Antrag - 0474/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm zur Förderung des Radverkehrs in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
|
|
|
16.05.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
14.06.2006
|
Nummer |
|
||
Bürgerschaft |
|||
Datum |
|||
|
|
||
Absender |
Datum |
||
Fraktionsvorsitzende der Fraktionen SPD, Die
Linke.PDS, Neuer Markt 1 18055 Rostock |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
Präsidentin |
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
|
|
Ausschuss
für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung |
|
||
Gegenstand |
|
||
Programm
zur Förderung des Radverkehrs in der Hansestadt Rostock |
|
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft beschließt das 20-Punkte-Programm zur Förderung des
Radverkehrs in der Hansestadt Rostock. (Anlage) |
finanzielle
Auswirkungen |
|
Die Hansestadt Rostock hat sich als erste Stadt in den Neuen Bundesländern
erfolgreich an dem Fahrradpolitik-Auditverfahren BYPAD beteiligt. Der
Prozess wurde durch eine Arbeitsgruppe begleitet, welcher Vertreter der
Verwaltung, der Politik und der Verbände angehörten. Ausgangspunkt war eine
umfangreiche Analyse des status quo in allen Ebenen der Radverkehrspolitik,
wie Infrastruktur, Planung, Kooperation mit Verbänden, Image,
Öffentlichkeitsarbeit, politische und finanzielle Unterstützung etc. welche
eine Stärken-Schwächen-Analyse zum Ergebnis hatte. Darauf aufbauend wurden
Handlungsschwerpunkte, insbesondere für kostengünstige kurz- und
mittelfristig umzusetzende Maßnahmen abgeleitet und in einem
„Radverkehrsförderprogramm“ zusammengefasst. In diesem Programm positioniert
sich Rostock als „fahrradfreundliche Hansestadt“, welche sich der
vielfältigen Vorteile des Radfahrens bewusst ist. Mit der schrittweisen
Umsetzung der konzeptionellen Ansätze des Programms wird ein Beitrag u.a.
zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Gesundheit der Bevölkerung, zur
umweltschonenden Mobilität und damit zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung
geleistet. Gleichzeitig stellt der Fahrradverkehr eine kostengünstige
Möglichkeit der Verkehrsentwicklung dar.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock macht sich die Ergebnisse dieses
Arbeitsprozesses durch den Beschluss des Antrages zu Eigen.
................................................. ..................................................
Fraktion der SPD Fraktion Die Linke. PDS
.................................................. ……………………………………
Fraktion Bündnis 90 Fraktion Rostocker Bund/AfR
Anlage
Programm zur Förderung des Radverkehrs in Rostock
Präambel
Vor dem
Hintergrund seiner kompakten Siedlungsstrukturen, der überwiegend flachen
Topografie und des günstigen Klimas bietet Rostock
gute Voraussetzungen für eine effiziente
und erfolgreiche Förderung des Radverkehrs. Der Anteil des Radverkehrs soll
durch Verringerung des Anteils des Motorisierten Individualverkehrs weiter
erhöht, die relative Unfallhäufigkeit muss weiter herabgesetzt werden.
Mit diesem Programm wird Partei ergriffen für eine Verkehrsart, die in der Stadt ein zügiges Vorankommen ermöglicht und dabei wesentliche Vorteile für Gesundheit und Umwelt bringt. Jeder Radfahrende leistet hierdurch einen Beitrag zu mehr urbaner Lebensqualität, entlastet das städtische Straßennetz und wirkt so unterstützend auf den Wirtschaftsverkehr.
Dazu ist Radverkehrsförderung im Vergleich zu anderen Verkehrsarten sehr kosteneffizient, das heißt mit vergleichsweise geringem Finanzierungsaufwand für Bau, Betrieb und Unterhaltung können die Anforderungen vieler Verkehrsteilnehmer mit kurzen und mittleren Wegelängen erfüllt werden. Diese finanziellen Aspekte sollten die Entscheidung für dieses Programm und die damit verbundenen Aufwendungen auch bei dem gegenwärtigen Primat der Haushaltssicherung positiv beeinflussen.
