Beschlussvorlage - 0738/05-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0738/05-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 43 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

20.10.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

07.12.2005 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Finanzausschuss

Hauptausschuss

Schul- und Sportausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Kulturausschuss

Jugendhilfeausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

Klinikausschuss (nachtr. hinzugefügt)

09.11.2005 17:00

10.11.2005 17:00

15.11.2005 17:00

16.11.2005 17:00

17.11.2005 17:00

 

 

17.11.2005 17:30

22.11.2005 16:00

22.11.2005 17:00

 

01.11.2005 17:00

17.11.2005 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock 2006 bis 2009

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

1.         Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock 2006 bis 2009 entsprechend der Anlage zum Beschluss.

2.         Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird beauftragt, per 30. Juni 2006 und 31. Dezember 2006 Zwischenberichte zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen.

3.         Der Finanzausschuss begleitet die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird ein neues Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Mit dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2005 hat das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde die Hansestadt Rostock beauflagt, ein Haushaltssicherungskonzept durch die Bürgerschaft beschließen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken (ohne Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren).

 

Gemäß § 43 Kommunalverfassung M-V Abs. 3 wird der Oberbürgermeister den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009 am 10. November 2005 mit der Rechtsaufsichtsbehörde beraten.

 

Der Haushaltsplan 2005 weist ein strukturelles Defizit in Höhe von 94,2 Mio. EUR aus. Der Planentwurf 2006 weist noch ein strukturelles Defizit von 78,3 Mio. EUR aus.

 

In Abstimmung mit allen Senatsbereichen wurde ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet, welches die Reduzierung des bestehenden strukturellen Defizits um 42,6 Mio. EUR als Finanzziel festlegt. Die Umsetzung dieses Einsparzieles erfordert ein einheitliches und entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen.

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 fasst die Maßnahmen, die aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 fortgeführt werden, der besseren Übersicht halber zusammen. Die 2005 beschlossenen Maßnahmen wurden teilweise aktualisiert und sind als Fortführungsmaßnahme gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 


 

 

E N T W U R F

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept

2006 bis 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss Nr.: 0738/05-BV

vom 07. Dezember 2005


 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Seite

 

Übersicht über alle Maßnahmebereiche und Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009

 

 

 

I

Ausgangslage

 

 

8

II

Zusammenfassung der Einsparungen je Maßnahmebereich

 

 

14

III

Maßnahmebereiche zur Haushaltskonsolidierung 2006 bis 2009

 

15

1

Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

15

2

Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

16

3

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe

 

26

4

Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

33

5

Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

34

6

Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes

 

37

7

Forderungen gegenüber dem Land

 

40

8

Reduzierung von Standards, Zuwendungen und Zuschüssen

 

41

9

Einnahmeverbesserungen

 

47

10

Vermögensaktivierung

 

49

11

Zinsverbesserungen

 

 

50

IV

Zusammenfassung der Einspareffekte

 

 

51

V

Übersichten zur Entwicklung der Finanzzuweisungen, Steuereinnahmen und ausgewählter Ausgaben

 

60

VI

Anlagen

-        Haushaltserlass des Innenministeriums zum Haushalt 2005

-         Entwicklung der Altersstruktur der Beschäftigten der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock 2005, 2010, 2015

 


 

Übersicht über alle Maßnahmebereiche und Maßnahmen zum

Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009

 

 

Maßnahmebereich   1          Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

2006/1/01

Verbesserung der Liquidität

2006/1/02

Strategische Konzepte der Hansestadt Rostock

 

Maßnahmebereich   2          Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

2006/2/01

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

2006/2/02

Festlegungen zur Methodik der Aufgabenkritik

2006/2/03

Funktional- und Kreisstrukturreform

2006/2/04

Interkommunale Zusammenarbeit

 

Maßnahmebereich   3          Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe

 

2006/3/01

WIRO Wohnungsgesellschaft mbH

2006/3/02

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO)

2006/3/03

Zoologischer Garten Rostock GmbH

2006/3/04

Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH

2006/3/05

Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (RVV)

2006/3/06

Stadtentsorgung Rostock GmbH

2006/3/07

Großmarkt Rostock GmbH

2006/3/08

Stadtwerke Rostock AG

2006/3/09

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

2006/3/10

IGA Rostock 2003 GmbH

2006/3/11

Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT)

2006/3/12

Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW)

2006/3/13

ATI Küste GmbH

2006/3/14

Mehrheitlicher Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

2006/3/15

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

 


 

 

Maßnahmebereich   4          Optimierung der Information und Kommunikation in der                                                Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

2006/4/01

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

 

Maßnahmebereich   5          Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung                                                eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

2006/5/01

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

2006/5/02

Optimierung der Gebäudeverwaltung/Koordinierung der Nutzerfunktion

2006/5/03

Übertragung des Warnowschiffes an einen Verein

2006/5/04

Dienstwohnungen

2006/5/05

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

Maßnahmebereich   6          Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und                                                                       Betriebsaufwandes

 

2006/6/01

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen

2006/6/02

Schrittweise Einführung des Umweltmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

2006/6/03

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

2006/6/04

Geschäftsausgaben der Ämter

2006/6/05

Verteilung zentraler Informationen in Papierform

2006/6/06

Büroausstattung in den Ämtern

2006/6/07

Gutachterkosten

2006/6/08

Kunsthalle und Kulturhistorisches Museum

2006/6/09

Prüfung der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit

 

Maßnahmebereich   7          Forderungen gegenüber dem Land

 

2006/7/01

PSV - Bürgschaft

 


 


Maßnahmebereich   8          Reduzierung von Standards, Zuwendungen und

                                               Zuschüssen

 

2006/8/01

Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

2006/8/02

Standardsenkung bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln

2006/8/03

Schülerbeförderung

Anpassen des Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau

2006/8/04

Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen

2006/8/05

Reduzierung der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung durch Gesellschaften

2006/8/06

Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Herbstsemester 2006

2006/8/07

Reduzierung der Kosten für die Betreuung Obdachloser

2006/8/08

Einsatz von Zivildienstleistenden

2006/8/09

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

2006/8/10

Förderung von Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des

Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

2006/8/11

Prüfung der Ausgaben beim „Politikaufwand“

 

Maßnahmebereich   9          Einnahmeverbesserungen

 

2006/9/01

Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte

2006/9/02

Erhöhung der Hebesätze

2006/9/03

Einführung eines Leseausweises in der Stadtbibliothek

2006/9/04

Fremdenverkehrsabgabe

2006/9/05

Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühr

2006/9/06

Werbeverträge

2006/9/07

Schullastenausgleich

 

Maßnahmebereich   10        Vermögensaktivierung

 

2006/10/01

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

2006/10/02

Grundstücksveräußerung

 

Maßnahmebereich   11        Zinseinsparung

 

2006/11/01

PC Leasing

2006/11/02

Zinsersparnis


 

I

Ausgangslage

 

 

Mit dem Erlass zur Genehmigung des Haushaltes 2005 hat das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde die Hansestadt Rostock beauflagt, ein Haushaltssicherungskonzept durch die Bürgerschaft beschließen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken (ohne Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren) (siehe Anlage 2).

 

Das Innenministerium stellt für die Hansestadt Rostock den Wegfall der finanziellen Leistungsfähigkeit fest. Ohne Kassenkredite in erheblicher genehmigungspflichtiger Höhe ist die Stadt mangels Liquidität nicht mehr in der Lage, die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten zu erfüllen.

 

 

 

Entwicklung des Verwaltungshaushaltes seit 2000

 

-          in Mio. EUR -

Verwaltungs-haushalt (Rechnungs-ergebnis Plan)

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Einnahmen

395,9

364,5

346,7

363,3

347,9

 

364,2

370,5

Ausgaben, einschl. Fehlbeträge/-bedarf

395,9

376,3

385,9

416,6

456,0

 

511,7

533,3

Fehlbedarf/

Fehlbetrag

0

11,8

39,2

53,3

108,1

 

147,5

162,8

Strukturelles Defizit

0

11,8

39,2

41,5

45,3

94,2

78,3

 

 

 

Entwicklung der Fehlbeträge im Finanzplanzeitraum 2005 bis 2009

 

-          in Mio. EUR -

 

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

2009

Einnahmen

364,2

370,5

369,4

372,2

375,1

Ausgaben

511,7

533,3

593,2

610,6

674,6

Defizit

147,5

162,8

223,8

238,4

299,5

davon

 

 

 

 

 

Fehlbeträge 2001

11,8

 

11,8

 

11,8

Fehlbeträge 2002

 

 39,2

 

39,2

 

Fehlbeträge 2003

41,5

 

 41,5

 

41,5

Fehlbeträge 2004

 

45,3

 

45,3

 

Fehlbedarf 2005

 

 

94,2

 

94,2

Fehlbedarf 2006

 

 

 

78,3

 

Fehlbedarf 2007

 

 

 

 

76,4

 


 

 

Die Hansestadt Rostock wird mit dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 das 6. Haushaltssicherungskonzept in Folge beschließen. Die strukturellen Ursachen wie Einnahmeverluste, insbesondere bei der Gewerbesteuer und Einkommensteuer oder rückläufige Schlüsselzuweisungen insbesondere seit 2001 oder Ausgabeerhöhungen durch Tarifsteigerungen und höhere Soziallasten bestehen wegen der ausgebliebenen Gemeindefinanzreform nach wie vor.

 

Nimmt man das Haushaltsjahr 2001 als Ausgangsbasis und verstetigt die Einnahmen auf diesem Niveau, so hätte die Hansestadt Rostock kumuliert bis 2006 über 200 Mio. EUR mehr Einnahmen zur Verfügung gehabt. Ein Defizit wäre nicht entstanden.

 

Ausgabesteigerungen in diesem Zeitraum sind geprägt u.a. durch 17,3 Mio. EUR Personalausgabenerhöhungen (kumuliert), über 31 Mio. EUR höhere Zinsausgaben und ca. 77,1 Mio. EUR mehr für die Leistung von Sozialausgaben.

 

 

 

Entwicklung des strukturellen Defizits

 

-          in Mio. EUR-

 

 

 

 

Der Haushaltsplan 2005 weist ein strukturelles Defizit in Höhe von 94,2 Mio. EUR aus. Die bisherigen Haushaltssicherungskonzepte haben den weiteren Anstieg des Defizits gebremst. Mit dem Haushaltsplan 2006 kann es gelingen, das strukturelle Defizit um 15,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr auf 78,3 Mio. EUR zu reduzieren.

 

 

Überblick über das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009

 

Auf dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit allen Senatsbereichen ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet, welches die Reduzierung des bestehenden strukturellen Defizits um mindestens 40 Mio. EUR als Finanzziel festlegt. Die Umsetzung dieses Einsparzieles erfordert ein einheitliches und entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen. Eine höhere Einsparquote ist nach 5 Jahren Haushaltssicherung unrealistisch. Der größte Einsparblock soll durch das vorgeschlagene Verfahren zur Zweckkritik mit 20 Mio. EUR bei den Personalausgaben erreicht werden. Über das klassische Verfahren der Aufgabenkritik/Geschäftsprozessoptimierung konnten bereits 791 Stellen kw gesetzt werden. Die Zweckkritik zielt nun auf Standardreduzierung, Aufgabenwegfall und Outsourcing weiterer Aufgaben ab. Dabei wird der Maßstab für die Standards abgeleitet von Kommunen in vergleichbarer Haushaltslage. Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden. Der Bürgerschaft werden vor erheblichen Einschnitten in eine Organisationseinheit Entscheidungsvorschläge vorgelegt. In einem offenen vertrauensvollen Dialog zwischen Verwaltung und Bürgerschaft soll der Prozess der Zweckkritik geführt werden.

 

 

Ein zweiter wesentlicher Einsparblock wird im Haushaltssicherungskonzept bei den Haushaltsbeziehungen zu den kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetrieben gesehen. Im Konzept sind Haushaltsverbesserungen in Höhe von ca. 11 Mio. EUR im Jahr 2009 vorgesehen. Die Hansestadt Rostock ist nicht mehr in der Lage, die Verlustausgleiche der kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften wie früher zu finanzieren. In den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sind wie in der Verwaltung die Standards zu prüfen, die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, um die Verluste um bis zu 20 % zu reduzieren. Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, die Gewinne erwirtschaften sind so zu effektiveren, dass höhere Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt möglich sind. Beteiligungsverkäufe sind zu prüfen.

 

 

Der dritte Bereich, in dem in 2009 5,9 Mio. EUR eingespart werden sollen, sind die Zuweisungen und Zuschüsse, die durch die Hansestadt Rostock im freiwilligen Bereich finanziert werden.

 

Als vierten Block zur Reduzierung des strukturellen Defizits werden Einnahmeverbesserungen u.a. durch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer vorgeschlagen. Die Hansestadt Rostock hat 2001 letztmalig eine Anpassung der Hebesätze beschlossen. Gemeinden in vergleichbarer Haushaltslage wie Chemnitz, Bonn, Halle a.S., Gelsenkirchen haben bereits die Erhöhung der Hebesätze beschlossen.

 

Vermögensveräußerungen von Immobilien und Beteiligungen bildet den 5. Block, der auf die Reduzierung des strukturellen Defizits bei den Zinslasten zielt. Die Hansestadt Rostock hat per 30.September 2005 täglich in wechselnder Höhe 135,6 Mio. EUR Kassenkredite aufgenommen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren. Eine Vermögensveräußerung bspw. in Höhe von 50 Mio. EUR entlastet den Haushalt strukturell um 1,25 Mio. EUR Zinslast jährlich.

 


 

 

Die demografische Entwicklung Rostocks und vor allem des Landes M-V muss für die weitere Gestaltung der Verwaltungsangebote in der Hansestadt Rostock berücksichtigt werden. Zahlreiches Datenmaterial zur Bevölkerungsentwicklung wurde der Bürgerschaft auf Grund der Kleinen Anfrage 0085/05-KA in der Stellungnahme 0165/05-SN und der ersten Ergänzung zu dieser Stellungnahme für die Sitzung am 01. Juni 2005 zur Verfügung gestellt. Auch wenn das Ziel der Hansestadt Rostock ist, den Bevölkerungsrückgang zu stoppen - vielleicht sogar leicht umzukehren -, sollte bei den künftigen Planungen ein Prognosemittelwert zu Grunde gelegt werden.

 

Zur Aufrechterhaltung des breiten Spektrums an kulturellen, sportlichen, sozialen oder gesundheitlichen Projekten und Einrichtungen ist bürgerliches Engagement erforderlich. Die Förderung von Freiwilligenarbeit in allen Bereichen des städtischen Lebens ist eine große Aufgabe für die politisch Verantwortlichen sowie für die Stadtverwaltung. Aus eigener Kraft kann die Hansestadt Rostock ihr bisheriges Angebot nicht mehr bzw. nicht mehr auf dem bisherigen Standard anbieten.

 

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 fasst die Maßnahmen, die aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 fortgeführt werden, der besseren Übersicht halber zusammen. Die 2005 beschlossenen Maßnahmen wurden teilweise aktualisiert und sind als Fortführungsmaßnahme gekennzeichnet. Die Maßnahmen zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens, wie die Umstellung des Haushaltsaufstellungsverfahrens, die schrittweise flächendeckende Personalkostenbudgetierung, die Kosten- und Leistungsrechnung, die Einführung der Anlagenrechnung sowie die Umstellung auf die Doppik (Maßnahmebereich 7 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008) werden nicht in das neue Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 aufgenommen, sondern als eigenständiges Projekt „Doppik“ im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung fortgeführt.

 

Die Entwicklung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben der Hansestadt Rostock von 1996 bis 2006 ist im Abschnitt V dargestellt.

 

 

Unter Berücksichtigung des zu beschließenden Haushaltssicherungskonzeptes 2006 bis 2009 kann eine erhebliche Verbesserung der Haushaltssituation der Hansestadt Rostock erreicht und insbesondere das strukturelle Haushaltsdefizit wie folgt nachhaltig reduziert werden:

 

 


 

                                                                                                                            - in Mio. EUR -

  

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

2009

 

strukturelles Defizit

 

94,2

 

78,3

 

76,4

 

75,6

 

75,6

 

nachrichtlich: Verbesserung Hasiko 2006, die bereits Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2006 sowie des Finanzplanes sind

 

-

 

7,8

 

8,4

 

8,8

 

11,2

 

Verbesserung Hasiko 2006, die noch nicht Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2006 sowie des Finanzplanes sind

 

-

 

2,0

 

4,0

 

5,9

 

31,4

 

Verbesserungen Hasiko 2006 insgesamt:

 

 

9,8

 

12,4

 

14,7

 

42,6

 

 

 

 

Erwartungen gegenüber dem Land

 

 

Die Reduzierung des strukturellen Defizits um ca. 40 Mio. EUR erfordert eine enorme Kraftanstrengung. Die Hansestadt Rostock ist bereit, dieses Ziel bis 2009 umzusetzen. Voraussetzung dafür ist u.a. auch, dass die Landesregierung Leistungsgesetze wie das Kindertagesstättenförderungsgesetz, das Landesausführungsgesetz zum SGB II, oder das Grundsicherungsgesetz überprüft sowie die damit im Zusammenhang bestehenden Finanzierungsschlüssel, die andere Regionen des Landes bevorteilen und die Hansestadt Rostock benachteiligen. In Folge der Beschlussfassung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes erhöhten sich die Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt um 1,0 Mio. EUR, ohne dass ein Kindertagesstättenplatz zusätzlich geschaffen wurde. Gleichzeitig verlor die Hansestadt Rostock durch die veränderte Zuweisung der Landesmittel pro Kind statt pro belegten Platz 0,7 Mio. EUR jährlich.

 

 

Erheblich benachteiligt wurde die Hansestadt Rostock im Rahmen der Finanzierung der überörtlichen Sozialhilfe. Die Hansestadt Rostock hat durch den nicht auf die jeweilige Kommune neu angepassten Verteilungsschlüssel des Landes über 6,4 Mio. EUR Mehrausgaben leisten müssen. Rechtliche Mittel führten rückwirkend nicht zu einem angemessenen Ausgleich. Die Beschlussfassung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes sollte so erfolgen, dass die Verteilung den tatsächlichen Aufwendungen entspricht.

 

Die vom Bund beschlossene Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ursprünglich kostendeckend finanziert wurde, belastet die Hansestadt Rostock seit 2005 mit 1,3 Mio. EUR. Für 2006 erhöht sich die Schere zwischen den Zuweisungen von Bund und Land und den tatsächlichen Ausgaben auf 3,7 Mio. EUR.

 

 

Die größte zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes stellt die Finanzierung der Kosten der Unterkunft in Umsetzung der Hartz IV Gesetze dar. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollten die Gemeinden bundesweit um 2,5 Mrd. EUR entlasten. In der Hansestadt Rostock führt die Finanzierung der Kosten der Unterkunft zu einer Haushaltsbelastung von rund 12,2 Mio. EUR (saldiert) 2005. Schon der vom Finanzministerium festgelegte Schlüssel zur Durchreichung der Landesmittel/Wohngeldmittel benachteiligte die Hansestadt Rostock um ca. 2 Mio. EUR. Richtig wäre es gewesen, die Wohngeldmittel nach der zu erwartenden Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die ALG II erhalten sollen, zu verteilen.

 

 

Der Haushalt 2006 sieht ein strukturelles Defizit von 78,3 Mio. EUR vor. Würde in den zuvor genannten Gesetzen das Land sein Oberzentrum zumindest kostenneutral behandeln, würde sich das strukturelle Defizit auf 54,3 Mio. EUR reduzieren:

 

- in Mio. EUR

Strukturelles Defizit 2006

 

78,3

KiföG

./. 1,7

überörtliche Sozialhilfe

./. 6,4

Grundsicherung

./. 3,7

Hartz IV

./. 12,2

 

 

 

= 54,3

 

 

Auch das Haushaltsjahr 2005 könnte mit einem um 24,0 Mio. EUR niedrigeren Defizit abgeschlossen werden.

 

 

Positiv auf die Entwicklung der Einnahmen aus der Einkommensteuer würde sich die Anhebung der Sockelbeträge auf das Niveau der alten Bundesländer auswirken.

 

Nach Artikel 106 Abs. 5 GG steht den Gemeinden ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer zu, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistung ihrer Einwohner weiterzuführen ist. Für die Hansestadt Rostock als steuerdurchschnittliche und einzige Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern der Größenklasse ab 100.000 Einwohner wirken sich Sockelbeträge von 45/90 TEUR (bisher 25/50) am positivsten aus. Die neuen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums gehen vom Basisjahr 2001 der Einwohnerstatistik und dem Steueraufkommen von 2003 aus. Gegenüber der Landesregierung und dem Städtetag sollte die Hansestadt Rostock die Erhöhung der Sockelbeträge einfordern, um die Umverteilung zwischen den Gemeindegrößenklassen so gering wie möglich zu halten.

 

 

Die Hansestadt Rostock wird mit der Landesregierung das Gespräch suchen, um diese Verwerfungen zu beseitigen. Dabei begrüßt es die Hansestadt Rostock ausdrücklich, dass mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz die Zentren gestärkt werden sollen, um das Land insgesamt zu stärken. Dieser Ansatz sollte aber in allen Gesetzgebungsvorhaben deutlich werden.

 

 


II       Zusammenfassung der Einsparungen je Maßnahmebereich

 

                                                                                                                                                         - in TEUR -

 

Maßnahmebereich

 

2006

2007

2008

2009

2006 bis 2009

2

Organisatorische und personalwirtschaftliche Maß-

--------------------------------------------®

20.000,0

20.000,0

 

nahmen

 

 

 

 

3

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe Einnahmeverbesserungen

5.417,1

5.695,1

6.304,0

10.928,0

28.344,2

4

Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

-

-

-

-

-

5

Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der

-

30,0

30,0

30,0

95,0

 

Schaffung eines Zentralen Immob.managementes

---------------------------------------------à

5,0

6

Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und

529,7

499,7

499,7

499,7

2.098,8

 

Betriebsaufwandes

--------------------------------------------à

70,0

7

Forderungen gegenüber dem Land

38,2

38,2

38,2

38,2

152,8

8

Reduzierung von Standards, Zuwendungen und Zuschüssen

1.179,4

3.021,7

3.550,9

5.906,9

13.658,9

9

Einnahmeverbesserungen

 

2.601,5

3.051,5

4.191,0

4191,0

14.035,0

10

Vermögensaktivierung

 

-

54,8

108,7

158,6

322,1

11

Zinseinsparung

 

(14,1)

(24,2)

(30,2)

(32,2)

800,0

(100,7)

800,0

 

 

 

 

9.765,9

 

12.391,0

 

14.722,5

 

42.627,4

 

79.506,8

 


 

III

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2005

 

 

Maßnahmebereich   1          Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

 

 

In Umsetzung der flächendeckenden Budgetierung sind die Amtsleiterinnen und Amtsleiter als Budgetverantwortliche für den wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Ausgaben für Telefongebühren, Porto, Ausgaben für Büromaterial, Dienstreisen oder Ausgaben für Aus- und Fortbildung verantwortlich.

Gebäudebezogene Ausgaben werden über den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung- und entwicklung der Hansestadt Rostock“ „aus einer Hand“ nach Marktlage eingekauft.

Für die Wiederbesetzung von Stellen gilt die Organisationsverfügung 20/2005 des Oberbürgermeisters, nachdem Stellen nur extern zu besetzen sind, wenn ein Schaden für die Hansestadt Rostock abzuwenden ist.

Gebührensatzungen und Entgeltordnungen sind permanent an die Kostenentwicklung anzupassen.

Angesichts der sich stets verschlechternden Kassenlage ist die Reduzierung der Zinsausgaben durch Instrumente des Zinsmanagements permanent erforderlich.

 

 

2006/1/01

Verbesserung der Liquidität

 

 

Die termingerechte Sicherung der Einnahmen ist in Verantwortung jeder Amtsleiterin und jedes Amtsleiters. Die fristgemäße Sicherung der Einnahmen, insbesondere der verantwortliche Umgang mit Stundungs- und Niederschlagungsentscheidungen können täglich Ausgaben für Zinsen sparen. Die Ausgabenanordnungen sollen zum letztmöglichen Termin erfolgen.

 

 

2006/1/02

Strategische Konzepte der Hansestadt Rostock

 

 

Die vordergründig fachlich ausgelegten strategischen Entscheidungen der Bürgerschaft zur mittelfristigen Entwicklung von Fachaufgaben sind unter dem Vorbehalt der zukünftigen Finanzierbarkeit zu stellen sowie unter Beachtung der demographischen Entwicklung der Hansestadt Rostock aufzustellen und an die schwierige Haushaltssituation anzupassen. Die Frage, was kann sich die Hansestadt Rostock noch leisten, muss bei allen Planungen zwingend berücksichtigt werden.

 

Dazu zählen u.a.:

 

-        Nahverkehrsplan

-        Leitlinien zur Stadtentwicklung

-        Sportstättenentwicklungskonzept

-        Personalentwicklungskonzept

-        Schulentwicklungsplan

-        Immobilienkonzept

-        Museumskonzept

-        Feuerwehrbedarfsplan

-        Jugendhilfeplan

-        Sanierungskonzept Schulen

-        Sozialplan

-        Konzept zur musikalischen Grundversorgung


 

Maßnahmebereich   2          Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

2006/2/01

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

(Weiterführung der Maßnahme 2005/2/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Mit dem Stellenplan 2005 ist die erste Phase der Maßnahme 2002/001 über die Reduzierung von 700 Stellen abgeschlossen, da mit dem Stellenplan 2005 in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 1. Januar 2005 444 Stellen abgebaut und bis 2012 weitere 291 Stellen künftig wegfallend (kw) gekennzeichnet wurden. Die Fortsetzung findet dieser Prozess mit dem Stellenplan 2006, der der Bürgerschaft mit dem Haushalt 2006 vorgelegt wird.

 

 

Bis 2012 sind bei allen wegfallenden Stellen umfassende und intensive Begleitarbeiten erforderlich. Die Aufgaben aus den wegfallenden Stellen sind auf andere Stellen umzuverteilen, soweit sie nicht ersatzlos entfallen. Hierbei sind die Geschäftsprozesse im gesamten betroffenen Aufgabenbereich erneut zu optimieren und es ist die Aufgabenwahrnehmung auf ihre Intensität hin kritisch zu hinterfragen. Die Geschäftsprozessoptimierung erfasst dabei auch die Straffung der Verwaltungsabläufe und die verstärkte Nutzung der Möglichkeiten, die sich aus dem weiteren Aufbau von Intranet und Internet ergeben. Alle Stellen, die sich in diesem Zusammenhang verändern, sind neu zu beschreiben und zu bewerten. Somit findet auf der einen Seite ein kontinuierlicher Veränderungs- und Optimierungsprozess statt und werden auf der anderen Seite zahlreiche Stellenbewertungen kritisch überprüft. Bei Bewertungsveränderungen sind ggf. personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Aspekte zu beachten.

 

Neben den aufgaben- und stellenbezogenen Änderungen sind in vielen Fällen zur Realisierung des Stellenabbaus noch weitere Voraussetzungen zu schaffen, bspw. die Anpassung/Aktualisierung der Datenverarbeitungstechnik (Hard- und Software) oder die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes. Darüber hinaus ist selbstverständlich das Personal weiter zu entwickeln, z. B. durch Fortbildung.

 

Weitere Stelleneinsparungen sind in größerem Umfang nur möglich, wenn vorher eingehend Zweckkritik geübt und danach entschieden wird, welche Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr auf dem bisherigen Niveau (Standard) erledigt werden oder künftig günstiger durch Dritte zu erledigen sind (Outsourcing). Bei der Festlegung künftiger Standards ist die demografische Entwicklung zu berücksichtigen.

 

 


 

 

Hinweise zur Übersicht Stellenabbau

 

Die nachfolgende Übersicht stellt die Stellenentwicklung von 2001 bis 2011 ff auf der Basis des Stellenplanentwurfes 2006 (Stand: 05. Oktober 2005) dar. Die Übersicht berücksichtigt in ihrer Darstellung den Beschluss aus dem Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005 zum Abbau von bis zu 700 Stellen, gerechnet ab 2001. Für jedes einzelne Amt wurde hierbei ein Richtwert angegeben, in welcher Größenordnung Stellen eingespart werden sollten. Dieser Richtwert findet sich in der vorletzten Spalte und in der letzen Spalte der hierauf bezogene Erfüllungsgrad.

 

Die Übersicht stellt die Stellenentwicklung in den einzelnen Ämtern und Senatsbereichen dar. Nicht berücksichtigt werden konnte bei der Darstellung, welchen Ämtern in Einzelfällen neue Aufgaben übertragen wurden und die hierfür gegebenenfalls auch Stellen erhalten mussten. Beispielhaft wird verwiesen auf das Hochbauamt (65) und  das Amt für Wirtschaftsförderung (80) aus dem ehemaligen Senatsbereich „Wirtschaft und Tourismus“. Diese Ämter wurden aufgelöst, die Aufgaben und die Stellen aber zu einem nicht unerheblichen Teil auf andere Ämter verteilt. Sie mindern insoweit deren Einsparung. Die Stellen des Hochbauamtes sind hierbei größtenteils auf den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ übergegangen, teilweise wurden Aufgaben und Stellen aber auch in das Amt für Controlling, Finanzen und Steuern (Investitionscontrolling) und in das Amt für Schule und Sport (Energiebewirtschaftung) verlagert. Die Stellen des Amtes für Wirtschaftsförderung befinden sich jetzt überwiegend im Bereich Büro des Oberbürgermeisters (03), aber auch im Tief- und Hafenbauamt (66) und Sozialamt (50 - Kommunale Arbeitsmarktpolitik).

 

Hinzuweisen ist auch auf das Hanse-Job-Center (HJC) im Senatsbereich Umwelt, Soziales, Jugend und Gesundheit, das zum 01. Januar 2005 eingerichtet wurde und sich überwiegend speist aus Stellen des Sozialamtes, und auf den im Hauptamt (10) eingerichteten Stellenpool „Stellen zur weiteren Verwendung“ (z.w.V.), der in der Übersicht im Zusammenhang mit dem Hochbauamt und dem Amt für Wirtschaftsförderung dargestellt wird.

 

 


 

(Bürgerschaftsbeschluss zum Stellenplan 2005)

 

 



 

2006/2/02

Festlegungen zur Methodik der Aufgabekritik

 

Säulen der Aufgabenkritik

 

 

 


3 Säulen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A          Aufgabekritik

 

Mit dem Ziel, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in Größenordnungen über die bislang gestrichenen oder kw-gesetzten Stellen hinaus weitere Stellen einzusparen, soll noch einmal eine umfassende Aufgabenkritik geübt werden. Basis für diese Aufgabenkritik soll die Aufgabeneinteilung nach dem Geschäftsverteilungsplan sein, der zum 01.07.2005 in Kraft gesetzt und über den die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 22.06.2005 durch die Informationsvorlage 0045/05-IV informiert wurde. In dem Werk wird unterschieden zwischen freiwilligen Aufgaben, pflichtigen Aufgaben und Funktionsaufgaben im eigenen Wirkungskreis (§ 2 KV M-V) sowie Aufgaben im übertragenen (§ 3 KV M-V) Wirkungskreis (Pflichtaufgaben nach Weisung).

 

Als pflichtig wurde eine Aufgabe gekennzeichnet, wenn konkret eine gesetzliche Regelung benannt werden kann, in der die Hansestadt Rostock oder der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock verpflichtet wird, diese Aufgabe zu erfüllen. Die gesetzlichen Grundlagen schreiben im Regelfall nur das „ob“ der Aufgabenerfüllung vor, lassen beim „wie“ aber einen gewissen Ermessensspielraum. Bei Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis handelt es sich immer um Pflichtaufgaben, während es im eigenen Wirkungskreis neben Pflichtaufgaben auch freiwillige Aufgaben gibt.

 

Als Funktionsaufgaben wurden diejenigen Aufgaben gekennzeichnet, die nicht unmittelbar aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultieren, die aber Voraussetzung sind für die Erledigung der anderen Aufgaben. Beispielsweise kann hier die Personalverwaltung aufgeführt werden, für die selbst keine Rechtsgrundlage besteht, die aber zwingend erforderlich ist, wenn Personal zur Aufgabenerfüllung vorgehalten werden muss.

 

 

 

Als freiwillig wurden die Aufgaben gekennzeichnet, die auf keine konkrete rechtliche Verpflichtung zurück zu führen sind, die also im Ermessen der Hansestadt Rostock stehen. Freiwillige Aufgaben gibt es nur im eigenen Wirkungskreis.

 

Alle Aufgabenbereiche sollen noch einmal grundsätzlich kritisch geprüft werden. Hierbei soll vom Oberbürgermeister für die Bürgerschaft eine Grundlage geschaffen werden, nach der sie Aufgabe für Aufgabe entscheidet, ob oder ggf. in welchem Umfang diese noch fortgeführt werden soll. Innerhalb der Organisationseinheiten, in denen die Aufgaben wahrgenommen werden, soll mit dem Oberbürgermeister, der Senatorin und den Senatoren mit Unterstützung des Hauptamtes bis spätestens Ende 2006 wie folgt vorgegangen werden:

 

1.      Bei den Pflichtaufgaben ist darzustellen, mit welchem Standard im Vergleich zu den in der Größe vergleichbaren Städten in den alten Bundesländern, die Leistungen nach dem Länderfinanzausgleich erhalten sowie vergleichbaren Städten in den neuen Bundesländern, die Aufgaben wahrgenommen werden. Anhand von Vergleichszahlen oder Benchmarks ist jeweils der Standard der Hansestadt Rostock darzustellen. Darüber hinaus sind Vergleiche mit dem Nachbarlandkreisen insbesondere bei den Aufgaben vorzunehmen, die im Zusammenhang mit dem von der Landesregierung beabsichtigten Verwaltungsmodernisierungsgesetz bei den Kreisen zusammengeführt werden sollen.

 

Wenn der Standard der Hansestadt Rostock über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegt, ist durch die betroffene Organisationseinheit darzustellen, welche Auswirkungen eine Senkung des Standards auf den Durchschnittswert bzw. um mindestens 10% mit sich bringen würde. Sofern der Standard in der Hansestadt Rostock gleich oder geringer als der Standard der Vergleichsstädte liegt, ist durch die betroffene Organisationseinheit darzustellen, welche Auswirkungen eine Senkung des Standards um 10% mit sich bringen würde.

 

Das Ergebnis der Untersuchung und ein Vorschlag zum Standard der künftigen Aufgabenwahrnehmung werden der Bürgerschaft bis spätestens zu ihrer Sitzung im Februar 2007 zur Entscheidung vorgelegt. Bei der Einreichung der Vorlagen sind neben den Terminvorgaben für die Bürgerschaftssitzung die Terminvorgaben des jeweiligen Fachausschusses für die Aufgaben und des Finanzausschusses zu beachten.

 

Wenn die mit der Aufgabenerfüllung zusammenhängenden Stellen im Rahmen der Standardreduzierung aufgrund von Vorschlägen der Organisationseinheiten um mindestens 10% reduziert werden, erhält die Organisationseinheit von den eingesparten Personalkosten 20% wahlweise für das Sachkostenbudget oder den Vermögenshaushalt.

 

Bei den Aufgaben, zu denen der Bürgerschaft bis zur ihrer Sitzung im Februar 2007 keine Beschlussvorlage über den künftigen Standard vorgelegt wurde und zu denen die Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im Mai 2007 keinen Standard beschlossen hat, wird im Haushaltplanentwurf für 2008 eine pauschale Budgetkürzung um 10% vorgenommen. Bei den Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert sind, werden die Mittel aus dem Sonderbudget Personalkosten in entsprechender Höhe amtsbezogen gestrichen.

 

Basis für die Standardreduzierung/ Stelleneinsparung ist der Stellenplan 2006 einschließlich der dort ausgewiesenen kw-Vermerke. Basis für die Personalkostenreduzierung sind die Haushaltsansätze für Personalkosten im Haushaltsjahr 2007.

 

In einem zweiten Schritt ist bei diesen Aufgaben bis Ende 2007 zu dem beschlossenen Standard zu überprüfen, ob diese durch Dritte ggf. günstiger angeboten werden können.

 

2.      Im Bereich der Funktionsaufgaben ist im ersten Schritt ebenso wie bei den Pflichtaufgaben der Standard zu überprüfen. Die Vorgaben zu den Pflichtaufgaben gelten entsprechend.

In einem zweiten Schritt ist bei diesen Aufgaben ebenfalls zu überprüfen, ob diese durch Dritte ggf. günstiger angeboten werden können.

 

Bei den Funktionsaufgaben, zu denen der Bürgerschaft bis zur Sitzung im März 2007 keine Beschlussvorlage über den künftigen Standard vorgelegt wurde und zu denen sie bis zu ihrer Sitzung im Mai 2007 keinen Beschluss gefasst hat über den künftigen Standard wird im Haushaltsplanentwurf für 2008 eine pauschale Budgetkürzung um 10% vorgenommen. Bei den Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert sind, werden die Mittel aus dem Sonderbudget Personalkosten in entsprechender Höhe amtsbezogen gestrichen.

 

Basis für die Standardreduzierung/ Stelleneinsparung ist der Stellenplan 2006 einschließlich der dort ausgewiesenen kw-Vermerke. Basis für die Personalkostenreduzierung sind die Haushaltsansätze für Personalkosten im Haushaltsjahr 2007.

