Beschlussvorlage - 1271/05-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1271/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 und § 57 Kommunalverfassung

 

05.01.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.02.2006 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

12.01.2006 17:00

18.01.2006 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Veräußerung der städtischen Anteile an der ATI Küste GmbH

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0464/05-A

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Veräußerung der städtischen Anteile an der ATI Küste GmbH an die Geschäftsführer der

ATI Küste GmbH wird zugestimmt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Außerplanmäßige Einnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von mindestens 2.560,02 EUR

(Haushaltsstelle 02.8770.33100012)

 

Begründung

 

Die Hansestadt Rostock ist bei der ATI Küste GmbH mit 7,7 % (2.045,17 EUR) am Stammkapital beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die Hansestadt Greifswald (7,7 %), die Hansestadt Stralsund (7,7 %), die Industrie- und Handelskammer Rostock (51 %), die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern      (26 %).

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Betreuung, die Informations- und Kontaktvermittlung, die Schulung kleiner und mittlerer vornehmlich regional ansässiger Unternehmen in technischer, technologischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht sowie die Mitwirkung bei der Initiierung und Umsetzung regionaler Förderprojekte auf den Gebieten der Wirtschaft und der Wissenschaft.

 

Nach über zehnjähriger Tätigkeit der Gesellschaft ist die Zielstellung, die die Gesellschafter mit ihrer mehrjährigen Beteiligung erreichen wollten, erfüllt. Die Gesellschaft hat kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich beraten, Schulungen durchgeführt, Kontakte vermittelt, Projekte begleitet und Fördermittel eingeworben. Der Jahresabschluss 2004 weist einen Gewinn von 24,8 TEUR (22 TEUR Vorjahr) und ein Eigenkapital von 92,7 TEUR (68 TEUR Vorjahr) aus. Damit ist das Unternehmen weiterhin in der Lage, am Markt zu agieren.

 

Nach § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages hat jeder Gesellschafter die Möglichkeit, die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum Geschäftsjahresende zu kündigen. Frühester Kündigungstermin wäre damit der 31.12.2006. Der Gesellschaftsvertrag sieht in § 10 Abs. 4 die Möglichkeit der Anschlusskündigung durch weitere Gesellschafter vor.

 

 

 

 

 

Nach § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages tritt die Gesellschaft mit der Kündigung in Liquidation ein, es sei denn, die verbleibenden Gesellschafter beschließen einstimmig die Fortsetzung. Kommt es wegen der Anschlusskündigung aller Gesellschafter nicht zu einer Fortsetzung der Gesellschaft, so haben die Geschäftsführer gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages ein Erwerbsrecht (Management By Out).

 

Dabei entspricht gemäß § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Kaufpreis dem Buchwert des Gesellschaftsanteils, jedoch nicht mehr als die eingezahlte Stammeinlage. Die Geschäftsführer haben signalisiert, im Falle der Kündigung aller Gesellschafter das Erwerbsrecht nach dem Gesellschaftsvertrag ausüben zu wollen. Um für die Gesellschaft, die Geschäftsführer aber auch für die Mitarbeiter relativ schnell Klarheit zu erzielen, hat die Hauptgesellschafterin IHK Rostock vorgeschlagen, die Geschäftsanteile zum nächst möglichen Zeitpunkt an die beiden Geschäftsführer zu veräußern. Dieses ist nach dem Gesellschaftsvertrag mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich.

 

Seitens der Hansestadt Greifswald und Stralsund wurde eine entsprechende Anfrage an die Kommunalaufsicht gerichtet. Diese hat mit Schreiben vom 19.05.2005 und 07.11.2005 die Veräußerung der Geschäftsanteile für grundsätzlich genehmigungsfähig eingeschätzt. Eine abschließende Entscheidung wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde erst dann getroffen, wenn die vollständigen Antragsunterlagen eingereicht sind.

 

Auf Antrag der FDP-Fraktion, Antrags-Nummer 0464/05-A, wurde der Oberbürgermeister beauftragt, nach Positionierung der Kommunalaufsicht, die Anteile an der ATI Küste GmbH zum 31.12.2006 zu veräußern. Demnach beabsichtigt die Verwaltung, nach Zustimmung aller Gesellschafter der ATI Küste GmbH, ihre Anteile in Höhe des Stammkapitals von 2.045,17 EUR zuzüglich einer Verzinsung in Höhe der durchschnittlichen Inflationsrate von 1,8 % ab dem Jahr der Beteiligung (1993) bis zum Verkauf, gesamt 2.560,02 EUR, an die Geschäftsführer der ATI Küste GmbH Herr Howe und Herr Dr. Wurdel

zu veräußern. 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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12.01.2006 - Finanzausschuss

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18.01.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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01.02.2006 - Bürgerschaft