Beschlussvorlage - 0924/05-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0924/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,73,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 7 Abs. 1 und 7 ÖPNV-Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz

 

24.10.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Schul- und Sportausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

10.11.2005 17:00

16.11.2005 17:00

17.11.2005 17:00

 

22.11.2005 17:00

22.11.2005 17:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/ Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0390/03-BV

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt den Teil A (Regionaler Teil) und den Teil B (Hansestadt Rostock) des Regionalen Nahverkehrsplanes Mittleres Mecklenburg/Rostock.

 

Die Entscheidung zur Realisierung des Stadtbahnkonzeptes bedarf eines gesonderten
Bürgerschaftsbeschlusses.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Im Nahverkehrsplan (NVP) wird der Umfang der Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger definiert. Darauf beruhen die eigenwirtschaftlichen Linienkonzessionen der Verkehrsunternehmen. Die Finanzierung der Betriebsleistung und der Infrastruktur ist im Nahverkehrsplan dargestellt.

Über den Haushalt der Hansestadt Rostock wird diese jährlich aktualisiert.

 

Begründung

 

Das ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV zur Erstellung eines Nahverkehrsplanes (NVP).

Der Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg / Rostock ist auf den Planungshorizont 2010 ausgerichtet und enthält Rahmenvorgaben zum Umfang des ÖPNV-Angebotes, zu den Bedienungsstandards, zur Organisa-tion und zur Finanzierung des ÖPNV. Er ist zugleich Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Liniengenehmigungen (Konzessionen) im ÖPNV, für Investitionsmaßnahmen und die Bewilligung von Fördermitteln. Er bildet außerdem den Rahmen für die Vergabe von ÖPNV-Verkehrsleistungen zu marktgerechten Preisen. Er wird ergänzt um einen Ausblick auf längerfristige Planungen und berücksichtigt den aktuellen europäischen Rechtsrahmen.


 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat mit Beschluss Nummer 0390/03-BV die Erarbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes zusammen mit den Gebietskörperschaften Landkreis Bad Doberan und Landkreis Güstrow beschlossen. Die Übertragung des Verfahrens zur Aufstellung wurde an den Regionalen Planungsverband MM/R übergeben.

Der Bürgerschaftsbeschluss wird mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt.

 

 

Die gegenüber dem Nahverkehrsplan 97 erfolgte Erweiterung des Geltungsbereiches vom Stadtgebiet Rostock in die Region und die Festlegung des Nahverkehrsraumes MM/R durch das Wirtschaftsministerium M-V in 2003 erfolgte vorausschauend mit dem Ziel, Synergieeffekte aufzudecken und zu nutzen sowie verkehrliche Schnittstellen zwischen der Hansestadt Rostock als Oberzentrum und dem Umland zu optimieren. Über den modularen Aufbau des NVP’s ist sichergestellt, dass objektiv notwendige und planerisch gewollte unterschiedliche Qualitätsstandards zwischen städtischem und regionalem ÖPNV festgelegt werden können.

Der NVP ist folgendermaßen untergliedert:

Teil A Regionaler Teil (Beschluss durch alle drei Gebietskörperschaften Hansestadt Rostock, Landkreis Bad Doberan, Landkreis Güstrow):

·         Verkehrspolitische Zielsetzung

·         Gebietsübergreifendes ÖPNV-Angebot/Stadtbahnkonzept

·         einheitliche Regelungen und Qualitätsstandards für den Regionalbus und Angebotskonzept

·         Vorschläge zur zukünftigen ÖPNV-Organisation

Teil B Nahverkehrsplan für die Hansestadt Rostock (Beschluss durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock ):

·         Erfolgskontrolle zum NVP 1997

·         Nachfrageprognose

·         Qualitätsstandards für den städtischen ÖPNV

·         Konzepte für den ÖPNV (Angebot, Finanzierung, Maßnahmen- und Handlungskonzept)

Teil C Nahverkehrsplan für den Landkreis Bad Doberan    (Beschluss durch den Kreistag Bad Doberan)

Teil D Nahverkehrsplan für den Landkreis Güstrow           (Beschluss durch den Kreistag Güstrow).

Der NVP soll durch Vorgaben zur Optimierung dazu beitragen, unter Beachtung der Rahmenbedingungen das erreichte hohe Niveau des ÖPNV auf Stadtgebiet zu halten.

 

Im Nahverkehrsplan wird der Umfang der Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger definiert. Darauf beruhen die eigenwirtschaftlichen Linienkonzessionen der Verkehrsunternehmen. Die für die Eigenwirtschaftlichkeit des kommunalen Verkehrsunternehmens (Rostocker Straßenbahn AG) erforderlichen Beträge werden mittelbar über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (RVV) quantifiziert. Durch den definierten Finanzierungsvorbehalt im NVP ist die notwendige Flexibilität, um auf Entwicklungen bei der ÖPNV-Nachfrage oder bei wesentlichen Änderungen der Finanzentwicklung reagieren zu können, gegeben.

 

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes empfiehlt den vorliegenden Entwurf den drei Gebietskörperschaften zur Beschlussfassung.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

Anlage

(in Papierform)

 

Verteiler der Anlage:

1 x Präsidentin der Bürgerschaft

1 x pro Fraktion

1 x pro Ausschuss

1 x Sitzungsdienst der Bürgerschaft zur Einsichtnahme

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.11.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

17.11.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

17.11.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

22.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

22.11.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

06.12.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

07.12.2005 - Bürgerschaft