, 1799 - 1879 Rostock
überlassen.

 

Künstler: verschiedene

Werk:  hist. Schriftstücke, Gemälde, Büste

Jahr:  150 - 190 Jahre alt

Wert:   8923,52 EUR


Das Konvolut ergänzt die Sammlung des Kulturhistorischen Museums sinnvoll

und geht in diese ein.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2  Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.01.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen