Beschlussvorlage - 2020/BV/1603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Änderung zum Wirtschaftsplan 2020 des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wird zugestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung MV,

§ 6 Nr. 2 EigVO MV


bereits gefasste Beschlüsse:

2019/BV/0500, 2020/BV/0871
 

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Sachverhalt:

 

Wesentlicher Grund für den 2. Nachtragswirtschaftsplan 2020 ist die zusätzliche Aufnahme des Projektes Ersatzneubau Vereinsgebäude des SG Motor Neptun e. V. in der Hans-Sachs-Allee. Ursprünglich war die Aufnahme des Projektes für den Wirtschaftsplan 2021 geplant.

 

Es besteht die Möglichkeit kurzfristig Bundesfördermittel in Höhe von mindestens 1,4 Mio. € einzuwerben. Zur Schaffung der Fördervoraussetzungen ist der Nachtrag zum Wirtschaftsplan notwendig.

 

Mit dem Nachtrag zum Projekt Kunsthalle wird die Finanzierung für den 2. Bauabschnitt Fassade und Außenanlagen sichergestellt. Im Ergebnis steht ein optimierter Bauablauf, welcher die Bedürfnisse der Nutzer stärker berücksichtigt und somit teilweise eine parallele Umsetzung der beiden Bauabschnitte erlaubt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Erfolgsplan/Kernhaushalt

2020

2021

2022

2023

Neu in TEUR

292

467

488

418

Alt in TEUR

292

467

488

418

Diff. In TEUR

0

0

0

0

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung

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19.11.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.11.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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02.12.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen