Beschlussvorlage - 1283/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1283/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 KV M-V

 

05.01.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

12.01.2006 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Vereinbarung mit der Rostocker Straßenbahn AG zur Durchführung des Vorhabens Neu- und Ausbau der Verbindungsstraße Schröderplatz - Warnowufer, 1. BA – Gleis- umverlegung und Fahrleitungsbau im Abschnitt Schröderplatz - Lange Straße

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Rostocker Straßenbahn AG abzuschließen zur Durchführung des Vorhabens Neu- und Ausbau der Verbindungsstraße Schröderplatz - Warnowufer, 1. BA - Gleisumverlegung und Fahrleitungsbau im Abschnitt Schröderplatz - Lange Straße.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt für diese Maßnahme   

02.6300.98500013 – Verbindungsstraße Schröderplatz – L22 (ehemals B 105)

Haushaltsjahr 2006 – 2008: 6.879.000,00 EUR (Eigenmittel und GVFG-Mittel)

 

Begründung

 

Für das Bauvorhaben „Neubau der Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer (VSW) einschließlich der Umverlegung der Straßenbahngleise im südlichen Teilbauabschnitt zwischen

Schröderplatz und Lange Straße“ haben die Vorhabensträger Hansestadt Rostock, Rostocker
Straßenbahn AG (RSAG) und die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) im März 2005 einen Maßnahmeträgervertrag geschlossen.

 

Dieser Maßnahmeträgervertrag regelt die Zuständigkeit der einzelnen Vorhabensträger bezüglich

der Planung und Durchführung sowie der Finanzierung einschließlich der Leistungsabgrenzung zwischen den Beteiligten.

 

Die Planungs- und Realisierungsleistungen im Zusammenhang mit der Umverlegung der Straßen-

bahngleistrasse einschließlich der Haltestellen werden federführend durch die RSAG im engen

Zusammenwirken sowohl mit der Hansestadt Rostock als auch mit der RGS ausgeführt.

 

Da die Gesamtfinanzierung sämtlicher Bauleistungen sowohl mit Eigenmitteln der Hansestadt Rostock als auch mit Städtebau- und GVFG – Fördermitteln des Landes erfolgt, sind detaillierte Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen jeweils als Einzelvereinbarung sowohl zwischen der Hansestadt Rostock und der RSAG als auch zwischen der RSAG und der RGS abzuschließen.

 

Gemäß der beigefügten Kostenübersicht in Anlage 2 der Vereinbarung betragen die Gesamtkosten des Vorhabens gemäß Kostenberechnung 3.076.936,16 Euro (netto).

Davon werden gemäß der grundsätzlichen Zustimmung zur Förderung nach der Städtebauförderungsrichtlinie ( E6.3 – Genehmigung )  1.455.420,96 Euro aus Städtebaufördermitteln finanziert. Der verbleibende Differenzbetrag ist durch die Hansestadt Rostock finanziell abzusichern.

 

Im Haushaltsplan des Tief- und Hafenbauamtes sind unter der HHSt.: 02.6300. 9850 0013

finanzielle Mittel in einer Gesamthöhe von 6.879.000,00 Euro eingestellt und mit einer Ver-

pflichtungsermächtigung gesichert. Die in den Jahresscheiben 2006 bis 2008 neben den GVFG –

Förderanteilen darin enthaltenen finanziellen Eigenanteile ermöglichen die gemäß vorliegender

Vereinbarung vorgesehene Rückzahlung des städtischen Eigenanteiles in den Jahren

 

                      2006         in Höhe von 450.000,00 Euro

                      2007         in Höhe von 940.000,00 Euro sowie

2008                   in Höhe von 490.957,63 Euro (als vorläufigen Restbetrag ),

 

so dass die Gesamtfinanzierung für den Teil L1 – Gleisumverlegung und Fahrleitungsbau gesichert ist.

 

 

 

 

 

Roland Methling


 

           V  e  r  e  i  n  b  a  r  u  n  g        

 

über die Gleisumverlegung und Fahrleitungsbau im Abschnitt Schröderplatz –

Lange Straße

S / 006 / 2005 / Amt 66

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

Zwischen der                         Hansestadt Rostock

                                  

 

vertreten durch den                Oberbürgermeister

 

                                               - nachfolgend "Stadt" genannt -

 

 

und der                                   Rostocker Straßenbahn AG,

                                              

 

vertreten durch den                Vorstand

                       

-nachfolgend "RSAG" genannt-

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

 

 

Präambel

 

Es ist beabsichtigt, gemeinsam mit dem Neu- und Ausbau  der Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer, die Gleisumverlegung und den Fahrleitungsbau im Abschnitt Schröderplatz – Lange Straße (Höhe Kuhstraße) zu realisieren. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Bedeutung dieses Vorhabens soll die Gleisumverlegung und der Fahrleitungsbau im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von 50 % der nach der Städtebauförderungsrichtlinie zuwendungsfähigen Kosten in Form eines Zuschusses gefördert werden. Dazu haben  die Vertragspartner RSAG und RGS bereits eine separate Vereinbarung geschlossen. Der nicht durch die Städtebaufördermittel abzudeckende Kostenanteil ist durch die Hansestadt Rostock finanziell abzusichern, da weitere Förder- und andere Finanzierungsmöglichkeiten hier nicht gegeben sind.

 

§ 1

Vertragsgegenstand

 

(1)   Die RSAG verpflichtet sich, die Gleisumverlegung und den Fahrleitungsbau im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Abschnitt Schröderplatz – Lange Straße (Höhe Kuhstraße) durchzuführen. Der benannte Bereich ist in der (Anlage 1) dargestellt. Der Bereich ist seitlich begrenzt durch die Winkelborde (einschließlich) und schließt den Haltestellenbereich ein. Die Leistungen beinhalten aber auch alle für die Straßenbahntrasse erforderlichen Planungs- und Projektsteuerungsleistungen, Leitungsverlegungen und sonstigen baulichen Anlagen, wie z. B. die Errichtung der Fahrleitungsmasten außerhalb des in Anlage 1 gekennzeichneten Bereiches, sowie den Rückbau der alten Gleise und Fahrleitungsmasten. Es werden hierfür Kosten in Höhe von netto ca. 3.076.936,16 EUR veranschlagt. Die Kostenzusammenstellung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

(2)    Die Stadt verpflichtet sich gem. § 3 Abs. 2 dieses Vertrages zur Übernahme der weiteren Kostenanteile, über den Anteil der mit den Städtebaufördermitteln abzudeckenden Kosten hinaus, hier „städtischer Zuschuss“ genannt.

 

(3)    Die Hansestadt Rostock hat die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) mit der Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen in dem Gebiet der Gesamtmaßnahme "Stadtzentrum Rostock" als treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt. Dem Sanierungsträger obliegt auch die Überwachung der Maßnahmen, die der RSAG nach diesem Vertrag obliegen. Die RSAG wird sich in allen die Durchführung dieses Vertrages betreffenden Fragen zunächst mit dem Sanierungsträger und darüber hinaus mit der Hansestadt Rostock ins Benehmen setzen.

 

 

§ 2

Durchführung

 

(1)     Die in §1 genannten Maßnahmen sind in Analogie zu den von der RGS zu beauftragenden Leistungen spätestens bis zum 01.04.2006 zu beginnen  und bis zum 12.10.2006 zu beenden.

 

(2)  Die RSAG wird vor Beginn der Bauarbeiten die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen einholen.

 

(3) Die RSAG verpflichtet sich, vor Baubeginn auf alle Leistungen die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) anzuwenden.

 

(4) Die RSAG verpflichtet sich, die Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.

 

 

§ 3

Kostentragung, Förderung und Abrechnung

 

(1)   Die RSAG trägt die Kosten der Gleisumverlegung und des Fahrleitungsbaus gemäß

        § 1 Abs. 1.

 

(2)  Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Maßnahme nach § 1 Abs. 1 dieses Vertrages neben dem 50 %ígen Städtebauförderanteil ( 1.455.420, 96 EUR - Stand Kostenberechnung ) mit dem übrigen Kostenanteil ( „ städtischer Investitionszuschuss “ )  in  Höhe von

 

1.621.515,20   E U R ( netto )

           zuzügl. 16 % MWSt.:    +             259.442,43  E U R

 

          gesamt:                                      1.880.957,63  E U R ( brutto )

 

Die Hansestadt Rostock, hier vertreten durch den federführenden Baulastträger Tief- und Hafenbauamt, hat unter der Haushaltsstelle 02.6300.98500013 – Verbindungsstraße Schröderplatz – Warnowufer  innerhalb dieses Vorhabens für den Leistungsanteil „Gleisumverlegung und Fahrleitungsbau“ die finanziellen Mittel auch mit den entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen eingestellt.

In der Jahresscheibe 2006  stehen jedoch zunächst nur  450.000,00 EUR zur Verfügung.

Um die Gesamtleistungen jedoch rechtzeitig zu beauftragen und in 2006 auszuführen, 

besteht für 2006 demnach ein Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 1.430.957,63 EUR

(brutto).

 

 

 

 

Das Wirtschaftsministerium des Landes M – V gewährt gemäß Schreiben vom

22.04.2005 zur vorübergehenden Absicherung des Vorhabens der RSAG einen rück-

zahlbaren, zinslosen Zuschuss in Höhe von rd. 1,4 Mio € .

 

(3) Zur Abrechnung der Maßnahme sind von der RSAG sämtliche, die geförderten und darüber hinaus zu finanzierenden Leistungen betreffenden, Originalrechnungen sowie Zahlungsbelege zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Kosten sind entsprechend der Kostengliederung (Anlage 2) in die einzelnen Kostengruppen jeweils beim Vorliegen des Kostenanschlages sowie der Kostenfeststellung schlüssig  aufzuteilen. Diese Aufteilung ist der Stadt nachzuweisen.

 

(4) Die RSAG hat die Freistellungsbescheinigungen lt. „Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe“ der an dem Bauvorhaben beteiligten Unternehmen bzw. die Abführung der Bauabzugssteuer an das Finanzamt nachzuweisen.

 

(5) Weitere Auszahlungsvoraussetzungen sind die Vorlage der Submissionsprotokolle (Verdingungsniederschrift) von der Öffentlichen Ausschreibung, als Nachweis der Einhaltung der Vergabevorschriften und des Wertgrenzenerlasses.

 

(6) Innerhalb von 6 Monaten nach Vorliegen der geprüften Schlussrechnungen hat die RSAG einen Verwendungsnachweis über die Kosten der Maßnahmen vorzulegen. Die Stadt setzt nach Feststellung der förderungsfähigen Baukosten den vorläufigen Förderungsbetrag dieses Vertrages fest.

 

(7)  Der endgültige Förderbetrag wird nach Feststellung der förderfähigen Baukosten durch das Landesförderinstitut bei der Abrechnung der Baumaßnahme festgesetzt. Zu viel gezahlte Förderungsbeträge sind innerhalb von vier Wochen nach dieser Feststellung der Stadt zu erstatten. Verspätet gezahlte Erstattungsbeträge sind vom Zeitpunkt der Fälligkeit an jährlich mit 5 v.H. über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

(8)  Der über den Förderbetrag hinausgehende städtische Investitionszuschuss wird von der HRO an die RSAG gemäß den Formulierungen im § 5 zurückgezahlt.

 

 

§ 4

Änderungen

 

(1) Ergeben sich von den in § 1 Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen und veranschlagten Kosten Abweichungen, sind diese durch die RSAG der Stadt unverzüglich anzuzeigen.

 

(2)  Geänderte und/ oder zusätzliche freiberufliche und Bauleistungen bezogen auf das gesamte Vorhaben werden durch die RSAG bearbeitet, verhandelt und entschieden.

 

(3) Ergibt sich, dass die Maßnahme nach Art und Umfang nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, so ist der Vertrag durch die Vertragspartner entsprechend anzupassen.

 

(4) Ergibt sich, dass die vorgesehene Maßnahme im Ganzen nicht durchgeführt werden kann, so haben beide Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

(5)  Die Rechtsfolgen des Rücktritts ergeben sich aus § 8 dieses Vertrages.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

Zahlungsweise

 

(1)   Der „städtische Investitionszuschuss“ gem. § 3 Abs. 2 dieses Vertrages zur anteiligen Deckung der Kosten der Baumaßnahme wird entsprechend Baufortschritt auf Basis der Rechnungen und Zahlungsbelege frühestens mit der Genehmigung des Gesamthaushaltes der HRO durch die Kommunalaufsichtsbehörde für die jeweilige Jahresscheibe ausgezahlt.

(2)   Die Auszahlung / Rückzahlung seitens der HRO an die RSAG erfolgt in den Jahresscheiben in folgender Höhe:

 

2006                          450.000,00 €

2007                          940.000,00 €

                         2008             490.957,63 €    ( vorläufiger Restbetrag )

 

 

§ 6

Auskunfts- und Anzeigepflicht, Nachbesserung

 

(1)  Der RSAG wird die Stadt über Umstände die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sind, unterrichten, ihr auf Verlangen Auskunft über den Stand der Maßnahmen und Einsicht in die Unterlagen geben.

 

(2)  Die RSAG wird der Stadt unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten die vertragsmäßige Durchführung der ihr nach diesem Vertrag obliegenden Maßnahmen anzeigen. Die Stadt ist berechtigt, die vertragsmäßige Durchführung der Maßnahmen an Ort und Stelle zu überprüfen.

 

(3)  Stellt die Stadt fest, dass die der RSAG obliegenden Maßnahmen nicht vollständig oder mangelhaft durchgeführt sind, so kann die Stadt insoweit Nachholung, Ergänzung oder Nachbesserung binnen angemessener Frist verlangen. Kommt die RSAG dem Verlangen nicht fristgemäß nach, so gilt § 8 Abs. 2 entsprechend.

 

 

§ 7

Kündigung

 

Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn einer der Vertragspartner die ihm aufgrund dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt.

 

 

§ 8

Rechtsfolgen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

 

(1)  Erfolgt der Rücktritt nach § 4 oder die Kündigung nach § 7 dieses Vertrages aufgrund von Umständen, die die RSAG nicht zu vertreten hat, so kann sie verlangen, dass die Stadt ihr die notwendigen Aufwendungen erstattet, die ihr im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages entstanden sind. Die der RSAG aufgrund des Vertrages entstandenen Vorteile sind anzurechnen.

 

(2)  Erfolgt der Rücktritt nach § 4 oder die Kündigung nach § 7 dieses Vertrages aufgrund von Umständen, die die RSAG zu vertreten hat, so sind die ausgezahlten Förderungsbeträge sofort zurückzuzahlen und vom Tage der Auszahlung an jährlich mit 5 v.H. über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

 

§ 9

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen, Ergänzungen

 

(1)  Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Vertragspartner verpflichten sich, im Wege einer Vereinbarung solche Bestimmungen zu ersetzen.

 

(2)  Sollten bei der Durchführung des Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

 

(3)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen der Schriftform.

 

 

 

 

Rostock, .........................                                          Rostock, .........................

 

 

 

 

 

 

 

________________________________                  ___________________________

 

 

Hansestadt  Rostock                                                RSAG

 


 

Anlage 1:

nur in Papierform

 


Anlage 2:

 

 

 

 

 

Kostengruppe/ebene

 

Bauabschnitt

Bauschnitt

Zwf

St Bau

RSAG/

 

RSAG/

 

 

 

 

L 1

L1

St Bau

 

HRO

 

HRO

 

 

 

 

gesamt

gesamt

 

50%

 

 

 

 

 

 

 

Netto/€

Brutto/€

Netto/€

Netto/€

Netto/€

 

Brutto/€

 

 

1.

Straßenbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.1

Baufeld räumen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.2

Befestigungen aufnehmen

24.200,00

28.072,00

24.200,00

12.100,00

12.100,00

 

14.036,00

 

 

 1.3

Erdarbeiten

76.400,00

88.624,00

76.400,00

38.200,00

38.200,00

 

44.312,00

 

 

 1.4

Landschaftsbau/Grünanl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.5

Frostschutzmaßnahmen

29.500,00

34.220,00

29.500,00

14.750,00

14.750,00

 

17.110,00

 

 

 1.6

Schottertragschicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.7

Trag-/Deckschicht

55.400,00

64.264,00

55.400,00

27.700,00

27.700,00

 

32.132,00

 

 

 1.8

Angleichungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.9

Wegedecken Freianlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.10

Pflaster, Platten

287.100,00

333.036,00

287.100,00

143.550,00

143.550,00

 

166.518,00

 

 

 1.11

Borde, Rinnen

90.700,00

105.212,00

90.700,00

45.350,00

45.350,00

 

52.606,00

 

 

 1.12

Sonstiges (Strassenbahn)

779.000,00

903.640,00

779.000,00

389.500,00

389.500,00

 

451.820,00

 

 

 1.13

Ausgleichs-u. Ersatzmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 1.14

Sonstiges (Kontrollprüfungen d. AG)

5.000,00

5.800,00

5.000,00

2.500,00

2.500,00

 

2.900,00

 

 

 

Summe Straßenbau

1.347.300,00

1.562.868,00

1.347.300,00

673.650,00

673.650,00

 

781.434,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Entwässerung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.1

Regenwasserkanal

44.400,00

51.504,00

44.400,00

22.200,00

22.200,00

 

25.752,00

 

 

 2.2

Schmutzwasserkanal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.3

SW- und RW-Hausanschl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.4

Mischwasserkanal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.5

Straßenabläufe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 2.6

Sonstiges (Umverlegungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Entwässerung

44.400,00

51.504,00

44.400,00

22.200,00

22.200,00

 

25.752,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Ausstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 3.1

Straßenmobilar/Poller

148.000,00

171.680,00

148.000,00

74.000,00

74.000,00

 

85.840,00

 

 

 3.2

Leuchten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 3.3

Spielgeräte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 3.4

besondere Bauten (Schall)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 3.5

Kunst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 3.6

Sonstiges (VZ)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Ausstattung

148.000,00

171.680,00

148.000,00

74.000,00

74.000,00

 

85.840,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Versorgungsleitungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.1

Beleuchtung (o.Leuchten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.2

Strom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.3

Telekom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.4

Gas

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.5

Wasser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.6

Wärmeversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 4.7

Lichtsignalanlagen

77.200,00

89.552,00

 

 

77.200,00

 

89.552,00

 

 

 4.8

Sonstiges (Umverlegungen)

4.000,00

4.640,00

4.000,00

2.000,00

2.000,00

 

2.320,00

 

 

 4.9

Oberleitung Straßenbahn

907.700,00

1.052.932,00

907.700,00

453.850,00

453.850,00

 

526.466,00

 

 

 

Summe Versorg.leitg.

988.900,00

1.147.124,00

911.700,00

455.850,00

533.050,00

 

618.338,00

 

 

 

Zwischensumme 1 - 4

2.528.600,00

2.933.176,00

2.451.400,00

1.225.700,00

1.302.900,00

 

1.511.364,00

 

 

 

Anteile in Prozent für Auft. Titel 5

100,00%

 

 

48,47%

51,53%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Baustelleneinrichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 5.1

Einrichtung und Räumung

126.500,00

146.740,00

126.500,00

61.318,93

65.181,07

 

75.610,04

 

 

 5.2

Verkehrsreg.währ.d.Bauzeit

60.000,00

69.600,00

60.000,00

29.084,08

30.915,92

 

35.862,47

 

 

 5.3

Stundenlohnarbeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 5.4

Sonstiges

50.000,00

57.9:0,00

50.000,00

25.000,00

25.000,00

 

28.9:0,00

 

 

 

Summe Baustelleneinr.

236.500,00

274.340,00

236.500,00

115.403,01

121.096,99

 

140.472,51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe reine Baukosten

2.765.100,00

3.207.516,00

2.687.900,00

1.341.103,01

1.423.996,99

 

1.651.836,51

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

Baunebenkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.1

Baugrunduntersuchung

1.457,00

1.690,12

 

706,26

750,74

 

870,86

 

 

 6.2

Entwurfsvermessung

5.958,44

6.911,79

 

2.888,26

3.070,18

 

3.561,41

 

 

 6.3

Bauvermessung

20.279,44

23.524,15

 

9.830,15

10.449,29

 

12.121,18

 

 

 6.4

Planung Freianlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.5

Planung Ingenieurbauwerke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.6

Planung Verkehrsanlagen(+SiGe-Ko)

102.667,34

119.094,11

 

49.766,42

52.900,92

 

61.365,07

 

 

 6.7

Planung Techn.Ausrüstung

99.973,94

115.969,77

 

48.460,83

51.513,11

 

59.755,21

 

 

 6.8

Beweissicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.9

Bodendenkmalpflege

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 6.10

Sonst./Kopierarbeiten

5.500,00

6.380,00

 

2.666,04

2.833,96

 

3.287,39

 

 

 6.11

Projektsteuerung

76.000,00

88.160,00

 

 

76.000,00

 

88.160,00

 

 

 

Summe Baunebenkosten

311.836,16

361.729,95

 

114.317,96

197.518,20

 

229.121,12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Gesamtkosten

3.076.936,16

3.569.245,95

2.687.900,00

1.455.420,96

1.621.515,20

 

1.880.957,63

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.01.2006 - Finanzausschuss

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft