Beschlussvorlage - 2021/BV/2334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2017/AN/2825 - Prüfauftrag zur Bebauung einer Fläche in Groß Klein

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hatte mit dem Antrag Nr. 2018/AN/3959 beschlossen, „eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen, die die Einordnung einer Verkehrstrasse [zwischen Seelotsenring und Hermann-Flach-Str. in Groß Klein] unter Berücksichtigung einer möglichen Wohnbebauung zum Inhalt hat“. Es sollten dabei die Entwicklungspotentiale und -absichten der Unternehmen im Maritimen Gewerbegebiet zwischen Warnemünde und Groß Klein mit den dort ansässigen, standortprägenden Unternehmen vorab ausgelotet und mitberücksichtigt werden. In die Machbarkeitsstudie war ein den zukünftigen Anforderungen entsprechender möglicher Umbau bzw. Ausbau des „Nordkreuzes“ am Ortseingang Warnemünde miteinzubeziehen.

Das Planungsbüro INROS-Lackner wurde 2020 mit einer schrittweisen Untersuchung beauftragt. Zunächst sollte geklärt werden, ob die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit für die Anbindung des Werft- und Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein heute und auch langfristig gegeben ist. Würde eine verkehrstechnische Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden, sollte in einem zweiten Schritt in Varianten eine zusätzliche Straßenverbindung von der Stadtautobahn durch Groß Klein bis zur Werftallee geprüft werden.

Die Untersuchung hat ergeben, dass die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit – sowohl heute als auch langfristig – generell gegeben ist und es lediglich an einzelnen Knoten im Untersuchungsgebiet zwischen Warnemünde, Lichtenhagen und Lütten Klein / Schmarl geringfügige Änderungen an Ampelsteuerungen und den Umlaufzeiten bedarf, um die Leistungsfähigkeit zu festigen.

Damit wird bestätigt, dass der Industrie- und Werftstandort Warnemünde / Groß Klein ohne signifikante Schwächen an das lokale und überörtliche Straßennetz angebunden ist und aus verkehrstechnischer Sicht kein Bau einer weiteren Verbindungsstraße zum Industrie- und Werftstandort erforderlich ist.

Es eröffnen sich neue Möglichkeiten für sinnvolle städtebauliche und stadträumliche Ergänzungen in der Fläche zwischen Seelotsenring und Hermann-Flach-Str., die im Rahmen vertiefender städtebaulicher Untersuchungen zu betrachten sind.

Die verkehrstechnische Untersuchung empfiehlt darüber hinaus, die Qualität der Stadtbereichsverbindung zwischen Lichtenhagen und Groß Klein für den Rad- und Fußverkehr weiterzuentwickeln.

Vor dem Hintergrund, dass seitens der Deutschen Bahn AG eine Erneuerung der Fußgängerquerung und des Bahnsteigzugangs am Haltepunkt Lichtenhagen ab 2025 ff. vorgesehen ist, soll eine Untersuchung zur Schaffung einer Radverbindung bzw. die Aufwertung der Fußgängerverbindung zwischen dem Stadtbereichszentrum Lichtenhagen, dem Haltepunkt Lichtenhagen und dem Stadtbereichszentrum Groß Klein (Klenow-Tor) durchgeführt werden. Elementar dabei ist auch die Anbindung des querenden Radverkehrs an den Radschnellweg Warnemünde – Rostock Hbf.

Im Rahmen der durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und dem Amt für Mobilität beauftragten Untersuchung wurden neben dem Tiefbauamt auch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen und das Umweltamt, die beiden direkt betroffenen Ortsbeiräte Warnemünde und Groß Klein sowie der im Maritimen Gewerbegebiet Groß Klein ansässigen größeren Unternehmen beteiligt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.08.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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10.08.2021 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

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10.08.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

Beschluss:

Der Ortsbeirat vertagt die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

 

 

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12.08.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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17.08.2021 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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07.09.2021 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

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14.09.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

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23.09.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

Abstimmung über den ersetzenden Änderungsantrag des Ausschusses (2021/BV/2334-04 (ÄA)):

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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29.09.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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12.10.2021 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

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12.10.2021 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

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02.11.2021 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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03.11.2021 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde/Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

 

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 


 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2334-04 (ÄA) (s. TOP 9.2.2) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2334:
 

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde/Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und dem Industriestandort Warnemünde künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

 

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen, können in einer Dimension entfallen, welche Entwicklungen zur Überwindung der räumlichen Trennung zwischen Groß Klein und Lichtenhagen und weiteren städte­baulichen Entwicklungen im gesamten Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht widersprechen. Dies gilt insbesondere für den zukünftigen Fuß- und Radverkehr.

Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies jeweils nachzuweisen.