Beschlussvorlage - 0598/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0598/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

10

Beschlussvorschriften

Datum

§ 40 Abs. 3 i. V. m. § 83 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern i. d. F. der Bekanntmachtung vom 08. Juni 2004

 

29.05.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

II, gez. N

 

Gegenstand

beteiligt

Bitte um weitere Bestellung als Beauftragte in der Funktion der 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0137/06-DV v. 01./02.02.2006

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Rostock bittet die Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Helke weiterhin als Beauftragte in der Funktion der 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters zu bestellen. Die Bestellung sollte daher für den Zeitraum ab 01. Juli 2006 bis zur Ernennung der neu gewählten Senatorin/des neu gewählten Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und der 1. Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters erfolgen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Für die Dauer der Bestellung ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Festlegung der Höhe erfolgt in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Begründung

 

Nach dem Weggang des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 2. Stellvertreters des Oberbürgermeisters ist es notwendig, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten.

 

Eine neue Senatorin/ein neuer Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreterin/Stellvertreter des Oberbürgermeisters könnte ggf. erst in der Bürgerschaftssitzung am 14. Juni 2006 gewählt werden. Der Ernennungszeitpunkt kann erst nach Bestätigung der Wahl durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt werden.

 

Daher ist es geboten, bis zum Ernennungszeitpunkt der neu gewählten Senatorin/des neu gewählten Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und der 1. Stellvertreterin/des 1. Stellvertreters Frau Helke weiterhin als Beauftragte in der Funktion der 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters vom Land Mecklenburg-Vorpommern zu bestellen. Bislang wurde die Bestellung von Frau Helke mit Wirkung vom 9. Februar 2006 längstens bis zum 30. Juni 2006 vorgenommen.

 

Die Bestellung hat vorübergehenden Charakter.

 

 

 

Roland Methling

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14.06.2006 - Bürgerschaft