Beschlussvorlage - 2020/BV/1663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste zur Umsetzung des  Investitions-programms Kapitel 5 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse:
Kapitel 1 Investitionsprogramm 2008 – 2013

0698/08-BV   vom 16.09.2008

0891/08-BV   vom 25.11.2008

0312/09-DV   vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146   vom 07.05.2010

2012/BV/4216   vom 15.01.2013

2014/BV/0154   vom 23.09.2014

 

Kapitel 2 Investitionsprogramm 2013 – 2014

2013/BV/4385   vom 19.03.2013

2013/IV/4481    vom 07.05.2013

2013/BV/5134   vom 03.12.2013

2015/BV/0810   vom 14.04.2015

 

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018

2015/BV/155    vom 01.12.2015
2016/BV/2093  vom 27.09.2016

2017/BV/2853  vom 04.07.2017

 

Kapitel 4 Investitionsprogramm 2017-2020

2018/BV/3800 vom 19.06.2018

2019/BV/0603 vom 07.01.2020

2020/BV/1660 vom 24.11.2020

 

 

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Sachverhalt:

In den Jahren 2020 und 2021 gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes aus dem Bundessonderver-mögen „Kinderbetreuungsausbau". Die Finanzhilfen sind für Investitionen von Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen in Tagesein-richtungen und zur Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt einzusetzen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurden. Zusätzliche Betreuungsplätze im Sinne dieses Gesetzes sind Betreuungsplätze, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.

 

In analoger Ausrichtung zu den bereits bekannten Kita-Investitionsprogrammen Kapitel 1 bis 4 bezieht sich das Investitionsprogramm Kapitel 5 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021, hier bezeichnet als Sonderprogramm, auch auf die gleichwertige Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere in der Ausrichtung von Hygienekonzepten oder der Aufrüstung digitaler Anschaffungen.

 

Mit Programmbeginn wurden alle 29 Träger von Kindertageseinrichtungen sowie 9 mög-liche Tagespflegestellen zwecks Teilnahme zur Antragsstellung aufgerufen. Von 15 Trägern von Kindertageseinrichtungen und ebenfalls von 6 Tagespflegestellen erfolgten für mehrere Einrichtungen (34) Rückmeldungen.  Nach Prüfung aller Unterlagen konnte kein Bedarf bei 5 Einrichtungen festgestellt werden, 13 Ablehnungen mussten trotz Nachfor-derungen erfolgen, 3 Maßnahmen wurden vom Antragsteller zurückgenommen. Gründe der Ablehnungen bzw. Rücknahmen waren Nichtförderfähigkeit ursächlich unterschiedlich oder die zeitliche Nichtumsetzbarkeit.

 

Für die nachfolgend in der Anlage 1-2020-2021/JHA 24.11.2020 benannten Maßnahmen der Einzelaufstellung zum Investitionsprogramm Kapitel 5 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 ergeht der Antrag auf Beschlussfassung. Für die Maßnahmen Kita Anne Frank der Volkssolidarität KV Rostock e. V., Kita Binzer Straße vom DRK KV Rostock e. V. handelt es sich jeweils um Neubauten bzw. Ersatzneubauten, bei der Kita Am Strande von ILL e. V. um die Ausstattung für einen Neubau. Bei allen anderen Maßnahmen stehen der Umbau von Räumen, die Erweiterung der Außenspielflächen bzw. die Umgestaltung von Küchen nach neuen Hygienebestimmungen, Reparaturmaßnahmen zwecks Erhalts von Plätzen oder Ausstattungen für neue Plätze im Vordergrund.

 

Die in der Anlage 1 dem Beschluss beigefügte Prioritätenliste enthält die lt. Umsetzungsstand aktuellen Angaben zum Gesamtwertumfang, dem förderfähigen Gesamtwertumfang auch unterteilt in die Kostengruppen sowie die Angaben zu den Platzkosten. Ebenfalls benannt sind die zu beschließenden Fördersummen der Einzel-maßnahmen.

 

Die beantragte Fördersumme  in Höhe von 2.338.634,61 Euro bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum Schuleintritt. Kosten für die Hanse– und Universitäts-stadt Rostock entstehen nicht.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    50

Produkte:    36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

    36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:        36101.68142000
    36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:        36101.78440000  

     36102.78440000

Bezeichnung:   Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle      

       Vermögensgegenstände

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2020-2021

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

2.333.881,71 €

 

 

2020-2021

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

2.333.881,71 €

 

2020-2021

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

4.752,90 €

 

 

2020-2021

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

4.752,90 €

 

Einzelaufstellung  siehe Anlage 1-2020-2021/JHA 24.11.2020 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

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Steffen Bockhahn
Senator für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule    

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.11.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen