Antrag - 1169/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

1169/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Fraktion der Linkspartei.PDS

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

23.11.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

06.12.2005 17:00

 

Gegenstand

 

Vorschläge der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Rostocker Bürgerschaft zur Konsolidierung des Haushaltes der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

Vorschläge der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Rostocker Bürgerschaft zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes der Hansestadt Rostock (Anlage)

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Siehe Anlage Punkt I Anspruch / Ziel Definition

 

 

 

 

 

A.   Koburger-Ari

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

Vorschläge der                                                                                 15. November 2005

Fraktion                      

in der Rostocker Bürgerschaft                                                                  

zur Konsolidierung des Städtischen Haushaltes der Hansestadt Rostock

 

Sparen mit Verstand

 

 

„Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“      

                                                                       Albert Einstein

 

 

I. Anspruch/ Ziel Definition

 

- Die Debatte um das Haushaltssicherungskonzept muss gründlich und mit der dafür notwendigen Zeit geführt werden. Grundsätzlich ist die Fraktion Die Linke.PDS dafür, die Debatten um die Haushaltskonsolidierung vollständig öffentlich zu führen. So könnte der Prozess für die Bürgerinnen und Bürger transparent und mit dem langfristigen Ziel einen Bürgerhaushalt zu erarbeiten, geführt werden. Dabei ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass es unterschiedliche Standpunkte zwischen Stadtverwaltung und den einzelnen Fraktionen geben kann, die für den Prozess nicht schädlich sein müssen.

 

- Ein Haushalt, der die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt gewährleistet, muss langfristig angelegt sein. Daher machen vor allem solche Maßnahmen Sinn, die nicht nur kurzfristige Effekte bringen, sondern zu einer dauerhaften Einsparung führen. Übertragungen des unbelasteten Vermögens der Hansestadt Rostock an Dritte lehnen wir ab, da sie weder Einnahmen erbringen, noch zur Konsolidierung des Haushalts beitragen. Maßstab für Entscheidungen werden für unsere Fraktion die gegenwärtigen und langfristigen Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner, besonders im sozialen Bereich, in der Bildung, der Kultur und der Ökologie sein.

- Der Haushalt der Hansestadt Rostock ist aus eigener Kraft in den nächsten Jahren nicht zu sanieren, wenn sich nicht die Finanzpolitik des Bundes und des Landes wesentlich ändert. Die seit Jahren überfällige Funktional- und Finanzreform für die Kommunen muss von den Verantwortlichen der Hansestadt Rostock deutlich hörbar eingefordert werden. Es muss endlich Schluss damit sein, dass Kommunen durch Gesetze von Bund und Land immer wieder finanziell belastet werden, wie die Hansestadt Rostock aktuell durch Hartz IV. Dadurch sind die Gemeinden nicht mehr in der Lage, eine solide Finanzierung ihrer Gesamtaufgaben zu gewährleisten. Kommunale Selbstverwaltung, wie sie das Grundgesetz fordert, ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

 

 

 

 

 

 II. Vorschlag eines Alternativen Haushaltssicherungskonzeptes

Folgende Grundsätze sollen bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes der Stadtverwaltung gelten:

·        Sicherung der Qualität der Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner

·        Verbindung von Qualitätsmanagement mit Kostenmanagement

·        Dezentralisierung und zügige Verwaltungsmodernisierung

·        Motivierung und Einbeziehung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Verantwortung für die Haushaltskonsolidierung unter Einsatz des dort vorhandenen Fachwissens und der Erfahrungen – Prämiensystem für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arbeit

·        Beschäftigungsgarantie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gleichzeitiger Beibehaltung eines Einstellungskorridors

 

1.      Effektives Qualitäts- und Kostenmanagement in dezentralen Strukturen – Prämiensystem für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arbeit

 

1.1. Die Verantwortungsbereiche müssen dezentralisiert werden, denn in kleinen Einheiten wird effektiver miteinander gearbeitet als in großen.

Die Senatsbereiche erhalten die Gesamtverantwortung für Sach- und Personalmittel

- mit klar vorgegebenen Zielen und Aufgabenstellungen,

- mit einem Senatsbudget, das für eine Zeitspanne von drei Jahren festgelegt ist und alle Ein- und Ausgaben umfasst. Das Budget schließt eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Positionen um 10% ein. Deckungsringe werden dadurch überflüssig und abgeschafft.

- und mit einer effektiven Innenrevision als Stabsstelle, die sich als Hilfestellung für die Einhaltung der Vorgaben versteht.

 

- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen i. d. R. selbst am besten, wo Kosten einzusparen, Einnahmen zu erhöhen sind und die Arbeit effektiver zu organisieren ist. Sie müssen die Möglichkeit und den Anreiz haben, diese Detailkenntnis direkt umzusetzen. Die Senatsbudgets werden daher intern auf Teilbudgets für die einzelnen Verantwortungsbereiche (Ämter oder ggf. Sachgebiete) aufgeteilt.

 

1.2. Die Verantwortungsbereiche arbeiten wie Profitcenter in privatrechtlichen Unternehmen, allerdings erzielen sie i. d. R. keinen tatsächlichen finanziellen Profit, - dies ist auch nicht die Aufgabe der Verwaltung, -  sondern sie erzielen Kundenzufriedenheit im internen und externen Kundenverhältnis. Diese Kundenzufriedenheit wird durch kontinuierliches Qualitätsmanagement in Qualitätszirkeln verbessert. Sie muss mit einem Kriterienkatalog überprüfbar gemacht werden.

 

- Unter diesen Aspekten können unter anderem bei Jugendhilfeplanung, Sozialplanung, Hilfen zur Erziehung und Heimkosten, sowie durch die konsequente Umsetzung des Projektes Selbständige Schule mehrere Millionen Euro eingespart werden. Maßnahmen dieser Art sind in allen Bereichen der Verwaltung umzusetzen. Dadurch können über 25 Millionen Euro in der gesamten Stadtverwaltung, ohne Eigenbetriebe und kommunale Gesellschaften in den kommenden vier Jahren eingespart werden.

 

 

 

 

1.3. Werden in budgetierten Ämtern Minderausgaben oder Mehreinnahmen erzielt, verbleiben diese zukünftig nicht mehr im Amt. Sie werden direkt zur außerplanmäßigen Schuldentilgung bzw. Kreditablösung eingesetzt, um den Schuldendienst zu reduzieren. Im Rahmen des neuen Tarifrechts für die Angestellten der Hansestadt Rostock werden die Angestellten der Ämter über Prämien am Jahresende für erzielte Einnahmesteigerungen oder Ausgabereduzierungen dann beteiligt, wenn Qualität und Kundenzufriedenheit gleich geblieben oder verbessert worden sind. Ein solches Prämiensystem kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn die Wirtschaftlichkeit eines Amtes bei gleicher oder gestiegener Qualität der Leistung erhöht wird.

Kostenreduktion schätzungsweise 15% des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes
schätzungsweise15% von 160 Mio. = 24 Mio. EUR im ersten Jahr, danach werden sich die Sparpotentiale nach und nach reduzieren, die Gesamteinsparsumme über 5 Jahre dürfte aber trotzdem ca. 30-40 % des Gesamtaufwandes betragen, also ca. 50 Mio. EUR.

 

2. Anreiz- und Prämiensystem zur Motivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Qualitätswettbewerb

 

2.1. Vorschläge, die eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und wirtschaftlicheres Arbeiten beinhalten und dadurch zu Einsparungen führen, haben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft den (persönlichen) Nachteil, dass sie das tägliche Arbeitsleben zuerst einmal etwas unbequemer gestalten, für sich selbst und für die Kolleginnen und Kollegen. Um trotzdem eine hohe Motivierung für solche Vorschläge zu erreichen, sind folgende zwei Anreizsysteme sinnvoll:

2.2.  Einführung eines  Wettbewerbs: Jede/r kann Vorschläge einreichen, die zu einer effizienten und wirtschaftlichen Arbeit führen. Diese Vorschläge werden von einer unabhängigen Bewertungsgruppe geprüft, die direkt dem Oberbürgermeister unterstellt und in der die Bürgerschaft vertreten ist. Die Vorschläge müssen verpflichtend zeitnah umgesetzt werden, wenn keine grundsätzlichen gesetzlichen Einwände bestehen. Die Einreichenden erhalten im ersten laufenden Jahr ca. 25% der Einsparungen als Prämie, die Einsparsumme wird von der Bewertungsgruppe ermittelt, ggf. geschätzt.

2.3.  Diejenigen, die die Vorschläge umsetzen, (oder auf Grund eigener Aktivitäten die Arbeit effektivieren, siehe oben Verantwortungsbereiche), werden an dem Qualitätswettbewerb insofern beteiligt, als sie eine Prämie erhalten, wenn sie am Jahresende ihr Budget unterschritten haben – wie bereits unter Punkt 1 erläutert.

 

Geschätzte Kostenreduzierung mindestens 3 Mio EUR im ersten Jahr (4 Mio Einsparung minus 1 Mio Prämien), in den Folgejahren 4 Mio plus Neuvorschläge, d.h. die Einsparungen akkumulieren sich mit den Jahren, bei jeweils abnehmendem Jahresvolumen könnten insgesamt ca. 9 Mio EUR .in fünf Jahren eingespart werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      Schlankes Management und schlanke Verwaltung

3.1. Überdimensionierte Querschnittsämter werden zu reinen Service­einrichtungen mit minimalstem Aufwand reduziert, wie dies der Idee der Verwaltungsreform entspricht. Steuerungsaufgaben liegen für Grundsatz­entscheidungen beim Oberbürgermeister

und dezentral in den Senatsbereichen.

3.2. Mitarbeiter/innen, die in den bisherigen Querschnittsämtern nicht mehr benötigt werden, werden bei entsprechender Qualifizierung oder entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen dezentral eingesetzt im Sinne der Maßnahme 1, z.B. in der Innenrevision.

3.3. Alle Dienste der Serviceeinrichtungen, die keine hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen haben,  sind daraufhin zu überprüfen, ob diese von externen Anbietern bei gleicher Leistung und Tariflohnbindung preisgünstiger zu erbringen sind.

Beispiel Gehaltsabrechnungen, diese könnten auch von externen Steuerbüros

erbracht werden, falls dies kostengünstiger ist.

Kosteneinsparung noch nicht bezifferbar, mittelfristig mehrere Millionen

 

4.      Alle wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Rostock überprüfen

 

-          Angemessene Eigenkapitalverzinsungen und Effizienzsteigerungen der kommunale Unternehmen erreichen

Alle Beteiligungen der Hansestadt Rostock sind auf ihre Notwendigkeit und ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Über die Gewinnverwendung entscheidet die Gesellschaftsvertreterin im Auftrag der Bürgerschaft.

Zudem werden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen, die zielorientiert durch externe Gutachter erfolgen. Ziele der Prüfungen sind Kostenreduzierungen der Unternehmen, Zuschussreduzierungen, Abwehr von für die Hansestadt nachteiligen Entwicklungen und Gewinnsteigerungen, die ohne Mehrbelastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner erzielt werden. Die Beauftragung dazu erfolgt durch den Oberbürgermeister.

 

Bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2007 legen die Gesellschaften Maßnahme­kataloge vor, wie beginnend 2007 mit Abschluss spätestens 2009 eine der Kommunalverfassung entsprechende Eigenkapitalverzinsung zur Abführung an den städtischen Haushalt zu erreichen ist. Dabei sind die sozialen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Beteiligungen umzusetzen.

Alle Beteiligungen haben eine Reduzierung ihrer nicht zum jeweiligen Kerngeschäft gehörenden Aufgaben vorzunehmen. Dabei ist eine Konzentration auf effiziente und gewinnbringende Aufgaben, mit dem Ziel die Gewinnausschüttung zu erhöhen, vorzunehmen.

 

Kostenersparnis ca. 2,5 Mio EUR pro Jahr

 

 

 

 

 

 

 

- Einführung einer Mobilitätsabgabe für alle Einwohner/innen

 

Der Verlustausgleich für die RSAG beträgt zur Zt. ca. 13 Mio. Euro. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen ca. 29 Mio. Euro. Zur Deckung der wegfallenden Einnahmen und des gesamten bzw. eines Teils des Zuschusses, zahlen alle erwachsenen Rostocker/innen, die keine Sozialleistungen bekommen, monatlich 15 Euro. Monatlich 5 Euro zahlen alle Schüler/innen, Studentinnen und Azubis, alle ALG-II- Empfänger/innen, Sozialhilfe- und Sozialgeldempfänger/innen. Keine Abgabe zahlen Kinder bis zu 6 Jahren und alle, die auch bisher kostenlos den ÖPNV nutzen können (z. B. Schwerbehinderte mit Zeichen „G“)

 

Als Gegenleistung fahren alle Rostocker/innen kostenlos mit dem ÖPNV. Auch Menschen, die unbedingt auf ihr Auto angewiesen sind, werden von dieser Maßnahme profitieren, da die Verkehrs- und Parkplatzsituation sich nachhaltig entspannen wird.

Teilweise bzw. gesamte Einsparung des Zuschusses an die RSAG in Höhe von 12-13 Mio. Euro jährlich  (Zahlen siehe Anlage 2)

 

- Wohnungsmieten der WIRO für ALG II-, Sozialhilfe- und Sozialgeldbezieher/innen  senken

Durch die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für Mieten der oben genannten Personengruppen entstehen enorme Belastungen für den städtischen Haushalt. Um diese abzusenken, werden die Mieten der kommunalen Wohnungsgesellschaft WIRO GmbH, für Mieterinnen und Mieter, für die die Hansestadt Rostock Verpflichtungen gemäß SGB II und SGB XII hat, auf 90 Prozent des niedrigsten Satzes des gültigen Mietspiegels gesenkt.

Die notwendigen Mittel sind durch die Gesellschaft selbst zu erwirtschaften.

 

-          Investitionskosten sparsam und effizient einsetzen

 

- Die verfügbaren Investitionsmittel – unter weitestgehender Nutzung von Fördermitteln – müssen nach den Prinzipien strengster Sparsamkeit und höchsten Anwendernutzen eingesetzt werden.

- Ziel muss sein, aus den vorhandenen Mitteln mehr nützliche Gebrauchswerte zu schaffen.

- In die Bewertung und Entscheidung über Investitionen sind die Folgekosten jeder Maßnahme mit einzubeziehen; deshalb sind die Bedarfsträger und Anwender von Investitionen rechtzeitig zu beteiligen.

- Konsequente Kostenkontrolle und Kostensenkung mit dem Ziel, den Investitionsaufwand – bei Einhaltung notwendiger Planungs- und Ausführungsqualität deutlich zu senken.

Mögliche Kosteneinsparung : 3 Mio. € bis 2008

 

- Absenkung der Kitagebühren, langfristig Abschaffung der Kitagebühren  als Marketingmaßnahme

kurzfristig Mehrkosten, langfristig Mehreinahmen durch mehr Einwohner/innen und Unternehmensansiedlungen. Beträchtliche Einsparung bei Sozialleistungen

 

 

 

 

Anlage 1

Mögliche konkrete Beispiele zur Kostenreduzierung

 

 

 

Beispiel 1: (Hilfen zur Erziehung / Heimkosten)
Die Kosten für die stationäre Betreuung nach KJHG sind in den letzten Jahren gestiegen, obwohl die Anzahl der Jugendlichen abgenommen hat. Um diese Kostenentwicklung zu stoppen, sind zwei grundlegende Maßnahmen notwendig, die dem Sinn des KJHG entsprechen:

Kostentransparenz und Kostenbewusstsein für die Sozialarbeiter/innen
Die Entscheidung für eine bestimmte stationäre Unterbringung von Jugendlichen wird von den Sozialarbeiter/innen danach getroffen, was für das Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen am geeignetsten ist. Dieser Grundsatz muss bestehen bleiben. Die Kosten der Heimplätze sind allerdings unterschiedlich. Sinnvoll ist es, wenn bei gleich guter Qualität das preisgünstigste Angebot genommen wird. Für die Sozialarbeiter/innen sind i. d. R. die Kosten der Heimanbieter nicht transparent und kein Auswahlkriterium, sie wählen rein nach pädagogischen Gesichtspunkten aus, ohne die finanziellen Auswirkungen ihrer Entscheidung zu kennen. Eine Einbeziehung der Sozialarbeiter/innen in das Bemühen, wirtschaftlicher zu arbeiten, kann eine beträchtliche Kostenreduktion bei gleich bleibender pädagogischer Qualität zur Folge haben.

Stringente und kontinuierliche Überprüfung der Notwendigkeit einer stationären Betreuung
Heimbetreiber haben i. d. R. das Interesse, Kinder und Jugendliche möglichst lange in ihrer Betreuungseinrichtung zu halten. Dies widerspricht dem Sinne des KJHG, das die möglichst baldige Entlassung und das Selbständigwerden der Jugendlichen als Ziel setzt, und ist auch aus Kostengründen ungünstig für die Hansestadt Rostock. Eine systematische Überprüfung, ob eine weitere stationäre Betreuung die einzige pädagogisch sinnvolle Alternative ist und ob nicht stattdessen eine ambulante Betreuung in Frage kommt, führt zu beträchtlichen Einsparungen. Mitarbeiterinnen, die in Form eines Qualitätswettbewerbs und einer Jahresprämie von Einsparungen profitieren, werden sich eher die Mühe machen, die Notwendigkeit eines weiteren Verbleibs der Jugendlichen in stationären Einrichtungen zu überprüfen und nach Alternativen zu suchen.
Wichtig ist in diesem Fall, dass in den Sachgebieten die Zuständigen für die stationäre und ambulante Betreuung zusammenarbeiten, damit nicht aus rein fiskalischen Gründen Kosten von einer Betreuungsform auf die andere abgewälzt werden.

 

Bei einer Gesamtausgabe von 23 Mio. für Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen bedeutet eine Einsparung von 15% beispielsweise ca. 3.5 Mio EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel 2: Selbständige Schule


Das Projekt Selbständige Schule wird im Rahmen des Schulgesetzes befürwortet. Das Projekt hat nicht nur Vorteile hinsichtlich der pädagogischen Qualität der Schulen, sondern es erlaubt auch den Verantwortlichen ein wirtschaftlicheres Arbeiten als in den jetzigen zentralen Strukturen. Ein Beispiel ist das Energiemanagement, das nur gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu realisieren ist.
Positive Erfahrungen mit dem Projekt Selbständige Schule wurden in anderen Kommunen seit vielen Jahren gemacht, der zuständige Rostocker Senatsbereich möchte das Projekt zügig voranbringen und es gibt daher keinen Grund, das Projekt seitens der Querschnittsämter zu behindern.

 

Beispiel 3: Prüfung der Notwendigkeit des stationären EU-Kontrollpunktes des Veterinäramtes im Seehafen Rostock.

 

Das Betreiben der Grenzkontrollstelle geht fast ausschließlich zu Lasten und auf Kosten der

Hansestadt Rostock.

Der angedachte bzw. in zeitlichen Teilbereichen realisierte Fährverkehr zwischen der Han-sestadt Rostock und Russland wurde im Frühjahr des Jahres 2005 eingestellt. Zur besseren Darstellung der Situation folgend die Gegenüberstellung der Abfertigungszahlen sowie der Kosten und Einnahmen der Grenzkontrollstelle in den folgenden Jahren:

 

  1. Abfertigungszahlen in der Ein- bzw. Ausfuhr

Anzahl der Sendungen                2003                           2004                           2005

 

      Güter                                            144                             51                               -                                 

      lebende Tiere                                 89                             26                               -

 

      Mit Datum des Beitrittes der neuen EU-Mitgliedsstaaten am 01.05.2004 wurden der

      Grenzkontrollstelle keine kontrollpflichtigen Sendungen zur Einfuhruntersuchung gestellt.

 

2. Ausgaben

 

      2a) Sachausgaben (Miete, Reinigung, Fahrtkosten, Telefon u.ä.):

            40.308,72 €

 

      2b) Personalausgaben (1 Amtstierärztin, 1 Sachbearbeiterin)

Gesamt: 109.288,23 €

     

      2c) Gesamtausgaben:

            149.596,95 €

            ==========           

  

      3. Einnahmen

          2003: 4.558,00 €

          2004: 1.588,60 €

          2005:  -

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel 4: Aufarbeitung der sog. Altfälle zur Rückforderung von  Sozialleistungen

 

Unter dem Gesichtspunkt Rückforderungen / Kostenerstattung sind 60 000 Akten so genannter Altfälle, die mit der Änderung der Sozialgesetzgebung archiviert wurden, aufzuarbeiten.

Somit sind ausgereichte Mittel im Jugend- und Sozialbereich bezüglich Unterhaltsvorschuss, Kostenersatz durch Erben, Darlehensrückforderungen und Vorrangprüfungen von Leistungsträgern zu überprüfen.

Im Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit sind gemeinsam mit dem Hauptamt die fachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um für einen befristeten Zeitraum das Sachgebiet Einnahmen zu stärken.

 

Mögliche geschätzte Mehreinnahmen 1 – 2 Mio €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

Zahlen zur Mobilitätsabgabe (Basis 2004):

 

Die RSAG benötigt einen jährlichen Zuschuss zum Verlustausgleich in Höhe von ca. 13 Mio. Euro. Die Einnahmen aus Fahrscheinverkauf : ca. 29 Mio. € (mit Touristen)

 

 

Rostocker Einwohner/innen (Hauptwohnsitz):          196.536

 

davon

Kinder unter 6 Jahre  (keine Abgabe)                           9.860

Kinder und Jugendliche 6-18 Jahre                           17.512

 

Langzeitarbeitslose (jetzt ALG II)                                         10.000

Sozialhilfeempfänger/innen (ohne Kinder+Jug.)           7.600                                                                                                

Student/innen (Uni + HMT)*                                         14.210

(davon ca. 5.000 Hauptwohnsitz)

 

Einnahmen aus Mobilitätsabgabe:

 

142.354 x 15,0 € x 12 Monate                                  27.623.720 Euro

  17.512 x 5,00 € x 12 Monate                                    1.050.720 Euro

  10.000 x 5,00 € x 12 Monate                                       600.000 Euro

    7.600 x 5,00 € x 12 Monate                                       456.000 Euro

  14.210 x 5,00 € x 12 Monate                                       852.600 Euro

    6.860 Kinder unter 6 Jahre                                                  00 Euro

 

                                                                                     30.583.040 Euro

 

Zur Zeit kosten für das Gesamtnetz Rostock:

 

Monatskarten

43,00 € ohne Ermäßigung (1 Zone 31,00 €)

32,50 € ermäßigt (1 Zone 23,50 €)

37,00 € 9-Uhr-Monatskarte ( 1 Zone 27,00 €)

19,00 € Schülerticket für 6 Zonen

 

Einzelfahrscheine

1,50 € Einzelfahrschein (1,00 € ermäßigt)

3,00 € Tageskarte (2,00 € ermäßigt)

 

 

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