Beschlussvorlage - 2020/BV/1028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und deren Anlagen werden im Haushaltsjahr 2020 gemäß den Anlagen 1 - 5 geändert.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

 

Die am 29.04.2020 beschlossene Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung übergeben. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist es möglich, eine Änderung des Beschlusses herbeizuführen. Von dieser Absicht der HRO wurde die Rechtsaufsichtsbehörde bereits mündlich informiert. Eine Entscheidung in der Sitzung der Bürgerschaft am 17.06.2020 ist hierfür erforderlich.

 

Sachverhalt:

 

  1. Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Satzung

 

Die  Änderung des Beschlusses zur Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2020 wird vorgelegt, um die Auswirkungen der „Corona COVID-19 – Pandemie“ auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsprechend der aktuellen Entwicklungen in der Haushaltsplanung des Jahres 2020 zu berücksichtigen.

 

Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt und der jahresbezogene Saldo im Finanzhaushalt verschlechtern sich gegenüber der beschlossenen Planung im Jahr 2020 um 10.337.600 EUR. Die Vorträge aus Vorjahren decken die zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen ab.

 

Die Haushaltsplanung beruht hinsichtlich der Steuerentwicklung weiterhin auf dem kommunalen Orientierungsdatenerlass, da die ganzjährigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie derzeit noch mit vielen Unsicherheiten zur tatsächlichen Entwicklung im Jahr 2020 beruhen.

-          in EUR -

 

HH Plan

 

geänderter

2020

Änderung

HH Plan  2020

 

 

 

1. Ergebnishaushalt

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

736.853.300

0 

736.853.300 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

734.567.400

10.337.600 

744.905.000 

Jahresergebnis nach  Veränderung der Rücklagen

185.800

-10.337.600 

-10.151.800 

Ergebnis zum 31.12.2020

141.561.165

-10.337.600 

131.223.565 

2. Finanzhaushalt

 

 

 

Gesamtbetrag der lfd. Einzahlungen

673.148.500

0 

673.148.500 

Gesamtbetrag der lfd. Auszahlungen

663.688.000

10.337.600 

674.025.600 

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

9.460.500

-10.337.600 

-877.100 

Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2020

-822.038

-10.337.600 

-11.159.638 

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

6.332.900

25.382.900 

31.715.800 

 

 

Zusätzlich sind die nicht in Anspruch genommenen investiven Kreditermächtigungen für die Jahre 2018 und 2019 in das Jahr 2020 in Höhe von 25.382,9 TEUR für geplante und bislang nicht abgerechnete Investitionsmaßnahmen fortzuschreiben.

 

 

  1. Änderungen der Zuschüsse an Eigenbetriebe und städtischen Beteiligungsgesell-schaften  im Zusammenhang mit der „Corona COVID-19 – Pandemie“ im Teilhaushalt 15

 

Aufgrund der aktuellen Lage im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Quartalsberichterstattung Q 1 alle beteiligten Unternehmen und Eigenbetriebe gebeten, die aktuelle Situation in Bezug auf die Gesamtentwicklung des Jahres 2020 zu bewerten. Die aktuellen Forecastplanungen wurden aus Sicht der HRO sondiert und ergeben zum jetzigen Zeitpunkt einen notwendigen zusätzlichen Liquiditätsbedarf im Jahr 2020 in Höhe von 10.337.600 €. Die Unternehmen und Eigenbetriebe wurden in diesem Zusammenhang gebeten gleichzeitig Kostensenkungspotentiale zu ermitteln  und die Kurzarbeitergeldbeantragung  zu prüfen. Über die Zahlungsmodalitäten der Mehrbedarfe (Art und Zeitpunkt) wird die HRO dezidiert in Rücksprache gehen. Mit Vorlage des 2. Quartalsberichtes 2020 (Juli 2020) der beteiligten Unternehmen und Eigenbetriebe wird die HRO über die Notwendigkeit der Erarbeitung von Nachtragswirtschaftsplänen entscheiden und diese dann den entsprechenden Gremien vorlegen. In der folgenden Übersicht sind die zusätzlichen Bedarfe aufgezeigt:

 

-          in EUR -

 Produkt

HH Plan

 

geänderter

2020

Änderung

zusätzlicher Zuschussbedarf

HH Plan  2020

 

 

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

62302 Eigenbetrieb TZRW

1.659.8000

940.000 

2.599.800 

57304 Großmarkt Rostock GmbH

0

750.000 

750.000

57303 inRostock GmbH

3.000.000

1.300.000

4.300.000

57305 IGA Rostock 2003 GmbH

2.334.000

50.000

2.384.000

54701 RVV GmbH

3.150.000

7.000.000

10.150.000

54702 Flughafen RLG GmbH

0

297.600

297.600

SUMME Änderung

Zuschussbedarf THH 15

10.143.800

10.337.600 

20.481.400

 

 

Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

Aufgrund der Schließung der Tourist-Informationen sowie fehlender Einnahmen aus Kurabgabe und Parkplatzentgelten konnte das geplante Ergebnis im ersten Quartal 2020 nicht erreicht werden. Da sich die Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation im Laufe der Jahres weiter auswirken werden, ist mit einem zusätzlichen Zuschussbedarf von derzeit 940 T€ zu rechnen.

Großmarkt Rostock GmbH

Die Großmarkt Rostock GmbH rechnet mit dem Ausfall aller ihrer Veranstaltungen bis Ende August. Auch eine evtl. Absage bzw. eingeschränkte Veranstaltung des Weihnachts-marktes 2020 unter Einhaltung strenger Sicherheits- und Hygienestandards wurde im aktuellen Forecast berücksichtigt. Unter Einbeziehung des Kurzarbeitergeldes und unter Sicherung der Liquidität des Unternehmens ergibt sich ein eventueller Zuschussbedarf in Höhe von bis zu 750 T€ für 2020.

 

inRostock GmbH

Die inRostock GmbH rechnet in ihrem aktuellen Forecast mit einem Veranstaltungsausfall bis Ende August 2020. Bis dato wird mit dem erneuten Anlauf von Veranstaltungen im Herbst und Winter sowie mit einer steigenden Veranstaltungsdichte im nächsten Jahr gerechnet. Unter Einbeziehung des Kurzarbeitergeldes und unter Sicherung der Liquidität des Unternehmens ergibt sich ein zusätzlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.300 T€ für 2020.

 

IGA Rostock 2003 GmbH

 

Durch die Schließung des Museums und des IGA Parks selbst konnten die angestrebten Ergebnisse im ersten Quartal nicht erreicht werden. Auch der Ausfall aller Veranstaltungen bis Ende August führt zu Umsatzeinbußen. Es wird mit einem zusätzlichen Zuschussbedarf von bis zu 50 T€ gerechnet (Kurzarbeit ist angemeldet).

 

RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

Die starken Planabweichungen der Rostocker Straßenbahn AG sowie der Stadtwerke Rostock AG im ersten Quartal des Jahres 2020 führen zu einer prognostizierten hohen negativen Ergebnisabweichung im Forecast der RVV. Die ausschlaggebenden Gründe für die starken Abweichungen auf Seiten der RSAG sind der eingeschränkte Fahrplan und die Einbußen aus dem Verkauf von Fahrkarten im Regelbetrieb sowie auch der fehlende Touristenverkehr. Auf Seiten der SWRAG führten die milden Witterungsverhältnisse zu Beginn des Jahres sowie aktuelle Forderungsausfälle zu einer starken Ergebnisabweichung im ersten Quartal 2020. Unter Berücksichtigung einer möglichen Eigenkompensation auf Seiten der RVV ergibt sich ein notwendiger Zuschussbedarf in Höhe von bis zu 7.000 T€.

 

Flughafen Rostock-Laage- Güstrow GmbH (RLG)

detaillierte Erläuterung:

 

Der Flughafen Rostock-Laage ist durch die weltweite Stilllegung des Luftverkehrs von den Auswirkungen der Covid-Pandemie und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Herausforderungen betroffen. Im März 2020 wurde von der Geschäftsführung der Antrag auf Covid-I-Hilfen eingereicht und durch die Gesellschafter ein Schreiben an die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern gerichtet, da seit 16. März 2020 der Linien- und Charter Flugbetrieb aus Gründen der Reiserestriktionen und des Groundings der Flotten weltweit eingestellt wurde. Über das ADV Direktorium (Deutscher Flughafenverband) wurde die Geschäftsführung informiert, dass die Covid-I-Hilfen des Bundes nicht für Flughäfen mit kommunalen Gesellschaftern genehmigt werden. Daher kommen nur Landes- oder Gesellschaftermittel in Frage.

 

Der Luftverkehr und daraus resultierend die Flughäfen sind die Branche, die zuerst von der Covid-Pandemie betroffen war. Die Regionalflughäfen werden die letzten sein, die wieder mit Flügen bedient werden. Trotz der Teil-Wiederaufnahme der Strecke nach München Ende Mai rechnet die RLG mit einer Wiederaufnahme von weiteren Flügen nicht vor September 2020. Die zusätzliche Liquiditätslücke aufgrund der Covid-Pandemie beträgt für das Jahr 2020 ca. 1.300 T€.


Da die Entwicklung im Jahr 2021 ebenfalls von großen Unsicherheiten und Unvorhersehbarkeiten geprägt ist, besteht im Jahr 2021 ein außerplanmäßiger Liquiditätsbedarf von mindestens 200 T€. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben die Gesellschafter gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 8. Mai 2020 erneut ein Schreiben an die Ministerpräsidentin des Landes M-V bezüglich einer Landesunterstützung verschickt.

 

Die RLG hat alle Kosteneinsparungen genutzt und Kurzarbeit inkl. Erstattung der SV-Beiträge seit März 2020 beantragt. Für 2021 sind betriebsbedingte Kündigungen wahr-scheinlich. Der Flughafen ist weiterhin betriebsbereit, um wichtige Sonderflüge, Fracht oder medizinische Flüge wie Organtransporte abzufertigen. Dazu wurden Sonderöffnungszeiten von Mo-Fr 10 Uhr bis 18 Uhr und am Wochenende auf Anfrage mit 24 h Vorlauf umgesetzt.

 

Zusätzliche Mittel an die RLG vonseiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, über die momentanen Zuschüsse von 974 T€ p.a. hinaus, müssten aus dem Kernhaushalt erfolgen. Die RVV ist nicht in der Lage, weitere Zahlungen zu leisten. Aufgrund der Marktlage des Flugverkehrs und des (inter-)nationalen Tourismus insgesamt ist es zudem erforderlich, über die grundsätzliche Ausrichtung und Erhaltung der RLG abzustimmen.

 

Zwischenzeitlich hat sich das Land über den aktuellen Sachstand informiert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Land M-V plant, sich an der Finanzierungslücke in Höhe von 1,3 Mio. € im Jahr 2020 mit 750 T€ als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Corona-Hilfe zu beteiligen. Weiterhin soll der Stundungszeitraum des Darlehens des Landes aus dem Jahr 2019 für zwei weitere Jahre verlängert werden.

 

In Bezug auf das weitere Vorgehen und unter Berücksichtigung der quotalen Beteiligung wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit 297,6 T€ die noch verbleibende Finanzierungslücke für das Jahr 2020 beim Flughafen ausgleichen. Gleichzeitig ist die Geschäftsführung der RLG zu beauftragen, der Bürgerschaft im September 2020 ein Konzept zur strategischen Ausrichtung des Flughafens mit den Prämissen maximaler Zuschussbedarf der Gesellschafter von 1,8 Mio. € p.a. und aus beihilferechtlichen Gründen maximal 200 TPAX p.a. vorzulegen.

 

_______

Die Unternehmen, die hier nun nicht genannt wurden, haben in der aktuellen Situation keinen zusätzlichen Bedarf im Quartalsbericht in Bezug auf das Jahr 2020 gemeldet. Gleichzeitig wurden die Geschäftsführungen und Vorstände von Unternehmen und Eigenbetrieben mit Mehrbedarfen zur Finanzausschusssitzung am 04.06.2020 für Fragen und noch bestehenden Informationsbedarfen der Ausschussmitglieder eingeladen.

 

Mit Vorlage des 2. Quartalsberichtes 2020 der städtischen Unternehmen und Eigenbetriebe wird nochmals der aktuelle Status der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie dargestellt und der Bürgerschaft in Form einer Informationsvorlage vorgelegt.


  1. Änderungen im Teilhaushalt 99 BUGA

 

Mit Schreiben vom 26.05.2020 wurde die beantragte Ausnahme nach § 64 Abs. 2 KV M-V zur haushaltsmäßigen Abbildung des neues Fördergebietes „Nördliches Warnowrund“ durch die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Im Teilhaushalt 99 „Bundesgartenschau (BUGA)“ ist für das städtebauliche Sondervermögen – Fördergebiet „Nördliches Warnowrund“ ein wesentliches Produkt 51120 gebildet worden, welches als nicht deckungsfähig mit den übrigen BUGA-Produkten im Teilhaushalt und im Gesamthaushalt durch Haushaltsvermerk zu kennzeichnen ist (siehe Anlage 5), damit eine gesonderte Abbildung und Behandlung der städtebaulichen Posten erfolgt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zusätzliche Auszahlungen/Aufwendungen im Finanz- und Ergebnishaushalt 2020 in Höhe von 10.337,6 TEUR (THH 15)

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.06.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen