Stellungnahme - 2021/AN/2763-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Seit Beginn der 2000er-Jahre wird an den Planungen für eine Sanierung des Rosengartens gearbeitet. Um alle planungsrelevanten Belange im Vorfeld auszuloten, wurde eine denkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet, ein Baumgutachten erstellt und Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Bäume unterliegen einer regelmäßigen Begutachtung der Fachleute des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen.

 

Die umfassende denkmalpflegerische Zielstellung (DZ) liegt als verbindliche und durch das Landesdenkmalpflegeamt bestätigte Vorgabe vor und bildet die entscheidende Abwägungsgrundlage aller von dieser Zielstellung abweichenden Maßnahmen. Die DZ formuliert als wesentliche Ziele den Erhalt und die nachhaltige Erneuerung der historischen Gestaltung des Parks, zu der unabdingbar die drei Baumreihen gehören.

 

Zu den Punkten 1 bis 3 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

Bezüglich des Umgangs mit den Baumreihen wurde entsprechend der rechtlichen Regelungen des Denkmal- und des Naturschutzrechtes durch die zuständigen Behörden einvernehmlich festgelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen/müssen, um einen maximalen Erhalt der geschützten Bäume zu ermöglichen und welche Maßnahmen zu langfristig sicheren optimalen Wuchsbedingungen für Nachpflanzungen führen werden.

 

Dabei wurden ebenso die sich zukünftig verschärfenden Klimaextreme wie Sturmböen, Trockenheit und höhere Temperaturen berücksichtigt. Die häufiger auftretenden Witterungsextreme haben großen Einfluss auf die Bäume. Anhaltende Trockenperioden verringern die Vitalität der Bäume; diese sind anfälliger gegenüber Schädlingen und Krankheiten, was zu einer Verkürzung der Lebenserwartung führt. Dieses ist auch im Rosengarten spürbar, vor allem bei den schlechten Bodenverhältnissen – Erde und Bauschutt aus dem 19. und 20. Jahrhundert, hoher Verdichtungsgrad und damit verbundenes schnelles oberflächliches Ablaufen des Regenwassers.

Es liegen mehrere Baumgutachten vor, wobei das aktuelle Gutachten bescheinigt, dass die im Ergebnis vieler Abwägungsprozesse zu entnehmenden Linden (5 Stück) aus der nördlichsten Baumreihe eine sogenannte Reststandzeit von 10 Jahren und zum Teil von weniger als 10 Jahren aufweisen.

 

Weitere Begutachtungen durch Fachleute des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen (Untere Naturschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock) haben Vitalitätsverluste durch den Befall von Schädlingen diagnostiziert, die nicht reparabel sind. Eine Verlängerung der Lebenszeit ist daher unwahrscheinlich. Fazit: Die Bäume sind nicht gesund.

 

Das ist auch mit einem ohnehin zu erfolgenden Rückschnitt der Kronenbereiche (Totholz, Sicherung von ausreichender Belichtung für benachbarte Bäume) nicht erreichbar.

 

Zu 2.

Mit der in Variante 2 geplanten Neupflanzung von maximal 20 in Reihe entlang der Wallstraße stehenden Jungbäumen (Baumqualitäten mind. Stammumfang 25 cm) wird aus Sicht der Fachplaner nicht nur eine sehr gute Kompensation und somit eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Allee ermöglicht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Vermehrung von Biomasse und Förderung der Biodiversität geleistet.

 

Nur die zusammenhängende Neupflanzung erlaubt technologisch effektive Standort- und bodenverbessernde Maßnahmen, um den neuen Bäumen bestmögliche Entwicklungschancen einzuräumen. Die Nachpflanzungen der Bäume 4 und 5, Variante 2 (siehe Plan Anlage) ist dahingehend noch zu überprüfen, ob die geplanten Maßnahmen der Bodenverbesserung und Bewässerung ausreichend sind für diesen Standort.

 

Die oben angesprochenen bodenverbessernden Maßnahmen (Schaffung eines großvolumigen Wurzelkanals mit Substrat und integrierter Bewässerung) können die angrenzenden Wurzelbereiche der verbleibenden Linden mit vorsichtiger Handarbeit in einem zumutbaren Rahmen berücksichtigen.

 

Das Prinzip der intensiven Bodenverbesserung ist bei einzelner kleinteiliger Nachpflanzung technologisch effektiv so nicht umsetzbar, ohne die Wurzelbereiche der verbleibenden 5 Großlinden zu schädigen. Zudem entspricht die in der Variante 1 maximal mögliche Pflanzung von 5 Bäumen mit Anwuchssicherheit nicht den Zielen der Denkmalpflegerischen Zielstellung und wird folgerichtig von den Ämtern abgelehnt.

 

Bei einer generellen Schließung der Lücken auf allen historischen Baumstandorten ist eine standort- und artgerechte Entwicklung der Bäume aus fachlicher Sicht nicht zu erwarten. Der Konkurrenzdruck der bestehenden Bäume im Wurzelbereich wie auch in der Belichtung bietet keine gute Grundlage für eine vitale, gesunde Entwicklung der Neupflanzung. Eine völlige Schließung der Lücken ist in keinem Fall erfolgsversprechend und wird folgerichtig von den Ämtern abgelehnt.

 

Eine so entscheidende Abweichung von den Vorgaben der DZ stellt das hergestellte Einvernehmen zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde in Frage.

 

Zu 3.

Bei der Betrachtung der in der Denkmalpflegerischen Zielstellung Rosengarten mit „Fällung“ oder mit „Bei Abgang kein Ersatz an dieser Stelle“ gekennzeichneten Bäume muss zwischen Denkmalbereich und Bereichen außerhalb klar unterschieden werden.

 

Grundsätzlich ist ein Nachpflanzen von abgängigen Bäumen außerhalb des Denkmalbereiches aus heutiger Sicht richtig, sofern den Bäumen ausreichend Wachstumschancen eingeräumt werden können. Sofern diese Bäume abgängig sind, wird das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen diese Bäume unter Berücksichtigung aller technischen und planerischen Vorgaben auf städtischen Flächen nachpflanzen. Die Nachpflanzung entlang der Nordseite der Bebauung August-Bebel-Straße/Rosengarten ist vor allem unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der südlichen Reihe im Rosengarten und der mit rechtskräftiger Baugenehmigung bestätigten Freiflächengestaltung auf dem Bebauungsgrundstück zu beurteilen.

 

Die Vorgabe des Verzichtes auf Nachpflanzung der Bäume an der Hermannstraße und an der Steinstraße, die innerhalb der Grenzen des Denkmals stehen, ist unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes zu bewerten.

 

Aus formaler Sicht ist auch hier das hergestellte Einvernehmen bindende Grundlage. Die Verbindung des Rosengartens mit den historischen Wallanlagen, die symmetrische Gliederung der Schmuckanlage Rosengarten und der schlechte Zustand der Bäume sind Gründe für die Ausweisung als „zu fällende“ Bäume.

 

Fazit

Zur Umsetzung der Denkmalpflegerischen Zielstellung Rosengarten unter Berücksichtigung der ökologischen und nachhaltigen Entwicklung des Rosengartens befürworten die Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Variante 2. Diese schafft in kürzester Zeit eine für das Denkmal Rosengarten und die Biomassenerhaltung im Stadtzentrum ausgewogene und sinnhafte Lösung.

 

Alle Varianten der Zwischenpflanzung bei Erhalt der bereits geschädigten 5 Linden führen zu einem Ergebnis, deren Erfolg aus fachlicher Sicht nicht gesehen wird.

 

Die Alternative bei einer Nicht-Bestätigung der Variante 2 kann aus rechtlicher und fachlicher Sicht nur ein Erhalt des Status quo sein. Die Reihe kann dann erst nach natürlichem Abgang der nördlichen Lindenreihe insgesamt nachgepflanzt werden.

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Dr. Chris von Wrycz Rekowski

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.01.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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19.01.2022 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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