Beschlussvorlage - 1243/05-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1243/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

51

Beschlussvorschriften

Datum

SGB VIII   § 71 i. V. mit § 75

 

16.12.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Jugendhilfeausschuss

10.01.2006 16:15

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Antrag auf Förderung des Vereins JSB M-V e. V. für das Modellprojekt "Entdecke deine Möglichkeiten"

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Ablehnung des Antrages auf Förderung des JSB M-V e. V. für das Modellprojekt "Entdecke deine Möglichkeiten"

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

1.   Am 15.02.05 hat der Jugendhilfeausschuss das Rahmenkonzept „Fachdienste Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten“ in der Hansestadt Rostock als die Grundlage für die weitere Entwicklung des Arbeitsbereiches beschlossen. Entsprechend diesem Rahmenkonzept hat die Förderung einer sozialraumbezogenen Beratungsstruktur für Migranten auf Grund der Vielfältigkeit der Aufgaben absolute Priorität.

 

Unter den Handlungsfeldern von besonderer Bedeutung sind im Rahmenkonzept neben der „Sozialberatung“ die „Vermittlung der deutschen Sprache“ und „Vermittlung von gesellschaftlichen Kenntnissen“ genannt. Die Verantwortung für die sprachliche und gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund trägt auf Grund der Vorrangigkeit der Gesetze die Schule. (Schulgesetz M-V, „Erlass zur Eingliederung der Kinder von Spätaussiedler und von Ausländern in die allgemein bildenden Schulen in M-V“).

 

Die Förderung der Migrantenkinder auf der Grundlage des gültigen „Erlasses zur Eingliederung der Kinder von Spätaussiedlern und von Ausländern in die allgemein bildenden Schulen in M-V“ wird in Rostock beispielhaft für M-V umgesetzt. Es gibt intensive Deutschförderung (Vermittlung der Grundlagen der deutschen Sprache) für Neueinwanderer in so genannten „Integrationsklassen“ entsprechend der individuellen Bedarfe der Kinder (in der Regel ein Schuljahr lang, 20 Stunden Deutsch als Zweitsprache in der Woche) und zusätzlichem begleitenden Förderunterricht für die Migrantenkinder in Regelklassen.

Auf Grund besonderer Wichtigkeit der Thematik wird das zielgruppenspezifische Angebot der Jugendhilfe „JugendMigrationsDienst“ (in Rostock in Trägerschaft der AWO) durch den Bund getragen. Die Aufgabe des JMD ist den Integrationsprozess der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu steuern und mit speziellen Maßnahmen zu unterstützen.

 

Auch die städtischen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden zunehmend von den Migrantenkindern in Anspruch genommen.

 

Bei dem vorliegenden Antrag des Trägers JSB e.V. M-V handelt es sich um eine die vorhandene Struktur ergänzende Maßnahme.

 

2.   Der  Antrag des Trägers JSB e.V. für das Modellprojekt „Entdecke deine Möglichkeiten“ ist erstmalig im Jugendamt Rostock am 02.05.05 eingegangen.

 

Die Idee des Projektes basiert auf der Ausschreibung der Stiftung Merkator GmbH in Essen. Die genannte Stiftung unterstützt Projekte zur Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die an das Konzept der Universität Essen angelehnt sind, wobei die Besonderheit des Konzeptes der Universität Essen in Verknüpfung unterschiedlicher Interessen und Ziele besteht:

            - Schüler mit Migrationshintergrund werden zusätzlich zu ihrem regulären
                Schulbesuch intensiv gefördert, um ihre Begabungen zu entfalten und um                 einen qualifizierten Schulabschluss zu erreichen

            -  Studierende bekommen die Möglichkeit Praxiserfahrungen im Umgang mit              mehrsprachigen, bikulturellen Kindern und Jugendlichen zu sammeln und          so ihre Kompetenzen für die zukünftige pädagogische Tätigkeit zu      
                 erhöhen.

 

Der erste Konzeptentwurf des Trägers JSB e.V. entsprach nicht den von der Stiftung Merkator festgelegten Kriterien sowie den Bedarfen in Rostock. Durch intensive Konsultationen mit der Arbeitsstelle Integrationsförderung für Migranten und nach mehreren Überarbeitungen ist es den jungen Ehrenamtlichen im Verein gelungen, ein Konzept zu erarbeiten, welches ein wichtiges zusätzliches Angebot für die Integrationsstrukturen in Rostock darstellt.

 

Die Stiftung Merkator leistet nur eine Teilfinanzierung des Projektes, in dem sie die Honorare für die studentischen Lehrkräfte für eine Laufzeit von drei Jahren zur Verfügung stellt. Der organisatorische Rahmen soll durch den Antragssteller über Eigenmittel oder Drittmittel abgesichert werden. Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan ist ersichtlich, dass entsprechende Anträge durch den Antragsteller JSB e.V. an die Stiftung „Aktion Mensch“, an das Landesjugendamt und, in der dritten Überarbeitung des Kosten- und Finanzierungsplanes, an das Jugendamt der Hansestadt Rostock gestellt wurden.

 

Die zentrale Voraussetzung der Förderung durch die Stiftung Merkator ist eine pädagogische Koordinierungskraft. Diese Stelle ist im Antrag des JSB e.V. bereits berücksichtigt. Sie soll mit den Mitteln der Stiftung „Aktion Mensch“ und dem Landesjugendamt gefördert werden. (Aufgabenbeschreibung dieser Stelle laut Antrag des JSB e.V. an die Stiftung „Aktion Mensch“ ist als Anlage beigefügt.)

 

3.      Das Jugendamt Rostock fördert eine 0,5 Personalstelle der Koordinatorin, die für alle durch das Jugendamt und andere Geldgeber geförderten Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, die der Verein in Rostock durchführt, zuständig ist. Die von der Stiftung Merkator vorausgesetzte Absicherung der Mittelbewirtschaftung ist hiermit erfüllt. (Laut Stiftung Merkator ist die Projektleitung vom Antragsteller zu benennen).

 

Der Erfolg des Projektes ist nicht von der zusätzlichen 0,5 Personalstelle der Projektleiterin, sondern in erster Stelle von einer engen, verbindlichen Kooperation mit der Uni Rostock abhängig. Dies ist auch eine der Hauptforderungen der Stiftung Merkator und die Kernaufgabe der pädagogischen Koordinierungskraft.

 

4.     Gemäß den Anweisungen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen für Zuwendungen an Dritte und Personen außerhalb der Hansestadt Rostock keine neuen Maßnahmen beginnen. Somit ist eine Förderung vor Freigabe der Haushaltssatzung nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.01.2006 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

21.02.2006 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

21.03.2006 - Jugendhilfeausschuss