Beschlussvorlage - 2020/BV/1816

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
     
  2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
     
  3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Be-bauungsplan Nr. 15.WA.202 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), § 4 (2) BauGB und § 13b BauGB


bereits gefasste Beschlüsse:
 

2019/BV/0361 - Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg" Aufstellungsbeschluss

 

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Sachverhalt:
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.202 „Ballastweg“ liegt am Südrand des Stadtteils Gehlsdorf. Der räumliche Geltungsbereich wird örtlich begrenzt:

- im Norden:  durch Flächen des Gartenbaubetriebes P. Evert;

- im Osten:  durch die Baugrundstücke am Ballastweg;

- im Süden:  durch die Uferpromenade;

- im Westen:  durch die Baugrundstücke am Blockweg und die Gehlsheimer Straße.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 397/3, 397/4, 397/8 (teilw.), 407/1 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Gehlsdorf der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 9.945 m².

 

Aufgrund ihrer progressiven Einwohnerentwicklung und eines anhaltenden Wohnraumbedarfs im Rostocker Stadtgebiet ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefordert, entsprechende Baulandpotenziale nutzbar zu machen und für den Wohnungsmarkt bereitzustellen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 soll dieser aktuellen Bedarfssituation Rechnung getragen werden. Es ist beabsichtigt, das Areal einer Baumschule am Ballastweg, nördlich der Gehlsdorfer Uferpromenade, für eine Wohnbebauung nutzbar zu machen. Der Bebauungsplan dient damit der Aktivierung innerstädtischer Baulandreserven und der Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung.

 

Da die Planung der Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung von Flächen im Sinne der Innenentwicklung dient, wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB). Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13b BauGB sind gegeben, da mit dem Bebauungsplan eine Grundfläche von 2.055 m² zugelassen wird (vgl. § 13b BauGB: < 10.000 m²). Die von der Planung erfassten Baugebiete sind i.Ü. Bestandteil des integrierten Siedlungsbereiches der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Darüber hinaus wird mit der Planung weder die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründet noch sind Natura 2000 – Gebiete von Planauswirkungen betroffen.

Von einer Umweltprüfung wird deshalb gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Der unmittelbare Planungsanlass wird durch eine private Bauanfrage ausgelöst, für die zzt. kein ausreichendes Planungsrecht vorliegt. Es ist eine Reduzierung der Betriebsfläche der Baumschule in mehreren Entwicklungsschritten geplant. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine Eingriffe zu erwarten bzw. gelten sie gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auch wenn die Eingriffsregelung nicht zum Tragen kommt, werden die natur- und artenschutzrechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt. Insbesondere die Belange des gesetzlichen Artenschutzes wurden durch ein entsprechendes Gutachten ermittelt und durch Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Rostock stellt die betroffenen Grundstücke überwiegend als Teil der naturbelassenen Grünfläche ‚Uferpromenade Gehlsdorf‘ (GFl. 15.2) dar. Die Grünflächendarstellung wird östlich, nördlich und westlich von der Wohnbaufläche Nr. W 15.1 umschlossen. Die Planungsziele und Festsetzungen des Bebauungsplans weichen insoweit von den FNP-Darstellungen ab. Nach § 13a Abs. 2 BauGB darf dieser Bebauungsplan, abweichend von § 8 Abs. 2 und 3 BauGB, vor einer Änderung des FNP aufgestellt werden; der FNP ist anschließend im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine. Die Kosten trägt der Investor.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2021 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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24.02.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.02.2021 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.202 für das Wohngebiet „Ballastweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
     
  2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
     
  3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Be-bauungsplan Nr. 15.WA.202 berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Abstimmung zum Antrag des Ausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

 

Abstimmung zur Beschlussvorlage:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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02.03.2021 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.03.2021 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen