Beschlussvorlage - 2021/BV/2801

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 2. Aktualisierung der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2013/14 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2023/24 (Anlage), um die Fortführung der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten an der Universitätsmedizin Rostock weiterhin zu ermöglichen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

- § 22 (3) Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m.

 -  Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG-M-V) in der aktuell                gültigen Fassung

 -  Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen in                              Mecklenburg-Vorpommern (SEPVOBS M-V) in der aktuell gültigen Fassung

 -  Verordnung über die Organisation des Unterrichts, die Voraussetzungen und das
  Verfahren für die Aufnahme von Bildungsgänge der beruflichen Schulen in
  Mecklenburg-Vorpommern (BSOrgVO – M-V) in der aktuell gültigen Fassung

 


bereits gefasste Beschlüsse:

2013/BV/4392  4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2013/14 bis 2017/18 und für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23

2016/BV/1478 1. Aktualisierung  der  4. Fortschreibung des  Schulentwicklungs-planes der  Schulnetze  der  beruflichen  Schulen der Hansestadt Rostock für den  Planungszeitraum  der  Schuljahre  2015/16  bis  2017/18  und  für den Prognosezeitraum 2018/19 bis 2022/23

Reduzieren

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung berufliche Schulen - SEPVOBS M-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. März 2021, wurde die Dauer des Planungszeitraums und somit der Zeitpunkt der nächsten regulären Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für berufliche Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum Abschluss der derzeit laufenden externen Evaluation der Berufsschullandschaft Mecklenburg-Vorpommerns auf das Ende des Schuljahres 2023/24 verschoben.

 

Aufgrund des „Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz – ATA-OTA-G)“ vom 14.12.2019, welches die genannten Berufsausbildungen erstmals umfassend bundeseinheitlich regelt und das zum Beginn des Schuljahres 2022/23 hinsichtlich der Arbeit in den beruflichen Schulen wirksam wird, muss die Ausbildung dieser bislang nach einer Empfehlung der  Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft ausgebildeten Berufe in den fachlichen Rahmen des genannten Bundesgesetzes sowie in den organisatorischen Rahmen des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und der Berufliche Schulen Organisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BSOrgVO – M-V) überführt werden.

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet die Bildungsakademie der Universitätsmedizin Rostock in Trägerschaft der Universitätsmedizin Rostock seit 2011 die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) sowie seit 2009 die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) nach den Empfehlungen der  Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft an. Aktuell werden in beiden Bildungsgängen 130 Schülerinnen und Schüler in 6 Klassen ausgebildet. Die Universitätsmedizin Rostock möchte auch nach der bundesgesetzlichen Neuregelung der ATA- und OTA-Ausbildung die Ausbildung dieser Berufe weiter anbieten.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock befürwortet den Erhalt der ATA- und OTA-Ausbildung in der Verantwortung und Trägerschaft der Universitätsmedizin Rostock, da die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht beabsichtigt, die ATA- oder OTA-Ausbildung parallel an der Beruflichen Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt und der Hanse-und Universitätsstadt aufzunehmen, die Ausbildung weiterer Fachkräfte in diesen für die medizinische Versorgung wichtigen Berufen aber weiterhin sichergestellt sein muss.

 


