Stellungnahme - 2020/AN/1792-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl begrüßt die Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ und die damit verbundene Bewerbung und Teilnahme der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie die externe Begleitung bei der Bestandsaufnahme, verschiedenen Beteiligungsformaten, entsprechenden Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung und einem gesamtstädtischen Aktionsplan.

Aufgrund der Kurzfristigkeit und der nur eingeschränkten, coronabedingten Abfrage teilnehmender Kommunen am Programm formuliert das Amt für Jugend, Soziales und Asyl nachfolgende Stellungnahme:

 

Begründung

Mit der Bewerbung und Umsetzung des Programms „Kinderfreundlichen Kommune“ setzt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zukünftig auf eine geplante, umfassende, übergreifende und individuell auf die Kommune zugeschnittene Strategie, die dem kommunalen Bedarf entspricht.

Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der die kommunalen Akteure und die Verwaltung in den Prozess mit einbezieht, um eine kinder- und jugendfreundliche Politik zu einer erfolgreichen Querschnittsaufgabe der Kommune zu entwickeln und Kinderrechte nachhaltig in Verwaltungsverfahren zu verankern. Querschnittsaufgabe meint u. a.: Vorrang des Kindeswohls, die umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei den sie betreffenden Angelegenheiten, der Schaffung von positiven Rahmenbedingungen für eine kindgerechte Zukunft und die Stärkung der Umsetzung der Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention. 

Bisherige Ausstattung und Aktivitäten im Amt für Jugend, Soziales und Asyl sind u. a.:

-         eine Vollzeitstelle „Kinder-, Jugend- und Familienkoordinatorin“,

-         Entwicklung eines verwaltungsinternen Kinderprüfverfahren aus dem Jahre 1999 (findet kaum Anwendung),

-         umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zu Kinderrechten,

-         jährliche Aktionen, u.a. städtische Weltkindertagsfeiern, „Woche der Kinderrechte“ mit vielen verschiedenen Partnern der Stadtgesellschaft,

-         Beteiligung am Bundesprogramm "Jugendgerechte Kommune",


 

-         wiederholte Beteiligung am Landesprogramm "Familienfreundliche Kommune MV"

-         bestehende Kinderortsbeiräte in einigen Stadtbereichen,

-         Beteiligung an ämterübergreifender Freiflächen- und Spielplatzplanung, 

-         regelmäßige Kitabedarfsplanung,

-         bestehendes Jugendbudget für eigeninitiierte Jugendprojekte.

 

Bei dem Programm ist die externe Begleitung zur Umsetzung des umfangreichen Prozesses (Bestandsaufnahme, Befragung von Kindern und Jugendlichen, Entwicklung eines Aktionsplanes und Schaffung weiterer Rahmenbedingungen etc.) zu begrüßen. Für die Arbeit innerhalb der Verwaltung wird die Bereitstellung einer zusätzlichen 0,5 VZÄ benötigt. Der Prozess „Kinderfreundliche Kommune“ soll zur Sicherung der Nachhaltigkeit in die integrierte Jugendhilfe- und Sozialplanung und den Prozess der Leitlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingebettet werden.  

 

Fazit

Die Teilnahme der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an dem oben genannten Programm sichert die Zukunftsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum der Stadt.             Kinderfreundlichkeit ist auch weiterhin als zentraler Standortfaktor zu verstehen und fördert die Attraktivität für junge Menschen und deren Familien. Ohne zusätzliche personelle Ressource würde eine Teilnahme jedoch nicht möglich sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

- jährlicher Teilnehmerbeitrag für 5 Jahre entsprechend der Einwohnerzahl ca. 15 TEUR.

- 0,5 zusätzlich VZÄ

- jährlich Sachkosten von ca. 10 TEUR

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Steffen Bockhahn

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.01.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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20.01.2021 - Bürgerschaft - vertagt

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02.02.2021 - Jugendhilfeausschuss - zurückgestellt

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16.03.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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21.04.2021 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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