Beschlussvorlage - 0951/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0951/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 43 Kommunalverfassung für das Landes Mecklenburg-Vorpommern

20.12.2004 

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

I, gez.i.V. Grüttner

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Jugendhilfeausschuss

Klinikausschuss

Kulturausschuss

Schul- und Sportausschuss

Sozial- und Gesundheitsausschuss

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Hauptausschuss

11.01.2005 17:00

13.01.2005 17:00

18.01.2005 17:00

20.01.2005 17:00

25.01.2005 17:00

11.01.2005 17:00

 

11.01.2005 16:00

06.01.2005 16:30

19.01.2005 17:30

12.01.2005 17:00

12.01.2005 17:00

11.01.2005 17:00

11.01.2005 17:00

 

 

18.01.2005 16:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock 2005 bis 2008

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Entscheidungsvorschlag

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock 2005 bis 2008 entsprechend der Anlage zum Beschluss

2.  Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird beauftragt, per 30. Juni 2005 und 31. Dezember 2005 Zwischenberichte zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen.

3.  Der Finanzausschuss begleitet die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

 

finanzielle Auswirkungen

---

 

Begründung

 

Gemäß § 43 (3) KV M-V hat die Hansestadt Rostock bei nicht ausgeglichenem Verwaltungshaushalt ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, in welchem Maßnahmen zu benennen sind, die zur Wiedererlangung des gesetzlichen Zustandes führen, d.h. die zur Verfügung stehenden Einnahmen müssen für die Finanzierbarkeit der geplanten Ausgaben ausreichen.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2001 ist es der Hansestadt Rostock nicht gelungen, einen gesetzlichen Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zu erreichen.

 

Der Haushalt 2005 weist im Verwaltungshaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von 147,1 Mio. EUR aus. Darin enthalten ist der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 in Höhe von 53,3 Mio. EUR.

Das strukturelle Defizit für das Haushaltsjahr 2005 beträgt 93,8 Mio. EUR und steigt bis 2008 voraussichtlich auf über 100,0 Mio. EUR an.

 

Das Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005 (Beschluss Nr. 0360/02-BV) wurde mit der Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005; Fortschreibung 2006 (Beschluss Nr. 0062/03-BV) sowie mit der 2. Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005; Fortschreibung 2007 (Beschluss Nr. 0731/03-BV) bereits zweimal fortgeschrieben. Durch das Fortschreiben der Maßnahmen, einschließlich einer Vielzahl von Folgemaßnahmen, ist eine Übersichtlichkeit nicht mehr im vollen Umfang gegeben.

 

Aus   diesem  Grund    werden    die   131  Maßnahmen   zum   Haushaltssicherungskonzept    per

30. September 2004 abschließend abgerechnet.

 

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird ein neues Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind übersichtlich verschiedenen Maßnahmebereichen zugeordnet, die jederzeit erweitert werden können. Dadurch werden die Maßnahmen transparenter und nachvollziehbarer.

 

Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2002 bis 2005, einschließlich der Fortschreibungen, die noch nicht abschließend geprüft sind, wurden in das neue Haushaltssicherungskonzept 2005 bis 2008 wieder aufgenommen.

 

Mit Beschluss Nr. 0646/04-A hat die Bürgerschaft festgelegt, dass der Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ im öffentlichen Eigentum verbleibt.

 

In Vertretung

 

 

Peter Grüttner

Beauftragter in der Funktion des Ersten Stellvertreters des Oberbürgemeisters

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssicherungskonzept

2005 bis 2008

 

 

-         Stand: 26.11.2005

 

 

 

 

 

 

Beschluss Nr.: 0951/04-BV

 


 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Seite

 

Übersicht über alle Maßnahmebereiche und Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept 2005

 

 

3

I

Ausgangslage

 

 

6

II

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2005

 

12

1

Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

12

2

Organisatorische Begleitung des Prozesses der Umsetzung des Stellenabbaus

 

13

3

Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

15

4

Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

22

5

Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

25

6

Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes

 

29

7

Das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

 

32

8

Reduzierung/Optimierung von Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüssen

 

36

9

Einnahmeverbesserungen

 

42

10

Vermögensaktivierung

 

 

43

III

Zusammenfassung der Einspareffekte

 

 

44

IV

Übersichten zur Entwicklung der Finanzzuweisungen, Steuereinnahmen und ausgewählter Ausgaben

 

51

 


 

Übersicht über alle Maßnahmebereiche und Maßnahmen zum

Haushaltssicherungskonzept 2005

 

Maßnahmebereich   1          Permanente Maßnahmen

 

2005/1/01

Verbesserung der Liquidität

Maßnahmebereich   2          Organisatorische Begleitung des Prozesses der

                                               Umsetzung der Stelleneinsparung

 

2005/2/01

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

Maßnahmebereich   3          Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

2005/3/01

Funktionalreform I im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V

2005/3/02

Stadtkasse

2005/3/03

Verstärkte Kooperation zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt

2005/3/04

Bauamt / Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

2005/3/05

Amt für Umweltschutz

2005/3/06

Stadtbibliothek

2005/3/07

Volkshochschule

2005/3/08

Konservatorium

2005/3/09

Kunsthalle

2005/3/10

Kulturhistorisches Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“

2005/3/11

Städtische Museen / Amt für Kultur und Denkmalpflege

2005/3/12

Volkstheater Rostock

2005/3/13

Prüfung der Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS)

2005/3/14

Interkommunale Zusammenarbeit

2005/3/15

Schaffung einer zentralen Vergabestelle (VOL/VOF)

2005/3/16

Konzentration städtischer Außenstellen

2005/3/17

Personalentwicklungskonzept

Maßnahmebereich   4          Optimierung der Information und Kommunikation in der                                                Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

2005/4/01

Integrierte Softwarelösung

2005/4/02

Wirtschaftliches Betreiben von PC - Arbeitsplätzen

2005/4/03

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

2005/4/04

Intranet

2005/4/05

Zusammenarbeit mit den Kreisen Güstrow, Bad Doberan bzw. mit städtischen Beteiligungen im IT-Bereich

 

 


 

Maßnahmebereich   5          Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung                                                eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

2005/5/01

Mieten, Pachten, Nutzungsentgelte

2005/5/02

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

2005/5/03

Optimierung der Gebäudeverwaltung/Koordinierung der Nutzerfunktion

2005/5/04

Übertragung von Schiffen

2005/5/05

Prüfung des Bestandes an Dienstwohnungen, die im Bestand der Hansestadt Rostock verbleiben müssen

2005/5/06

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

Maßnahmebereich   6          Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und                                                                       Betriebsaufwandes

 

2005/6/01

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen

2005/6/02

Schrittweise Einführung des Umweltmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

2005/6/03

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

2005/6/04

Hartz IV: Prüfung der Erstattungsansprüche der Hansestadt Rostock gegenüber dem Bund/Land bzgl. der Mehrbelastung für die Kosten der Unterkunft

2005/6/05

Übernahme der Kontrolle der Hydranten der Hansestadt Rostock und Durchführung von geringfügigen Wartungsarbeiten

2005/6/06

Einstellung des farbigen Kopfbogens

2005/6/07

Zur Verfügung stellen des Haushaltsplanes in maschinenlesbarer Form

Maßnahmebereich   7          Das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen                                                (NKHR)

 

2005/7/01

Umstellung des Haushaltsaufstellungsverfahrens (abrechenbare Zielformulierung, Hauptsatzung)

2005/7/02

Schrittweise flächendeckende Personalkostenbudgetierung

2005/7/03

Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung

2005/7/04

Einführung der Anlagenrechnung

2005/7/05

Umstellung auf die Doppik

Maßnahmebereich   8          Reduzierung / Optimierung von Zuweisungen,

                                               Zuwendungen und Zuschüssen

 

2005/8/01

Fortführung des Prozesses des Abschlusses von Zielvereinbarungen mit den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben der Hansestadt Rostock

2005/8/02

Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“

2005/8/03

Umwandlung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding (RVV) in eine Steuerungsholding


 

2005/8/04

Übernahme zusätzlicher Aufgaben / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von kommunalen Gesellschaften

2005/8/05

Neuorganisation des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock

2005/8/06

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

2005/8/07

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

2005/8/08

Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Förderrichtlinien)

2005/8/09

Prüfung der Refinanzierung der Aufgaben, die nach dem SGB XII (ehemals BSHG), einschließlich der Grundsicherung, der Hansestadt Rostock übertragen wurden

2005/8/10

Reduzierung der Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

2005/8/11

Überarbeitung der Eckwerte der Nebenkostenrichtlinie der Hilfen zur Erziehung (damit wäre eine Kürzung der Heimkosten verbunden)

2005/8/12

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

2005/8/13

Förderung von Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des

Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

Maßnahmebereich   9          Einnahmeverbesserungen

 

2005/9/01

Überprüfung Gewinnausschüttung OSPA

2005/9/02

Überprüfung der Entgeltordnungen sowie Gebührensatzungen

Maßnahmebereich   10        Vermögensaktivierung

 

2005/10/01

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

2005/10/02

Mehrheitlicher Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

 


 

I

Ausgangslage

 

 

Seit dem Haushaltsjahr 2001 ist es der Hansestadt Rostock nicht gelungen, einen gesetzlichen Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt zu erreichen.

 

Die Auswirkungen der Steuerreform sowie der sich abschwächenden Konjunktur führten ab 2001 zu erheblichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt. Im Vergleich zwischen dem Haushalt 2000 und Haushalt 2001 brachen Einnahmen in Höhe von 31,4 Mio. EUR weg. Eine entsprechende Kompensation in dieser Größenordnung auf der Ausgabenseite war nicht möglich. Insbesondere der Anstieg pflichtiger Ausgaben wie zum Beispiel Personalmehrausgaben durch Tarifsteigerungen, Sozialhilfemehrausgaben sowie Mehrausgaben im Bereich der Jugendhilfe ermöglichten nicht die Vermeidung des Fehlbetrages im Jahr 2001 in Höhe von 11,8 Mio. EUR.

 

Im Jahr 2002 gingen die Einnahmen erneut um 17,8 Mio. EUR zurück. Der Anstieg der Ausgaben, insbesondere durch die Erhöhung pflichtiger Ausgaben, konnte auf 9,6 Mio. EUR begrenzt werden. Im Vergleich zum Jahr 2000 fehlten nun der Hansestadt Rostock Einnahmen in Höhe von 49,2 Mio. EUR bei gleichzeitiger Reduzierung der Gesamtausgaben um 10,0 Mio. EUR. Das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2002 wies einen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von 39,2 Mio. EUR aus. Im Haushaltsjahr 2003 konnten Einnahmeverbesserungen von 16,6 Mio. EUR erreicht werden. Im Vergleich dazu stiegen die Gesamtausgaben um 30,7 Mio. EUR. In der Steigerung der Gesamtausgaben ist der Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 mit 11,8 Mio. EUR enthalten. Die tatsächliche Steigerung betrug 18,9 Mio. EUR. Das Haushaltsjahr 2003 wurde mit einem Fehlbetrag in Höhe von 53,3 Mio. EUR abgeschlossen. Das Haushaltsjahr 2004 geht von Einnahmen in Höhe von 347,9 Mio. EUR aus. Ausgaben sind in Höhe von 456,0 Mio. EUR geplant. Auf der Ausgabenseite wurde der Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe von 39,2 Mio. EUR eingeordnet. Der geplante Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2004 beträgt 108,1 Mio. EUR. Die Entwicklung der wesentlichen Einnahme- und Ausgabegruppen sind in Abschnitt IV dargestellt.

 

 

 

Entwicklung des Verwaltungshaushaltes seit 2000

 

 

Verwaltungshaushalt (Rechnungsergebnis Plan)

 

2000

2001

2002

2003

2004

Einnahmen

395,9

364,5

346,7

363,3

347,9

 

Ausgaben

395,9

376,3

385,9

416,6

456,0

 

Fehlbedarf/

Fehlbetrag

0

11,8

39,2

53,3

108,1

 

 


 

 

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000 verfügt der Haushalt 2004 über 48,0 Mio. EUR geringere Einnahmen. Dem gegenüber stehen erheblich gestiegene Ausgaben. An erster Stelle ist hier wieder der Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 zu nennen, der in Höhe von 39,2 Mio. EUR im Haushalt 2004 einzuplanen war. Darüber hinaus sind die Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2000 in Höhe von 20,9 Mio. EUR gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind insbesondere die Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe um 5,9 Mio. EUR angestiegen. Im Bereich der Sozialhilfe wurden planmäßig 4,0 Mio. EUR  vorgesehen. Zusätzlich wurden 8,0 Mio. EUR über eine Bewilligung, die die Bürgerschaft im Oktober beschlossen hat, bereitgestellt. 4,6 Mio. EUR höhere Zuwendungen und Zuschüsse an Verbände und Vereine hat die Hansestadt Rostock im Jahr 2004 mehr zu leisten als im Jahr 2000. Die Personalausgaben stiegen im gleichen Zeitraum um insgesamt 9,0 Mio. EUR. Die Begrenzung auf 20,0 Mio. EUR Ausgabenanstieg absolut konnte insbesondere durch die reduzierten Zuwendungen an kommunale Gesellschaften und andere durch das Haushaltsicherungskonzept festgelegte Maßnahmen erzielt werden.

 

Die dargestellte Entwicklung des Kommunalhaushaltes in den vergangenen Jahren ist kein Problem der Hansestadt Rostock allein. Die Kommunen bundesweit befinden sich in der schwersten Finanzkrise, die es in der Bundesrepublik Deutschland im Kommunalbereich bisher gab. Der Deutsche Städtetag verweist darauf, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im Jahr 2003 sprunghaft auf das Rekordniveau von 4,78 Mrd. EUR auf 5,8 Mrd. EUR angestiegen ist. Da die ursprünglich für den 1. Januar 2004 geplante Gemeindefinanzreform ausgefallen ist, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Defizit 2004 nur geringfügig auf 8,25 Mrd. EUR reduziert werden kann. Die kommunalen Mehreinnahmen durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, auf die sich der Vermittlungsausschuss im Dezember des vergangenen Jahres statt der Gemeindefinanzreform verständigt hat, reichen lediglich aus, um den weiteren Anstieg des kommunalen Finanzierungsdefizits erstmals in den zweistelligen Milliardenbereich zu verhindern. Hauptursachen für den starken Anstieg des kommunalen Finanzierungsdefizits bundesweit waren 2003, wie in den Jahren zuvor, die mit 2,2 % weiter rückläufigen Einnahmen und das starke Wachstum der Ausgaben für Sozialtransfers.

 

Da die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in den drei Jahren von 2000 bis 2003 vor allem in Folge des starken Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen um über 5,0 Mrd. EUR bundesweit rückläufig waren und auch die Zuweisungen von Bund und Ländern an die Kommunen um fast 2,0 Mrd. EUR reduziert worden sind, waren die gesamten kommunalen Einnahmen 2003 um über 5,6 Mrd. EUR geringer als 2000 und lagen damit noch unter denen von 1993. Gleichzeitig mussten die Kommunen allein in diesen drei Jahren die Mittel für soziale Leistungen, insbesondere für Sozial- und Jugendhilfe sowie ab 2003 erstmals die Grundsicherung um 3,3 Mrd. EUR aufstocken. Da die Kommunen bundesweit ihre Haushalte weiter auf strikten Konsolidierungskurs gehalten haben, ist es ihnen dennoch gelungen, das Wachstum ihrer Gesamtausgaben 2003 in den den letzten drei Jahren auf eine Steigerung um durchschnittlich 0,8 % zu begrenzen und damit noch unter dem Niveau von 1994 zu halten. Trotzdem hat sich der Finanzierungssaldo des kommunalen Gesamthaushaltes des Jahres 2000 über 10,0 Mrd. EUR verschlechtert. Der Preis für die enge Ausgabenbegrenzung, die auch von den Kommunen unter dem Vorzeichen der geltenden Maastrichtkriterien erwartet wird, war aber auch im Jahr 2003 wieder eine starke Reduzierung der kommunalen Investitionen.

 

 

 

 

 

Die weiter rückläufigen Einnahmen und die Zusatzbelastungen bei den Sozialausgaben, aber auch durch Tarifabschluss bei den Personalausgaben ließen den Kommunen keine andere Wahl, als ihre schon seit 1992 stark rückläufigen Investitionsausgaben um weitere 9,3 % zu kürzen. Bundesweit ist das in 11 Jahren ein Rückgang um über 12 Mrd. EUR. Die sich weiter öffnende Schere zwischen rückläufigen Steuern und laufenden Zuweisungen der Länder einerseits sowie wachsenden Belastungen durch Sozial- und Personalausgaben andererseits hatte vor allem wachsende Deckungslücken in den Verwaltungshaushalten der Kommunen zur Folge. Allein in den unmittelbaren Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages haben sich die Defizite in den Verwaltungshaushalten von 2000 bis 2003 von 3,3 auf 8,75 Mrd. EUR massiv erhöht und in ihren Haushalten für 2004 rechneten die Städte mit einem weiteren Anstieg dieser Deckungslücken auf fast 10,5 Mrd. EUR. Mehr denn je sind die Städte gezwungen, laufende Personal- und Sachausgaben sowie ihre Sozialtransfers mit Kassenkrediten zu decken. So wies auch die Entwicklung der Kassenkredite aller Kommunen im Jahr 2003 einen sprunghaften Anstieg um über 5,0 Mrd. EUR auf 16,25 Mrd. EUR am Jahresende aus. Seit 1998 haben sich damit die Kassenkredite verdreifacht, innerhalb eines Jahrzehnts verzehnfacht.

 

Diese bundesweite Einschätzung spiegelt sich auch in der Kassenkreditentwicklung der Hansestadt Rostock wider. Kassenkredite dienen üblicherweise zur Zwischenfinanzierung bei zeitlichem Auseinanderfallen von geplanten Einnahmen und zu finanzierenden Ausgaben. Bei einem ungesetzlichen Haushalt, d.h. wenn der Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag abschließt, wird dieser bis zum Ausgleich über Kassenkredite finanziert. Ist der Ausgleich nicht möglich, sind die sich dann aufbauenden Fehlbeträge über Kassenkredite zu finanzieren.

Im Haushaltsjahr 2005 ist ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 zu finanzieren, zuzüglich der Fehlbeträge aus den Jahren 2002, 2003 und 2004. Darüber hinaus ist das strukturelle Defizit aus 2005 zu finanzieren.

 

 


Entwicklung der Kassenkredite

Stand: 24.11.2004

 

 

- in TEUR -

Finanzplan Verwaltungshaushalt der Hansestadt Rostock in den Jahren 2004 - 2008

 

 

 

 

2002*

2003*

2004

2005

2006

2007

2008

Fehlbedarf Planjahr

 

 

-39.248,20

-53.311,10

-108.145,8

-147.119,8

-205.706,7

-251.968,5

-310.402,6

Fehlbetrag 2001

 

 

-11.804,60

 

 

 

 

 

 

Fehlbetrag 2002

 

 

 

-39.248,20

 

 

 

 

 

Fehlbetrag 2003

 

 

 

 

-53.311,1

 

 

 

 

Fehlbedarf 2004

 

 

 

 

 

-108.145,8

 

 

 

Fehlbedarf 2005

 

 

 

 

 

 

-147.119,8

 

 

Fehlbedarf 2006

 

 

 

 

 

 

 

-205.706,7

 

Fehlbedarf 2007

 

 

 

 

 

 

 

-251.968,5

geplante Kassenfehlbeträge Verwaltungshaushalt

-51.052,8

-92.559,3

-161.456,9

-255.265,6

-352.826,5

-457.675,2

 

 

-562.371,1

Bestand Verwahrhaushalt1

 

 

38.493,0

41.765,5

23.115,2

16.958,7

11.160,0

4.190,0

2.440,0

KER2

 

 

-7.865,0

-12.495,8

-9.807,0

-9.807,0

-9.807,0

-9.807,0

-9.807,0

Höchstbetrag Kassenkredite

-30.679,3

-68.067,1

-148.148,7

-248.113,9

-351.473,5

-463.292,2

-569.738,1

für die Finanzierung der Kassenkredite

benötigte Zinsausgaben

426,9

736,4

5.667,5

9.111,3

14.314,4

19.140,1

 

 

23.407,6

 

* Jahresrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

nachrichtlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Fehlbetrag 2001:

11.804,6

 

 

 

 

 

 

 

Fehlbetrag 2002:

39.248,2

 

 

 

 

 

 

 

Fehlbetrag 2003:

53.311,1

 

 

 

 

 

 

 

 

1          Bestand Verwahrhaushalt:         u.a. Einnahmen aus Grundstücksverkäufen bei denen die Vermögenszuordnung noch nicht entschieden ist sowie

                                                           Bestände an Rücklagen

2           Kasseneinnahmereste:              im Vorjahr geplante einbringliche Einnahmen, die bis zum Kassenschluss nicht eingegangen sind

 


 

Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben mit Protestaktionen, Resolutionen und Regionalkonferenzen versucht, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Kürzungsvorschlägen der Landesregierung entgegenzutreten. Auch wenn die Kürzungsvorschläge für 2004 noch einmal abgemildert wurden, gehen die Zuweisungen durch Absenkung der Mindestgarantie zurück. Für das Jahr 2005 ist bereits der vollständige Wegfall der Mindestgarantie beschlossen worden. Diese Mindestfinanzgarantie, die den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zumindest eine verlässliche Basis zur Sicherung ihrer Aufgabenerfüllung gewährleistet hat, war aber untrennbare Bedingung für die Zustimmung der Städte und Gemeinden zur Einführung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes. Diese Vereinbarung ist nun vom Land einseitig gegen die Proteste der kommunalen Landesverbände aufgekündigt worden.

 

Das Land ist auch nicht dem Vorschlag gefolgt, bei evtl. notwendigen Mittelkürzungen die Kommunen gleichzeitig in entsprechendem Umfang von teuren Aufgaben zu entlasten.

 

Die Kürzungen der Finanzzuweisungen ist beschlossen worden. Auf die entsprechenden Aufgabenreduzierungen warten die Kommunen bis heute vergeblich. Da wie dargestellt auch im Finanzplanzeitraum nicht mit einer grundlegenden Verbesserung der Einnahmesituation gerechnet werden kann und andererseits erhebliche Mehrbelastungen in Umsetzung der Gesetzgebung zu Hartz IV sowie des Kindertagesstättenförderungsgesetzes besonders durch die Berücksichtigung der Investitionskosten im Verwaltungshaushalt auf die Hansestadt Rostock zukommen, werden auch in den kommenden Jahren die Verwaltungshaushalte erheblich defizitär sein.

 

 

 

Entwicklung der Fehlbeträge im Finanzplanzeitraum 2004 bis 2008

 

- in Mio. EUR -

 

2004

 

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

Einnahmen

347,9

363,6

367,2

368,9

373,7

Ausgaben

456,0

510,7

572,9

620,9

684,1

Defizit

108,1

147,1

205,7

252,0

310,4

davon Altdefizite

 

 

 

 

 

aus 2002

39,2

 

 

 

 

aus 2003

 

53,3

 

 

 

aus 2004

 

 

108,1

 

 

aus 2005

 

 

 

147,1

 

aus 2006

 

 

 

 

205,7

 

 

Auch ohne Berücksichtigung der Altdefizite steigt das strukturelle Defizit der Hansestadt Rostock in den Jahren 2004 bis 2008 bis auf über 100,0 Mio. EUR an. Neben den bereits erwähnten Mehrausgaben sind in den Haushalten 2004 bis 2008 erhebliche Mehrausgaben zur Finanzierung der Defizite zu planen.

 

Die Zinsausgaben für die zu finanzierenden Kassenkredite werden im Finanzplanzeitraum von 5,6 Mio. EUR im Jahr 2004 auf 23,4 Mio. EUR im Jahr 2008 steigen.

 

 


 

 

Entwicklung des strukturellen Defizits

 

 

- in Mio. EUR -

 

2004

 

2005

 

2006

 

2007

 

2008

 

Einnahmen

347,9

363,6

367,2

368,91

373,7

Ausgaben ohne Altdefizite

416,8

457,4

464,8

473,8

478,4

strukturelles

Defizit

-68,9

-93,8

-97,6

-104,9

-104,7

 

 

 

Die Entwicklung des Vermögenshaushaltes spiegelt ebenfalls die Dramatik der Haushaltssituation der Hansestadt Rostock wieder. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2004 wird der Vermögenshaushalt sich im Finanzplanzeitraum halbieren. Die Hansestadt Rostock hat auf der Grundlage ihrer Haushaltsituation davon auszugehen, dass Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsicht versagt werden. Das Investitionsprogramm bis 2008 ist bezogen auf das Einzelvorhaben die entscheidende Grundlage für die Investitionen der Hansestadt Rostock in diesem Zeitraum. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat eindeutig die Prioritäten für die Investitionen in den nächsten Jahren definiert. An erster Stelle steht der Prozess der Fortführung der Schulsanierung bis 2012 mit einem jährlichen Sanierungsbedarf in Höhe von 12 Mio. EUR.

An zweiter Stelle, ausgehend vom finanziellen Volumen, stehen die Maßnahmen der Städtebauförderung, Stadtsanierung und Wohnumfeldverbesserung in den nächsten Jahren.

An dritter Stelle steht die Sicherung der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen, Brücken, Geh- und Radwegen.

An vierter Stelle steht die Unterstützung des Prozesses des Stellenabbaues in der Stadtverwaltung durch wirtschaftlichen Einsatz von Computertechnik. Die zusätzliche Einordnung größerer Investitionsvorhaben ist unter den gegenwärtigen Bedingungen des Haushaltes nicht möglich.

 

 

 

Demografische Entwicklung

 

 

Die demografische Entwicklung Rostocks und vor allem des Landes M-V muss für die weitere Gestaltung der Verwaltungsangebote in der Hansestadt Rostock berücksichtigt werden. Zur Aufrechterhaltung des breiten Spektrums an kulturellen, sportlichen, sozialen oder gesundheitlichen Projekten und Einrichtungen ist bürgerliches Engagement erforderlich. Die Förderung von Freiwilligenarbeit in allen Bereichen des städtischen Lebens ist die größte Aufgabe für die politisch Verantwortlichen sowie für die Stadtverwaltung.

 


 

II

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2005

 

Maßnahmebereich   1          Permanente Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

 

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss Nr.: 0352/02-BV die Einführung der flächendeckenden Budgetierung beschlossen. Mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde hat die Bürgerschaft den Haushalt 2003 als Budgethaushalt beschlossen.

 

 

Vorausgegangen und noch nicht ganz abgeschlossen ist die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung. Für den wirtschaftlichen Einsatz der sächlichen Ausgaben ist nun die oder der Budgetverantwortliche (die jeweilige Amtsleiterin oder der jeweilige Amtsleiter) zuständig. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter sind dem Prozess der Haushaltskonsolidierung verpflichtet und dem für die Erfüllung der Fachausgaben notwendigen Bedarf u.a. bei Telefongebühren, Portoausgaben, Ausgaben für Büromaterial, Dienstreisen oder für Fort- und Weiterbildung. Die Ausgaben für o.g. Leistungen werden maßgeblich beeinflusst durch den Abschluss von Verträgen der Hansestadt Rostock mit Dienstleistern und Versorgern. Einzelverträge von Ämtern und Einrichtungen wurden zusammengeführt, um am Markt optimale Konditionen zu erzielen. Diese permanent durchzuführenden Aufgaben wurden in das Haushaltssicherungskonzept deshalb nicht als gesonderter Maßnahmepunkt aufgenommen. Die steuerungsrelevanten Informationen für die Budgetentwicklung werden der Verwaltungsspitze und der Bürgerschaft mit der quartalsweisen Budgetabrechnung vorgelegt. Weitere permanente Maßnahmen zur Reduzierung von Ausgabensteigerungen sind die Fortführung der mit der Organisationsverfügung 19/2004 festgelegten verzögerte Wiederbesetzung von Stellen, die Überprüfung der tariflichen Eingruppierungen sowie die Straffung von Verwaltungsabläufen in Verbindung mit der Regulierung des internen Verwaltungsdurchlaufes. Insbesondere beim Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist immer wieder zu prüfen, ob die Aufgabenwahrnehmung durch Dritte mittel- und langfristig kostengünstiger erledigt werden kann.

 

Angesichts der sich stets verschlechternden Kassenlage ist die Reduzierung der Zinsausgaben durch Instrumente des Zinsmanagements permanent erforderlich.

 

 

 

 

2005/7/01

Verbesserung der Liquidität

 

 

Das kamerale Haushaltsrecht lässt eine Kreditierung aufgelaufener Verluste über langfristige Darlehen nicht zu. Die Defizite der Verwaltungshaushalte aus Vorjahren sind demzufolge über Kassenkredite zu finanzieren. Die Steuerung der Liquidität ist deshalb ein unverzichtbares Erfordernis. Im Haushaltsjahr 2005 wird die durchschnittliche tägliche Kassenkreditaufnahme 176.347,0TEUR betragen. Im 2. Halbjahr wird die Kassenkreditaufnahme ansteigen auf maximal 248.113,9 TEUR. Die termingerechte Sicherung der Einnahmen ist in Verantwortung jeder Amtsleiterin und jedes Amtsleiters. Für die Steuerung des Mittelabflusses ist die Wiedereinführung eines „Kassenplanes“ notwendig. Dabei sind, die tatsächlichen „Ist-Einahmen“ und nicht die zu erwartenden „Soll-Einnahmen“ zu berücksichtigen. Die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen werden kurzfristig geschaffen.

 


 

Maßnahmebereich   2          Organisatorische Begleitung des Prozesses der

                                               Umsetzung der Stelleneinsparung

2005/2/01

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

 

 

Mit dem Stellenplan 2005 ist die erste Phase der Maßnahme 2002/001 über die Reduzierung von 700 Stellen abgeschlossen, da mit dem Stellenplan 2005 in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 1. Januar 2005 444 Stellen eingespart und bis 2012 weitere 291 Stellen künftig wegfallend (kw) gekennzeichnet wurden. Die Übersicht über die Stelleneinsparung sieht wie folgt aus:

 

Stand: 16.11.2004

HH-Jahr

kw Stellen

Streichungen im HH-Jahr

(ohne Stelleneinrich-tungen)

Reduzierungen im HH-Jahr

(unter Berücksichtigung von Stellen- einrichtungen)

lt. BS-Beschluss zunächst nicht zu erbringende kw

 

 

 

Nachweis im Folgestellenplan

 

 

 

2001

 

67

53

 

 

2002

 

120

98

 

 

2003

 

134

115

 

 

2004

 

197

178

 

 

2005

51

 

51

 

 

2006

62

 

62

83

 

2007

48

 

48

 

 

2008

43

 

43

 

 

2009

41

 

41

 

 

2010 ff

46

 

46

 

 

gesamt

291

518

735

818

 

 

Wie bereits im 6. Zwischenbericht zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 bis 2005, Fortschreibung 2007 /Beschluss Nr. 0058/04-IV) per 30.06.2004 berichtet, ist mit der erfolgten und beabsichtigten Stelleneinsparung im pflichtigen Bereich die untere Grenze des erforderlichen Stellenbedarfs zur sach- und fachgerechten Aufgabenerledigung in optimierten Geschäftsprozessen erreicht. Weitere Einsparungen sind möglich im freiwilligen Bereich, sofern der politische Wille hierzu besteht und im pflichtigen Bereich, wenn der Gesetzgeber Aufgaben reduziert oder vereinfacht.

 

Bis 2012 sind bei allen wegfallenden Stellen umfassende und intensive Begleitarbeiten erforderlich. Die Aufgaben aus den wegfallenden Stellen sind auf andere Stellen umzuverteilen, soweit sie nicht ersatzlos entfallen. Hierbei sind die Geschäftsprozesse im gesamten betroffenen Aufgabenbereich erneut zu optimieren und es ist die Aufgabenwahrnehmung auf ihre Intensität hin kritisch zu hinterfragen. Die Geschäftsprozessoptimierung erfasst dabei auch die Straffung der Verwaltungsabläufe und die verstärkte Nutzung der Möglichkeiten, die sich aus dem weiteren Aufbau von Intranet und Internet ergeben. Alle Stellen, die sich in diesem Zusammenhang verändern, sind neu zu beschreiben und zu bewerten. Somit findet auf der einen Seite ein kontinuierlicher Veränderungs- und Optimierungsprozess statt und werden auf der anderen Seite zahlreiche Stellenbewertungen kritisch überprüft. Bei Bewertungsveränderungen sind ggf. personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Aspekte zu beachten.

 

Neben den aufgaben- und stellenbezogenen Änderungen sind in vielen Fällen zur Realisierung der Stelleneinsparung noch weitere Voraussetzungen zu schaffen, bspw. die Anpassung/Aktualisierung der Datenverarbeitungstechnik (Hard- und Software) oder die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes. Darüber hinaus ist selbstverständlich das Personal weiter zu entwickeln, z. B. durch Fortbildung und Qualifizierung.

 


 

Maßnahmebereich   3          Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

2005/3/01

Funktionalreform I im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V

 

Seit dem 10.November 2004 liegt der Verwaltung das „Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der Entwurfsfassung vom 2. November 2004 vor.

 

Eine auf diesem Gesetz beruhende eventuelle Aufgabenübernahme durch die Hansestadt Rostock sollte ohne Stellenzuführung erfolgen. Gleichfalls werden die bisher im Haushalt geplanten Zuschüsse für die eventuell von der Hansestadt Rostock abzugebenden Aufgaben defizitreduzierend eingesetzt.

Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten. Die Hansestadt Rostock wird sich dafür einsetzen, dass über die genannten Beiträge hinaus nachweisbar Einsparungen bzw. deutlich erhöhte Zuweisungen möglich werden. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine positive Begleitung des Gesetzesvorhabens.

 

Erst nach Vorlage des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist eine Einsparung bezifferbar.

 

2005/3/02

Stadtkasse

 

 

2005/3/02.1

Die Fusion der Steuerabteilung des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern mit der Stadtkasse zu einem möglichen Stadtkassen- und Steueramt und eine daraus resultierende weitere Stelleneinsparung ist zu prüfen.

 

 

 

Mögliche Einsparung

Personalausgaben:

 

 

60,0 TEUR

 

2005/3/02.2

Für die Stadtkasse ist eine externe Untersuchung vorgesehen.

Es sollen die strukturellen Geschäftsabläufe im Zusammenhang zwischen dem Festsetzungs- und Erhebungsverfahren in der Stadtkasse sowie in ausgewählten Ämtern geprüft werden. Als Ergebnis werden organisatorische Vorschläge zur Optimierung einer Arbeitsteilung in der Stadtkasse und in den Ämtern erwartet. Diese Vorschläge sollen zur konsequenten Durchsetzung des Haushalts- und Kassenrechts sowie zur Einführung des Bankenclearings beitragen.

Ziel ist es, die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig, formell und sachlich richtig anzuordnen und bekannt zu geben um so die Entstehung von Kasseneinnahmeresten auszuschließen und den Abbau dieser zu beschleunigen als unabweisbares Erfordernis zur Verbesserung der Liquidität.

 

 

 

Mögliche Einsparung

ab 2006:

 

 

5,0 TEUR


 

2005/3/03

Verstärkte Kooperation zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt

 

 

2005/3/03.1

Zusammenlegung des allgemeinen Sozialdienstes des Sozialamtes mit den Regionalteams des sozialpädagogischen

Dienstes des Jugendamtes in 2005 und Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung.

 

 

 

Mögliche Einsparung

ab 2006:

1.100,0 TEUR

 

 

 

2005/3/03.2

Auf Grund der sehr engen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Sozialamt ist eine Zusammenlegung beider Ämter bis zum 31.12.2006 nach dem Vollzug von Hartz IV zu prüfen.

 

 

 

Mögliche Einsparung

Personalausgaben ab 2006:

100,0 TEUR

 

 

 

 

2005/3/04

Bauamt / Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

 

 

In Fortführung der Kontinuität der schrittweisen organisatorischen Prüfung der Verwaltung sind bis zum 31.12.2005 die Bereiche Kataster/Vermessung und Städtebau / Wohnungsbauförderung auf mögliche weitere Stellenreduzierungen zu prüfen.

 

 

Mögliche Einsparung ab 2006:

90,0 TEUR

 

 

 

2005/3/05

Amt für Umweltschutz

 

 

Externe Untersuchung des Amtes für Umweltschutz hinsichtlich des effizienten Einsatzes der personellen und materiellen Ressourcen unter Berücksichtigung der Übernahme zukünftiger zusätzlich übertragener Aufgaben.

 

 

Mögliche Einsparung:

noch nicht zu benennen

 

 

 

2005/3/06

Stadtbibliothek

 

 

2005/3/06.1

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und finanziellen Ziele einschließlich der Personalausgaben bis 2006 dargelegt werden.

 

 

2005/3/06.2

Festlegung des Zuschussbudgets 2006 in Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung.

 

 

2005/3/06.3

Prüfung der Einrichtung einer schulbibliothekarischen Stelle bis zum 31.12.2005.

 

 

Mögliche Einsparung ab 2006:

40,0 TEUR


 

2005/3/07

Volkshochschule

 

 

2005/3/07.1

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und finanziellen Ziele dargelegt werden.

 

 

2005/3/07.2

Festlegung des Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung.

 

 

2005/3/07.3

Aufstellung einer Vergleichsrechnung hinsichtlich der Budgetentwicklung der Volkshochschule und der möglichen Kosten für die Gründung einer GmbH.

 

 

2005/3/07.4

Prüfung der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Funktionalreform I, Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme der Kooperationsgespräche mit dem Landkreis.

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

bis 20 % gestaffelt ab 2006:

80,2 TEUR

 

 

 

 

2005/3/08

Konservatorium

 

 

2005/3/08.1

Erarbeitung einer Konzeption für die Sicherung der musikalischen Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock.

 

 

2005/3/08.2

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und finanziellen Ziele dargelegt werden.

 

 

2005/3/08.3

Festlegung des Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung.

 

 

 

2005/3/08.4

Aufstellung einer Vergleichsrechnung hinsichtlich der Budgetentwicklung des Konservatoriums und der möglichen Kosten für die Gründung eines Vereins oder einer anderen privaten Betreiberform sowie deren Zuschussentwicklung.

 

 

2005/3/08.5

Prüfung der Standorte im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit.

 

 

2005/3/08.6

Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Konservatorium und der Musikschule „Carl Orff“.

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

bis 20 % gestaffelt ab 2006:

131,4 TEUR

 

 


 

2005/3/09

Kunsthalle

 

 

2005/3/09.1

Die Hansestadt Rostock wird verstärkt Verhandlungen mit privaten Dritten zwecks der Gründung einer privaten Stiftung Kunsthalle aufnehmen, um weiterhin die Kunsthalle für Ausstellungen erhalten zu können.

 

 

2005/3/09.2

Erarbeitung einer mittelfristigen Konzeption mit Setzung von Schwerpunkten in der Sammlungs- und Präsentationstätigkeit der Kunsthalle.

 

 

2005/3/09.3

Überprüfung des Fundus

-        Zustandsanalyse

-        Katalogisieren der Sammlungen

-        Depotkonzept

-        Verleihangebote.

 

 

2005/3/09.4

Entwicklung von Marketingstrategien zur Präsentation

städtischen Kulturgutes.

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

bis 20 % gestaffelt ab 2006:

118,2 TEUR

 

 

 

 

2005/3/10

Kulturhistorisches Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“

 

 

2005/3/10.1

Erarbeiten einer Konzeption zur strategischen Entwicklung der inhaltlichen Museumsarbeit

 

 

2005/3/10.2

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und finanziellen Ziele dargelegt werden.

 

 

2005/3/10.3

Überprüfung des Fundus

-        Zustandsanalyse

-        Katalogisieren der Sammlungen

-        Depotkonzept

-        Verleihangebote.

 

 

2005/3/10.4

Festlegung des Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung.

 

 

2005/3/10.5

Die Überführung in eine private Rechtsform ist parallel vorzubereiten.

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

bis 20 % gestaffelt ab 2006:

278,2 TEUR

 

 

 

 


 

2005/3/11

Städtische Museen / Amt für Kultur und Denkmalpflege

 

 

Der verbleibende Teil des Amtes Städtische Museen ist mit dem Amt für Kultur und Denkmalpflege zusammenzulegen. Hierbei ist die künftige Aufbau- und Ablauforganisation des neuen Amtes effizient zu gestalten und die wahrzunehmenden Aufgaben sind aufgabenkritisch zu hinterfragen.

 

 

Mögliche Einsparung

Personalausgaben ab 2006:

70,0 TEUR

 

 

 

 

2005/3/12

Volkstheater Rostock

 

 

2005/3/12.1

Abschluss einer Zielvereinbarung für das Haushaltsjahr 2006, in der die inhaltlichen und finanziellen Ziele dargelegt werden. Die von der Bürgerschaft beschlossene Stellenreduzierung, die bisher noch nicht umgesetzt ist, bildet eine wesentliche Grundlage.

 

 

2005/3/12.2

Festlegung des Zuschussbudgets 2006 einschließlich der Personalausgaben bis 2006 in Abhängigkeit von der abzuschließenden Zielvereinbarung.

 

 

2005/3/12.3

Auf der Grundlage der bisherigen Prüfungsergebnisse zur Änderung der Rechtsform des Volkstheaters Rostock sowie auf Grundlage des Theaterkonsolidierungskonzeptes und dessen Fortschreibung wird der Bürgerschaft bis zum 31.12.2006 ein Beschlussvorschlag zur Gründung einer Theater GmbH vorgelegt.

 

 

2005/3/12.4

Aufnahme von Gesprächen mit der Stadt Schwerin, die eine enge Kooperation mit dem Staatstheater Schwerin im Rahmen von z.B. Inszenierungsaustausch, Harmonisierung der Spielpläne, Personalaustausch sowie gemeinsame Sommerbespielung zum Inhalt haben.

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

bis 20 % gestaffelt ab 2006:

1.759,6 TEUR

 

 

 

 

2005/3/13

 

Prüfung der Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS)

 

 

Das Rechungsprüfungsamt arbeitet weisungsunabhängig für das Vertretungsorgan. Zur Überwachung insbesondere des Haushaltsvollzuges sollte ein Internes Kontrollsystem aufgebaut werden. Zu entwickeln ist ein Modell, das ämterübergreifend oder bereichsspezifisch Kontrollaufgaben wahrnehmen kann. Die Prüfungsschwerpunkte des Jahres sowie die Anleitung der Beteiligten sollten durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgen.

 


 

2005/3/14

Interkommunale Zusammenarbeit

 

 

Die in Spitzengesprächen des Oberbürgermeisters mit den Landräten der Landkreise Bad Doberan und Güstrow sowie den Dezernenten entwickelten folgende Projekte der kommunalen Zusammenarbeit sind voran zutreiben:

 

 

2005/3/14.1

Schaffung einer gemeinsamen Rettungsleitstelle

 

 

2005/3/14.2

Enge Kooperation ggf. Fusion der Unteren Jagdbehörden

 

 

2005/3/14.3

Enge Zusammenarbeit und Aufgabenteilung nach Schwerpunktthemen zwischen den Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsämtern

 

 

2005/3/14.4

Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Informationstechnologie (siehe auch Maßnahme 2005/4/05)

 

 

2005/3/14.5

Zusammenarbeit der Jugendämter in einzelnen Schwerpunktfeldern

 

 

 

2005/3/15

Schaffung einer zentralen Vergabestelle (VOL/VOF)

 

 

Auf der Grundlage der Organisationsuntersuchung der Firma PLS Ramboll Management GMBH im Hauptamt werden die derzeit in der Stadtverwaltung vorhandenen 7 Hauptvergabestellen in einer Vergabestelle zentralisiert.

 

Bis zum 31.12.2005 ist die Geschäftsanweisung zur Vergabe städtischer Aufträge (AGA II, 1/13) mit dem Ziel zu überarbeiten, alle formellen Vergabeverfahren durch eine Vergabestelle durchführen zu lassen.

 

 

Mögliche Einsparung

Personalkosten ab 2006:

33,0 TEUER

 

 

 

 

2005/3/16

Konzentration städtischer Außenstellen

 

 

Die Außenstellen, die von verschiedenen Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung vorgehalten werden, sollten perspektivisch an wenigen konzentrierten und damit gestärkten Standorten zusammengeführt werden, sofern ein gemeinsamer Standort Vorteile für die Aufgabenerledigung mit sich bringt und die Bürgernähe gewährleistet wird. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung der Hansestadt Rostock ist zu beachten.

 

Begonnen wird mit den Außenstellen des Sozialamtes und des Jugendamtes. Dieser bereits begonnene Konzentrationsprozess ist stringent fortzuführen. Die beiden Ämter sollten gemeinsam drei Standorte betreiben. Parallel ist zu prüfen, welche Ämter, die ebenfalls Außenstellen vorhalten, sich auch an diesen Standorten ansiedeln können. Die Immobilienkosten sind zu optimieren.

 

 

Mögliche Einsparung

ab 2006:

50,0 TEUR

 

 


 

2005/3/17

Personalentwicklungskonzept

 

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource einer Verwaltung.

Deshalb müssen die Potentiale der Beschäftigten erkannt, erhalten und

gefördert werden, um die Leistungsziele der Verwaltung bestmöglich zu erfüllen.

 

Eine zielorientierte strategische Personalentwicklung orientiert sich nach gegenwärtigem Diskussionsstand auf:

 

-        Entwicklung der fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

-        Entwicklung von Führungskompetenzen,

-        Förderung einer kommunikativen Kultur,

-        Entwicklung der Mitarbeitermotivation und

-        Nachwuchsförderung.

 

Im Zentrum der Überlegungen stehen dabei auch Aspekte der Messbarkeit einzelner Maßnahmen. Erfolgversprechende Instrumentarien sind den Zielen der Personalentwicklung zuzuordnen. Dabei wird auf anforderungsgerechte Stellenbesetzungen, Fortbildung und Qualifizierung sowie die Auswahl und Ausbildung von Nachwuchskräften gesetzt.

 

In Abhängigkeit der weiteren Gestaltung hinsichtlich der Beteiligung der Ämter, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Personalvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen wird das Personalentwicklungskonzept in 2005 der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Obwohl finanzielle Einsparungen durch den Ausbau der Instrumentarien der Personalentwicklung aus heutiger Sicht kaum zu beziffern sind, können hier konkrete Effekte zur Verbesserung der Effizienz des Verwaltungshandelns erwartet werden. Nachweise über Veränderungen bzw. finanzielle Auswirkungen werden erst mit Einführung eines Kennziffernsystems zur Personalentwicklung ermöglicht, welche von zeitbezogenen Ergebnissen eines Personalcontrollings untersetzt werden und von Städtevergleichen im Rahmen von Benchmarkings begleitet werden können.

 


 

Maßnahmebereich   4          Optimierung der Information und Kommunikation in der                                                Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

2005/4/01

Integrierte Softwarelösung

 

 

Derzeit sind in der Verwaltung diverse separate Verfahren, wie NUKIS, PAISY, MEKOS, Stellenplanbewirtschaftung/Stellenplan/Personalkostenplanung u.a. im Einsatz.