Um den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere den Anforderungen des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) zu entsprechen, muss die Bildungsakademie der Universitätsmedizin Rostock ihre ATA- und OTA-Schule in eine berufliche Schule in Trägerschaft der Universitätsmedizin Rostock nach § 103 Absatz 1 Punkt 3 SchulG M-V umwandeln.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Schulentwicklungsplanungsträger für die neu zu gründende berufliche Schule an der Universitätsmedizin Rostock in Trägerschaft der Universitätsmedizin Rostock, da nach Auskunft des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern § 107 Abs. 1 SchulG M-V analog anzuwenden sei.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat daher mit den weiteren Planungsträgern der Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern ein Abstimmungsverfahren nach § 1 Abs. 3 Schulentwicklungsplanungsverordnung für berufliche Schulen Mecklenburg-Vorpommern (SEPVOBS M-V) geführt. Gegenstand war die Überführung der ATA- und OTA-Ausbildung von der Bildungsakademie der Universitätsmedizin Rostock zur Beruflichen Schule der Universitätsmedizin Rostock in Trägerschaft der Universität Rostock gem. § 103 Absatz 1 Punkt 3 SchulG M-V mit jeweils landesweitem Einzugsbereich und beginnend mit dem Schuljahr 2022/23. Drei Landkreise erklärten ihr vollumfängliches Einvernehmen zu diesem Planungsvorhaben, die übrigen Planungsträger äußerten sich nicht. Aus diesem Grund wird die aktuell gültige 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock um die neue berufliche Schule in Trägerschaft der Universitätsmedizin Rostock als Schule in Trägerschaft eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft gem. § 103 Absatz 1 Punkt 3 SchulG M-V ergänzt und sie informatorisch aufgenommen, also ebenso aufgeführt, wie berufliche Schulen in freier Trägerschaft, die sich ebenfalls nicht in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden. Alle Angaben zu beruflichen Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befinden, ergehen nachrichtlich und beruhen auf den Angaben der entsprechenden Träger. Folglich wird die berufliche Schule der Universitätsmedizin Rostock mit den Bildungsgängen ATA und OTA in einem neuen Unterkapitel „3.7 Aussagen zur voraussichtlichen Schulentwicklung beruflicher Schulen in der Hansestadt Rostock in Trägerschaft eines Krankenhauses in öffentlicher Trägerschaft“ in die 2. Aktualisierung der 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen.

 

Die ATA- und OTA-Berufe sind für das Klinikum Südstadt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von großer Relevanz. Das Klinikum Südstadt möchte die bisherige Kooperation in der OTA-Ausbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Beruflichen Schule des KMG Klinikums Güstrow fortführen sowie zukünftig ggfs. auch die ATA-Ausbildung in Güstrow durchführen, sobald diese dort möglich ist. Da die Berufsschulorganisationsverordnung M-V, welche die örtlichen Zuständigkeiten für die ATA- und OTA-Ausbildung ab dem kommenden Schuljahr regeln wird, für jeden Ausbildungsstandort die Festlegung von Einzugsbereichen erfordert, darf weder der Einzugsbereich der zu bildenden beruflichen Schule der Universitätsmedizin Rostock für die ATA- und OTA-Ausbildung als einziger Standort in Mecklenburg-Vorpommern die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einschließen, noch dürfen die Einzugsbereiche anderer Standorte (insb. der beruflichen Schule des KMG Klinikums Güstrow) die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausschließen.

 

Die Position der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist daher, dass analog zu allen anderen Berufen der Höheren Berufsfachschule „Gesundheits- und Pflegeberufe“ für jeden Standort der ATA- und OTA-Ausbildung unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in der BSOrgVO M-V ganz Mecklenburg-Vorpommern als Einzugsbereich definiert werden soll, um die größtmögliche Wahlfreiheit sicherzustellen.

 

Die Universitätsmedizin Rostock hat bei den im Vorfeld stattgefundenen Abstimmungen mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dieser Bedingung zugestimmt und in ihrem Planungsvorhaben daher einen jeweils landesweiten Einzugsbereich vorgesehen.

 

Zusammenfassend soll es der Bildungsakademie der Universitätsmedizin Rostock demnach ermöglicht werden, ihre bisherige Tätigkeit in der ATA- und OTA-Ausbildung auch unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen fortzuführen. Zudem soll die bisher bestehende Wahlfreiheit hinsichtlich des Ausbildungsstandorts bestehen bleiben, so dass das Klinikum Südstadt die bisherige Praxis fortführen kann.

 

Insofern decken sich die Interessen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Universitätsmedizin Rostock, zudem bestehen keine weiteren Auswirkungen auf das restliche Netz der beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Reduzieren

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.01.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.01.2022 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen