Beschlussvorlage - 2021/BV/1856
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsvertrag zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 12.MI.84 für das Mischgebiet "Weißes Kreuz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2021
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Rechts- und Vergabeamt; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Feb 9, 2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Feb 18, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Feb 23, 2021
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Sachverhalt:
Der vorliegende Vertrag dient der Sicherung der Erschließung des Baugebietes WA 7 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 für das Mischgebiet „Weißes Kreuz“ in der Fassung der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung. Der Erschließungsträger beabsichtigt, auf diesem Baugebiet 19 Wohnungen zu errichten. Das in diesem Baugebiet liegende Grundstück mit dem Flurstück 1936/14 steht im Eigentum des Erschließungsträgers.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorbenannten Bebauungsplanes wurde durch die Bürgerschaft am 17.10.2018 beschlossen. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die Erhöhung des Anteils an Wohnbauflächen, indem Teile der bislang als Mischgebiete festgesetzten Flächen in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden.
Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Herstellung des östlichen Abschnitts der als Planstraße B festgesetzten öffentlichen Erschließungsanlage, und zwar vom Verbindungsweg kommend bis einschließlich des Knotens Planstraße E. Dieser Abschnitt muss hergestellt werden, um das Baugrundstück des Erschließungsträgers erschließen zu können.
Der herzustellende Abschnitt der Planstraße B erschließt weitere Grundstücke, die nicht im Eigentum des Erschließungsträgers stehen. Der Erschließungsträger ist zur Vorfinanzierung sämtlicher Herstellungskosten bereit, wird aber die Kosten, die nach Erschließungsbeitragsrecht von den Eigentümern der erschlossenen Drittgrundstücke zu tragen wären, nicht auf Dauer übernehmen. Im Hinblick darauf vereinbaren die Vertragsparteien eine teilweise Refinanzierung. Hierzu treffen die Vertragsparteien Regelungen in § 14 dieses Vertrages.
Voraussetzung für die Herstellung der Erschließungsanlage sowie für die ihr zugrunde liegende Planung ist die Planung der Planstraße B in ihrem weiteren Verlauf, der Planstraße E sowie des sich hieran anschließenden westlichen Abschnitts der Nebenfahrbahn Tessiner Straße.
Die weiterführende Planung ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Gradiente durchgehend für den gesamten Straßenzug entwickelt wird, d. h. dass Höhen- und Tiefpunkte für die Entwässerung optimal gewählt werden. Zudem wird hierdurch sichergestellt, dass die Straßenentwässerung für die komplette Verkehrsfläche dimensioniert und umgesetzt wird. Dies betrifft auch die anderen Medien und die Straßenbeleuchtung sowie die Abstimmung der zu wählenden Gestaltungselemente und Materialien unter Betrachtung des gesamten Straßenverlaufes.
Der Vertrag erstreckt sich daher auch auf diese weitergehenden Planungsleistungen, die die Genehmigungsplanung (Phase 4 HOAI) beinhalten.
Der Erschließungsträger ist auch zur Vorfinanzierung dieser Kosten bereit. Diese werden durch die Stadt vollumfänglich erstattet, da kein direkter Bezug zur Erschließung des oben genannten Baugrundstückes besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 66 - Tiefbauamt
Produkt: 54300 Bezeichnung: Landesstraßen
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: 6654300202000220 Bezeichnung: B-Plan Weißes Kreuz
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2020 |
78532000/09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) |
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50.000 € |
2021 |
78532000/09612000 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) |
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620.000 € |
2021 |
68267900/23326790 Anzahlungen für Beiträge vom privaten Bereich |
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76.000 € |
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Verpflichtungser-mächtigung gesamt in 2020 für 2021 |
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538.000 € |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 MB
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