Antrag - 0023/05-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0023/05-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Rainer Albrecht (Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses)

Neuer Markt   1

 18050 Rostock

12.01.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

gez. Eschenburg

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Bebauungsplan Nr. 16.W.123 "Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf"

-Satzungsbeschluss

 

 

 

Beschlussvorschlag

1. Die am 03.11.2004 durch die Bürgerschaft gefassten Änderungsbeschlüsse
    Nr. 0837/04-EV und 0853/04-EV werden aufgehoben.

 

2. Der Satzungsbeschluss Nr. 0654/04-BV vom 03.11.2004 wird aufgehoben.

 

3. Die B-Planfestlegungen Teil B -Text, im Punkt 8.6.1, der Satz "Glasierte Dachsteine sind 

    nicht zulässig." und im Punkt 8.7.1 das Wort "glatte" entfallen.

 

4. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 15.W.123

    "Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf" vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie

    die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der

    Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

5. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel 12 des

    Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), sowie nach § 86 der Landesbauordnung

    (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 1998 (GVOBl. M-V S.

    468, 612), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 09. August 2002 (GVOBl.
    M-V S. 531), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan

    15.W.123 "Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf"", bestehend aus dem Teil A -

    Planzeichnung- und dem Teil B -Text- (Anlage 2), als Satzung.

6. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Keine unmittelbaren Kosten (trägt Investor), ggf. Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen

 

Begründung

Die noch immer bestehende starke Nachfrage nach Wohneigentum, besonders nach Einfamilienhäusern, und die herausragende Lage im Stadtbereich machen den ehemaligen Marinestützpunkt zu einem attraktiven Wohnstandort, der das Angebot an Wohnbauflächen im Stadtgebiet ergänzt.

 

Das Plangebiet beinhaltet eine Fläche von ca. 41 ha.

 

Die ehemals militärisch genutzten Flächen sind durch die Lage zwischen Landschaft und Wasser, nahe Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie eine gute verkehrliche Anbindung für eine Umnutzung als Wohngebiet für gehobene Wohnansprüche prädestiniert.

 

Durch den Bebauungsplan wird die räumliche Entwicklung zwischen dem nördlichen Bereich von Gehlsdorf mit der Sunseeker-Werft und Langenort städtebaulich geordnet.

 

Gleichzeitig erhalten die vorhandenen Sportanlagen, wie die Schwimmhalle, ein neues Umfeld, das den Nordosten der Stadt aufwertet.

 

Zur gestalterischen Umsetzung der Planungsziele wurde von Oktober 1997 bis Januar 1998 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse die Grundlage bildeten für intensive Realisierungsuntersuchungen zu den Planungsinhalten und den davon abgeleiteten wirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 18.12.2003 bis 30.01.2004.

 

Im Rahmen der Abwägung wurden einige geringfügige Änderungen vorgenommen. Diese betreffen im Wesentlichen die Überarbeitung der hochbaulichen Ausbildung des zentralen Platzes, die Konkretisierung der Gebäudetypen im östlichen Bereich auf Einzel- und Doppelhäuser, die Lockerung der Grundstücksausnutzung zu Gunsten von Stellplätzen und Nebenanlagen, die Integration der örtlichen Bauvorschriften in die Festsetzungen, die Berücksichtigung der Anforderungen des ÖPNV an die Kreisel, Detailabstimmungen zum Verlauf des Uferradweges im Bereich des Sportkomplexes, die Integration der Lärmschutzwand Richtung Langenort in die Verkehrsfläche, die Anpassung der Versorgungsflächen in Abstimmung mit den Versorgungsträgern, die Konkretisierung der Ausgleichsbilanz und Präzisierungen der Erhaltungs- und Anpflanzgebote für Grün.

 

Wahlmöglichkeiten bei Baustoffen sollten für die Bauherren erhalten bleiben.

 

Die WIRO hat zwischenzeitlich mit der Erschließung des Gebietes begonnen und erste Teilbereiche sind bereits fertig gestellt.

 

Im Ergebnis mehrerer Variantenuntersuchungen zur Umsetzung des Bürgerschafts-beschlusses bezüglich des eingeforderten zusätzlichen Radweges ergibt sich lediglich eine

Möglichkeit einer Aufwertung des Gehwegbereiches östlich der Straße „Zur Yachtwerft“ um

ca. 1,5 m. Diese Erweiterungsmaßnahme ist mit einem finanziellen Aufwand von

150.000,00 EUR verbunden, bedingt durch folgende bauliche Einzelmaßnahmen:

- Um- bzw. Neuverlegung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen
- Um- bzw. Neuverlegung bestehender Erschließungsmedien
- Um- bzw. Neuverlegung vorhandener Hausanschlussleitungen in angrenzende
   Baulandbereiche.

Darüber hinaus muss in die bereits vorbereiteten Grundstücksparzellierungen eingegriffen werden, die durch die Minimierung der Flächengrößen eine im B-Plan gewünschte
Bebauung nur begrenzt zulässt. Dieser Eingriff erfolgt auf 1.000 m² Nettobauland, das

mit ebenfalls 150.000,00 EUR bewertet ist. Die Kosten einer erforderlichen Neuvermessung
sämtlicher Grundstücke östlich der Straße an der Yachtwerft sind darin noch nicht enthalten.

Zusammengefasst verlangt die Umsetzung des Änderungsantrages einen finanziellen
Aufwand von 300.000,00 EUR, wobei weitere Folgekosten aus der detaillierteren
Durcharbeitung des Bebauungsplanes sehr wahrscheinlich sind.

Dieser enorme finanzielle Aufwand für den zusätzlichen Radweg ist nicht zu rechtfertigen mit Blick auf den hochwertig hergestellten Ufer- und Radweg in 250 m Entfernung.

 

Die Aufhebung und das erneute Beschließen der Satzung sind möglich, da die Satzung noch keine Rechtskraft besitzt.

Die Unterlagen wurden aus Kostengründen bisher nicht überarbeitet und neu verteilt. Grundlage der Beschlussfassung sind damit die als Anlage zur Beschlussvorlage 0654/04-BV
zur Sitzung am 03.11.2005 verteilten Unterlagen.

Am Satzungsinhalt ändert sich durch diesen Antrag nichts, es entfällt lediglich die 2. Ergänzung zur Beschlussvorlage 0853/04-EV - Separate Radwegeführung in der Straße "Zur Yachtwerft".

 

 

 

 

Rainer Albrecht 

Vorsitzender Bau- und Planungsausschuss

 

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26.01.2005 - Bürgerschaft