Beschlussvorlage - 0469/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 ?Ehemalige Neptunwerft"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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10.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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23.05.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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30.05.2006
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13.06.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
23.05.2006 17:00 30.05.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 10.MI.138
„Ehemalige Neptunwerft" Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr.
0905/04 vom 26.01.2005 |
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finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der
Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ ist
seit dem 07.07.2005 rechtskräftig.
Der B-Plan setzt als
zulässige Nutzungsarten Gewerbegebiete und Mischgebiete fest.
Mit
Schreiben vom 05.04.2005 wurde durch die HRI
Hamburg-Rostocker-Investitionsgesellschaft mbH & Co. KG (HRI), als
Eigentümer wesentlicher Flächen im Plangebiet, ein Antrag auf B-Plan-Änderung
gestellt.
Der
Antrag betrifft die Änderung der Gewerbegebietsfläche GE 10, im Bereich der
großen Schiffbauhallen, in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel
sowie die Zulässigkeit von Tankstellen im Gewerbegebiet GE 11 (ehemaliges
Klubhaus der Neptunwerft).
Begründet
wird der Antrag damit, dass eine gewerbliche Nachnutzung der Hallen sehr
schwierig ist und der kostenintensive Erhalt der prägenden und städtebaulich
sowie kulturhistorisch wichtigen Hallen nur bei einer renditefähigen
Folgenutzung gesichert werden kann.
Mit
der im Entwurf vorliegenden 1. Änderung des B-Plans Nr. 10.MI.138
„Ehemalige Neptunwerft“ wird im Grundsatz der Antragstellung der
HRI gefolgt, wobei die Nutzungsänderung in großflächigen Einzelhandel vor allem
gegenüber der gesamtstädtischen Verträglichkeit zusätzlicher Handelsflächen
sowie der Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz abzuwägen ist. Mit der
B-Plan-Änderung werden bis zu 4.800 m² Einzelhandelsfläche (bis 5.800 m²
Geschossfläche) planungsrechtlich zulässig. Um die Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche der Stadt zu reduzieren werden die Flächengrößen und
zulässigen Sortimente eingeschränkt.
Für
die Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen wurde ein Verkehrsgutachten
einschließlich einer Verkehrssimulation erstellt.
Zusätzlich
wurden die schalltechnischen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen B-Plan
untersucht.
Eine
B-Plan-Änderung ist erforderlich, da es sich um eine Nutzungsänderung handelt,
die die Grundzüge der Planung berührt.
Über
das B-Plan-Verfahren wird die Verträglichkeit des Vorhabens geprüft, wobei es
sich der Zielstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unterordnen
muss.
Mit
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 verfolgt die Hansestadt
Rostock das Ziel, die Entwicklung der ehemaligen Neptunwerft zu einem
gemischten Standort aus Wohnen und Gewerbe um Handelsflächen zu erweitern. Der
Standort zeichnet sich durch seine zentrale Lage in der Gesamtstadt mit einem
prägenden Bezug zur Warnow sowie einem starken historischen Bezug zur
Entwicklung der Hansestadt Rostock aus.
Gleichzeitig
dient dieser Standort einer flächensparenden Stadtentwicklung, wobei brach
gefallene vormals industrielle Funktionen einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Des
Weiteren stellen die Flächen der ehemaligen Neptunwerft eine räumliche
Fortführung des Stadthafens dar. Diese Bedeutung wird durch geplante
Erschließungsanlagen, einschließlich einer Uferpromenade deutlich, die im Jahr
2006 begonnen werden.
Durch
die Sicherung und den dauerhaften Erhalt der großen Schiffbauhallen wird ein
wesentliches Erbe der städtischen Industriegeschichte bewahrt.
Die
Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 20,6 ha.
Roland
Methling