Beschlussvorlage - 0924/05-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/ Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 07.12.2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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10.11.2005
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17.11.2005
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06.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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17.11.2005
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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22.11.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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22.11.2005
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Erledigt
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Bürgerschaft
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07.12.2005
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 7 Abs. 1 und 7 ÖPNV-Gesetz
des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Schul- und Sportausschuss Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
16.11.2005 17:00 17.11.2005 17:00 22.11.2005 17:00 22.11.2005 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Regionaler Nahverkehrsplan
Mittleres Mecklenburg/ Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0390/03-BV |
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Begründung
Das ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV zur Erstellung eines Nahverkehrsplanes (NVP).
Der Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg / Rostock ist auf den Planungshorizont 2010 ausgerichtet und enthält Rahmenvorgaben zum Umfang des ÖPNV-Angebotes, zu den Bedienungsstandards, zur Organisa-tion und zur Finanzierung des ÖPNV. Er ist zugleich Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Liniengenehmigungen (Konzessionen) im ÖPNV, für Investitionsmaßnahmen und die Bewilligung von Fördermitteln. Er bildet außerdem den Rahmen für die Vergabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen zu marktgerechten Preisen. Er wird ergänzt um einen Ausblick auf längerfristige Planungen und berücksichtigt den aktuellen europäischen Rechtsrahmen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss Nummer 0390/03-BV die Erarbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes zusammen mit den Gebietskörperschaften Landkreis Bad Doberan und Landkreis Güstrow beschlossen. Die Übertragung des Verfahrens zur Aufstellung wurde an den Regionalen Planungsverband MM/R übergeben.
Der Bürgerschaftsbeschluss wird mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt.
Die gegenüber dem Nahverkehrsplan 97 erfolgte Erweiterung des Geltungsbereiches vom Stadtgebiet Rostock in die Region und die Festlegung des Nahverkehrsraumes MM/R durch das Wirtschaftsministerium M-V in 2003 erfolgte vorausschauend mit dem Ziel, Synergieeffekte aufzudecken und zu nutzen sowie verkehrliche Schnittstellen zwischen der Hansestadt Rostock als Oberzentrum und dem Umland zu optimieren. Über den modularen Aufbau des NVP’s ist sichergestellt, dass objektiv notwendige und planerisch gewollte unterschiedliche Qualitätsstandards zwischen städtischem und regionalem ÖPNV festgelegt werden können.
Der NVP ist folgendermaßen untergliedert:
Teil A Regionaler Teil (Beschluss durch alle drei Gebietskörperschaften Hansestadt Rostock, Landkreis Bad Doberan, Landkreis Güstrow):
· Verkehrspolitische Zielsetzung
· Gebietsübergreifendes ÖPNV-Angebot/Stadtbahnkonzept
· einheitliche Regelungen und Qualitätsstandards für den Regionalbus und Angebotskonzept
· Vorschläge zur zukünftigen ÖPNV-Organisation
Teil B Nahverkehrsplan für die Hansestadt Rostock (Beschluss durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ):
· Erfolgskontrolle zum NVP 1997
· Nachfrageprognose
· Qualitätsstandards für den städtischen ÖPNV
· Konzepte für den ÖPNV (Angebot, Finanzierung, Maßnahmen- und Handlungskonzept)
Teil C Nahverkehrsplan für den Landkreis Bad Doberan (Beschluss durch den Kreistag Bad Doberan)
Teil D Nahverkehrsplan für den Landkreis Güstrow (Beschluss durch den Kreistag Güstrow).
Der NVP soll durch Vorgaben zur Optimierung dazu beitragen, unter Beachtung der Rahmenbedingungen das erreichte hohe Niveau des ÖPNV auf Stadtgebiet zu halten.
Im Nahverkehrsplan wird der Umfang der Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger definiert. Darauf beruhen die eigenwirtschaftlichen Linienkonzessionen der Verkehrsunternehmen. Die für die Eigenwirtschaftlichkeit des kommunalen Verkehrsunternehmens (Rostocker Straßenbahn AG) erforderlichen Beträge werden mittelbar über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (RVV) quantifiziert. Durch den definierten Finanzierungsvorbehalt im NVP ist die notwendige Flexibilität, um auf Entwicklungen bei der ÖPNV-Nachfrage oder bei wesentlichen Änderungen der Finanzentwicklung reagieren zu können, gegeben.
Die Verbandsversammlung des
Regionalen Planungsverbandes empfiehlt den vorliegenden Entwurf den drei Gebietskörperschaften
zur Beschlussfassung.
Roland Methling
Anlage
(in Papierform)
Verteiler der Anlage:
1 x Präsidentin der Bürgerschaft
1 x pro Fraktion
1 x pro Ausschuss
1 x Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme