Beschlussvorlage - 2017/BV/2941
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" der Hansestadt Rostock in Höhe von insgesamt
EUR 2.830,00
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.08.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
13.09.2017
|
Beschlussvorschriften:
§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 eine Spende über insgesamt EUR 2.830,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.
Das Geld ist mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen.
Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
176,3 kB
|