Beschlussvorlage - 2020/BV/0947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 162.640.365,16 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 8.564.528,14 EUR werden festgestellt.
 

2.              Der Lagebericht wird genehmigt.
 

3.              Der Jahresüberschuss des Jahres 2019 in Höhe von 8.564.528,14 EUR wird wie folgt verwendet:
 

-              2.500.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-              6.064.528,14 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
 

4.              Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

§ 6 Abs. 2 Ziff. 3 EigVO iVm § 5 Ziff. 6 der Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgte durch die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft datiert vom 03.03.2020.

 

Das Klinikum hat in 2019 einen Jahresüberschuss von TEUR 8.564 (Vorjahr: TEUR 11.621) erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen lag bei ca. 143 Mio. EUR. Bei weiterhin positiver Entwicklung des Eigenbetriebes wurde das Vorjahresergebnis um TEUR 3.056 unterschritten, wobei in beiden Jahren Einmaleffekte zu verzeichnen sind.

 

Die finanzielle Lage des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert dar. Die liquiden Mittel sind um TEUR 9.000 gestiegen und betragen zum 31.12. nunmehr TEUR 20.517. Diese Entwicklung geht einher mit dem wirtschaftlichen Ergebnis des Eigenbetriebes in 2019. Der Bestand zum Stichtag ist zudem im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Verbrauch finanzieller Mittel z.B. für die Finanzierung der bereits geplanten Investitionsvorhaben zu betrachten.

 

Mit andauernden Leistungssteigerungen stößt das städtische Krankenhaus weiterhin zunehmend an seine räumlichen Grenzen. Die aktuelle Wirtschaftsplanung sieht unter diesen Bedingungen, vor dem Hintergrund einer medizinisch optimalen Versorgung der Patienten sowie auch aus Sicht der Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Hauses dringend notwendige Investitionen zur räumlichen Erweiterung sowie in die medizintechnische Infrastruktur des Klinikums vor. Das Investitionsvolumen im Wirtschaftsplan 2020 beläuft sich für den Planungszeitraum 2020-2023 (inkl. der Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums) auf ca. 90 Mio. EUR.

 

Die aktuell wesentlichen Investitionsvorhaben „Erweiterung der zentralen Notaufnahme (ZNA) und Neubau der Zentralküche“ sowie „Bau eines Linksherzkatheterlabors und eines Hybrid-OP`s“ wurden in 2019 insbesondere durch Planungsarbeiten begonnen bzw. fortgesetzt, bauseitig aber noch nicht umgesetzt. Fördermittel für ZNA und Zentralküche sind seitens des Fördermittelgebers noch nicht beschieden, jedoch in Aussicht gestellt und die Förderunschädlichkeit des Maßnahmebeginns ist bestätigt worden.

 

Erfahrungsgemäß stehen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in zeitlicher und quantitativer Hinsicht nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Insofern können Eigenanteile für Investitionsvorhaben durch Eigenmittel und Kreditgenehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde die bedarfsgerechte Entwicklung des Krankenhauses sichern.

 

Die Wirtschaftsplanung 2020 des Eigenbetriebes sieht kurz- und mittelfristig Jahresüberschüsse von 4 bis 5 Mio. EUR und einen positiven Liquiditätsbestand vor. Inwieweit diese Planzahlen durch die aktuell andauernde COVID-19-Pandemie beeinflusst werden, ist nach unserer aktuellen Einschätzung insofern nicht absehbar, als der zeitliche, qualitative und quantitative Verlauf der Pandemie sowie auch die durch die Regierung getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nicht vorhersehbar sind. Das über das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz derzeit geschnürte Maßnahmepaket sieht aktuell Regelungen mit unterschiedlichen Laufzeiten innerhalb des Jahres 2020 vor. Entsprechend den bundesweiten Vorgaben wurden zunächst seit Mitte März aufschiebbare Behandlungen ausgesetzt und Kapazitäten für an COVID-19 erkrankte Patienten geschaffen und vorgehalten. Eine Aus- bzw. Überlastung dieser Kapazitäten ist bisher ausgeblieben. Die Maßnahmen des Entlastungsgesetzes kommen zur Anwendung. Derzeit ist die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes weiterhin stabil.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes spiegelt die Beschlusslage zum beschlossenen Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Jahr 2020 wider und zeigt eine Abführung an den Träger des Klinikums in Höhe von TEUR 2.500.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt das Direktorium folgende Ergebnisverwendung vor und weist in dem Zusammenhang noch einmal auf die notwendige Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen und deren finanzielle Sicherstellung hin:

 

-              Der Jahresüberschuss des Jahres 2019 in Höhe von 8.564.528,14 EUR wird wie folgt verwendet:

-              2.500.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-              6.064.528,14 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

Der Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die vom Eigenbetrieb zur Abführung vorgeschlagenen 2.500.000,00 EUR für die nachfolgenden gemeinnützigen Produkte zu verwenden:

 

25101 Kulturhistorisches Museum

26301 Konservatorium

27101 Volkshochschule

27201 Stadtbibliothek.

 

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Finanzielle Auswirkungen:              62303 Eigenbetrieb Krankenhaus Südstadt Klinikum

 

Teilhaushalt 45

Produkt: 25101

Bezeichnung: Städtische Museen

 

Teilhaushalt 44

Produkt: 26301

Bezeichnung: Konservatorium

 

Teilhaushalt 43

Produkt: 27101

Bezeichnung: Volkshochschule

 

Teilhaushalt 42

Produkt: 27201

Bezeichnung: Bibliothek

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Aus-zahlungen

2020

25101.6760 000

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen  Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Kulturhistorisches Museum)

 

 

701.900,00 EUR

 

2020

26301.6760 000

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen  Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Konservatorium)

 

 

388.400,00 EUR

 

2020

27101.6760 000

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen  Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Volkshochschule)

 

 

236.600,00 EUR

 

2020

27201.6760 000

 

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen  Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

(Stadtbibliothek)

 

 

1.173.100,00 EUR

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2020 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.06.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.06.2020 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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17.06.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen