Beschlussvorlage - 0013/06-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0013/06-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

21

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

20.01.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

31.01.2006 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0523/00-BV

0700/01-BV

0523/00-BV

0700/01-BV

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mindereinnahmen von ca. 30.000 EUR je Haushaltsjahr

 

Begründung

Zu § 1 Ziffer 1 und 2:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.10.2005 in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 beschlossen, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten unzulässig ist.

 

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf das Innehaben von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe darstellen würde. Da entsprechend den melderechtlichen Regelungen für Verheiratete zwingend die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie als Hauptwohnsitz zu bestimmen ist, ist es damit ausgeschlossen, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu erklären und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer zu entgehen.

 

Da auch minderjährige Einwohner nach dem Melderecht zwingend die Familienwohnung als Hauptwohnung zu bestimmen haben, soll dieser Personenkreis ebenfalls von der Steuerpflicht ausgenommen werden.

 

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes haben gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) Gesetzeskraft. Gemäß § 31 Abs. 1 BVerGG binden sie alle Behörden. Zur Herstellung der Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Rostock mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung erforderlich.

 

 

Zur Herstellung der Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung der Hansestadt Rostock mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung erforderlich.

 

Der Vordruck zur Steuererklärung (Anlage) wurde auf Seite 4 entsprechend ergänzt.

 

Zu § 1 Ziffer 3:

Die eingefügte Ergänzung dient der Konkretisierung der Erklärungspflichten der Zweitwohnungsinhaber.

 

Zu § 2:

Entsprechend den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist die Satzungsänderung rückwirkend in Kraft zu setzen, damit die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ergebende Günstigerstellung verheirateter und nicht getrennt lebender Berufstätiger in allen noch nicht bestandskräftigen Verfahren sowie bei allen Neuveranlagungen Berücksichtigung finden kann.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Anlage


Anlage zur
Beschlussvorlage 0013/06-BV

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock

 

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91), und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V s. 146) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom                            folgende Satzung erlassen:

 

 

 

§ 1 Änderungen

 

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock vom 19. Dezember 2000, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 27 vom 27. Dezember 2000, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock vom 18. Dezember 2001, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 26 vom 28. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Nach § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

 

„(3) Von der Steuerpflicht ausgenommen ist die aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung eines minderjährigen Einwohners sowie eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet.“

 

Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

 

 

2. In § 7 Abs. 1 wird im Satz 1 nach dem Wort „Zweitwohnung“ eingefügt: „sowie deren Aufgabe“.

 

 

 

§ 2 In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Roland Methling

Oberbürgermeister


 

Seite 1 der Steuererklärung

 

 

Personenkonto

 

Sachbearbeitende Stelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtkassen- und Steuernamt

 

 

SG Allgemeine Steuerverwaltung

 

 

Neuer Markt 3, 18055 Rostock

 

 

                                                                                                  

 

 

 

Hansestadt Rostock

Der Oberbürgermeister

Stadtkassen- und Steueramt

18050 Rostock

 

 

 

 

Erklärung zur

Zweitwohnungssteuer

 

Angaben zur Person

 

 

 

1

Name

 

 

 

2

Vorname

 

 

 

3

Titel, akademische/r Grad/e

 

 

 

4

Geburtsdatum

 

 

 

5

Telefonnummer/n

Freiwillige Angabe für eventl. Rückfragen

 

 

 

Angaben zur Nebenwohnung

 

 

 

6

Straße, Hausnummer

 

 

7

ggf. Geschoss, Wohnungsnummer

 

 

 

8

Postleitzahl

Rostock

 

 

 

Angaben zur Steuerpflicht

 

 

 

 

Die Zweitwohnung, für die die Steuererklärung abgegeben wird, ist/war für

 

 

 

 

 

 

9

 

mich/uns Zweitwohnung im Sinne der Satzung über die Erhebung einer

 

 

 

 

Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock und zwar

 

 

10

 

seit dem

Datum

ggf. bis zum

Datum

 

 

 

 

 

 

 

11

 

mich/uns keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung über die Erhebung

 

 

 

 

einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock, weil

 

 

 

 

 

 

 

12

 

 

zu der von mir/uns bewohnten Gesamtheit von Räumen keine Küche bzw.

 

 

 

 

 

Kochnische und/oder Toilette gehören/gehört.

 

 

 

 

 

 

 

 

13

 

 

die Nebenwohnung aus anderen Gründen keine Wohnung im Sinne des

 

 

 

 

 

Zweitwohnungssteuerrechts darstellt.    (Bitte auf Seite 4 dieser Erklärung
                                                                 begründen und Belege beifügen.)

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Ausfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt:

 

 

Name, Anschrift, Telefon

 

 

Ich versichere/Wir versichern, dass die Angaben in dieser Steuererklärung vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

 

 

Datum, eigenhändige Unterschrift/en

 

 

 

 

 


 

Seite 2 der Steuererklärung

 

 

 

 

 

Die Seiten 2 und 3 sind nur auszufüllen, soweit die Nebenwohnung, für die die Steuererklärung abgegeben wird, eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock ist (Zeile 9 wurde angekreuzt).

 

 

 

 

 

 

Bekanntgabeanschrift

 

 

 

 

Der Steuerbescheid soll mir/uns

 

 

 

 

 

 

14

 

unter folgender Anschrift zugesandt werden:

 

 

 

 

 

 

15

 

 

Anschrift der Nebenwohnung lt. Zeilen 6 - 8

 

 

 

 

 

 

 

16

 

 

abweichende Anschrift:

 

 

17

Straße, Hausnummer

 

 

 

18

Postleitzahl, Ort

 

 

 

19

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

nicht zugesandt werden, sondern:

 

 

21

Anrede

 

 

 

22

Name, Vorname

 

 

 

23

Name (Ergänzung)

 

 

 

24

Straße, Hausnummer

 

 

 

25

Postleitzahl, Ort

 

 

 

26

 

Ich beantrage die Entrichtung der Jahressteuer in vier Teilbeträgen

 

 

 

Bankverbindung (bitte angeben. Wichtig für eventuelle Erstattungen und ggf. für Teilnahme am Lastschriftverfahren.)

 

 

27

Kontonummer

 

 

 

28

Bankleitzahl

 

 

 

29

Name des Kreditinstitutes

 

 

 

30

Kontoinhaber/in

 

 

 

 

 

 

31

 

Ich/Wir ermächtige/n die Hansestadt Rostock hiermit bis auf Widerruf, die für

 

 

 

 

die vorgenannte Zweitwohnung festgesetzte Steuer zu den Fälligkeitsterminen mittels Lastschrift unter Angabe des Verwendungszweckes von dem o. g. Konto einzuziehen. Für die abzubuchenden Beträge wird das Konto die erforderliche Deckung aufweisen.

 

 

32

 

Die Einzugsermächtigung gilt für alle Fälligkeiten nach dem

Datum

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort, Datum

Unterschrift Zahlungspflichtige/r

Unterschrift Kontoinhaber/in

 

 

 

 

 


 


            Seite 3 der Steuererklärung

 

 

 

 

 

 

Angaben zum Rechts-/Nutzungsverhältnis der Nebenwohnung

 

 

 

 

 

 

33

Ich bin/Wir sind

 

Hauptmieter/in

 

Untermieter/in

 

 

 

 

 

 

34

Name und Anschrift

 

 

 

 

Vermieter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mieter/in/Pächter/in der Nebenwohnung sind außer mir/uns:

 

 

35

 

 

 

36

 

 

 

37

 

 

 

 

 

 

 

38

 

Eigentümer/in/Erbbauberechtigte/r

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

39

 

Sonstige/r Nutzer/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigentümer/in/Erbbauberechtigte/r oder sonstige/r Nutzer/in ist/sind außer mir/uns:

 

 

40

 

 

 

41

 

 

 

42

 

 

 

 

 

 

 

43

Größe der Nebenwohnung

 

 

44

davon:

eigengenutzt

 

 

45

gemeinschaftlich genutzt

 

 

46

genutzt mit Personen aus Zeile/n

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausstattung der Nebenwohnung

 

 

47

 

ohne Sammelheizung, ohne Bad/Dusche, mit WC in der Wohnung

 

 

 

 

 

 

48

 

ohne Sammelheizung, mit Bad/Dusche, mit WC in der Wohnung

 

 

 

 

 

 

49

 

mit Sammelheizung, mit Bad/Dusche, mit WC in der Wohnung

 

 

 

 

 

 

 

Beschaffenheit der Nebenwohnung

 

 

50

Baujahr (bezugsfertig)

 

 

 

 

 

 

 

 

51

Nettokaltmiete

 

EUR

 

 

 

 

 

52

 

auf der Grundlage des beigefügten Vertrages

 

 

 

 

 

 

53

 

nach dem Rostocker Mietspiegel

 

 

 

 

 

 

54

 

nach der Miete für vergleichbare Wohnräume

 

 

 

 

 

 

55

 

Ich/Wir habe/n noch folgende weitere Nebenwohnungen in der Hansestadt Rostock

 

56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

57

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seite 4 der Steuererklärung

 

      Ergänzung

      (Nebenwohnung aus beruflichen Gründen eines nicht dauernd getrennt lebenden

       Verheirateten)

58

Bezeichnung und

 

 

 

Anschrift des

 

 

 

Arbeitgebers

(bitte Nachweis erbringen)

 

 

 

 

 

 

59

Einsatzort

 

 

 

 

 

 

60

Familienstand

(zutreffendes bitte unterstreichen)

 

verheiratet / geschieden / getrennt lebend seit

 

 

 

 

 

61

Anschrift der

 

 

 

Hauptwohnung

(Familienwohnung)

 

 

 

 

 

 

63

Datum der Eheschließung

 freiwillige Angabe *

 

 

 

 

 

64

Standesamt

freiwillige Angabe *

 

 

 

 

 

 

 

zu Zeile:

 

 

 

 

 

zu Zeile:

 

 

 

 

 

zu Zeile:

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.01.2006 - Finanzausschuss

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft