Beschlussvorlage - 1052/04-BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1052/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften

Datum

§§ 20 - 23, 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 9 Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter (ReNotG

11.01.2005

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

I, gez.i.V. Grüttner

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

 

 

I, gez.i.V. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Greifswald entsprechend der Vorschlagsliste

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Greifswald.

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat die Hansestadt Rostock in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Greifswald aufzustellen.

 

Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald hat die Zahl der ehrenamtlichen Richter für ihr Gericht zu bestimmen. Für die Hansestadt Rostock wurde die Zahl der Vorschläge für die zu erstellende Liste für das Oberverwaltungsgericht Greifswald mit 10 bestimmt.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Erfüllung folgender Voraussetzungen gemäß
§§ 20 – 23 VwGO und § 9 ReNotG erforderlich:

 

1.   Personen, die Deutsche sind;

 

2.   Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr vollendet haben;

 

3.      Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl ein Jahr ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks

      haben;

 

4.   Personen, die nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht
      besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs
     Monaten verurteilt worden sind;

 

 

 

 

5.   Personen, gegen die keine Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit
     zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

 

6.   Personen, die das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen;

 

7.   Personen, die nicht in Vermögensverfall geraten sind;

 

8.   Personen, die nicht Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlamentes, der
      gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer
      Landesregierung sind;

 

9.   Personen, die nicht Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (öffentlich-
      rechtliche Körperschaften wie Industrie- und Handelskammern, Sparkassen, Allgemeine
     Ortskrankenkassen) sind, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind;

 

10.  Personen, die nicht Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind;

 

11.  Personen, die nicht Rechtsanwälte, Notare sind und Personen, die fremde
       Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen;

 

12 . Personen, die nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit
       verstoßen haben;

 

13. keine Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des
      Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des
      § 6 Abs. 4 des  Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I. S. 2272),
      zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970), oder als diesen
      Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des StUG gleichgestellte Personen für das Amt eines ehren-
      amtlichen Richters nicht geeignet sind.

 

Die anliegende Vorschlagsliste wurde zusammengestellt aufgrund von Eigenbewerbungen nach Veröffentlichungen in der Lokalpresse.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

 

 

 

Peter Grüttner

Beauftragter in der Funktion

des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters

 

 


 

Anlage

 

Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit

(Oberverwaltungsgericht Greifswald)

 

 

in Absprache mit dem Rechtsamt aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt

- 03.1 Ke, 25.11.2010

 

 

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