Antrag - 0425/06-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau des Investitionsstaus in Kindertageseinrichtungen mit sogenannten Dach- und Fachverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2008
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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20.04.2006
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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25.04.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.05.2006
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05.12.2007
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30.01.2008
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Die Hansestadt Rostock hat
sich dafür entschieden, die kommunalen Kitas in freie Trägerschaft zu übergeben.
Um den Trägern die Möglichkeit zu geben, selbständig in die Gebäude investieren
zu können, sind zur Absicherung von Darlehen Erbbaurechtsverträge erforderlich.
Das Kifög versetzt die Träger durch den Abschluss von Leistungs- und
Entgeltvereinbarungen nach § 78 b ff. SGB VIII in die Lage, betriebsnotwendige
Investitionen, die vorher mit dem Jugendamt zu vereinbaren sind, durchzuführen.
Darüber hinaus ist den
Trägern bei Abschluss der Dach- und Fachverträge die Vergabe von Erbbaurechten
in Aussicht gestellt worden, was Anfang und Mitte der 90-er Jahre auf Grund
vermögensrechtlicher Ansprüche noch nicht möglich war.
Auf Grund des teilweise sehr
schlechten Zustandes der Gebäude sollen diese Erbbaurechtsverträge
schnellstmöglich mit den Trägern abgeschlossen werden.
Träger, die sich gegen
Erbbaurechtsverträge entscheiden sollten, ist durch den KOE ein
Mietvertragsangebot zu unterbreiten, um auf diesem Wege den Investitionsstau
abzubauen.
Mit dem Abschluss von
Erbbaurechtsverträgen zwischen der Hansestadt Rostock und den Trägern wird der
Kommunale Haushalt entlastet, da keine Kredite für die Sanierung durch den KOE
benötigt werden. Des Weiteren erhält die Stadt Einnahmen aus Erbbaupachten.
Rainer Albrecht
Fraktion der SPD