Antrag - 0425/06-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0425/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

Rainer Albrecht ( Fraktion der SPD)

Neuer Markt   1

18055 Rostock

7.4.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.05.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Jugendhilfeausschuss

Finanzausschuss

25.04.2006 16:00

20.04.2006 17:00

 

Gegenstand

 

Abbau des Investitionsstaus in Kindertageseinrichtungen mit sogenannten Dach- und Fachverträgen

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Zum Abbau des Investitionsstaus in Kindertageseinrichtungen  in der Hansestadt Rostock, die sich in sogenannten Dach- und Fachverträgen befinden, wird der Oberbürgermeister beauftragt:

 

1. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens und Vergabe von Erbbaurechten, wobei Anträge von Kita-Trägern, die der Hansestadt Rostock bereits vorliegen, zu berücksichtigen sind.

 

2. Trägern, die kein Interesse an der Vergabe von Erbbaurechtsverträgen haben, wird durch den KOE ein Mietvertrag angeboten.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Die Hansestadt Rostock hat sich dafür entschieden, die kommunalen Kitas in freie Trägerschaft zu übergeben. Um den Trägern die Möglichkeit zu geben, selbständig in die Gebäude investieren zu können, sind zur Absicherung von Darlehen Erbbaurechtsverträge erforderlich. Das Kifög versetzt die Träger durch den Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach § 78 b ff. SGB VIII in die Lage, betriebsnotwendige Investitionen, die vorher mit dem Jugendamt zu vereinbaren sind, durchzuführen.

 

Darüber hinaus ist den Trägern bei Abschluss der Dach- und Fachverträge die Vergabe von Erbbaurechten in Aussicht gestellt worden, was Anfang und Mitte der 90-er Jahre auf Grund vermögensrechtlicher Ansprüche noch nicht möglich war.

 

Auf Grund des teilweise sehr schlechten Zustandes der Gebäude sollen diese Erbbaurechtsverträge schnellstmöglich mit den Trägern abgeschlossen werden.

 

 

Träger, die sich gegen Erbbaurechtsverträge entscheiden sollten, ist durch den KOE ein Mietvertragsangebot zu unterbreiten, um auf diesem Wege den Investitionsstau abzubauen.

 

Mit dem Abschluss von Erbbaurechtsverträgen zwischen der Hansestadt Rostock und den Trägern wird der Kommunale Haushalt entlastet, da keine Kredite für die Sanierung durch den KOE benötigt werden. Des Weiteren erhält die Stadt Einnahmen aus Erbbaupachten.

 

 

 

 

Rainer Albrecht

Fraktion der SPD

 

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Beschlüsse

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20.04.2006 - Finanzausschuss

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25.04.2006 - Jugendhilfeausschuss

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10.05.2006 - Bürgerschaft

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05.12.2007 - Bürgerschaft

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30.01.2008 - Bürgerschaft