 

3.      Im Bereich der freiwilligen Aufgaben ist von den Organisationseinheiten jeweils vorzulegen, warum und in welchem Umfang diese künftig noch vorgehalten werden sollen. Die Vorlagen für die Bürgerschaft müssen ausführlich begründen, welche Ziele erreicht werden sollen und wie tatsächlich die Zielerreichung sich darstellt. Für Leistungen, die für Bürgerinnen und Bürger gegen Entgelt erbracht werden, ist ein Kostendeckungsgrad auszuweisen. Wenn möglich, sind auch Vergleiche mit anderen Städten, insbesondere den unter Punkt 1 beschriebenen, aufzuzeigen.

 

Das Ergebnis der Untersuchung und ein Vorschlag zum Standard der künftigen Aufgabenwahrnehmung werden der Bürgerschaft bis spätestens zu ihrer Sitzung im April 2007 zur Entscheidung vorgelegt. Wenn die mit der Aufgabenerfüllung zusammenhängenden Stellen im Rahmen der Standardreduzierung aufgrund von Vorschlägen der Organisationseinheiten um mindestens 20% reduziert werden, erhält die Organisationseinheit von den eingesparten Personalkosten 20% wahlweise für das Sachkostenbudget oder den Vermögenshaushalt.

In einem zweiten Schritt ist bei diesen Aufgaben bis Ende 2007 zu dem beschlossenen Standard zu überprüfen, ob diese durch Dritte ggf. günstiger angeboten werden können.

 

Bei den freiwilligen Aufgaben, zu denen der Bürgerschaft bis zu ihrer Sitzung im April 2007 keine Beschlussvorlage über die Weiterführung der Aufgabe und den künftigen Standard vorgelegt wurde und zu denen sie bis zu ihrer Sitzung im Mai 2007 keinen Beschluss gefasst hat, wird im Haushaltplanentwurf für 2008 eine pauschale Budgetkürzung um 30% und für die Haushaltsplanentwürfe 2009 und 2010 um jeweils weitere 35% vorgenommen. Bei den Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert sind, werden die Mittel aus dem Sonderbudget Personalkosten in entsprechender Höhe amtsbezogen gestrichen.

 

In einem zweiten Schritt ist auch bei den freiwilligen Aufgaben, die noch vorgehalten werden sollen, bis Ende 2007 zu prüfen, ob dies durch Dritte oder in einer anderen (privaten) Rechtsform kostengünstiger möglich ist.

 

Basis für die Standardreduzierung/ Stelleneinsparung ist der Stellenplan 2006 einschließlich der dort ausgewiesenen kw-Vermerke. Basis für die Personalkostenreduzierung sind die Haushaltsansätze für Personalkosten im Haushaltsjahr 2007.

 

Der Oberbürgermeister wird den Ämtern bei Bedarf weitere Vorgaben zur Umsetzung/ Ausführung der Aufgabenkritik geben, um sicherzustellen, dass die Bürgerschaft nachvollziehbare, nachprüfbare und vergleichbare Vorlagen erhält.

 

Die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008, Maßnahmebereich 3 - Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen, werden im Rahmen der Aufgabenkritik weitergeführt, sofern diese noch nicht abgeschlossen und abgerechnet sind. Die Vorgaben zur Methodik der Aufgabenkritik sind vorrangig.

 

 

B         Umsetzung der Aufgabenkritik

 

4.      Führen die Budgetkürzungen dazu, dass im Personalkostenbudget einer Organisationseinheit bzw. bei den Organisationseinheiten, die noch nicht personalkostenbudgetiert sind, im Sonderbudget Personalkosten nicht mehr ausreichend Mittel für das bislang beschäftigte Personal zur Verfügung stehen, haben die betroffenen Organisationseinheiten das Personal nebst zugrunde liegenden Stellen abzugeben. Nicht besetzte Stellen sind zu streichen. Noch besetzte Stellen werden einem Stellenpool im Hauptamt zugeführt mit dem Ziel, durch flexible Einsatzmöglichkeiten und Qualifizierungsmaßnahmen für die betroffenen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber die Weiterbeschäftigung zu sichern.

 

5.      Sofern keine sozialverträglichen Lösungen zur Verringerung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen gefunden werden, sind Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen und abzuwägen.

 

Zur Vermeidung von Kündigungen kann ein örtlicher Tarifvertrag für die Hansestadt Rostock in Betracht gezogen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kündigungen in Größenordnungen erhebliche soziale Verwerfungen und arbeitsrechtliche Risiken beinhalten und das gewünschte Ergebnis sich durch mit Sicherheit zu erwartende Prozesse in jetzt nicht abschätzbarer Weise zeitlich verzögern wird.

 

Mit der Änderung des Tarifvertrages wird die Bereitschaft der Tarifpartner benötigt, Verschlechterungen für die Beschäftigten hinzunehmen. Diese Bereitschaft ist nur zu erzielen, wenn von Seiten der Stadt ernsthaft betriebsbedingte Beendigungskündigungen in Betracht gezogen und vorbereitet werden (unternehmerische Entscheidung). Wenn eine flächendeckende Personalreduzierung nicht möglich ist, muss im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufgaben- und Vollzugskritik geprüft werden, in welchen Bereichen noch Personalreduzierungs- oder Ausgliederungsmöglichkeiten bestehen. Nachdem sich hier Ergebnisse abzeichnen, sollten Gespräche mit den Tarifparteien aufgenommen werden.

 

Mögliche Tarifoptionen sind:

1.      Wegfall Sonderzahlungen

2.      Unbezahlter Urlaub

3.      Verkürzung der Arbeitszeit in den von Personalreduzierung bedrohten Bereichen mit Gehaltsanpassung.

 

Die Hansestadt Rostock ist Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V). Gemäß § 6 der Satzung des KAV M-V vom 28. August 1990 in der Fassung vom 29. November 2001 ist jedes Verbandsmitglied verpflichtet, die geltenden Tarifverträge zu erfüllen, insbesondere tarifvertragliche Bedingungen weder zu unterschreiten, noch unmittelbar oder mittelbar zu überschreiten.

 

Darüber hinaus besteht für die Verbandsmitglieder die Verpflichtung, auf den selbstständigen Abschluss der Tarifverträge zu verzichten, es sei denn, dass ein Tarifvertrag oder ein vom KAV M-V geschlossener bezirklicher oder örtlicher Tarifvertrag den selbstständigen Abschluss eines solchen Tarifvertrages zulässt.

Der KAV M-V berät seine Verbandsmitglieder gemäß § 2 der Satzung in tarif-, arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, er schließt örtliche Tarifverträge ab.

 

Im Auftrag des Verbandsmitgliedes, hier der Hansestadt Rostock, würde der KAV M-V gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di diesen örtlichen Tarifvertrag nach Vorgabe der Hansestadt Rostock abschließen. Ausgenommen von tarifvertraglichen Regelungen sind die Beamtinnen und Beamten.

Der örtliche Tarifvertrag kann für die Behörde abgeschlossen werden, würde dann für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte gelten. Es würde allerdings auch die Möglichkeit bestehen, diesen Tarifvertrag nur für bestimmte Ämter gelten zu lassen, d. h. bestimmte Ämter können z. B. bei einer Arbeitszeitregelung ausgenommen werden, wenn eine Arbeitszeitreduzierung organisatorisch von der Aufgabenwahrnehmung nicht realisierbar wäre. Die beabsichtigte Herausnahme wäre detailliert zu begründen.

 

6.      Um den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten, wären ebenfalls weitergehende übertarifliche Abfindungsmöglichkeiten, insbesondere für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei freiwilliger vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages, mit dem KAV zu beraten.

 

Richtwerte/ Erläuterungen:

Der Stellenplanentwurf der Hansestadt Rostock 2006 weist insgesamt 2928 Stellen aus.

davon (circa-Angaben):

Funktionsaufgabe:                    409 Stellen

pflichtige Aufgaben:                1661 Stellen

freiwillige Aufgaben:                 768 Stellen

sonstige Stellenzahl                   92 Stellen (ARGE und Amt 25)

 

 

Aus den Reduzierungen von Pflicht-, Funktions- und freiwilligen Aufgaben wird ein Einsparvolumen von ca. 15,0 Mio. EUR erwartet. Gerechnet wird mit einem Durchschnittswert pro Stelle von zurzeit 57,3 TEUR, der sich aus den durchschnittlichen Personalkosten, einem Sachkostenzuschlag von 10,0 TEUR und einem Gemeinkostenzuschlag von 10 % zusammensetzt.

 

Bei dem im zweiten Schritt zu prüfenden Outsourcing (z.B. Vergabe von Leistungen an Dritte) wird von einem Einsparvolumen von 5,0 Mio. EUR ausgegangen. Dieser Betrag würde sich z.B. bei ca. 450 Stellen mit einer Rendite von ca. 30 % ergeben, z.B. bei Kultureinrichtungen, Grünpflege, Verkehrsanlagenunterhaltung, Hafenbewirtschaftung.

 

 

mögliche Einsparung Personalausgaben bis 2009:

 

 

 

20.000,0 TEUR

2006/2/03

Funktional- und Kreisstrukturreform

(Weiterführung der Maßnahme 2005/3/01 aus dem Haushaltssicherungs-konzept 2005 bis 2008)

 

 

Werden im Rahmen der Funktionalreform II städtische Aufgaben auf den Kreis übertragen, so ist auch der Kreis für deren Finanzierung verantwortlich. Somit ergibt sich zunächst eine Entlastung im Haushaltsbereich von 100 %. Zur Finanzierung dieser Aufgabe zieht dann der Kreis wiederum alle kreisangehörigen Gemeinden durch die Kreisumlage heran. D. h., alle anderen Gemeinden des künftigen Kreises finanzieren die vorher rein städtische Aufgabe durch ihre Beiträge zur Kreisumlage mit. Die künftige Belastung der Stadt durch die Kreisumlage ist derzeit unbekannt. Bei einer groben Abschätzung kann mit einer Haushaltsentlastung bezogen auf die jeweilige Aufgabe in Höhe von 25 % gerechnet werden. Die Hansestadt Rostock strebt daher an, auch die  Aufgaben an den Kreis abzugeben, für die das Gesetz dieses nicht zwingend vorschreibt, sondern es der Stadt nur als Möglichkeit einräumt. Darüber hinaus strebt die Hansestadt Rostock an, alle Verbindlichkeiten auf den Kreis übergehen zu lassen, die auf Vermögensgegenständen lasten, die mit den Aufgaben an den Kreis übergehen und im Übrigen für den Vermögensverlust einen angemessenen Ausgleich zu erhalten.

 

 

 

2006/2/04

Interkommunale Zusammenarbeit

(Weiterführung der Maßnahme 2005/3/14.1 bis 14.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Die in Spitzengesprächen des Oberbürgermeisters mit den Landräten der Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie den Dezernenten entwickelten folgende Projekte der kommunalen Zusammenarbeit sind weiter voran zutreiben:

 

 

2006/2/08.1

Schaffung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle

 

2006/2/08.2

Enge Kooperation ggf. Fusion der Unteren Jagdbehörden

 

2006/2/08.3

Enge Zusammenarbeit und Aufgabenteilung nach Schwerpunktthemen zwischen den Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsämtern

 

2006/2/08.4

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Informationstechnologie

 

Maßnahmebereich 3                       Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe

 

 

 

Die Hansestadt Rostock ist unmittelbar an 16 Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, mittelbar an weiteren 21 Unternehmen.

 

Nach § 75 KV M-V sollen die Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.

 

Den kommunalen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetrieben werden mit dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2009 betriebswirtschaftliche Zielstellungen vorgegeben, um die Haushaltsbelastung durch geringere Verlustzuweisungen und höhere Gewinnabführungen bis/ab 2009 zu reduzieren (Zuschuss 2006: 12,4 Mio. EUR).

 

 

2006/3/01

 

WIRO Wohnungsgesellschaft mbH

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

2006/3/01.1

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/04.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der WIRO mbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG

 

 

 

 

2006/3/01.2

Erhöhung der Gewinnabführung

Zur Umsetzung der mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellten Effektivitätsreserven ist die Gewinnabführung zu erhöhen.

Gewinnabführung: 2006: 6,7 Mio.; 2007: 6,8 Mio.; 2008: 6,9 Mio.; 2009:8,3 Mio. EUR (bisheriger Finanzplan)

 

 

 

Einnahme       2007:

                        2008:

                        2009:

100,0 TEUR

200,0 TEUR

1.600,0 TEUR

 

 

 

 

2006/3/01.3

Abschluss einer Zielvereinbarung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung mit fachlichen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben für die Gesellschaft.

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

 

 


 

2006/3/02

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO):

74,9 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock (Infrastrukturgesellschaft)

 

 

2006/3/02.1

Abschluss einer Zielvereinbarung

Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.2 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 nach Umsetzung der Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der BDO hinsichtlich der Untersuchung der Effektivität der Aufbau- und Ablauforganisation und der Analyse der Geschäftsfelder im Hinblick auf mögliche Synergien mit der Hansestadt Rostock und deren Gesellschaften.

 

 

 

 

2006/3/02.2

Aufzeigen von haushaltskonsolidierend wirkender Maßnahmen durch die Gesellschaft

 

-         Überarbeiten des Pachtvertrages zum Terminal in Warnemünde

-         Prüfen von Grundstücksankäufen durch die Gesellschaft

-         Prüfen der Übernahme städtischen Personals

-         Überprüfen des Vertrages Hafenentwicklung

-         Prüfen einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals als Abführung an den städtischen Haushalt

 

 

 

Mögliche Einsparung             2006:

                                               2007:

                                               2008:

                                               2009:

500,0 TEUR

500,0 TEUR

500,0 TEUR

800,0 TEUR

 

 

 

2006/3/03

Zoologischer Garten Rostock gGmbH

99,6 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Zuschussreduzierung

Die Unterhaltung eines Zoologischen Gartens ist eine freiwillige Aufgabe. Deshalb wurde mit der Zoologischen Garten Rostock gGmbH eine Zielvereinbarung geschlossen, die ab 2006 bereits eine Reduzierung der Zuschüsse für Investitionen in Höhe von 255,7 TEUR vorsieht.

Die Gesellschaft wird über die Erhöhung der Eintrittspreise und Kostenreduzierungen ab 2008 einen um 278,0 TEUR geringeren Zuschuss kompensieren.

 

 

Einsparung ab 2008:

278,0 TEUR

 

 

 

 


 

2006/3/04

Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

2006/3/04.1

Abschluss einer Zielvereinbarung

Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 in Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Firma Altenburg mit dem Ziel der Deckelung bzw. der Reduzierung des Zuschusses unter Einhaltung festgelegter Leistungskennziffern für den Zeitraum der Bedienung eines Investitionskredites zum Abbau des Sanierungsrückstaus in Höhe von 3,0 Mio. EUR durch die Gesellschaft. Der Schuldendienst für den Investitionskredit in Höhe von 3,0 Mio. EUR ist in den nächsten 10 Jahren durch betriebsinterne Restrukturierungsmaßnahmen zu erwirtschaften.

 

 

 

2006/3/04.2

Zuschussreduzierung

Durch die Übernahme und Betreibung der Messehalle (Landesmessezentrum) verdoppelte sich der Zuschussbedarf an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH. Die Hansestadt Rostock ist auf Grund der Haushaltssituation nicht in der Lage, dauerhaft einen Verlustausgleich in Höhe von 3.060,0 TEUR zu finanzieren. Durch die Geschäftsleitung sind Vorschläge zur Verlustreduzierung um 20 % vorzulegen.

 

 

 

Mögliche Einsparung 2009:

612,0 TEUR

 

 

 

2006/03/05

Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV)

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

2006/3/05.1

Umwandlung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding

Die RVV hält Gesellschaftsanteile an den Gesellschaften Stadtwerke Rostock AG, Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH, Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH, Stadtentsorgung Rostock GmbH und Rostocker Straßenbahn AG.

Mit diesen Gesellschaften sind bereits bzw. werden Zielvereinbarungen zur Erreichung verbesserter betriebswirtschaftlicher Ergebnisse abgeschlossen. Für die Umsetzung der Zielvereinbarungen sowie das Cash-Management der RVV ist ein Controlling einzurichten.

 

Das betriebswirtschaftliche Ziel für die RVV ab 2009, eine Gewinnabführung an den städtischen Haushalt zu leisten, ist entsprechend zu steuern.


 

 

2006/3/05.2

Abschluss einer Zielvereinbarung

In 2005 wird die zurzeit bestehende Zuschussvereinbarung zwischen der RVV und der Hansestadt Rostock durch eine Zielvereinbarung ersetzt.

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird im Dezember 2005 diese Zielvereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt. In der Zielvereinbarung wird festgelegt, dass die RVV ab 2006 keine Zuschüsse mehr erhält und ab 2009 einen Gewinn von 2.000,0 TEUR an den städtischen Haushalt abführen soll.

 

 

 

Einsparung durch Zuschuss auf „Null“ ab 2006:

mögliche Einnahme aus Gewinn

2009:

 

 

 

4.500,0 TEUR

 

2.000,0 TEUR

 

2006/3/06

Stadtentsorgung Rostock GmbH

51 %ige indirekte Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.4 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Zwischen der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) werden Gewinnziele vereinbart unter Beachtung der zwischen der Hansestadt Rostock und der SR geschlossenen Zielvereinbarung vom 20. November 2003. Diese Zielwerte tragen dazu bei, dass die Vorgabe der Hansestadt Rostock den Zuschuss an die RVV einzustellen, erfüllt werden.

 

 

 

2006/3/07

Großmarkt Rostock GmbH

100 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/01.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

Die Großmarkt Rostock GmbH verfügt über ein Eigenkapital in Höhe von 833,0 TEUR. Zur Vereinbarung von Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt

ist entsprechende Zielvereinbarung mit der Gesellschaft abzuschließen.

 

 

Gewinnabführung ab 2006:

 

 

 

25,0 TEUR

 


 

2006/3/08

Stadtwerke Rostock AG

74,9 %ige indirekte Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV

 

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

Verschiebung in das Jahr 2007 auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren zur Neuregulierung der Gas- und Stromnetze und damit notwendiger Vorgaben zur Neuorganisation des Unternehmens.

 

 

 

2006/3/09

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

5,2 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Bei Gründung des Aufgabenträgerverbundes ist zu überprüfen, ob das Halten von Geschäftsanteilen an der RVK für die Hansestadt Rostock weiterhin erforderlich ist. Soweit die Überprüfung dieses Erfordernis nicht bestätigt, sind die Anteile zu verkaufen.

 

 

 

Mögliche zusätzliche Einnahme in 2007:

(Vermögenshaushalt)

 

 

 

1,2 TEUR

 

 

2006/3/10

IGA Rostock 2003 GmbH

 

 

Zuschussreduzierung

Die Betreibung des IGA-Parkes als Naherholungspark für die Rostocker Bevölkerung und die Betreibung des Schifffahrts- und Schiffbaumuseums erfordern dauerhafte Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt. Das betriebswirtschaftliche Ziel für die Gesellschaft ist die Reduzierung des Zuschusses (freiwillige Aufgabe).

 

Ab 2009 wird der Zuschuss seitens der Hansestadt Rostock in Höhe von 2.542,0 TEUR um ca. 20 % reduziert. Entsprechende Maßnahmen, wie Änderung der Parköffnungszeiten in den Wintermonaten, Rückführung des Pflegestandards, Rückführung des Personalbedarfes, sind einzuleiten.

 

 

Einsparung ab 2009:

542,0 TEUR

 

 

 

2006/3/11

Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT)

Indirekte Beteiligung der Hansestadt Rostock über die RVV (50 %) sowie über die WIRO (25 %) und HERO (25 %)

 

 

Die Hansestadt Rostock hat mit der Gründung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung ein professionelles Instrument zur Wirtschaftsförderung geschaffen. Auf der Grundlage eines Leistungsvertrages zwischen der Hansestadt Rostock und der Gesellschaft werden aus dem städtischen Haushalt 1,2 Mio. EUR bereitgestellt. Das betriebswirtschaftliche Ziel für die Gesellschaft ist die Reduzierung des haushaltsfinanzierten Leistungsanteils ab 2007 in Höhe von 150,0 TEUR und ab 2009 weitere 150,0 TEUR u.a. durch Akquisition zusätzlicher Einnahmen ohne Leistungsreduzierung, d.h. der Anteil der Hansestadt Rostock an der Finanzierung der Leistungen der Gesellschaft werden reduziert.

 

Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist mit Verpflichtungen zur Einnahmeerhöhung zu verändern.

 

 

mögliche Einsparung                         2007:

                                               2008:

                                               2009:

150,0 TEUR

150,0 TEUR

300,0 TEUR

 

 

 

Die Hansestadt Rostock hat zur Entwicklung technologieorientierter Unternehmen Anteile an Technologiefirmen eingebracht. 15 Jahre nach der Wiedervereinigung sollten diese Unternehmen betriebswirtschaftlich solide, auch ohne städtische Beteiligung, ihre Tätigkeit fortführen.

 

2006/3/12

Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW)

31,0 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

-        Verkauf der Anteile

 

 

mögliche Einnahme in 2007:

7,9 TEUR

 

 

 

2006/3/13

ATI Küste GmbH

7,7 %ige Beteiligung der Hansestadt Rostock

 

 

-        Verkauf der Anteile

 

 

mögliche Einnahme in 2006:

2,4 TEUR

 

 

 

2006/3/14

Mehrheitlicher Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

(Weiterführung der Maßnahme 2005/10/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

 

Die Hansestadt Rostock sucht einen wirtschaftlich starken und soliden sowie im Bildungs- und Beschäftigungssektor fachlich qualifizierten Partner, um die Gesellschaft als mittelständisches Unternehmen zu sichern und auf langfristige Sicht als staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung am bisherigen Standort zu erhalten.

 

 

 

mögliche Einnahme ab 2007:

(Vermögenshaushalt)

 

 

 

mindestens 31,0 TEUR

 


 

2006/3/15

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

 

 

Mittelfristige Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der WIBERA AG

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/07 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

In Umsetzung des WIBERA Gutachtens wurde durch innerbetriebliche Maßnahmen der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt 2004 in Höhe von 1.504,9 TEUR um 150,0 TEUR auf 1.354,9 TEUR reduziert.

Das betriebswirtschaftliche Ziel für den Eigenbetrieb ist eine weitere Reduzierung des Zuschusses um 20 % in Höhe von 271,0 TEUR ab 2008.

 

 

mögliche Zuschussreduzierung ab 2008:

271,0 TEUR

 

 

 

 


 

Maßnahmebereich   4          Optimierung der Information und Kommunikation in der                                                Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

 

2006/4/01

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

(Weiterführung der Maßnahme 2005/4/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

In der Organisationsuntersuchung der Firma PLS Ramboll Management GmbH wurde herausgearbeitet, dass ein Missverhältnis zwischen dem zu leistenden Betreuungsaufwand und den dafür verfügbaren Ressourcen vorliegt. Es wurde eine Projektgruppe „Optimierung der IT-Betreuung“ gebildet. Die Projektgruppe wird extern unterstützt.

Die Aufgabenstellung besteht darin, die aktuelle Aufgabenteilung zur Sicherstellung des technischen Betriebes für die System- und Anwenderbetreuung zwischen dem Hauptamt, Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik und den 33 Ämtern (ohne Eigenbetriebe) der Stadtverwaltung zu untersuchen, zu analysieren und zu bewerten. Im Ergebnis sind Handlungsempfehlungen für die effektivere Aufgabenteilung zwischen den Ämtern und der Abt. Informations- und Kommunikationstechnik sowie Vorschläge zur strukturellen Einordnung des IT- Betreuungspersonals zu erarbeiten.

 

 

mögliche Einsparung:

effizienter Personaleinsatz

 

 

 


 

Maßnahmebereich   5          Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung                                                eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

 

2006/5/01

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

(Weiterführung der Maßnahme 2005/2/02 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

2006/5/01.1

Überführen aller Immobilien in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“ im Jahre 2006 - außer Schulen und Sporthallen - einschließlich des gebäudebezogenen Personals.

 

 

 

2006/5/01.2

Schrittweise Überführung der Schulen/Sporthallen in die Verwaltung des Eigenbetriebes „KOE“ 2007/2008 einschließlich des gebäudebezogenen Personals.

 

 

 

2006/5/01.3

Erarbeiten einer Entwicklungskonzeption des Eigenbetriebes „KOE“ als Dienstleister für die Stadtverwaltung (Versorgungsverträge wie Strom, Fernwärme, Wasser etc. sowie Hochbau- und Vermieterdienstleistungen).

 

 

 

2006/5/01.4

Erarbeiten eines Personalkonzeptes für den Eigenbetrieb einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Hochbauamtes.

 

 

 

2006/5/02

 

Optimierung der Gebäudeverwaltung

Koordinierung der Nutzerfunktion

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Mit dem Aufbau eines zentralen Immobilienmanagements der Hansestadt Rostock werden alle mit der Verwaltung und Bewirtschaftung städtischer Gebäude und baulichen Anlagen verbundenen Aufgaben neu geordnet sowie Arbeits- und Dienstleistungsbeziehungen über definierte Schnittstellen organisiert.

 

Eine Maßnahme zur Erreichung dieser Zielstellung ist der Ausbau des Vermieter-Nutzer-Modells. Der Eigenbetrieb „KOE“ ist als Vermieter/Verwalter von Objekten tätig und vertritt die Hansestadt Rostock gegenüber Fremdvermietern.

 

Im Hauptamt werden die Aufgaben zur Koordinierung der Nutzerfunktion seit dem 01. September 2004 wahrgenommen. Der Nutzervertreter ist ein Gebäudedienstleister und bildet die Schnittstelle zwischen den Ämtern und dem Eigenbetrieb „KOE“. Er veranlasst in Abstimmung und auf Anforderung der Nutzer alle der Bewirtschaftung und Verwaltung dienenden notwendigen Maßnahmen und Leistungen in stadteigenen als auch in angemieteten Verwaltungsobjekten.

 

 

Durch die Umsetzung dieser Struktur wird in zunehmendem Maße gewährleistet, dass die Gebäudedienstleistungen aus einer Hand umfassend erfolgen können.

 

Die Fortschreibung der Raumnutzungskonzeption wird im Hauptamt in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ wahrgenommen. Auf Grund der veränderten Gebäudesituation ist eine Überarbeitung des Raumkonzeptes erforderlich.

 

Die Neuordnung der Objektverwaltung ist ein wichtiger Vorgriff auf das neue doppische Haushaltsverfahren in dem auf der Grundlage des bewerteten städtischen Vermögens die Gebäudekosten (sowohl Investitionskosten wie Abschreibungen) in die Budgetplanung und damit in die Haushaltsplanung einfließen werden.

 

Im Jahr 2010 werden nach der geplanten Stellenreduzierung voraussichtlich noch ca. 1.700 Büroarbeitsplätze benötigt.

 

Insgesamt stehen in den in den zentral genutzten  Verwaltungsgebäuden der Hansestadt Rostock 1.500 Büroarbeitsplätze zur Verfügung. Weitere 91 Büroarbeitsplätze entstehen durch die Sanierung in den Verwaltungsgebäuden Haus I und Haus II St.-Georg- Straße 109. Weitere Büroarbeitsplätze befinden sich in diversen Außenstandorten.

 

Es ist geplant, mittelfristig Außenstandorte wie z.B. Werftstraße 6, Friedhofsweg 28; Bürocontainer An der Hege 9, J.- Jungius- Str. 9 und diverse kleine Standorte aufzugeben.

 

 

Mögliche Einsparung:

noch nicht bezifferbar

 

 

 

2006/5/03

Übertragung des Warnowschiffes an einen Vereine

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/04.1 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Fortsetzung des Prozesses der Übertragung des Warnowschiffes an einen Verein zum Selbstkostenpreis bis zum 31.12.2006, um dieses für die Hansestadt Rostock erhalten zu können.

 

 

Mögliche Einsparung:

zukünftige Sanierungs-aufwendungen

 

 

 

 


 

2006/5/04

Dienstwohnungen

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Die Stadtverwaltung Rostock verfügt über 29 Dienstwohnungen. Es ist die Notwendigkeit des Vorhaltens dieser Dienstwohnungen zu prüfen. Je nach Ergebnis der Prüfung erfolgt die Übergabe der Gebäude sowie der Mietverträge in die Verwaltung des Eigenbetriebes KOE. Durch den Eigenbetrieb KOE sind in Abstimmung mit dem Fachamt Mietanpassungen vorzunehmen.

 

 

Mögliche Einsparung:

5,0 TEUR

 

 

2006/5/05

 

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/5/06 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Bis zum 31.12.2006 ist die Bildung einer Zentralregistratur für die Verwaltung der Hansestadt Rostock abzuschließen. Bis zum 31.12.2008 sind die derzeit in den Ämtern dezentral geführten Registraturen schrittweise aufzulösen und das Schriftgut ist in die Zentralregistratur zu überführen.

 

Die derzeitige Situation der Zwischen- bzw. Endlagerung in den Ämtern bindet Unterbringungskapazitäten in Form von Räumlichkeiten sowie Personal zur Verwaltung der Akten und erzeugt Kosten in noch nicht bezifferbarer Höhe. Durch die Zentralregistratur ist festzulegen, in welchen Ämtern der Stadtverwaltung Alt- bzw. Teilregistraturen weitergeführt werden dürfen.

 

Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen Verfahrens für das Haushalts- Kassen- und Rechnungswesens sind schrittweise die Voraussetzungen für die elektronische Aktenführung zu schaffen.

 

 

Mögliche Einsparung ab 2007:

30,0 TEUR

 

 

 


 

Maßnahmebereich   6          Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebs-                                               aufwandes

 

 

2006/6/01

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den Schulen

(Weiterführung der Maßnahme 2005/6/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Der Wettbewerb zur Einsparung von Energie- und Wasserkosten in den Schulen und in den Ämtern ist fortzuführen bzw. auszuweiten.

Ziel dieses Wettbewerbs ist die Einsparung der Aufwendungen für die Energieträger Elektroenergie, Fernwärme, Erdgas, Heizöl und Wasser durch Verhaltensänderungen bzw. Änderungen der inneren Organisation. Dazu sollen wie bereits mit Beschluss Nr. 0316/99 des Hauptausschusses, die Rahmenbedingungen für den Energiesparwettbewerb neu definiert werden. Zur Motivation der Teilnahme am Wettbewerb wird den Organisationseinheiten im Rahmen einer Vereinbarung eine Beteiligung an ersparten Bewirtschaftungsausgaben in Aussicht gestellt.

 

 

Mögliche Einsparung in 2006:

30,0 TEUR

 

 

 

2006/6/02

Schrittweise Einführung des Umweltmanagements in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

(Weiterführung der Maßnahme 2005/6/02.1 bis 02.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Das Umweltmanagement richtet sich auf die durch Ressourceneinsparung zu erzielenden Konsolidierungseffekte. Es leistet einen Beitrag zum effizienten, transparenten und umweltgerechten Verwaltungshandeln. Strategisches Ziel ist die schrittweise Einführung des Umweltmanagements in ausgewählte Handlungsfelder mit Kostensenkungspotentialen gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 04. Mai 2005 zum Antrag Nr. 0430/05-A. Das sollen zunächst die Bereiche Beschaffung, Abfallmanagement und Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen sein, die in Anlehnung an die Vorgaben der EU-Verordnung EMAS (Eco Management and Audit Scheme) geprüft und abgerechnet werden. Die Begleitung und Umsetzung dieser Maßnahmen soll ämterübergreifend erfolgen.

 

Folgende operative Ziele und Maßnahmen sollen erreicht werden:

 

 

2006/6/02.1

Beschaffung:

-          Stabilisierung der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial auf der Grundlage des Artikelkataloges und der laufenden Mitteilungen dazu

-          Durchführung eines zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und Kosteneinsparung in diesem Bereich bis zum 31. Dezember 2006

-          Umsetzung der neuen EU-Richtlinien für die öffentliche Beschaffung vom 31.4.2004 (2004/17/EG; 2004/18/EG), die u.a. verschiedene Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen eröffnen, in den Vergaberichtlinien der HRO bis zum 31.12.2006


 

 

2006/6/02.2

Abfall:

-          Bestandsaufnahme zum Abfallaufkommen und zur Abfalltrennung zwecks Reduzierung der Abfallmengen in der Stadtverwaltung bis zum 30.06.2006

-          Erstellung eines internen Konzeptes zum Abfallmanagement in der Stadtverwaltung bis 31.12.2007

 

 

2006/6/02.3

Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen:

-          Bestandsaufnahme über Ressourcenverbräuche (z.B. Wasser, Energie) und Sichtung aller weiteren kosten- und umweltrelevanten Daten bis zum 30.06.2006

-          Ableitung von Maßnahmen zur Kostenersparnis durch Veränderungen in den Bewirtschaftungsstrukturen und Einführung eines Controllings bis zum 31.12.2006

 

 

Mögliche Einsparung:

20,0 TEUR

 

 

 

2006/6/03

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

(Weiterführung der Maßnahme 2005/6/03 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Die Bewirtschaftung der Papierkörbe der Hansestadt Rostock ist im Amt für Umweltschutz zu konzentrieren, in dem diese Aufgabe bereits jetzt schwerpunktmäßig wahrgenommen wird. Der Verwaltungsaufwand kann hierdurch reduziert werden.

 

 

Mögliche Einsparung:

50,0 TEUR

 

 

 

2006/6/04

Geschäftsausgaben der Ämter

 

 

Ab 2006 werden die Geschäftsausgaben der Ämter um 10 % gekürzt,

wie: Reise- und Fahrtkosten, Bücher und Zeitschriften, Bürobedarf, Vordrucke, EDV-Material, öffentliche Bekanntmachungen, Aus- und Fortbildung (ohne refinanzierte Aufgabenbereiche, Landtagswahl, Aus- und Fortbildung in den UA Personalangelegenheiten und Brandschutz).

 

 

Einsparung ab 2006:

196,0 TEUR

 

 

 

2006/6/05

Verteilung zentraler Informationen in Papierform

 

 

Die Verteilung von zentralen Informationen in Papierform wie Ortsrecht, AGA II, Rathaus Intern, Organisationsverfügungen und Rundschreiben werden dahingehend reduziert, dass nur noch die Organisationseinheiten Papierexemplare erhalten, die keinen Zugriff auf das Intranet haben.

 

 

Einsparung ab 2006:

1,5 TEUR

 

 


 

2006/6/06

Büroausstattung in den Ämtern

 

 

Ab 2006 werden die Ausgaben für Büroausstattung in den Ämtern um 50 % gekürzt (ohne refinanzierte Aufgabenbereiche).

Haushaltsplanentwurf 2006:  133,0 TEUR

 

 

Einsparung ab 2006:

 

66,5 TEUR

 

 

 

2006/6/07

Gutachterkosten

 

 

Ab 2006 werden die Gutachterkosten um 20 % gekürzt 6550 (ohne refinanzierte Aufgabenbereiche sowie Unterabschnitte 5800 -Sicherheitsgutachten, 6750, 7200 und 7510 - Gebührenhaushalte).

Haushaltsplanentwurf 2006:  1.178,5 TEUR

 

 

Einsparung ab 2006:

 

235,7 TEUR

 

 

 

2006/6/08

Kunsthalle und Kulturhistorischen Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“

(Weiterführung der Maßnahmen 2005/3/09.5 und 2005/3/10.3 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

1.      Setzung von Schwerpunkten in der Sammlungs- und Präsentationstätigkeit

 

2.      Überprüfung des Fundus

-        Zustandsanalyse

-        Katalogisieren der Sammlungen

-        Depotkonzept

-        Verleihangebote

 

Nachdem im Jahr 2005 eine erste Bestanderfassung sowie eine erste Zustandsanalyse des Fundus städtischer Sammlungen erfolgte, ist ab 2006 ein Depotkonzept vorzulegen sowie Vorschläge für Verleihangebote und ggf. Aussonderungen von Sammlungsstücken vorzulegen. Im Museumskonzept sind Sammlungsschwerpunkte festzulegen.

 

 

 

2006/6/9

Prüfung der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit

-        Volkshochschule

-        Konservatorium

(Weiterführung der Maßnahmen 2005/3/07.4 und 2005/3/08.5 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

Im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“ ist der Prozess zur Prüfung von wirtschaftlichen Alternativen der Gebäudenutzung vorzuschlagen.

 

 

 


 

Maßnahmebereich   7          Forderungen gegenüber dem Land

 

 

2006/7/01

PSV-Bürgschaft

 

 

Die Hansestadt Rostock hat im Jahr 1999 eine Bürgschaft in Höhe von ca. 4,1 Mio. EUR mit Genehmigung der Rechtsaufsicht für den Bau der Scandlines Arena des PSV übernommen. Durch die Insolvenz des PSV wird die Hansestadt Rostock als Bürge in Anspruch genommen.

 

Die Hansestadt Rostock geht davon aus, dass bei Ablösung des bisherigen Darlehens günstigere Zinskonditionen von ca. 1 % verhandelbar sind (Kommunale Aufbaufonds).

 

Parallel ist eine etwaige Mithaftung des Landes bzw. die Teilentschuldung durch das Land zu prüfen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.12.2002).

 

 

Mögliche Zinsverbesserung ab 2006:

                                             

38,2 TEUR

 

 

 


 


Maßnahmebereich   8          Reduzierung/Optimierung von Zuweisungen, Zuwendungen                                                und Zuschüssen

                                               Ausgabeverbesserung

 

 

2006/8/01

Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/09 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

 

2006/8/01.1

Freiwillige Ausgaben

Obwohl in Anbetracht der dramatischen Haushaltslage, entsprechend der Kommunalverfassung M-V, nur noch pflichtige Aufgaben per Gesetz bzw. vertraglich gebundene Ausgaben geplant werden dürften, hält die Hansestadt Rostock, zwar in geringerem Umfang, an den Zuschüssen für freiwillige Leistungen fest.

Ausgehend vom Haushaltsansatz 2005 (ohne VVW) in Höhe von 3.931,5 TEUR wurden nach Überprüfung und Abstimmung mit den Ämtern zum Haushaltsplanentwurf 2006 in Höhe von 3.657,3 TEUR für freiwillige Aufgaben insgesamt 274,2 TEUR, das entspricht 7,0 %, Einsparungen eingearbeitet (Erfüllungsstand der Maßnahme 2005/8/09).

 

Die Zuwendungen für freiwillige Leistungen belaufen sich zum Haushaltsplanentwurf 2006 auf 5.657,3 TEUR entsprechend Anlage 2, Bd. II zum Haushaltsplanentwurf 2006. Abzüglich der vertraglich gebundenen und bereits im Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Maßnahmen ergeben sich Zuwendungen in Höhe von 2.672,3 TEUR. Unter dem zunehmenden finanzpolitischen Druck der Hansestadt Rostock werden davon ausgehend die Zuwendungen in 2007 um 10% (267,2 TEUR) und in 2008 um weitere 10 % (534,4 TEUR) reduziert.

 

 

 

 

 

Einsparung                 2006:

                                   2007:

                                   2008:

                                   2009:

 

 

274,2 TEUR

541,4 TEUR

808,6 TEUR

808,6 TEUR

 

 

2006/8/01.2

Zuschuss Fährverbindung Gehlsdorf - Kabutzenhof

 

 

 

 

Die Antaris Seetouristik und Wassersport GmbH unterhält die Fährlinie Gehlsdorf - Kabutzenhof. Sie gehört zum Rostocker Verkehrsverbund Warnow (VVW). Für die Betreibung der Fährlinie wird der Antaris Seetouristik und Wassersport GmbH 2005 ein Zuschuss in Höhe von 70,0 TEUR (freiwillige Leistung) gezahlt. Für das Jahr 2005 wurde darüber hinaus eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von ca. 86,0 TEUR bewilligt.

Durch das Wirtschaftsministerium des Landes wurde nach einem vorherigen 5-Jahres-Vertrag die Konzession für den Betrieb der Fährlinie für 1 Jahr verlängert. Dieser Vertrag läuft am 28. Februar 2006 aus.

 

Ab 01. März 2006 wird durch die Hansestadt Rostock keine Bezuschussung mehr vorgenommen.

 

Prüfauftrag:

Gleichzeitig wird geprüft, inwieweit im Rahmen einer alternativen Betreibung über den Ausbau der touristischen Verkehre quer und längs der Warnow zwischen dem Stadtzentrum (Stadthafen) und dem Seebad Warnemünde unter Einbeziehung des IGA-Parkes auch die bisherige Verbindung Gehlsdorf-Kabutzenhof durch einen privaten Betreiber mit einbezogen werden kann.

 

Dem Markt der seetouristischen Anbieter und Schiffsbetreiber ist diese Möglichkeit in einem für alle Anbieter offenen Verfahren anzubieten.

 

Sowohl die beiden Fähranleger am Kabutzenhof und in Gehlsdorf als auch die mulitifuktionalen Anleger in Schmarl (IGA-Park) und Oldendorf als wasserseitige Infrastruktur können dabei seitens der Hansestadt Rostock kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

Mögliche Einsparung ab 2007:

70,0 TEUR

 

 

 

 

 

2006/8/01.3

Zuschuss Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne

Für die Benutzung der Fährlinie Warnemünde - Hohe Düne wird den Anwohnern eine Sonderermäßigung gewährt.

 

Ab 2006 wird der jährliche Zuschuss an die Weiße Flotte GmbH eingestellt.

 

 

 

 

Einsparung ab 2006:

5,0 TEUR

 

 

 

 

 

2006/8/01.4

Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW)

Zwischen dem Land M-V, der Hansestadt Rostock, den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow sowie dem VVW wurde eine Vereinbarung zum Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste geschlossen, die seitens der Hansestadt Rostock gekündigt werden soll. Diese Verkehrskooperation ist eine freiwillige Aufgabe und wird jährlich mit 2,0 Mio. EUR von der Hansestadt bezuschusst.

 

 

 

 

Einsparung in 2009:

2.000,0 TEUR

 

 

 

 


 

 

2006/8/01.5

Frauenhaus „Frauen helfen Frauen“

Für die Unterbringung bedürftiger Frauen ist ein alternatives Konzept z.B. in Schutzwohnungen vorzulegen.

 

 

 

Mögliche Einsparung ab 2008:

77,0 TEUR

 

 

 

 

2006/8/01.6

„Gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden kann“

Ausgehend vom Haushaltsplanentwurf 2006 in Höhe von 5.944,1 TEUR laut Anlage 2 zum Haushaltsplan 2006, Bd. II werden ab 2007 die gesetzlichen Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden kann (ohne Kita, Verein Phönix e.V., Regional Küste GmbH und Einnahmen Schuldnerberatungsstelle), um 10 % reduziert.

(Phönix e.V. ist eine extra Maßnahme)

 

 

 

Einsparung     2007:

                        2008:

                        2009:

594,4 TEUR

594,4 TEUR

800,4 TEUR

 

 

 

 

2006/8/01.7

Verein Phönix e.V.

Die Betreuung von Haftentlassenen ist konzeptionell zu überarbeiten. Eine Reduzierung der Zuwendungen um 50 % ab 2008 ist anzustreben.

 

 

 

Mögliche Einsparung ab 2008:

35,0 TEUR

 

 

 

2006/8/02

Standardsenkung bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln

 

 

Die Kosten für die Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmittel tragen die Stadt und die Eltern gemeinsam. Gemäß Grenzbetragsverordnung beträgt der Eigenanteil der Eltern maximal 30,68 EUR je Kind. Der Anteil der Stadt erhöhte sich seit 1997 von 26,65 EUR auf 38,29 EUR in 2006 (Haushaltsplanentwurf) je Schüler.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2006 wurden 1.044,7 TEUR (38,29 EUR je Schüler) für die Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmittel geplant. Ab 2006 sollte der Anteil um 25 % auf 783,5 TEUR (28,72 EUR je Schüler) reduziert werden.

 

 

Mögliche Einsparung ab 2006:

261,2 TEUR

 

 

 


 

 

2006/8/03

Schülerbeförderung

Anpassen des Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau

 

 

In den kreisfreien Städten besteht gemäß § 133 Absatz 4 Schulgesetz M-V für die Schüler die Beförderungs- und Erstattungspflicht, wenn diese wegen dauernder oder vorübergehender Behinderung befördert werden müssen.

 

Die Kosten für die Schülerbeförderung sind in den letzten Jahren um über 60 % gestiegen (Kosten 1995: 759,3 TEUR, 2006 Haushaltsplanentwurf: 1.235,6 TEUR), insbesondere die Kosten für die Einzelbeförderung der behinderten Kinder nach Aufforderung der Eltern auf Grund ärztlicher Bescheinigungen.

 

Prüfauftrag:

Überprüfung der erbrachten Leistungen und Abgleich mit den Festlegungen im Schulgesetz, mit dem Ziel der Senkung des gegenwärtigen Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau.

Es wird eine mögliche Einsparung von bis zu 300,0 TEUR angenommen. Die Reduzierung der Kosten erfolgt gestaffelt ab 2007 um jeweils 100,0 TEUR.

 

 

 

Mögliche Einsparung 2007:

                                   2008:

                                   2009:

100,0 TEUR

200,0 TEUR

300,0 TEUR

 

 

 

2006/8/04

Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen

 

 

Den Sozialhilfeempfängern und Empfängern des Arbeitslosengeldes II werden Fahrkostenermäßigungen für den städtischen Nahverkehr in Höhe von 341,2 TEUR gewährt. Mit Zahlung der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II sind alle Leistungen des täglichen Lebens finanziert. Die Ermäßigung des Nahverkehrs ist eine freiwillige Leistung.

 

 

Einsparung ab 2007:

341,2 TEUR

 

 

 

2006/8/05

Reduzierung der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung durch Gesellschaften

 

 

Ab 2005 ist das Hanse-Jobcenter Rostock für Beschäftigungsförderung zuständig. Die Hansestadt Rostock ist nach dem Gesetz nur für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe nach § 23 Abs. 3 SGB II verantwortlich. Eine darüber hinaus gehende Bezuschussung der Träger im Rahmen der Beschäftigungsförderung ist für die Stadt freiwillig. Aus diesem Grunde wird der Zuschuss in Höhe von 789,0 TEUR laut Haushaltsplanentwurf auf 200,0 TEUR reduziert.

 

 

Einsparung ab 2006:

589,0 TEUR

 

 

 


 

2006/8/06

Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Herbstsemester 2006

 

 

Mit Beschluss-Nr. 0545/01-BV vom 19. September 2001 zur Zahlung des Zuschusses an Studenten (freiwillige Leistung) ist ein kumulatives Auflaufen der Kosten zu verzeichnen.

Ziel war es, Studenten zur Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes in der Hansestadt Rostock zu bewegen.

Da der Zuschuss nicht nur an jährliche Neuanmeldungen für Haupt- oder alleinige Wohnung gebunden ist, sondern während der gesamten Zeit des Studiums ausgereicht wird, entwickelte sich der Zuschuss von 2002 in Höhe von 88,2 TEUR auf 190,9 TEUR in 2005. Es ist schon jetzt abzuzeichnen, dass der im Haushaltsplanentwurf 2006 veranschlagte Ansatz von 190,9 TEUR nur für das erste Halbjahr ausreicht und ein Mehrbedarf für das zweite Halbjahr 2006 in Höhe von 150,0 TEUR notwendig wäre.

 

Der Zuschuss wird ab Herbstsemester 2006 eingestellt.

Der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0545/01-BV wird aufgehoben.

 

 

Einsparung ab 2007:

 

190,9 TEUR

 

 

 

2006/8/07

Reduzierung der Kosten für die Betreuung Obdachloser

 

 

Die Ausgaben für die Betreuung Obdachloser stiegen im Jahre 2000 in Höhe von 1,6 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR im Jahre 2005.

Bei der Betreuung Obdachloser ist davon auszugehen, dass die Verweildauer in den Einrichtungen deutlich verkürzt werden soll und eine zügige Versorgung mit Wohnraum ermöglicht wird.

Hilfe zur Selbsthilfe wird Grundsatz der Betreuung Obdachloser.

Die Konzeption contra Obdachlosigkeit wird überarbeitet und bis zum 01. September 2006 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Schwerpunkt wird auf die Vermeidung von Obdachlosigkeit gelegt.

 

 

Mögliche Einsparung 2006:

                                   2007:

                                   2008:

                                   2009:

50,0 TEUR

100,0 TEUR

150,0 TEUR

200,0 TEUR

 

 

 

2006/8/08

Einsatz von Zivildienstleistenden

 

 

Im Amt für Umweltschutz, Amt für Schule und Sport, im Forstamt sowie im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege werden Zivildienstleistende eingesetzt. Prüfung der Reduzierung des Einsatzes von Zivildienstleistenden in der Stadtverwaltung ab 2007.

 

Haushaltsplanentwurf 2006:  339,9 TEUR

Refinanzierung Bund dav.    111,3 TEUR

 

 

Mögliche Einsparung ab 2007:

228,6 TEUR

 

 

2006/8/09

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/10 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

2006/8/09.1

Die Verhandlungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen sind auf der Grundlage der Prinzipien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit so zu gestalten, dass die gesetzlich geforderte Qualität der Betreibung erreicht wird. Dabei werden Investitionsmaßnahmen nur berücksichtigt, wenn sie zur Sicherstellung des Betriebes der Einrichtung unabdingbar sind. Die Erhöhung der Elternbeiträge und der Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt sind so gering wie möglich zu halten.

 

 

2006/8/09.2

Auf der Grundlage einer demographischen Analyse sind die Standorte für Kitas in der Hansestadt Rostock jährlich zu prüfen.

Für den Abbau des Sanierungsstaus ist ein entsprechendes finanzierbares Konzept in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Sachgebiet Investitionscontrolling des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern zu entwickeln.

 

 

Vermeidung einer Kostenexplosion

 

 

 

 

2006/8/10

Förderung von Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/11 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

2006/8/10.1

Das „Konzept zur Förderung von Stadtteilkulturzentren/ Bürgerzentren/Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums“ ist der Bürgerschaft vorzulegen.

Dabei sind die finanziellen Auswirkungen darzustellen, mit dem Ziel einer deutlichen Haushaltsentlastung.

 

 

2006/8/10.2

Optimierung der Gebäudenutzung bei gleichzeitiger qualitativer Verbesserung der stadtteilbezogenen Sozial-, Jugend- und Kulturarbeit.

Prüfung der Integration von Seniorenbegegnungsstätten in die geplanten Stadtteil- und Begegnungszentren.

 

 

 

2006/8/11

Prüfung der Ausgabenreduzierung beim „Politikaufwand“

 

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft wird gebeten, unter dem Aspekt der Effektivierung der Arbeit eine gezielte Diskussion mit den Fraktionsvorsitzenden bezüglich der Fraktionsfinanzierung, der Anzahl der Beiräte sowie die Höhe der Aufwandsentschädigungen zu führen.

 

 


 

Maßnahmebereich   9          Einnahmeverbesserungen

                                               Einnahmen Verwaltungshaushalt

 

 

2006/9/01

Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte

 

 

Für die Volkshochschule wird bis zum Beginn des Frühjahrssemesters 2006 eine neue Entgeltordnung vorgelegt, die eine Erhöhung der Entgelte durch eine entsprechende Preissteigerung sowie eine differenzierte Gestaltung der Ermäßigungstatbestände für Rostocker und Nichtrostocker zulässt.

 

 

Einsparung ab 2006:

20,0 TEUR

 

 

 

 

2006/9/02

Erhöhung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer wie auch für die Grundsteuer B wurden letztmalig 2001 von 410 auf 420 v.H. erhöht. Der Vergleich zu anderen Städten der Größenklasse der Hansestadt Rostock mit vergleichbaren Haushaltsproblemen zeigt, dass diese Gemeinden eine Erhöhung bereits beschlossen haben.

 

 

2006/9/02.1

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

2006 von 420 v.H. auf 440 v.H.

2008 von 440 v.H. auf 450 v.H.

 

 

 

Mehreinnahme:          ab 2006                                              ab 2008

1.421,5 TEUR

2.131,0 TEUR

 

 

 

 

2006/9/02.2

Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B

2006 von 420 v.H. auf 440 v.H

2008 von 440 v.H. auf 450 v.H.

 

 

 

Erläuterung: Das bedeutet bei einer Erhöhung des Hebesatzes von 420 v.H. auf 440 v.H. bei einer Wohnung von 70 qm Wohnfläche eine Grundsteuererhöhung um 4,20 EUR im Jahr.

 

 

 

Mehreinnahme:          ab 2006                                              ab 2008

860,0 TEUR

1.290,0 TEUR

 

 

 

2006/9/03

Einführung eines Leseausweises in der Stadtbibliothek

 

 

In der Stadtbibliothek wird ab 2006 für die Benutzung aller Medien ein kostenpflichtiger Leserausweis je Nutzer in Höhe von 10,0 EUR pro Jahr oder eine andere geeignete Maßnahme eingeführt, um jährlich 300,0 TEUR zu erwirtschaften.

 

 

Mehreinnahme ab 2006:

300,0 TEUR

 


 

2006/9/04

Fremdenverkehrsabgabe

(Weiterführung der Maßnahme 2005/8/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Mit der Informationsvorlage Nr. 0069/03-IV „Konzept der Fremdenverkehrsabgabesatzung für die Stadtteile Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide“ wurde die Bürgerschaft über die Vorgehensweise zur Erarbeitung einer Fremdenverkehrsabgabesatzung informiert.

Bereits 2004 befand sich eine Fremdenverkehrsabgabesatzung in Ämterabstimmung. Diese Fremdenverkehrsabgabesatzung wird gegebenenfalls überarbeit und der Bürgerschaft in 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Alternativ zur Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe ist die Bildung einer Tourismusholding als Steuerungsinstrument zu prüfen, die auf ein zukunftsorientiertes und finanzierbares Stadtmarketing abzielt. (Weiterführung der Maßnahme 2005/8/05 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

mögliche Mehreinnahme ab 2007:

450,0 TEUR

 

 

 

2006/9/05

Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühren

 

 

Stundungsanträge für Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge und Stellplatzablösegebühren sind zur Verbesserung der Liquidität zu prüfen. Ratenzahlungen sollten nur im Ausnahmefall genehmigt werden.

 

 

 

2006/9/06

Werbeverträge

 

 

Die Miete für die einzelnen Werbeverträge unter Berücksichtung der Standorte ist auf Erhöhung zu prüfen.

 

 

 

2006/9/07

Schullastenausgleich

 

 

Zur Verbesserung der Liquidität sind regelmäßige Prüfungen der Hauptwohnsitze der Schüler in den Schulen der HRO und der Anspruchberechtigung auf Erhebung von Schullastenausgleich vorzunehmen. (Verweisung der Schüler an die zuständige Gemeinde, wenn die Kosten durch die Gemeinde nicht erstattet werden)

 

 

 


 

Maßnahmebereich   10        Vermögensaktivierung

                                               Einnahmen Vermögenshaushalt

 

 

2005/10/01

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

(Weiterführung der Maßnahme 2005/10/01 aus dem Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008)

 

 

Reduzierung des Kapitaldienstes 2006 bis 2009:

 

Ca. 10 % der Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

 

2006                547,9 TEUR

2007                538,7 TEUR

2008                499,9 TEUR

2009                300,0 TEUR

 

werden zur außerplanmäßigen Schuldentilgung bzw. Kreditablösung eingesetzt, um die Schuldenlast zu reduzieren.

 

 

Mögliche Einsparung

Zinsen 2007:

Zinsen 2008:

Zinsen 2009:

Tilgung 2007:

Tilgung 2008:

Tilgung 2009:

 

 

 

 

32,9 TEUR

63,9 TEUR

92,5 TEUR

21,9 TEUR

44,8 TEUR

66,1 TEUR

2006/10/02

Grundstücksveräußerung

 

 

Gewinnbringende Veräußerung von Grundstücken auch in bisherigen „Tabu“- Bereichen (z.B. Wassergrundstücke) als Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Vermögenshaushaltes.

 

 

 

 


 

Maßnahmebereich   11        Zinseinsparung

 

 

2006/11/01

PC Leasing

 

 

300 PC werden gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0857/05-BV jährlich für 5 Jahre geleast (insgesamt 1500 PC).

 

 

Mögliche Zinseinsparung       2006:

(indirekt)                                 2007:

                                               2008:

                                               2009:

 

 

 

(14,1 TEUR)

(24,2 TEUR)

(30,2 TEUR)

(32,2 TEUR)

2006/11/02

Zinsersparnis

 

 

Bei einer möglichen Einsparung um 40,0 Mio. EUR in 2009 verringert sich das strukturelle Defizit. Es müssen geringere Kassenkredite aufgenommen werden, was zu einer möglichen Zinseinsparung in 2009 in Höhe von 800,0 TEUR und in 2010 in Höhe von 1.600,0 TEUR führt.

 

 

 

 

 

mögliche Einsparung 2009:

800,0 TEUR

 

 

 

 

 


IV      Zusammenfassung der Einspareffekte

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

Maßnahmebereich 1

 

Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

2006/1/01

 

Verbesserung der Liquidität

 

 

 

 

 

2006/1/02

 

Strategische Konzepte der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

 

 

Maßnahmebereich 2

 

Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

2006/2/01

 

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

 

 

 

 

 

2006/2/02

 

Festlegungen zur Methodik der Aufgabenkritik

--------------------------------------------à

20.000,0

20.000

2006/2/03

 

Funktional- und Kreisstrukturreform

 

 

 

 

 

2006/2/04

 

Interkommunale Zusammenarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

 

Maßnahmebereich 3

 

 

Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, Eigenbetriebe

 

2006/3/01

 

WIRO Wohnungsgesellschaft mbH

2006/3/01.1 - Wirtschaftlichkeitsunt.

-

-

 

-

-

-

 

 

 

 

2006/3/01.2 - Erhöhung der Gewinnabführung

 

100,0

(in Finanzplan enthalten)

200,0

(in Finanzplan enthalten)

1.600,0

(in Finanzplan enthalten)

1.900,0

 

 

 

2006/3/01.3 - Zielvereinbarung

 

-

-

-

-

-

 

2006/3/02

 

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO)

2006/3/02.1 - Zielvereinbarung

-

-

-

-

-

 

 

 

2006/3/02.2 - Einsparungen

500,0

500,0

500,0

800,0

 

2.300,0

 

2006/3/03

 

Zoologischer Garten Rostock GmbH

-        Zuschussreduzierung

255,7

(VmHH)

 

278,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

278,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

811,7

 

2006/3/04

 

Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH

2006/3/04.1 - Zielvereinbarung

-

-

-

-

 

 

-

 

 

 

 

2006/3/04.2 - Zuschussreduzierung

-

-

-

612,0

612,0

 

2006/3/05

 

Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (RVV)

2006/3/05.1 - Steuerungsholding

-

-

-

-

-

 

 

 

 

2006/3/05.2 - Zielvereinbarung,                             - Zuschuss auf „Null“

 

 

                        - Einnahme aus Gewinn

4.500,0

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

4.500,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

4.500,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

4.500,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

 

2.000,0

18.000,0

 

 

2.000,0

 


 


- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

2006/3/06

 

Stadtentsorgung Rostock GmbH

-        Zielvereinbarung

-

-

-

-

-

 

2006/3/07

 

Großmarkt Rostock GmbH

-        Zielvereinb., Gewinnabführung

25,0

25,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

25,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

25,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

100,0

 

2006/3/08

 

Stadtwerke Rostock AG

-        Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

-

-

-

-

-

2006/3/09

 

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

-        Prüfen Verkauf der Anteile

-

1,2

(VmHH)

-

-

1,2

2006/3/10

 

IGA Rostock 2003 GmbH

-        Zuschussreduzierung

134,0

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

380,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

380,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

542,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

1.436,0

2006/3/11

 

Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung (GfWT)

-        Leistungsreduzierung

-

150,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

150,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

300,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

600,0

2006/3/12

 

Technologiepark Warnemünde GmbH (TPW)

-         Verkauf der Anteile

-

7,9

(VmHH)

-

-

7,9

2006/3/13

 

ATI Küste GmbH

-         Verkauf der Anteile

2,4

(VmHH)

-

-

-

2,4

2006/3/14

 

Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

-         Mehrheitlicher Anteilsverkauf

-

31,0

(VmHH)

-

-

31,0

2006/3/15

 

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

-        Zuschussreduzierung

-

-

 

271,0

271,0

542,0


 

TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

 

Maßnahmebereich 4

 

Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

2006/4/01

 

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

-

-

-

-

-

 

Maßnahmebereich 5

 

Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

2006/5/01

 

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

-

-

-

-

-

2006/5/02

 

Optimierung der Gebäudeverwaltung/Koordinierung der Nutzerfunktion

-

-

-

-

-

2006/5/03

 

Übertragung des Warnowschiffes an einen Verein

-

-

-

-

-

2006/5/04

 

Dienstwohnungen

 

---------------------------------------------à

5,0

5,0

2006/5/05

 

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

-

30,0

30,0

30,0

90,0


 

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

 

Maßnahmebereich 6

 

Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes

 

2006/6/01

 

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen

30,0

-

-

-

30,0

2006/6/02

 

Schrittweise Einführung des Umweltmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

--------------------------------------------à

20,0

20,0

2006/6/03

 

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

-------------------------------------------à

50,0

50,0

2006/6/04

 

Geschäftsausgaben der Ämter

 

196,0

196,0

196,0

196,0

784,0

2006/6/05

 

Verteilung zentraler Informationen in Papierform

1,5

1,5

1,5

1,5

6,0

2006/6/06

 

Büroausstattung in den Ämtern

 

66,5

66,5

66,5

66,5

266,0

2006/6/07

 

Gutachterkosten

 

235,7

235,7

235,7

235,7

942,8

2006/6/08

 

Kunsthalle und Kulturhistorisches Museum

-

-

-

-

-

2006/6/09

 

Prüfung der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit

-

-

-

-

-

 

 

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

 

Maßnahmebereich 7

 

Forderungen gegenüber dem Land

 

2006/7/01

 

PSV-Bürgschaft

 

38,2

38,2

38,2

38,2

152,8

 

Maßnahmebereich 8

 

Reduzierung/Optimierung von Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüssen

 

2006/8/01

 

Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

2006/8/01.1

274,2

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

 

541,4

(davon 274,2 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

808,6

(dav. 274,2 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

808,6

(dav. 274,2 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

2.432,8

 

 

2006/8/01.2 - Zuschuss Fährverbindung Gehlsdorf - Kabutzenhof

-

70,0

70,0

70,0

210,0

 

 

2006/8/01.3 - Zuschuss Fährverbindung Warnemünde - Hohe Düne

5,0

5,0

5,0

5,0

20,0

 

 

2006/8/01.4 - Verkehrsverbund Warnow (VVW)

 

-

-

-

2.000,0

 

2.000,0

 

 

2006/6/01.5 - Frauenhaus

 

-

-

77,0

77,0

154,0

 

 

Gesetzliche Aufgaben, deren Umfang nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt werden

2006/8/01.6

 

-

594,4

594,4

800,4

(dav. 206,0 TEUR -Regional Küste GmbH)

1.989,2

 

 

2008/6/01.7 - Verein Phönix e.V.

-

-

35,0

35,0

70,0


 

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

2006/8/02

 

Standardsenkung bei der Bereitstellung von Lern-, Lehr- und Unterrichtsmitteln

261,2

261,2

261,2

261,2

1.044,8

2006/8/03

 

Schülerbeförderung

Anpassen des Standards auf das gesetzlich vorgeschriebene Niveau

-

100,0

200,0

300,0

600,0

2006/8/04

 

Aufheben der Zuschüsse für den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ab 2007 für alle Empfänger von Transferleistungen

-

341,2

341,2

341,2

1.023,6

2006/8/05

 

Reduzierung der Zuschüsse der Hansestadt Rostock für die Beteiligung an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung furch Gesellschaften

589,0

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

589,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

589,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

589,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

2.356,0

2006/8/06

 

Einstellung der Auszahlung des Zuschusses zu den Semestergebühren (30,0 EUR) an Studenten ab Herbstsemester 2006

-

190,9

(in Finanzplan eingearbeitet)

190,9

(in Finanzplan eingearbeitet)

190,9

(in Finanzplan eingearbeitet)

572,7

2006/8/07

 

Reduzierung der Kosten für die Betreuung Obdachloser

50,0

100,0

150,0

200,0

500,0

2006/8/08

 

Einsatz von Zivildienstleistenden

 

-

228,6

228,6

228,6

685,8

2006/8/09

 

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

 

-

-

-

-

-

 

 


- TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

2006/8/10

 

Förderung von Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des

Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

-

-

-

-

-

2006/8/11

 

Prüfung der Ausgaben beim „Politikaufwand“

-

-

-

-

-

 

Maßnahmebereich 9

 

Einnahmeverbesserungen

 

2006/9/01

 

Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte

20,0

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

20,0

20,0

20,0

80,0

2006/9/02

 

Erhöhung der Hebesätze

2006/9/02.1 - Gewerbesteuer

 

 

1.421,5

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

 

 

1.421,5

(in Finanzplan eingearbeitet)

 

 

2.131,0

(davon 1.421,5 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

 

2.131,0

(davon 1.421,5 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

7.105,0

 

 

2006/9/02.2 - Grundsteuer B

860,0

(in HHPE 2006 eingearbeitet)

860,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

1.290,0

(davon 860,0 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

1.290,0

(davon 860,0 TEUR in Finanzplan eingearbeitet)

4.300,0

2006/9/03

 

Einführung eines Leseausweises in der Stadtbibliothek

300,0

300,0

300,0

300,0

1.200,0

2006/9/04

 

Fremdenverkehrsabgabe

-

450,0

450,0

450,0

1.350,0

 

 

 

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2006

2007

2008

2009

bis 2009

 

2006/9/05

 

Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Stellplatzablösegebühr

-

-

-

-

-

2006/9/06

 

Werbeverträge

 

-

-

-

-

-

2006/9/07

 

Schullastenausgleich

 

-

-

-

-

-

 

Maßnahmebereich 10

 

Vermögensaktivierung

 

2006/10/01

 

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

Zinsen:

Tilgung:

32,9

21,9

(in Finanzplan eingearbeitet)

63,9

44,8

(in Finanzplan eingearbeitet)

92,5

66,1

(in Finanzplan eingearbeitet)

189,3

132,8

2006/10/02

 

Grundstücksveräußerung

-

 

-

-

-

-

 

Maßnahmebereich 11

 

Zinseinsparung

 

2006/11/01

 

PC Leasing

(14,1)

(indirekte Einsparung)

(24,2)

(indirekte Einsparung)

(30,2)

(indirekte Einsparung)

(32,2)

(indirekte Einsparung)

(100,7)

2006/11/02

 

Zinsersparnis

-

-

-

800,0

(in Finanzplan eingearbeitet)

800,0

 

 

Summe insgesamt

Maßnahmebereich 2 bis 11

 

 

9.765,9

 

12.391,0

 

14.722,5

 

42.627,4

 

79.506,8

 

V     Übersichten zur Entwicklung der Finanzzuweisungen, Steuereinnahmen und ausgewählter Bereiche

          Stand per 07.10.2005

 

Entwicklung der Finanzzuweisungen 1996 bis 2006 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

 

JHHR

2000

 

 

JHHR

2001

 

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

JHHR

2004

 

HHP

2005

 

HHP

2006

Schlüssel-

zuweisungen

137,6

113,7

98,5

85,4

76,9

74,5

68,2

76,7

73,4

67,2

62,6

übertragene Aufgaben

2,5

22,8

22,8

22,6

22,5

22,5

22,5

22,5

22,7

22,8

23,0

übergemeind-

liche Aufgaben

8,4

8,2

8,0

7,9

8,8

8,8

8,8

8,8

5,3

5,3

4,4

Summe

148,5

144,7

129,3

115,9

108,2

105,8

99,5

108,2

101,4

95,3

90,0

Sonstige Zuweisungen aus dem FAG

 

5,4

 

16,2

 

16,5

 

16,3

 

21,4

 

19,9

 

20,3

 

19,8

 

19,4

 

19,1

 

18,4

darunter:

Volkstheater

2,6

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

ÖPNV

2,1

2,3

2,3

2,1

3,4

3,4

3,5

3,5

3,4

3,4

3,0

Katasterämter*

0,7

0,8

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

Straßenbau*

0,0

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

Sozialhilfe

0,0

4,6

5,0

5,0

8,8

7,3

7,6

7,0

6,7

6,4

6,1

Konnexität

-

-

-

-

-

-

-

0,1

0,1

0,1

0,1

FAG VwHH

153,9

160,9

145,8

132,2

129,6

125,7

119,8

128,0

120,8

114,4

108,4

übergemeind-

liche Aufgaben

VmHH

 

6,3

 

6,4

 

6,4

 

6,3

 

6,3

 

6,3

 

6,3

 

6,3

 

9,9

 

9,9

 

11,0

Infrastrukturfonds

-

-

-

-

-

-

10,3

9,6

6,2

4,4

2,3

FAG VmHH

6,3

6,4

6,4

6,3

6,3

6,3

16,6

15,9

16,1

14,3

13,3

FAG insgesamt

160,2

167,3

152,2

138,5

135,9

132,0

136,4

143,9

136,9

128,7

121,7

 


Entwicklung der Finanzzuweisungen 1996 bis 2006 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

 

JHHR

2000

 

 

JHHR

2001

 

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

JHHR

2004

 

HHP

2005

 

HHP

2006

nachrichtlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Familienleis-tungsausgleich

 

-

 

-

 

-

 

-

 

6,5

 

6,9

 

7,6

 

7,3

 

6,4

 

7,2

 

6,0

Leistungen des Landes aus der Umsetzung

Hartz IV, darunter

Bundeszuwei-sungen

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

 

 

-

 

 

-

 

 

8,2

 

 

8,1

Investitionszulage

nach Hartz IV

-

-

-

-

-

-

-

-

-

0,5

1,7

 

*Übertragung von Landesaufgaben auf die Gemeinden - d.h. den Einnahmen stehen Ausgaben mit mindestens gleichem Wertumfang gegenüber

(verbunden mit Personalübernahme bzw. Einrichten neuer Stellen)

 


Entwicklung der Steuereinnahmen der Hansestadt Rostock 1996 bis 2006

 

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

 

JHHR

2000

 

 

JHHR

2001

 

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

JHHR

2004

 

HHP

2005

 

HHP

2006

Grundsteuer

insgesamt

14,4

15,2

14,2

15,2

16,1

17,8

16,8

18,8

18,1

19,0

19,3

Gewerbesteuer

nach Ertrag

27,3

29,6

42,6

41,8

57,7

29,9

31,4

23,2

32,3

32,0

41,2

Örtliche Gemeindesteu-ern insgesamt

1,5

1,9

1,9

1,9

2,1

2,1

2,4

2,3

1,7

2,1

1,9

Gemeindeanteil an der Einkommen-steuer

21,8

24,6

25,9

26,6

24,5

21,0

19,7

19,7

16,5

16,4

18,0

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

0,0

0,0

7,5

8,0

8,2

8,2

8,1

8,0

8,1

8,4

8,4

Spielbank-

abgabe

0,0

0,1

0,4

0,3

0,3

0,3

0,2

0,2

0,2

0,2

0,2

eigene Steuerein-nahmen insgesamt

65,0

71,4

92,5

93,8

108,9*

79,3

78,6

72,2

76,9

78,1

89,0

Gewerbesteuer-umlage

(Abführung an Land)

 

2,6

 

0,0

 

0,7

 

4,3

 

6,3

 

3,6

 

4,8

 

4,7

 

4,0

 

3,4

 

3,6

 

*   einmalige Sondereinnahme im Ergebnis einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt

 


Entwicklung ausgewählter Ausgaben (1996 bis 2006)

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

JHHR

2000

 

JHHR

2001

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

JHHR

2004

 

HHP

2005

 

HHP

2006

Personalaus-gaben insges.

darunter:

 

118,2

 

113,8

 

114,6

 

117,9

 

118,4

 

120,6

 

123,6

 

 

121,1

 

122,4

 

125,6

 

120,2

Personalaus-gaben ohne ABM + Zivi

 

115,7

 

110,4

 

112,0

 

114,8

 

115,2

 

117,6

 

120,9

 

119,8

 

121,0

 

124,4

 

119,2

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5/6)

(ohne Grupp. 69)

 

99,2

 

101,8

 

95,4

 

93,7

 

92,4

 

96,3

 

93,2

 

101,9

 

100,5

 

105,9

 

103,59

Zuweisung und

Zuschüsse ins-gesamt (Gr. 71)

 

64,4

 

 

63,0

 

52,8

 

41,7

 

51,2

 

53,4

 

51,9

 

49,0

 

55,6

 

52,0

 

47,4

darunter:

Zuweisungen an

Unternehmen

(Grupp. 7150)

 

32,8

 

31,0

 

23,0

 

11,0

 

21,1

 

23,6

 

22,2

 

16,4

 

20,7

 

15,6

 

10,3

Zuweisungen an

Verbände / Vereine

(Grupp. 71 ohne

7150, 7174, 7176)

 

28,5

 

29,0

 

26,5

 

26,9

 

27,6

 

28,6

 

28,1

 

31,5

 

34,1

 

35,4

 

36,6

Sonstige Finanz-

ausgaben

darunter:

Zinsausgaben

22,3

 

 

6,4

19,4

 

 

7,3

22,8

 

 

7,8

21,6

 

 

7,9

48,6

 

 

8,7

17,9

 

 

8,8

21,6

 

 

9,9

37,4

 

 

11,8

67,3

 

 

11,7

86,6

 

 

20,7

118,1

 

 

21,2

 

Entwicklung ausgewählter Ausgaben (1996 bis 2006)

 

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR

1996

 

 

JHHR

1997

 

 

JHHR

1998

 

 

JHHR

1999

 

JHHR

2000

 

JHHR

2001

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

JHHR

2004

 

HHP

2005

 

HHP

2006

Sozialhilfe nach

BSHG außerhalb v. Einrichtungen (o. Hilfe z. Arbeit)

(Abschn. 41, Grupp.73)

 

 

18,8

 

 

23,6

 

 

28,7

 

 

23,6

 

 

23,7

 

 

23,5

 

 

24,8

 

 

28,7

 

 

31,8

 

 

-

 

 

-

Sozialhilfe nach

SGB XII -örtlicher Träger

Budgetring 14001

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

15,4

 

11,8

Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II)

HHST 01.4820.6910

 

 

-

 

 

-

 

 

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

54,2

 

 

61,4

Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose

(UA 4350)

 

0,5

 

1,2

 

1,7

 

1,5

 

1,5

 

1,6

 

1,7

 

1,7

 

1,9

 

2,0

 

2,0

Jugendhilfemaß-nahmen KJHG

(Abschnitt 45)

 

20,6

 

20,8

 

22,4

 

24,2

 

27,0

 

29,2

 

32,7

 

32,8

 

33,3

 

33,8

 

33,7


Anlage 2

 

 

Innenministerium

Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 19048 Schwerin

 

 

 

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Neuer Markt 1

18055 Rostock

 

 

                    bearbeitet von:  Frau Würger

                    Telefon:              (0385)   588-2328

                    Telefax:                             588-482 2328

                    E-Mail:                Silke.Wuerger@im.mv-regierung.de

                    Az:                       II 320 – 174.3.64-03

                   

                    Schwerin,       02. Juni 2005

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung 2005
Anhörungsgespräch gemäß § 28 VwVfG M‑V am 04. Mai 2005 und nachgereichte Unterlagen

 

Nach Prüfung der von der Bürgerschaft am 26. Januar 2005 beschlossenen Haushaltssatzung 2005 einschließlich der zugehörigen Haushaltsunterlagen hatte ich mit Schreiben vom 29. April 2005 die beabsichtigten Entscheidungen zur Haushaltssatzung mitgeteilt. Die Hansestadt hat von der Möglichkeit einer Anhörung gemäß den Bestimmungen des Landesverwaltungsgesetzes Gebrauch gemacht. Die in diesem Rahmen seitens der Stadt mitgeteilten Hinweise habe ich einbezogen.
Im Ergebnis ergehen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2005 gemäß § 49 KV M-V folgende

 

Entscheidungen:

I.                                Den in § 2, Ziffer 1 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmige ich mit einem Betrag in Höhe von 3,115 Mio. EUR unter folgender Auflage:

·        Ein Teilbetrag i.H.v. 1,115 Mio. EUR ist spätestens zum 31. 12. 2007 (aus Landeszuweisungen) vollständig zurückzuführen.

II.                              Den in § 2, Ziffer 2 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen genehmige ich teilweise mit einem Betrag i.H.v. 10,2 Mio. EUR unter Verweis auf die im Vorbericht zum Haushaltsplan enthaltene Erklärung hinsichtlich einer Finanzierung aus investitionsgebundenen FAG-Zuweisungen und eigenen Mitteln (keine Kredite).

III.                            Den in § 2, Ziffer 3 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite genehmige ich mit einem Betrag in Höhe von 200,0  Mio. EUR unter folgenden Auflagen:

·           Es ist ein Haushaltssicherungskonzept durch die Bürgerschaft zu beschließen, aus dem hervorgeht, dass spätestens im fünften des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres die Einnahmen die Ausgaben decken werden (ohne Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren).

·           Noch im laufenden Haushaltsjahr sind die Ausgaben für nicht pflichtige Aufgaben und Maßnahmen um 2,0 Mio. EUR zu senken.

Die Auflagenerfüllung zu III. ist bis spätestens zum 15. 11. 2005 nachzuweisen.

IV.                            Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 wird gemäß § 49 Abs. 2 KV M-V mit folgenden Auflagen genehmigt:

·           Frei werdende – einschließlich der mit ATZ-Beschäftigten besetzten – Stellen sind nur aus dem vorhandenen Personalbestand nach zu besetzen.

·           Im Ergebnis frei werdende Stellen sind zu streichen.

·           Es ist sicherzustellen, dass zugewiesene oder wahrgenommene Tätigkeiten nicht zu Höhergruppierungen führen.

·           Für die Stellen in der ARGE (Hanse Jobcenter) hat bis zum 30.06.2005 eine Bewertung zu erfolgen.

Ausnahmen von der erstgenannten Auflage werden zugelassen, sofern es sich um die Übernahme seitens der Stadt ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt. Sofern Nachbesetzungen von Stellen besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich sind, ist meine Zustimmung zur Neubesetzung einzuholen. Hiervon ausgenommen sind Stellennachbesetzungen für künstlerisches Personal beim Volkstheater Rostock.

Für Ausnahmen von Auflage 3 stelle ich meine Zustimmung in Aussicht, soweit es sich um Höhergruppierungen infolge vorgenommener Strukturänderungen handelt.

V.                              Zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen bei den Eigenbetrieben gemäß § 49 i. V. m. § 64 KV M-V ergehen folgende Entscheidungen:

Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

 

Der gemäß § 4 Ziff. 5 der Haushaltssatzung die genehmigungsfreie Höchstgrenze der Kassenkredite übersteigende Kreditrahmen bis zu einer Gesamthöhe von 11.624.000 EUR wird unter der Auflage genehmigt, dass spätestens bis zum 07.09. d. laufenden Haushaltsjahres eine Nachtragshaushaltssatzung auf der Grundlage eines Nachtragswirtschaftsplanes mit Festsetzung eines Gesamtbetrages für Investitionskredite in notwendigem Umfange erlassen wird.
Die Entscheidung ist in den nachfolgenden Hinweisen zur wirtschaftlichen Betätigung, Ziffer 1 begründet.

Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung

Der in § 5 Ziff. 3 der Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und ‑entwicklung festgesetzte
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i. H. v. 4.572.400 EUR wird genehmigt.

Der gemäß § 5 Ziff. 5 der Haushaltssatzung die genehmigungsfreie Höchstgrenze der
Kassenkredite von 1.368.900 EUR übersteigende Kreditrahmen i. H. v. 131 TEUR wird nicht genehmigt.
Die Entscheidung ist in nachfolgenden Hinweisen zur wirtschaftlichen Betätigung, Ziffer 2 begründet.


 

 

Begründung zu den Entscheidungen I-IV:

Nach den Vorschriften des § 43 Abs. 1 KV M-V hat die Hansestadt ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gesichert ist.

Das Bemühen der Hansestadt Rostock um haushaltskonsolidierende Maßnahmen in den vergangenen Jahren ist durchaus anzuerkennen. Insbesondere bei der Streichung von Stellen konnten mit dem Haushalt 2005 deutliche Fortschritte aufgezeigt werden. Dessen ungeachtet erfordert die gesamte finanzielle Entwicklung, dass weitergehende einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen – auch im freiwilligen Bereich – beschlossen werden. Einmal gefasste Konsolidierungsbeschlüsse müssen konsequent umgesetzt werden.

Der Fehlbedarf des Jahres 2005 i.V.m. den mittelfristig zu erwartenden Fehlbedarfen lt. Finanzplan offenbaren im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Verschärfung der Finanzsituation. So entwickelt sich die Unterdeckungsquote des Verwaltungshaushaltes von 23,7 v.H. im Vorjahr auf 28,8 v.H. in diesem Jahr. Nach gegenwärtiger Lage ist von einem Wegfall der finanziellen Leistungsfähigkeit auszugehen.
Ohne Kassenkredite in genehmigungspflichtiger Höhe wäre die Stadt mangels Liquidität nicht mehr in der Lage, die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten zu erfüllen.

Von daher sind Genehmigungen gemäß § 49 Abs. 4 KV M-V grundsätzlich zu versagen.
Die im Erlass zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2005 vom 27.09.2004 genannte Grenze einer u.U. noch vertretbaren Neuverschuldung bei nicht ausgeglichenen Haushalten (ordentlicher Tilgungsbetrag zuzüglich nachgewiesenermaßen rentierlicher Darlehen) können bei der Hansestadt aufgrund des Wegfalls der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht mehr zugrundegelegt werden können. Es handelt sich ausschließlich nur noch um einzelfallbegründete Ausnahmeentscheidungen.

Während des Gesprächs am 04.05.2005 stellten Sie die Unwirtschaftlichkeit einer ausschließlich jahresbezogenen Ausschreibung und Auftragsvergabe bei mehrjährigen Investitionsmaßnahmen dar. Hinzu kämen ggf. aufwendige Bauunterbrechungen. Insoweit habe ich von einer ursprünglich vorgesehenen vollständigen Versagung der Genehmigung zu den Verpflichtungsermächtigungen Abstand genommen. Gleichwohl sind Beschränkungen angesichts der Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre unvermeidlich.

Die Kreditgenehmigung bezieht sich in einem Teilbetrag i.H.v. 2,0 Mio. EUR auf eine Darlehensaufnahme aus dem Kommunalen Aufbaufonds (zweckgebunden für den Neubau der Feuerwache Lütten Klein). Ausschließlich die im städtischen Feuerwehrbedarfsplan dargestellte Wirtschaftlichkeit des Vorhabens mit dem vorgesehenen Abbau von 18 Stellen führte zu einer Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme. Nach Fertigstellung des Baus sehe ich einem entsprechenden Nachweis entgegen.

Zur Aufrechterhaltung der städtischen Zahlungsfähigkeit bin ich zwar noch bereit, einen über das Maß des Vorjahres hinausreichenden Höchstbetrag der Kassenkredite zu genehmigen, eine Fortsetzung dieser Entwicklung ist gleichwohl nicht hinnehmbar.
Schließlich wird die Stadt in diesem Jahr über 9 Mio. EUR für Kassenkreditzinsen ausgeben. Nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft ist die Hansestadt gehalten, schnellstmöglich dafür zu sorgen, nur die Mittel auszugeben, die sie auch einnimmt.
Es gehört zu den zwingenden und vorrangigen Verpflichtungen aller städtischen Verantwortungsträger, durch Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Schieflage des Haushaltes innerhalb der nächsten fünf Jahre zu beseitigen.


Das geforderte Haushaltssicherungskonzept ist auf die Aufhebung struktureller Fehlentwicklungen auszurichten. So sollten Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung (bspw. beim Volkstheater oder beim Zoo, aber auch bei der Grundsteuer B) aufgenommen werden.
In Anpassung an die städtische Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, den bislang vorgesehenen Stellenabbau um weitere mehrere hundert Stellen zu erweitern. 
Zur langfristigen Wiederlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit erscheint es u.a. auch für den Theaterbereich dringend erforderlich, dass weitergehende Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet werden, um dem städtischen Haushalt weitere Potentiale zur Reduzierung seiner Zuschüsse zu verschaffen.
Ferner ist die gesamte wirtschaftliche Betätigung der Stadt der nicht mehr vorhandenen finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen (hierzu zähle ich auch das IGA-Nachnutzungskonzept).
Diese Anpassung ist auch hinsichtlich des Umfanges und der Höhe der freiwilligen Leistungen dringend erforderlich. Hier steht die Stadt vor der Aufgabe, mit weitaus geringeren Mitteln als bislang kommunalpolitischen Effekte im Sinne der Daseinsvorsorge zu erreichen.
Schließlich sollte sich das Konzept auch auf bislang nicht thematisierte Vermögensveräußerungen beziehen.

Die beabsichtigten Auflagen zur Genehmigung des Höchstbetrages der Kassenkredite sind geeignet, erforderlich und angemessen zur schrittweisen Wiederherstellung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit.

Nur die Erfüllung der Auflagen lassen ansonsten für das kommende Haushaltsjahr im Raum stehende rechtsaufsichtliche Maßnahmen gemäß §§ 81 – 83 Kommunalverfassung vermeidbar werden.

 

Hinweise zur wirtschaftlichen Betätigung:

Die im Vorbericht (s. S. 93/94) dargestellte Übersicht über die Tochterunternehmen ist insbesondere bez. der WIRO unvollständig. Daneben weisen die Wirtschaftspläne z.T. erhebliche Mängel auf.
Um eine effektive Kontrolle durch die Beteiligungsverwaltung gewährleisten zu können, muß seitens der Stadt die gesellschaftsrechtliche Einflussnahmemöglichkeit, ggf. über die Gremien der Gesellschaft, geltend gemacht werden. So sollten die Wirtschaftspläne rechtzeitig vorab der Beteiligungsverwaltung in der Entwurfsfassung vorgelegt werden.

Einzelheiten sind teilweise den nachfolgenden Hinweisen zu entnehmen.

1.             Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

Wie bereits anlässlich des Anhörungsverfahrens mit meinem Schreiben vom 29.04.2005 mitgeteilt, ist beabsichtigt, den höheren Kassenkreditrahmen unter der Auflage zu genehmigen, dass umgehend eine Nachtragssatzung mit Festsetzung einer Kreditaufnahme in benötigtem Umfange zu erlassen ist.
Mit Schreiben vom 11.05.2005 begründen Sie die Erforderlichkeit dieser höheren Kassenkreditaufnahme bis Ende 2005 noch einmal damit, dass ein verbleibender notwendiger Investitionskreditbedarf erst nach Erteilung eines abschließenden Fördermittelbescheides ermittelt werden kann, da vorfinanzierte Investitionskosten ggf. durch Fördermittel erstattet werden.
Dies mag zutreffend sein für die in der Anlage 3 Ihres Antrages auf Genehmigung der Haushaltssatzung vom 10.02.2005 dargestellten Investitionen für das MRT‑Gerät und zusätzlich notwendige Umbauarbeiten, keineswegs aber für die erwähnten „anderen nicht förderfähigen Baumaßnahmen“.
Die Investitionsmittel für die nicht förderfähigen Baumaßnahmen sind daher zu ermitteln und auf der Grundlage eines Nachtragswirtschaftsplanes in einer Nachtragshaushaltssatzung als Investitionskredit zu veranschlagen.

2.             Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung

Gemäß des Vorberichtes zum Haushaltsplan erfolgte aus dem positiven Jahresergebnis eine Gewinnabführung an die Hansestadt Rostock i. H. v. 364 TEUR. Hierdurch wurde jedoch lediglich der im Haushaltsjahr 2004 veranschlagte Verlustausgleich kompensiert. Eine „echte“ Gewinnabführung erfolgte somit nicht.
Da die mittelfristige Finanzplanung des Eigenbetriebes durchweg ein positives Jahresergebnis ausweist, wird die veranschlagte Kreditaufnahme für die Fortsetzungs- als auch für die neuen Investitionsmaßnahmen genehmigt.
Ich weise jedoch nochmals auf die Vorschrift des § 75 Abs. 1 KV M-V i. V. m. § 8 Abs. 5 EigVO hin, wonach die Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen sollen. So sollte mindestens eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet und abgeführt werden.
Mit Schreiben vom 17.03.2005 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Überschreitung des Höchstbetrages des Kassenkredites mangels näherer Begründung nicht genehmigungsfähig ist. Eine Begründung wurde weder mit Ihrem Schreiben vom 11.05.2005 noch mit weiteren vorgelegten Unterlagen nachgereicht, so dass der den genehmigungsfreien Höchstbetrag überschreitende Kassenkredit in festgesetzter Höhe von 131,1 TEUR nicht genehmigt werden kann.

Hinsichtlich der weiteren Übertragung von Verwaltungsbereichen auf den Eigenbetrieb verweise ich auf den gesonderten Vorgang bez. des nach § 42 KV M-V durchzuführenden Verwaltungsverfahrens.

3.             Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

Wie bereits in ihrem Schreiben vom 19.07.2004 zur Haushaltssatzung 2004 mitgeteilt, sollte aufgrund der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der WIBERA AG im September 2004 durch die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung der Untersuchungsergebnisse erarbeitet werden.
Auch gemäß Vorbericht zum Haushalt 2005 sollen die durch die WIBERA AG empfohlenen Einsparpotenziale untersucht und konzeptionell umgesetzt werden.
In die Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebes sind offensichtlich Einsparpotenziale noch nicht eingeflossen, da im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum unverändert von einem jährlichen Verlustausgleich seitens der Hansestadt Rostock i. H. v. 1.354,9 TEUR ausgegangen wird. Ebenso wurde die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe nicht realisiert.
In Anbetracht der äußerst prekären Finanzsituation der Hansestadt Rostock empfehle ich nochmals, in diesem Bereich die Einspar- und Einnahmepotenziale weitmöglichst auszuschöpfen.
Daneben ist künftig darauf zu achten, dass der Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen dargestellt wird.

4.             RVV – Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (Eigengesellschaft)

Wie den Vorberichten zum Haushalts- als auch Wirtschaftsplan zu entnehmen ist, sollen entgegen der bisherigen Vereinbarungen, wonach ein Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock an die RVV ab 2006 auf „0“ abgeschmolzen werden sollte, weiterhin bis zum Jahre 2008 Zuschüsse gezahlt werden. In Anbetracht der Haushaltssituation der Hansestadt Rostock empfehle ich dringend, es bei der bisherigen Zielvereinbarung zu belassen und nach anderweitigen Kompensationsmöglichkeiten ggf. innerhalb des Querverbundes zu suchen.
Daneben ist die veranschlagte abweichende Gewinnabführung (gemäß Wirtschaftsplan RVV = 15,233 Mio. EUR) der Stadtwerke Rostock AG (gemäß Wirtschaftsplan SWR AG = 14,037 Mio. EUR) zu überprüfen. Mit Erlass vom 29.04.2005 bat ich u. a. um Ergänzung von Unterlagen zur wirtschaftlichen Betätigung. Nicht nachgereicht wurde ein Wirtschaftsplan oder/und ein Jahresabschluss für die KVG Klärgas- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (mittelbare Beteiligung der RVV; Tochtergesellschaft der SWR AG?). Dies ist nachzuholen bzw. zu erläutern, soweit ein Beteiligungsverhältnis nicht mehr bestehen sollte.

4.1        Rostocker Straßenbahn AG (unmittelb. Beteil. 2 %, mittelb. Beteil. 98 % über RVV)

Hinsichtlich der indirekten Bezuschussung durch die Hansestadt Rostock verweise ich auf die Hinweise zur RVV bez. der Abschmelzung der Zuschüsse.
Gemäß der Finanz- und Investitionsplanung werden im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ab dem Wirtschaftsjahr 2006 keine Investitionen mehr vorgenommen, während gemäß der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen in den Wirtschaftsjahren 2006 bis 2008 allerdings Investitionsausgaben aus Verpflichtungen der Vorjahre fällig werden.
Insbesondere entbehrt das Investitionsprogramm jeglicher Realität und stellt keinesfalls eine Fortschreibung des Vorjahresprogrammes dar! Dies bedarf der Erläuterung! Die Finanz- und Investitionsplanung ist komplett zu überarbeiten.
Diese scheinbar völlig fiktiven Zahlen stimmen zudem nicht mit dem Vermögensplan überein, welcher wiederum von den Angaben im Wirtschaftsplan 2004 abweicht und daher ebenfalls zu überarbeiten ist.

4.2        Fahrschulbildungszentrum Rostock am Schwanenteich GmbH
(mittelb. Beteil. 49 % über RSAG
)

Der Gesellschaftsgegenstand dieses Unternehmens (Erwerb und Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen), an welchem ein privater Dritter, die Brinkmann-Bleimann GmbH, mit 51 % beteiligt ist, scheint nach hiesigen Erkenntnissen und gegenwärtiger Aktenlage nicht die Voraussetzung eines öffentlichen Zweckes i. S. d. § 69 Abs. 1 Ziff. 2 KV M-V zu erfüllen. Die Hansestadt Rostock hat daher zu prüfen, ob die RSAG sich aus diesem Unternehmen zurückzuziehen hat. Über das Veranlasste bitte ich zu berichten. Ebenso bitte ich auch über das angewandte Verfahren zur Auftragsvergabe durch die RSAG an das Fahrschulausbildungszentrum zu berichten.

4.3        Stadtentsorgung Rostock GmbH (mittelb. Beteil. 51 % über RVV)

Ausweislich des Vorberichtes zum Wirtschaftsplan realisiert die Stadtentsorgung Rostock mbH neben den Aufgaben der Pflege und Wartung des eigenen Fuhrparks auch Reparatur- und Serviceaufträge auf dem allgemeinen „Instandhaltungsmarkt“.
Gemäß § 69 Abs. 2 i. V. m. § 68 Abs. 1 Nr. 1 KV M-V sind die Aufgaben auf einen öffentlichen Zweck zu begrenzen. Dies sind insbesondere Tätigkeitsfelder, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen und eine im öffentlichen Interesse gebotene Versorgung der Einwohner zum Ziel haben. Bei der Erbringung von Reparaturleistungen für private Dritte ist dies nicht der Fall. Derartige Leistungen für private Dritte durch den eigenen Fuhrpark sind nur als untergeordnete Nebentätigkeit zur Ausnutzung vorhandener und vorübergehend nicht genutzter Kapazitäten zulässig, wenn sie in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem öffentlich gerechtfertigten Hauptzweck stehen (sog. Annextätigkeiten).
Ich bitte, seitens der Hansestadt Rostock sicherzustellen, dass diese Vorgaben Berücksichtigung finden. Zur Überprüfung, ob es sich bei der Erledigung von Reparaturaufträgen für Dritte um eine untergeordnete Nebentätigkeit handelt, bitte ich mir die in diesem Segment realisierten Umsatzerlöse im Verhältnis zu den Gesamtumsatzerlösen für die Jahre 2003 und 2004 mitzuteilen.

 

 

4.4        Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH (mittelb. Beteil. 94 % über RVV)

Ich weise nochmals darauf hin, dass für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche „Hafenwirtschaft“ und „Hafenentwicklung/Gewerbeansiedlung“ eine getrennte Spartenrechnung vorzunehmen und diese in einem Erfolgsübersichtsplan (vgl. § 13 Abs. 4 EigVO) darzustellen ist, und gehe davon aus, dass dies nunmehr künftig Beachtung findet.
Daneben bitte ich um Sachstandsbericht zu den seinerzeit nicht umsetzbaren Privatisierungsbemühungen des Unternehmensbereiches „Hafenwirtschaft“.

4.5        Gesellschaft für Wirtschaft und Technologieförderung mbH
(mittelb. Beteil. 50 % über RVV, 25 % WIRO, 25 % Hafen-Entwicklungsgesellschaft
)

Die planmäßigen Gesamterträge des Wirtschaftsjahres 2005 i. H. v. 1,233 Mio. EUR werden gemäß einer Aussage im Vorbericht i. H. v. 1,030 Mio. EUR (!) aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die HRO geleistet, während allein der Personalaufwand i. H. v. 0,615 Mio. EUR über 50 % des Gesamtaufwandes beträgt.

Wie weiterhin erläutert, konnte

Trotz der negativen Entscheidung des IOC in Lausanne, Leipzig und damit auch Rostock als Candidate City zu nominieren, ein Teil der bis dahin auf dieser Grundlage geplanten Maßnahmen umgesetzt und damit der Umsatzverlust begrenzt werden.“

Daneben wird ausgeführt, dass

durch den beabsichtigten Wegfall des Wirtschaftssenats durch den Oberbürgermeister die Funktionen Aufsichtsrat, Messe und Stadthallengesellschaft Rostock und Hafenbeirat an die Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung übergeben wurden.

Dies sowie die eigentlichen Aufgaben der Gesellschaft (Pflichtaufgaben der Hansestadt Rostock?) im Verhältnis zum Aufwand bitte ich zu erläutern. Daneben ist der Geschäftsbesorgungsvertrag vorzulegen.

Wie aus einem hier vorliegenden Beschluss der Bürgerschaft (Nr. 0262/00-N) vom 19.12.2004 hervorgeht, wurde der Oberbürgermeister u. a. beauftragt, mit den künftigen Mitgesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag zu schließen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde sowie einer weiteren Beschlussfassung der Bürgerschaft u. a. zum betriebswirtschaftlichen – und Personalkonzept etc. Dieser Beschluss wurde offensichtlich in der Form nicht umgesetzt. Ich bitte daher um Mitteilung, auf welcher Grundlage es zu dieser Gesellschaftsgründung gekommen ist und wann die Bürgerschaft darüber informiert wurde (ggf. Hergabe von Protokollauszügen).

5.              WIRO – Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (Eigengesellschaft)

Hinsichtlich der notwendigen Anpassung des Gesellschaftsvertrages der WIRO an das geltende Landesrecht verweise ich auf diverse Hinweise seit 1994 sowie zuletzt auf meinen Erlass vom 13. April 2005 – II 320 – bez. der Übertragung der Sportanlagen Dammerower Weg.
In dem nunmehr zu ändernden Gesellschaftsvertrag ist insbesondere sicherzustellen, dass die Vorschriften des § 73 KV M-V uneingeschränkt auf alle Töchter- und Beteiligungsunternehmen der WIRO Anwendung finden und entsprechend in deren Gesellschaftsverträgen oder Satzungen für die weiteren neben- oder unterstrukturierten Unternehmen.

Zu den Tocher‑/Beteiligungsunternehmen der WIRO:

5.1        SIR Service in Rostocker Wohnanlagen GmbH (mittelb. Beteil. 100 % über WIRO):

Ich verweise auf den bisherigen Schriftwechsel zur notwendigen Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften, erinnere an die Beantwortung meines Erlasses vom 8. September 2004 und gehe nunmehr davon aus, dass die Hansestadt Rostock als alleinige stimmberechtigte Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der WIRO eine diesbezügliche deutliche Gesellschafteranweisung an das Tochterunternehmen erteilt.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Landesrechnungshof mit Schreiben vom 02. und 21. März d. J. eine Freigabe der Prüfungsberichte 2003 und 2004 nach § 16 Abs. 3 KPG abgelehnt hat! Ich bitte um Miteilung, inwieweit diese Angelegenheit zwischenzeitlich durch ihre Beteiligungsverwaltung aufgegriffen bzw. bereinigt wurde.
Bezüglich des Gesellschaftsgegenstandes weise ich ausdrücklich darauf hin, dass dieser im Rahmen einer öffentlichen Zwecksetzung zu konkretisieren ist. Der jetzige Gesellschaftsgegenstand schließt allerdings bereits handwerksrechtliche Leistungen aus. Nicht nachvollziehbar sind daher die Ausführungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003, wonach der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Erbringung von dienstleistungsorientierten als auch handwerksähnlichen Serviceleistungen für die Rostocker Immobilienanlagen liegt.

Wie im Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2005 dargestellt, hat die SIR folgende Geschäftsanteile von der WIRO übernommen:

-          Verwaltung Urbana Teleunion GmbH,

-          Urbana Teleunion GmbH & Co.

-          AVW Assekuranzvermittlung der Wohnungsgesellschaft GmbH & Co. KG

Dieser Sachverhalt ist einer eingehenden Prüfung zu unterziehen im Hinblick auf den Gesellschaftsgegenstand bzw. einen öffentlichen Zweck.
Für die vorgenannten Gesellschaften sind Übersichten über die Wirtschaftslage i. S. d. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 GemHVO nachzureichen. Daneben bitte ich um Hergabe der Gesellschaftsverträge.

5.2        ROGEWO Rostocker Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH
(mittelbare Beteiligung 94 % über WIRO):


Hinsichtlich der beabsichtigten Verschmelzung mit der WIRO bitte ich um Sachstandsmitteilung.

5.3        Parkhausgesellschaft Rostock mbH (mittelb. Beteil. 85 % über WIRO):

Ich weise nochmals darauf hin, dass die Geschäftstätigkeiten dieser Gesellschaft nicht mit dem Unternehmensgegenstand der WIRO vereinbar sind. Es ist daher umgehend zu veranlassen, dass die WIRO sich von diesen Geschäftsanteilen trennt. Hierzu verweise ich auch auf den Schriftwechsel im Jahre 1999 und der ursprünglich beabsichtigten Privatisierung der Gesellschaft. Wie dem Vorbericht des Wirtschaftsplanes 2005 zu entnehmen ist, bewirtschaftet die Parkhausgesellschaft außerdem Schwimmsteganlagen. Diese Tätigkeit sowie die im Jahre 2005 beabsichtigte Übernahme der Verwaltung der Marinas in Gehlsdorf und im Stadthafen sind mit dem Gesellschaftsgegenstand der Parkhausgesellschaft nicht vereinbar.
Ich bitte um Stellungnahme.

5.4        RGS – Gesellschaft für Stadterneuerung Rostock, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (mittelb. Beteil. 75 % über WIRO):

Der Gesellschaftsvertrag vom 16.11.1993 ist den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften bzw. den noch zu ändernden Gesellschaftsvertrag der WIRO, insbesondere im Hinblick auf den öffentlichen Zweck anzupassen.
So beinhaltet der jetzige Gesellschaftsgegenstand z. B. die Errichtung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen im Auftrag und für Rechnung Dritter sowie deren Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung. Daneben kann die Gesellschaft alle mit der Versorgung und Betreuung von Mietern im Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben. Dies ist nicht zulässig.
Daneben verweise ich auf die nachfolgenden Ausführungen zur „Holzhalbinsel WIRO – RGS GbR“.

5.5        Holzhalbinsel WIRO – RGS GbR (mittelb. Beteil. 50 % über WIRO; weitere Beteil. 50 % RGS):

Da es sich bei dieser Gesellschaft zwischenzeitlich um eine über 50‑%ige mittelbare Beteiligung der Hansestadt Rostock handelt, ist ein kompletter Wirtschaftsplan nach den Vorschriften der EigVO zu erstellen und herzugeben. Daneben bitte ich um Vorlage eines Gesellschaftsvertrages.
Bezüglich der Rechtsform der GbR verweise ich auf die Hinweise unter Ziffer 5.6. Gleiches gilt für diese Gesellschaft.

5.6        Weitere Beteiligungen der WIRO

Für die bis zu 50 % betragenden Beteiligungsgesellschaften der WIRO wurden aufgrund meines Erlasses vom 29.04.2005 Unterlagen nachgereicht. Künftig sind dem Haushalt gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 5 GemHVO entsprechende Übersichten über die Wirtschaftslage des jeweiligen Unternehmens beizufügen.

Dabei handelt es sich um folgende Unternehmen:

Gemäß des Jahresabschlussprüfungsberichtes 2004 für die Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG besteht gemäß des Jahresabschlussprüfungsberichtes 2004 das umfangreiche Grundvermögen dieser im Oktober 2003 gegründeten Gesellschaft aus dem Vermögen von drei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR Wohnen am Schweizer Wald, GbR Wohnpark in Brinckmannshöhe, GbR Gewerbeparks in Rostock), in dessen Namen auch ausschließlich die notariellen Verkäufe durchgeführt werden. Gegenüber der WIRO bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. rd. 25,3 Mio. EUR.
Bereits mit Ihrem Schreiben vom 11.07.2000 – Az.: 20.22.7 – wurde mitgeteilt, dass diese kommunalverfassungsrechtlich bedenkliche Gesellschaftsform der GbR lediglich aus steuerrechtlichen Gründen zur operativen Durchführung einzelner Bautätigkeiten genutzt wird und diese zeitlich begrenzten projektorientierten Gesellschaften aufgelöst werden. Nunmehr sind diese offensichtlich in eine andere Gesellschaftsform gefasst. Mit gleichem Schreiben teilten Sie seinerzeit mit, dass sich diese GbR’s zwar einer Prüfung nach dem KPG unterziehen müssten, dies nach Intervention der Geschäftsführung der WIRO wegen des finanziellen Aufwandes jedoch nicht geschehe.
Die Hansestadt Rostock hat nunmehr umgehend darauf hinzuwirken, dass sich die WIRO aus dieser Beteiligungsgesellschaft zurückzieht oder ihrerseits eine Prüfung nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht. Außerdem ist der (öffentliche) Zweck dieser Gesellschaft darzulegen.

Daneben ist die v. g. Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG zu 50 %, wie auch die neugegründete Lighthouse Park Rostock Developement GmbH Rostock zu 25 % an der Baltic Bau Contor GmbH beteiligt. Für die Baltic Bau Contor GmbH ist ein Jahresabschluss nachzureichen.

Für die 34,6 %-ige Beteiligung an der

Tiefgaragen Rostock Kuhstraße, Bartel, KG Ehepaar Gerh. u. Margit Neuberger GbR WIRO – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

ist ebenfalls der öffentliche Zweck darzulegen.

6.             Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH (Eigengesellschaft):

Anknüpfend an den Schriftwechsel zur Haushaltssatzung 2003 bitte ich um Mitteilung eines aktuellen Sachstandes zum Betreiberkonzept. Seinerzeit teilten Sie mit, dass an einem Konzept unter dem Gesichtspunkt, die finanzielle Belastung des städtischen Haushaltes so gering wie möglich zu gestalten, gearbeitet wird. Von hieraus wurde angeregt, in die Überlegungen zur weiteren Nutzung der Veranstaltungsorte auch eine mögliche Privatisierung einzubeziehen.
Dies scheint vor dem Hintergrund einer i. S. d. § 43 Abs. 1 KV M-V praktisch finanziell nicht mehr gesicherten Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock einerseits und dem jährlichen Zuschussbedarf der Gesellschaft i. H. v. rd. 3 Mio. EUR andererseits unumgänglich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine Pflichtaufgabe der Hansestadt Rostock handelt.
Daneben bitte ich um Mitteilung, ob der Gesellschaftsvertrag bez. einer Aufsichtsratsbildung zwischenzeitlich geändert wurde und ggf. um Hergabe des geänderten Vertrages.

7.             Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (unmittelb. Beteil. 74,9 %):

Wie aus dem Wirtschaftsplan erkennbar, konnte das Wirtschaftsjahr 2003 entgegen eines ursprünglich ausgewiesenen Verlustes mit einem positiven Ergebnis von rd. 786 TEUR abgeschlossen werden. Ein gleiches positives Ergebnis wird auch für das Wirtschaftsjahr 2004 (entgegen des planmäßigen Verlustes von 408 TEUR) erwartet, wie auch die mittelfristige Finanzplanung ab 2006 einen Gewinn von rd. 900 TEUR p.a. ausweist.
Ich rege an, noch einmal zu prüfen, inwieweit eine Gewinnabführung i.S.d. § 75 Abs. 1 KV M-V an den städtischen Haushalt in Betracht kommen kann.

8.             IGA Rostock 2003 GmbH (unmittelb. Beteil. 66,67 %):

Im Vorbericht zum Haushalt als auch zum Wirtschaftsplan wurde die Aussage getroffen, dass von dem Verlustausgleichsanspruch gegen die Hansestadt Rostock i. H. v. insgesamt 2,542 Mio. EUR ein Teilbetrag von 1,735 Mio. EUR auf den Betriebszweig „Park“ entfällt und zwar inklusive der Aufwendungen früherer Jahre. Dies ist näher zu erläutern.

Im Jahresabschlussprüfungsbericht 2003 wurden unter Tz. 2.2.2. „Bestandsgefährdende Tatsachen“ diverse Sachverhalte mit Einfluss auf das Eigenkapital aufgeführt, die bei ordnungsgemäßer Berücksichtigung zu einer bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft führen würden. Es bestünde jedoch keine tatsächliche Überschuldung und somit keine Insolvenzantragspflicht, weil die Hansestadt Rostock sich gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet hat, die der Gesellschaft entstehenden Kosten zu ersetzen!
Hierzu verweise ich auf den bisherigen Schriftwechsel in dieser Angelegenheit und insbesondere auf mein Schreiben vom 9. Mai d. J., in welchem wiederholt ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass jegliche Übernahme einer nicht zwingend notwendigen Zahlungsverpflichtung vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Finanzsituation der Hansestadt Rostock eine Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Stadt gefährden kann. Es wird noch einmal dringend empfohlen, bei der Überarbeitung des Nachnutzungskonzeptes zu berücksichtigen, dass jegliche Verlustausgleichszahlungen zu vermeiden sind und somit nach einer kostenneutralen Variante (ggf. auch durch Teilprivatisierung) einer Nachnutzung zu suchen.

9.             Bewerbungskomitee Leipzig 2012 GmbH i. L.:

Hinsichtlich der Abwicklung dieser Gesellschaft bitte ich um einen Sachstandsbericht.

 

Weitere Hinweise zum Haushalt:

 

Auf die diesseitig gesehene Notwendigkeit zum Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre (gemäß § 27 Gemeindehaushaltsverordnung) wird verwiesen.

 

Wie hier durch eine Mitteilung der KfW bekannt geworden ist, bestehen seitens des Polizeisportvereins erhebliche Schwierigkeiten bei der Bedienung eines durch die Stadt verbürgten Kredites. Hierzu bitte ich um Mitteilung hinsichtlich des von der Stadt Veranlassten zur Vermeidung einer drohenden Inanspruchnahme als Bürgin.

 

Bereits im Rahmen des Anhörungsschreibens vom 29.04.2005 hatte ich um Mitteilung gebeten, ob und wenn ja, in welcher Höhe diesjährig städtische Ausgaben über die Verpflichtung gemäß §§ 19 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V - (28,8 v.H. des auf die Stadt entfallenden Landesanteils als Träger der öffentlichen Jugendhilfe), 20 (50 v.H. des verbleibenden Betrages als Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes) erfolgen.
Der Presse war zudem zu entnehmen, dass Leistungsverträge nach § 16 KiföG M-V noch nicht bzw. nicht vollständig abgeschlossen wurden.

Ich sehe nunmehr einer entsprechenden Mitteilung zur Thematik zum 15.07.2005 entgegen.

 

Die monatliche Mitteilung zum Stand der städtischen Kassenkreditinanspruchnahme bitte ich fortzuführen.

 

Auch für eine Fortsetzung der Berichterstattung (per 30.6.2005) zu den finanziellen Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wäre ich dankbar.

 

Nachdem aus gegebenem Anlass bereits mehrfach die Verbindung zwischen Finanzplan und den geplanten Ergebnissen des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes erörtert wurde, ein gefundener Kompromiss im Finanzplan zum Haushalt 2005 jedoch keine Berücksichtigung gefunden hat, erwarte ich mit dem Beschluss zu dem von hier geforderten neuen Haushaltssicherungskonzept zugleich eine überarbeitete Finanzplanung. Der Finanzplan muss mit dem Haushaltssicherungskonzept übereinstimmen.

 

 

Im Auftrag

 

 

Lappat


Anlage 1

 

Entwicklung der Altersstruktur der Beschäftigten der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock 2005, 2010, 2015

 

ohne Berücksichtigung von:

 

-          Strukturveränderungen

-          Neueinstellungen

-          vorzeiteitiges altersbedingtes Ausscheiden

 

 

 

 

 

 

 


Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.11.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

09.11.2005 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

Erweitern

10.11.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

15.11.2005 - Hauptausschuss

Erweitern

16.11.2005 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

17.11.2005 - Klinikausschuss

Erweitern

17.11.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

17.11.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

17.11.2005 - Kulturausschuss

Erweitern

22.11.2005 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

22.11.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

06.12.2005 - Hauptausschuss

Erweitern

07.12.2005 - Bürgerschaft

Erweitern

14.12.2005 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

15.12.2005 - Kulturausschuss

Erweitern

20.12.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

10.01.2006 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

17.01.2006 - Hauptausschuss

Erweitern

18.01.2006 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

18.01.2006 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

19.01.2006 - Kulturausschuss

Erweitern

01.02.2006 - Bürgerschaft