Beschlussvorlage - 1243/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Förderung des Vereins JSB M-V e. V. für das Modellprojekt "Entdecke deine Möglichkeiten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 21.03.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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10.01.2006
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21.02.2006
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21.03.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Antrag
auf Förderung des Vereins JSB M-V e. V. für das Modellprojekt "Entdecke
deine Möglichkeiten" |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die
Ablehnung des Antrages auf Förderung des JSB M-V e. V. für das Modellprojekt
"Entdecke deine Möglichkeiten" |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
1.
Am 15.02.05 hat der Jugendhilfeausschuss das Rahmenkonzept „Fachdienste
Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten“ in der Hansestadt Rostock
als die Grundlage für die weitere Entwicklung des Arbeitsbereiches beschlossen.
Entsprechend diesem Rahmenkonzept hat die Förderung einer sozialraumbezogenen
Beratungsstruktur für Migranten auf Grund der Vielfältigkeit der Aufgaben
absolute Priorität.
Unter den Handlungsfeldern von besonderer Bedeutung
sind im Rahmenkonzept neben der „Sozialberatung“ die
„Vermittlung der deutschen Sprache“ und „Vermittlung von
gesellschaftlichen Kenntnissen“ genannt. Die Verantwortung für die
sprachliche und gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund trägt auf Grund der Vorrangigkeit der Gesetze die Schule.
(Schulgesetz M-V, „Erlass zur Eingliederung der Kinder von Spätaussiedler
und von Ausländern in die allgemein bildenden Schulen in M-V“).
Die Förderung der Migrantenkinder auf der Grundlage
des gültigen „Erlasses zur Eingliederung der Kinder von Spätaussiedlern
und von Ausländern in die allgemein bildenden Schulen in M-V“ wird in
Rostock beispielhaft für M-V umgesetzt. Es gibt intensive Deutschförderung
(Vermittlung der Grundlagen der deutschen Sprache) für Neueinwanderer in so
genannten „Integrationsklassen“ entsprechend der individuellen
Bedarfe der Kinder (in der Regel ein Schuljahr lang, 20 Stunden Deutsch als
Zweitsprache in der Woche) und zusätzlichem begleitenden Förderunterricht für
die Migrantenkinder in Regelklassen.
Auf Grund besonderer Wichtigkeit der Thematik wird das
zielgruppenspezifische Angebot der Jugendhilfe
„JugendMigrationsDienst“ (in Rostock in Trägerschaft der AWO) durch
den Bund getragen. Die Aufgabe des JMD ist den Integrationsprozess der Kinder
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu steuern und mit speziellen
Maßnahmen zu unterstützen.
Auch die städtischen Angebote der offenen Kinder- und
Jugendarbeit werden zunehmend von den Migrantenkindern in Anspruch genommen.
Bei dem vorliegenden Antrag des Trägers JSB e.V. M-V
handelt es sich um eine die vorhandene Struktur ergänzende Maßnahme.
2. Der
Antrag des Trägers JSB e.V. für das Modellprojekt „Entdecke deine
Möglichkeiten“ ist erstmalig im Jugendamt Rostock am 02.05.05
eingegangen.
Die Idee des Projektes basiert auf der Ausschreibung
der Stiftung Merkator GmbH in Essen. Die genannte Stiftung unterstützt Projekte
zur Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die an das
Konzept der Universität Essen angelehnt sind, wobei die Besonderheit des
Konzeptes der Universität Essen in Verknüpfung unterschiedlicher Interessen und
Ziele besteht:
-
Schüler mit Migrationshintergrund werden zusätzlich zu ihrem regulären
Schulbesuch intensiv gefördert, um ihre
Begabungen zu entfalten und um einen qualifizierten Schulabschluss zu
erreichen
- Studierende bekommen die Möglichkeit
Praxiserfahrungen im Umgang mit mehrsprachigen, bikulturellen Kindern und
Jugendlichen zu sammeln und so ihre Kompetenzen für die zukünftige
pädagogische Tätigkeit zu
erhöhen.
Der erste Konzeptentwurf des Trägers JSB e.V.
entsprach nicht den von der Stiftung Merkator festgelegten Kriterien sowie den
Bedarfen in Rostock. Durch intensive Konsultationen mit der Arbeitsstelle
Integrationsförderung für Migranten und nach mehreren Überarbeitungen ist es
den jungen Ehrenamtlichen im Verein gelungen, ein Konzept zu erarbeiten,
welches ein wichtiges zusätzliches Angebot für die
Integrationsstrukturen in Rostock darstellt.
Die Stiftung Merkator leistet nur eine Teilfinanzierung
des Projektes, in dem sie die Honorare für die studentischen Lehrkräfte für
eine Laufzeit von drei Jahren zur Verfügung stellt. Der organisatorische Rahmen
soll durch den Antragssteller über Eigenmittel oder Drittmittel abgesichert
werden. Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan ist ersichtlich, dass
entsprechende Anträge durch den Antragsteller JSB e.V. an die Stiftung
„Aktion Mensch“, an das Landesjugendamt und, in der dritten
Überarbeitung des Kosten- und Finanzierungsplanes, an das Jugendamt der Hansestadt
Rostock gestellt wurden.
Die zentrale Voraussetzung der Förderung durch die
Stiftung Merkator ist eine pädagogische Koordinierungskraft. Diese
Stelle ist im Antrag des JSB e.V. bereits berücksichtigt. Sie soll mit den
Mitteln der Stiftung „Aktion Mensch“ und dem Landesjugendamt
gefördert werden. (Aufgabenbeschreibung dieser Stelle laut Antrag des JSB e.V.
an die Stiftung „Aktion Mensch“ ist als Anlage beigefügt.)
3.
Das Jugendamt Rostock fördert eine 0,5 Personalstelle der Koordinatorin,
die für alle durch das Jugendamt und andere Geldgeber geförderten Projekte der
Kinder- und Jugendarbeit, die der Verein in Rostock durchführt, zuständig ist.
Die von der Stiftung Merkator vorausgesetzte Absicherung der
Mittelbewirtschaftung ist hiermit erfüllt. (Laut Stiftung Merkator ist die
Projektleitung vom Antragsteller zu benennen).
Der Erfolg des Projektes ist nicht von der
zusätzlichen 0,5 Personalstelle der Projektleiterin, sondern in erster Stelle
von einer engen, verbindlichen Kooperation mit der Uni Rostock abhängig. Dies
ist auch eine der Hauptforderungen der Stiftung Merkator und die Kernaufgabe
der pädagogischen Koordinierungskraft.
4.
Gemäß den Anweisungen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen für
Zuwendungen an Dritte und Personen außerhalb der Hansestadt Rostock keine neuen
Maßnahmen beginnen. Somit ist eine Förderung vor Freigabe der Haushaltssatzung
nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.