Da alle Vorschläge und Forderungen des Programms auch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen, wurde in den einzelnen Programmpunkten auf eine diesbezügliche Formulierung verzichtet.
1. Rostock
positioniert sich als „fahrradfreundliche Hansestadt“.
Neben der Verbesserung der Radfahrbedingungen und der Infrastruktur ist dazu auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen erforderlich. Der Radverkehr soll gezielt als Thema in das städtische Marketing aufgenommen werden.
2. Die
Anteile der Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Binnenverkehr, also zu Fuß
gehen, Rad fahren und Öffentlicher Nahverkehr sollen, insbesondere auch durch
Erhöhung des Radverkehrsanteils, weiter gesteigert werden. Langfristig sollen
sich die Anteile des Radverkehrs und des Motorisierten Individualverkehrs (MIV)
angleichen . Unter Berücksichtigung möglicher Umverlagerungen wird eine
Steigerung des Radverkehrsanteils von 15 % auf
20 % im Binnenverkehr innerhalb von 10 Jahren angestrebt. Um diese Ziele zu erreichen,
orientiert sich die Radverkehrsförderung in Rostock an dem Leitbild
„Radverkehr als System“.
Der
Anstieg des Radverkehrsanteils in den letzten Jahren ist ein Indiz dafür, dass
ein weiteres Wachstum möglich ist. Bei einer Intensivierung der Radverkehrsförderung
auf allen Handlungsfeldern des Radverkehrssystems sind höhere Werte erreichbar.
Beispiele anderer Städte zeigen, dass weitere Potenziale aktiviert werden
können, auch bei bereits hohem Radverkehrsaufkommen und gutem ÖV-Angebot.
Umverlagerungen zwischen Fußgänger- und Radverkehr sind möglich. Vorrang hat
aber eine Reduzierung des MIV-Anteils.
Derzeit sind in Rostock immer noch 28% aller PKW-Fahrten kürzer als 5 km
– eine ideale Fahrradentfernung.
3. Die
Verkehrssicherheit für den Radverkehr soll deutlich erhöht werden. Insbesondere
soll bei steigender Zahl von Radfahrenden die relative Unfallhäufigkeit
abnehmen und die Zahl der schwer verunglückten Radfahrenden bis 2013 um
mindestens 50 % verringert werden. Ziel ist es, schwere Unglücke komplett
zu vermeiden.
Wesentliche
Schritte dazu sind eine detaillierte und stark maßnahmenbezogene Analyse der
Unfalldaten auf Grundlage einer Unfallanalyse über einen 3-Jahres-Zeitraum, ein
Maßnahmenprogramm zur Entschärfung von Strecken und Knotenpunkten mit hoher
Unfalldichte und die anhaltende flächenhafte Verbesserung der Bedingungen für
den Radverkehr im Straßennetz.
4. Bei
allen Baumaßnahmen, insbesondere im Verkehrsnetz , gleich ob es sich um Umbau,
Sanierung oder Neubau handelt, sind die Belange des Radverkehrs zu beachten
und entsprechend IGVK Radverkehrsanlagen vorzusehen. Es sind
in jedem Fall Möglichkeiten zur
Verbesserung der Radfahrbedingungen zu untersuchen .
Die Prüfung der Anforderungen des Radverkehrs sind in Form einer Checkliste zu entwickeln, um die einheitliche Umsetzung und Nachprüfbarkeit zu unterstützen. Bei Durchführung straßenbezogener Sicherheitsaudits sind entsprechende radverkehrsbezogene Anforderungen zu integrieren.
5. Für
die Erhöhung des Komforts, der Leichtigkeit und der Verkehrssicherheit ist die
Ausstattung aller radverkehrsrelevanten Hauptverkehrsstraßen mit Radverkehrsanlagen
oder die verträgliche Abwicklung im Mischverkehr notwendig. Vorhandene
Radverkehrsanlagen sind vorrangig dort, wo Defizite aufgetreten sind, in Stand
zu setzen oder durch zweckmäßigere Führungsformen zu ersetzen. Falls dies
absehbar nicht möglich ist, sollen Ersatzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Umfahrungsstrecke, Verkehrsberuhigung). .
Insgesamt soll bei der baulichen Radverkehrsförderung ein Vorrang der Qualität vor der Quantität gelten und, soweit finanzielle Gesichtspunkte dies erfordern, ein Vorrang der Instandhaltung vor dem Neubau. Vorhandene Netzlücken in wichtigen Abschnitten sind entsprechend den vorliegenden Anforderungen zu schließen.
6. Zur
Nachrüstung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen sollen unter
sorgfältiger Berücksichtigung der jeweiligen verkehrlichen Einsatzbereiche
vorrangig Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden, weil hierdurch
kostengünstige Lösungen möglich sind.
Der Nachholbedarf kann mittelfristig nur dann nennenswert abgedeckt werden, wenn die rechtlichen und verkehrstechnischen Möglichkeiten zum Einsatz dieser kostengünstigen Lösungen voll ausgeschöpft werden. Dabei sind besonders auch die Knotenpunkte einzubeziehen.
7. Neben
den Hauptverkehrsstraßen ist als weiterer wesentlicher Baustein der
Radverkehrsnetzplanung ein sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckendes
Radverkehrsnetz, das auch über verkehrsarme Straßen verläuft, umzusetzen.
Das Netzkonzept für den Radverkehr ist im IVGK 1998 definiert. Eine Überprüfung in Hinblick auf Teilabschnitte mit beschleunigter Umsetzung ist bis zum Jahresende 2006 vorzunehmen. Das Netzkonzept ist bei allen Maßnahmen, der Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung sowie der Landschafts- und Grünordnungsplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.
8. Das
Grundnetz der Velorouten und Hauptrouten unter Einbeziehung der bereits
bestehenden Routenabschnitte wird mit Vorrang umgesetzt. Das Netz der
Hauptrouten wird mittelfristig komplettiert. Der Ausbau der Velorouten wird
weitergeführt.
Für die
Umsetzung hat die Lösung von "Knackpunkten", an denen die Befahrbarkeit
der Routen derzeit nicht oder nur stark eingeschränkt möglich ist, Priorität.
Die bestehenden Veloroutenabschnitte werden, soweit sinnvoll, als
Fahrradstraßen ausgewiesen und durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen an noch
nicht befahrbaren Teilabschnitten ergänzt, sodass mittelfristig eine
komfortable Grundstruktur entsteht, die die Gesamtstadt unter Einbeziehung
aller Stadtteile abdeckt.
9. Velorouten
und ausgewählte Hauptachsen sind mit einer
einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr zu versehen.
Bislang
sind vor allem touristische Radrouten beschildert. Eine Wegweisung zu den
innerstädtischen Universitätsstandorten ist im Zusammenhang mit dem BSC-Projekt
geplant. Velorouten und weitere ausgewählte Hauptrouten sollen eine Wegweisung
erhalten. Sobald ein längerer Routenabschnitt
durchgehend befahrbar ist, soll er beschildert werden („wachsende Wegweisung“).
10. Die
laufende Unterhaltung, die Straßenreinigung und der Winterdienst müssen dem
Radverkehr noch besser Rechnung tragen. Ein durchgängiger Winterdienst für
ausgewählte verkehrswichtige Routen ist vorzusehen.
Durch entsprechende Maßnahmen soll ansonsten ersatzweise die Benutzung der Fahrbahn gewährleistet werden. Das ganzjährige sichere Radfahren muss ermöglicht werden.
11. Die
Innenstadt soll für den Radverkehr möglichst flächenhaft nutzbar sein und
Durchfahrt- und Umfahrungsmöglichkeiten bieten. Dies stärkt den Einzelhandel
und belebt die Innenstadt.
Auch wenn dieses Ziel bereits zu einem erheblichen Teil erreicht ist (Ost-West-Umfahrung), verbleibt Handlungsbedarf. Dazu zählen die Überprüfung, inwieweit eine weitergehende zeitliche oder räumliche Öffnung der Fußgängerbereiche für den Radverkehr erforderlich und möglich ist, die Verbesserung der Radführung über die Wallanlagen, die Berücksichtigung bei der Planung Vorfeld Kröpeliner Tor u.a.m.
12. Im
Nebenstraßennetz soll der Radverkehr sicher auf der Fahrbahn geführt werden
und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von Restriktionen, die zur Sicherung
und Lenkung des Kfz-Verkehrs eingerichtet sind, ausgenommen werden.
Dazu dient die Öffnung von Einbahnstraßen, die Durchlässigkeit von Sackgassen und, wo mit angemessenen Mitteln möglich, die Herausnahme der Radfahrenden bei Abbiegever- und -geboten. Das Straßennetz in Wohngebieten abseits der Hauptverkehrsstraßen ist bereits weitgehend als Tempo 30-Zone ausgewiesen.
13. Die
Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an wichtigen Zielpunkten des Radverkehrs
ist verstärkt fortzusetzen. In bestehenden Wohngebieten und an
Handelseinrichtungen ist die Möglichkeit zu schaffen, für private Anlieger auf
Antrag und eigene Kosten Fahrradparkanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
einzurichten.
Für das
Stadtzentrum ist ein Abstellkonzept mit Standortplanung auf Grundlage einer
Bestandsanalyse zu erarbeiten und umzusetzen. Es soll angestrebt werden,
Angebote dort zu erstellen, wo durch „wildes Fahrradparken“ Bedarf
zu erkennen ist. Die Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr (Bike+Ride) soll
an allen dafür bedeutsamen ÖPNV-Haltestellen berücksichtigt werden.
Anlehnbügel als bewährte Form von Fahrradabstellanlage sollen vermehrt auch
außerhalb der Innenstadt im Straßenraum eingesetzt werden. Die oft ungünstige
Abstellmöglichkeit des Fahrrades in Wohnungsnähe (Hausflur, Keller) ist als
wesentlicher "Reiseantrittswiderstand" belegt bzw. führt zum
Abstellen über Nacht im Straßenraum, was die Diebstahlgefahr erhöht. Auch für
Einzelhandel, Gaststätten u.a. Gewerbe sind diesbezüglich verstärkte
Aktivitäten sinnvoll.
14. Öffentlichkeitsarbeit
im Sinne der Information über neue Angebote sowie der offensiven Werbung für
eine verstärkte Radnutzung (Verbesserung des Fahrradklimas) sind wesentliche
Handlungsfelder der zukünftigen Radverkehrsförderung in Rostock. Um den
Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern, unterstützt die Stadt die Aktivitäten
anderer Handlungsträger für ein möglichst vielfältiges Angebot von Dienstleistungen
rund ums Radfahren.
Es ist belegt, dass Verhaltensänderungen im Verkehr nicht nur durch die Verbesserung der baulich-verkehrlichen Infrastruktur, sondern maßgeblich durch die Veränderung des Denkens („im Kopf“) und des Gefühls („im Bauch“) erreicht werden können. Die 2004 begonnene Kampagne „Fahrradregion Rostock“ ist auch nach Ablauf des EU-Projektes „Baltic-Sea-Cycling“ fortzusetzen. Andere Akteure der Radverkehrsförderung werden unterstützt. Dazu dienen insbesondere Beratung und Information von Interessenten, ggf. aber auch begrenzte finanzielle Unterstützungen (z.B. aus Projektmitteln). Im eigenen Zuständigkeitsbereich wird die Überprüfung der Angebote und die Weiterentwicklung als „fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ mit entsprechenden Serviceangeboten angestrebt, um eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber zu entwickeln. Durch Beratungen wird das Thema auch bei anderen Arbeitgebern forciert.
15. Die
Stadt betreibt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für
mehr Rücksichtnahme im Verkehr, insbesondere gegenüber schwächeren
Verkehrsteilnehmern. Bei einer Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer durch
Regelverstoss bzw. fehlende Rücksichtnahme wird die Stadt in Kooperation mit
der Polizei Regelverstösse verstärkt ahnden.
Radverkehrsanlagen bringen mehr Gefährdungen
als Vorteile, wenn sie durch parkende Kraftfahrzeuge o.a. versperrt oder
eingeengt werden. Das illegale Radfahren auf Gehwegen oder Befahren von
Radwegen in falscher Richtung ist durch Aufklärungsarbeit zu reduzieren.
16. Die
Chancen des Fahrrad-Tourismus sollen stärker genutzt werden.
Die Stadt wirbt bei gastronomischen Betrieben für eine Zertifizierung als „Bett-und-Bike-Betrieb“. In zentraler Lage soll die Möglichkeit geschaffen und ausgeschildert werden, bepackte Fahrräder gesichert abstellen zu können (z.B. im Erdgeschoss von Parkhäusern). Infoangebote sind zu verbessern.
17. Die
Hansestadt Rostock unterstützt die Polizei in ihren Bemühungen, das Problem des
Fahrraddiebstahls durch Maßnahmen der Prävention, der Fahrradcodierung und der
gezielten Verfolgung zu verringern.
Rostock
will seine in dieser Hinsicht im Vergleich zu anderen Städten ungünstige
Stellung schnellstmöglichst verlieren. Dazu sollen neben der besseren
Ausstattung mit guten Fahrradständern die erfolgreichen Strategien anderer
Städte (z.B. verstärkte Öffentlichkeitsarbeit) auch in Rostock zur Anwendung
kommen. Die von Fahrradhändlern und der Rostocker Polizei angebotene kostenlose
Fahrradcodierung hat sich bewährt und sollte intensiviert werden.
18. Ein
Fahrradforum mit Vertretern der Fraktionen der Bürgerschaft, der Nutzerverbände
und der Verwaltung
bereitet Entscheidungen zu allen fahrradrelevanten Handlungsfeldern für die
Bürgerschaft vor.
Das Fahrradforum sollte beim Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung eingerichtet werden. Weitere Details regelt der Ausschuss selbst. Daneben wird die Tätigkeit der AG-Radverkehr (mit Vertretern des Tief- und Hafenbauamtes, der Verkehrsbehörde, des Umweltamtes, des ADFC und der Polizei) fortgeführt. Diese AG dient der Abarbeitung detaillierter Fragestellungen und bereitet somit auch inhaltlich die Sitzungen des Fahrradforum vor. Der ADFC und andere Nutzerverbände bekommen frühzeitig Möglichkeit zur Stellungnahme.
19. Die
Fortschritte in der Radverkehrsförderung sind durch ein Monitoring zu
überprüfen. Die Stadtverwaltung
erstellt einen jährlichen Radverkehrsbericht über durchgeführte Maßnahmen zur
Förderung des Fahrradverkehrs in Rostock und deren Wirkung.
Bestandteile
des Monitoring können u.a. sein: Verkehrszählungen (z.B. an festgelegten
Zählstellen), Mobilitätsdaten aus dem SrV (die Beteiligung am „System
repräsentativer Verkehrsbefragungen“ ist vorbehaltlich haushaltsrechtlicher
Regelungen regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) fortzusetzen), Unfallanalysedaten, Fahrraddiebstahlstatistiken und
Nutzerbefragungen. Der Radverkehrsbericht beinhaltet die genannten
Monitoringdaten sowie alle Maßnahmen der Hansestadt
Rostock oder anderer Handlungsträger, die eine fördernde Wirkung auf den
Fahrradverkehr haben. Darin wird auch auf Probleme bei der Umsetzung von
Maßnahmen und auf mögliche Lösungsansätze hingewiesen. Die Prioritätenliste für
Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der Kriterien Verkehrssicherheit,
Bedeutung für den Radverkehr, Planungsvorlauf, Kostenschätzung sowie
Zusammenhang mit anderen Planungen im jährlichen Radverkehrsbericht zu
aktualisieren.
20. Die
bestehenden administrativen Strukturen zur Radverkehrsförderung in Rostock sind
zu überprüfen in Hinblick auf ihre Wirksamkeit. Die Zuständigkeiten, Verwaltungswege und
Personalausstattung sollten dem höheren Stellenwert des Radverkehrs angepasst
werden
Zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Radverkehrsförderung, insbesondere welche die Öffentlichkeitsarbeit und das Monitoring bzw. die Berichterstattung betreffen, erzeugen einen zusätzlichen Personalaufwand, der durch geeignete organisatorische Maßnahmen abgesichert werden muss.