Beschlussvorlage - 2020/BV/1326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage) abzuschließen.  

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse: 
Nr. 2020/BV/0685

 

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Sachverhalt:

In der Vereinbarung zur Errichtung des Archäologischen Landesmuseum in Rostock werden Gesamtbaukosten von 55 Mio. € geplant.

Darin enthalten wird ein städtischer Anteil von maximal 15 Mio. € fixiert.

Sollten die Gesamtbaukosten in Höhe von 55 Mio. € unterschritten werden, reduziert sich der Anteil der Stadt entsprechend der Beteiligung von 27,27 % an der Baumaßnahme.

Belaufen sich die Gesamtbaukosten über 55 Mio. € hinaus, ist im Vertragswerk eine nach
§ 2 (1) S. 4 Prüfung vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dann der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, ob sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den höheren Gesamtbaukosten beteiligt.

Auf Seiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind 15 Mio. € in der finanziellen Langfristplanung veranschlagt.

Gemäß § 55 (a) der KV M-V wird die Zahlungsverpflichtung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 wird die Investitionsmaßnahme veranschlagt.

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Claus Ruhe Madsen

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen