Beschlussvorlage - 0591/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0591/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2304,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

 

29.05.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.07.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Evershagen (6)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

13.06.2006 18:30

13.06.2006 17:00

21.06.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 für das „Autohaus Kramer & Gernhöfer"

 

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:    keine

zu ändernde Beschlüsse:    keine

aufzuhebende Beschlüsse:    keine

 

Beschlussvorschlag

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet,  begrenzt

 

im Norden:      durch den Lärmschutzwall an der Stadtautobahn,

im Osten:         durch die Schutower Straße,

im Süden:        durch das Gewerbegrundstück eines Autohauses,

im Westen:      durch die Stadtautobahn (B 103/105)

 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 für das „Autohaus Kramer & Gernhöfer“ aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05.GE.152 für das „Autohaus Kramer & Gernhöfer“ hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 3 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

finanzielle Auswirkungen:   keine (Kosten trägt Investor)

 

Begründung

 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05.GE.152 sollen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs geschaffen werden.

Durch die Einbeziehung weiterer Flächen in den Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die dort bestehenden Nutzungen geordnet und planungsrechtlich gesichert werden.

Die im angrenzenden Bereich bestehenden gewerblichen Einrichtungen sollen ergänzt und einen möglichen städtebaulichen Missstand auf den brach gefallenen Flächen vorgebeugt werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,35 ha.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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13.06.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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13.06.2006 - Ortsbeirat Evershagen (6)

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20.06.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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21.06.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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05.07.2006 - Bürgerschaft