Beschlussvorlage - 0030/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.06.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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17.05.2006
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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18.05.2006
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07.06.2006
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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40,05,06,07,08,10,20,30,32,37, 41,43,44,51,53,61,62,66,67,88, S 2,S 5,S 6 |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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- Schulgesetz M-V vom 13.02.2006 - Verordnung über die
Schulentwicklungsplanung M-V vom 04.10.2005 |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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I, gez. Methling |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Finanzausschuss |
18.05.2006 17:00 |
IV, gez. Schillen |
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Gegenstand |
beteiligt |
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3.
Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der
allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum
der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11 |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0226/02-BV |
keine |
0226/02-BV |
Begründung
Das Schulgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar
2006 (Gesetz M-V GL.-Nr. 223-6) weist im § 107 - Schulentwicklungsplanung - die
Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen,
regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Entsprechend der Verordnung über
die Schulentwicklungsplanung ist die Schulentwicklungsplanung eine Aufgabe des
übertragenen Wirkungskreises der Landkreise und der kreisfreien Städte. Der §
108 -Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen- regelt
fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze.
Insbesondere wird darauf verwiesen, dass Beschlüsse der Schulträger über
Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen auf der Grundlage
genehmigter Schulentwicklungspläne erfolgen und dass damit die
Schulentwicklungspläne einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur bedürfen.
Die Hansestadt Rostock hatte
bereits im Juni 1994 sowie als 1. Fortschreibung im Juni 1997 und als 2.
Fortschreibung im Juli 2002
entsprechende Schulentwicklungspläne aufgestellt, beschlossen und durch
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt bekommen.
Mit Datum vom 04. Okt. 2005
wurde die Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in
Mecklenburg-Vorpommern (SEP-VO-M-V), veröffentlicht im Gesetz M-V GL.-Nr.
223-3-70 wirksam. Diese Verordnung fordert die Fortschreibung und
Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes auch der Hansestadt Rostock für den
Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11.
Dabei ist insbesondere eine
Vorausschau auf die Bestandsfähigkeit jedes einzelnen Schulstandortes bis zum
Jahr 2011 abzugeben.
Der Schulentwicklungsplan der
Hansestadt Rostock vom 03. Juli 2002 hat sich seit seiner Beschlussfassung
bewährt, war Arbeitsgrundlage für die Gestaltung der Schulnetze der Hansestadt
Rostock im zurückliegenden Zeitraum und hatte einen Planungszeitraum bis zum
Schuljahr 2009/10 und einen Genehmigungszeitraum bis zum Schuljahr 2005/06.
Insofern wurde die nunmehr
geforderte Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum
bis zum Jahr 2016 als 3. Fortschreibung des bisherigen Schulentwicklungsplanes
aufgestellt. Der Genehmigungszeitraum
erstreckt sich bis zum Schuljahr 2010/11. Damit beinhaltet die vorliegende 3.
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle aktuellen schulgesetzgeberischen
Rahmenbedingungen sowie die in deren Folge bislang ergangenen Erlasslagen.
Die aus der vollständigen
Überarbeitung resultierende 3. Fortschreibung des langfristigen
Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock wurde mit dem Staatlichen
Schulamt der Hansestadt Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes
Mecklenburg-Vorpommern im Detail abgestimmt und nachfolgend am 31. Januar 2006
in eine umfassende Diskussion gegeben. Alle Schulkonferenzen der Schulen der
Hansestadt Rostock, der Stadtelternrat sowie der Kreisschülerrat erhielten den
Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung mit der Bitte um
Stellungnahme.
Alle Schulen haben sich im
Ergebnis dieser Beteiligung geäußert.
Der Stadtelternrat
befürwortet die 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der
Hansestadt Rostock.
Die Abstimmung mit dem Umland
der Hansestadt Rostock erfolgte mit dem Landkreis Bad Doberan. Seitens des
Landkreises Bad Doberan liegt die Zustimmung vor.
Im Zeitraum vom 20. März bis
26. April 2006 waren alle Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock an der Diskussion
der vorliegenden 3. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes
der Hansestadt Rostock beteiligt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse liegt
dieser Begründung bei.
Der Schul- und Sportausschuss
der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock begleitete
den gesamten zurückliegenden
Diskussionszeitraum mit einer interfraktionellen
Arbeitsgruppe.
Im Ergebnis aller Anhörungen, Diskussionen und
Stellungnahmen wurde der Erstentwurf der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes mehrfach überarbeitet und entsprechende Veränderungen,
soweit wie schulgesetzlich möglich, vorgenommen.
Damit liegt im Ergebnis dieses Mitwirkungszeitraumes
nunmehr der überarbeitete Beschlussentwurf vor.
Basismaterial für die Schülerprognose sind sowohl die
Angaben der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Rostock als auch die
Prognoseaussagen zur Bevölkerungsentwicklung der Hansestadt Rostock des
Wirtschaftsinstitutes für Marktforschung, Evaluation und Strukturentwicklung
(WIMES) mit Aktualitätsstand 31. Dezember 2004 und die Gesamtheit aller
statistischen Erhebungen, die turnusmäßig vom Schulträger erhoben werden.
Berücksichtigt wurden bei der Schülerprognose
bevorstehende demographische Veränderungen, Wanderungsverluste und
Wanderungsgewinne sowie im Prognosezeitraum vorgesehene zusätzliche
Wohnungsbaustandorte in der Hansestadt Rostock. Zusammenfassend muss
festgestellt werden, dass auch zukünftige Schulentwicklung begleitet wird von
gravierenden und signifikanten Veränderungen in der demographischen
Entwicklung.
Insbesondere hinsichtlich der Geburtenentwicklung in
den zurückliegenden 15 Jahren, aber auch bezüglich der Schülerabwanderung in
das Umland, ergeben sich im Prognosezeitraum zu berücksichtigende Veränderungen
in der Schullandschaft. Um hierbei auch zukünftig kontinuierlich die
höchstmögliche Prognosesicherheit gewährleisten zu können, werden wie bislang
alle erforderlichen Basisdaten halbjährlich mit der Kommunalen Statistikstelle
der Hansestadt Rostock sowie mit dem tatsächlichen Schülerbestand jeder
einzelnen Schule abgeglichen und erforderlichenfalls korrigiert.
Schulen in freier Trägerschaft wurden und werden im
Rahmen der vorliegenden 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der
Hansestadt Rostock im erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Nachdrücklich sei
abschließend nochmals formuliert, dass auch die vorliegende Fortschreibung der
langfristigen Schulenwicklungsplanung der Hansestadt
Rostock eine Leitplanung ist. Insofern handelt es sich nicht um eine starre
bzw. statische Planungsgrundlage. Demgemäß ist die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung auch zukünftig jährlich zu aktualisieren und bei
Bedarf an gegebenenfalls zukünftig vorliegende und heute noch nicht erkennbare
Veränderungen anzupassen.
Roland Methling