Beschlussvorlage - 0469/06-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0469/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,03,32.2306,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V

§ 3 (2)  BauGB

 

 

21.04.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

10.05.2006 19:00

23.05.2006 17:00

30.05.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

 1. Änderung des Bebauungsplans   Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft"   

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Satzungsbeschluss Nr. 0905/04 vom 26.01.2005

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“  (Anlage 1) begrenzt

 

im Norden:                  durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

im Osten:                   durch die Lübecker Straße

im Süden:                   durch die Werftstraße

im Westen:                 durch den Kayenmühlengraben (im Geltungsbereich)

 

und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ ist seit dem 07.07.2005 rechtskräftig.

Der B-Plan setzt als zulässige Nutzungsarten Gewerbegebiete und Mischgebiete fest.

Mit Schreiben vom 05.04.2005 wurde durch die HRI Hamburg-Rostocker-Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG (HRI), als Eigentümer wesentlicher Flächen im Plangebiet, ein Antrag auf B-Plan-Änderung gestellt.

Der Antrag betrifft die Änderung der Gewerbegebietsfläche GE 10, im Bereich der großen Schiffbauhallen, in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie die Zulässigkeit von Tankstellen im Gewerbegebiet GE 11 (ehemaliges Klubhaus der Neptunwerft).

Begründet wird der Antrag damit, dass eine gewerbliche Nachnutzung der Hallen sehr schwierig ist und der kostenintensive Erhalt der prägenden und städtebaulich sowie kulturhistorisch wichtigen Hallen nur bei einer renditefähigen Folgenutzung gesichert werden kann.

 

Mit der im Entwurf vorliegenden 1. Änderung des B-Plans Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ wird im Grundsatz der Antragstellung der HRI gefolgt, wobei die Nutzungsänderung in großflächigen Einzelhandel vor allem gegenüber der gesamtstädtischen Verträglichkeit zusätzlicher Handelsflächen sowie der Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz abzuwägen ist. Mit der B-Plan-Änderung werden bis zu 4.800 m² Einzelhandelsfläche (bis 5.800 m² Geschossfläche) planungsrechtlich zulässig. Um die Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt zu reduzieren werden die Flächengrößen und zulässigen Sortimente eingeschränkt.

 

Für die Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen wurde ein Verkehrsgutachten einschließlich einer Verkehrssimulation erstellt.

Zusätzlich wurden die schalltechnischen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen B-Plan untersucht.

 

Eine B-Plan-Änderung ist erforderlich, da es sich um eine Nutzungsänderung handelt, die die Grundzüge der Planung berührt.

Über das B-Plan-Verfahren wird die Verträglichkeit des Vorhabens geprüft, wobei es sich der Zielstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unterordnen muss.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 verfolgt die Hansestadt Rostock das Ziel, die Entwicklung der ehemaligen Neptunwerft zu einem gemischten Standort aus Wohnen und Gewerbe um Handelsflächen zu erweitern. Der Standort zeichnet sich durch seine zentrale Lage in der Gesamtstadt mit einem prägenden Bezug zur Warnow sowie einem starken historischen Bezug zur Entwicklung der Hansestadt Rostock aus.

Gleichzeitig dient dieser Standort einer flächensparenden Stadtentwicklung, wobei brach gefallene vormals industrielle Funktionen einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Des Weiteren stellen die Flächen der ehemaligen Neptunwerft eine räumliche Fortführung des Stadthafens dar. Diese Bedeutung wird durch geplante Erschließungsanlagen, einschließlich einer Uferpromenade deutlich, die im Jahr 2006 begonnen werden.

Durch die Sicherung und den dauerhaften Erhalt der großen Schiffbauhallen wird ein wesentliches Erbe der städtischen Industriegeschichte bewahrt.

 

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 20,6 ha.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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10.05.2006 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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23.05.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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30.05.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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13.06.2006 - Bau- und Planungsausschuss

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14.06.2006 - Bürgerschaft