 

Die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes einer integrierten Softwarelösung für die Verwaltung mit den Komponenten

 

-        Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen,

-        Personalabrechnung,

-        Personalmanagement,

-        Vergabe- und Beschaffungswesen u.a.

 

ist zu prüfen. Weiterhin sind Vergleichsrechnungen zum „klassischen“ Ersatz der o.g. Softwarelösung vorzulegen.

 

 

einmalig geringere Investmittel in Höhe von:

 

70,0 TEUR

 

nach Einführung jährliche Kosten für Softwarepflege und -Wartung in Höhe von:

(Zu erzielende Einspareffekte bzw. Minderausgaben basieren auf einer Recherche vom April 2004.)

 

 

 

48,0 TEUR

2005/4/02

Wirtschaftliches Betreiben von PC-Arbeitsplätzen

 

 

Das Leasen von PC und zugehörigen Komponenten ist zu untersuchen. Dabei ist zu prüfen, ob der Einsatz geleaster PC für die Gesamtverwaltung oder Teile der Verwaltung wirtschaftlich ist. Die Finanzierung erfolgt aus den jeweiligen Amtsbudgets.

 

Insbesondere

-        sind die ermittelten Einspareffekte gegenüber dem kreditfinanzierten Kauf nachzuweisen.

-        ist zu prüfen, ob die PC-Ausstattung als Basis für die Nutzung von IT-Verfahren für die effektivere Aufgabenerfüllung homogener wird, wodurch sich günstigere Betreuungsmöglichkeiten für diese Arbeitsplätze ergeben würden.

-        ist zu prüfen, ob sich das Niveau des technischen Supports für die gesamte Verwaltung gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von externen Kapazitäten im Rahmen des Leasingvertages wesentlich verbessert.

-        ist zu prüfen, ob die Kosten eines PC-Arbeitsplatzes für die nutzenden Ämter transparent werden und zumindest teilweise verursachergerecht zugeordnet werden können.

 

Im Rahmen der Untersuchung ist die haushaltstechnische Umsetzung darzulegen.

 

 

 

Personalkosteneinsparung:

(lt. Firma PLS Ramboll Management GmbH)

114,0 TEUR


 

2005/4/03

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

 

 

In der Organisationsuntersuchung der Firma PLS Ramboll Management GmbH wurde herausgearbeitet, dass ein Missverhältnis zwischen dem zu leistenden Betreuungsaufwand und den dafür verfügbaren Ressourcen vorliegt. Es wurde eine Projektgruppe „Optimierung der IT-Betreuung“ gebildet. Die Projektgruppe wird extern unterstützt.

Die Aufgabenstellung besteht darin, die aktuelle Aufgabenteilung zur Sicherstellung des technischen Betriebes für die System- und Anwenderbetreuung zwischen dem Hauptamt, Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik und den 33 Ämtern (ohne Eigenbetriebe) der Stadtverwaltung zu untersuchen, zu analysieren und zu bewerten. Im Ergebnis sind Handlungsempfehlungen für die effektivere Aufgabenteilung zwischen den Ämtern und der Abt. Informations- und Kommunikationstechnik sowie Vorschläge zur strukturellen Einordnung des IT- Betreuungspersonals zu erarbeiten.

 

 

mögliche Einsparung:

 

 

 

effizienter Personaleinsatz

2005/4/04

Intranet

 

 

Eines der ersten Projekte im Rahmen des Konzeptes zum Virtuellen Rathaus (Informations-Vorlage für die Bürgerschaft Nr. 0034/02-IV) ist die Einführung eines Intranets für die Beschäftigten der Stadtverwaltung.

Im März 2004 stimmte der Personalrat der Stadtverwaltung der Teileinführung des DV- Anwendungsverfahrens „CMS otris-Portal“ zu, dessen Betrieb Voraussetzung für die Einführung eines Intranets ist.

Zunächst wird in einer ersten Nutzungsstufe der Aufbau des Intranets und die Pflege der Inhalte, die insbesondere die Informationsbereitstellung betreffen, im Hauptamt getestet, um den Einführungs- und Betriebsaufwand einschätzen zu können.

Da die erste Nutzungsstufe noch nicht abgeschlossen ist, können derzeit keine Aussagen über mögliche Einspareffekte getroffen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass durch die reine Informationsbereitstellung keine messbaren Einspareffekte nachgewiesen werden können, bedingt dadurch, dass die Nutzeffekte sich an jedem einzelnen Arbeitsplatz minimal darstellen.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt werden Dienste und Verwaltungsverfahren hinsichtlich ihrer durchgehenden Online-Realisierung betrachtet. Die Wiederverwendung zentraler Dienste (z. B. Bezahlfunktion, Verwaltung von Zugriffsrechten, Signaturservice, Formularservice) für unterschiedliche Fachanwendungen beinhaltet Synergiepotentiale, die sowohl Kosteneinsparungen als auch hohe Performance und Administrierbarkeit verbinden.

 

 

mögliche Einsparung:

Verwaltungsvereinfachung und Erhöhung der Transparenz

 

 


 

2005/4/05

Zusammenarbeit mit den Kreisen Güstrow, Bad Doberan bzw. städtischen Beteiligungen im IT-Bereich

 

 

Prüfung von Synergieeffekten:

Themenfelder, die in diesem Zusammenhang zu betrachten wären, sind beispielsweise:

 

 

2005/4/05.1

gemeinsame Beschaffung

 

 

2005/4/05.2

arbeitsteilige Verfahrensbetreuung

 

 

2005/4/05.3

gemeinsame Ressourcennutzung

 

 

2005/4/05.4

gemeinsame Nutzung von Rahmenvereinbarungen z.B. im Bereich Telekommunikation

 

 

Einspareffekte z.B. durch TK-Verträge:

Durch das Anpassen bestehender Wartungsverträge sowie bestehender Leistungsverträge wird ab Januar 2005 eine jährliche Einsparung an Telefonkosten von etwa 6,0 TEUR erwartet. Bei Einbeziehung der o.g. Kreise in bestehende Verträge, bei bleibender Selbständigkeit, ist eine weitere Rabattierung um bis zu ein bis zwei Prozentpunkte möglich (etwa zusätzlich jährlich 3,0 TEUR):

 

 

Einsparung an Telefonkosten jährlich

6,0 TEUR

 

 

Einsparung durch weitere Rabattierung jährlich

3,0 TEUR

 

 


 

Maßnahmebereich   5          Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung                                                eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

2005/5/01

Mieten, Pachten, Nutzungsentgelte

 

 

2005/5/01.1

Schrittweise Anpassung des Miet- und Pachtniveaus an die derzeitige Marktsituation bei Überlassung an Dritte mit Übernahme der Gebäude durch den Eigenbetrieb „KOE“.

 

 

 

Mögliche Einnahmen:

2005:   10,0 TEUR

2006:   20,0 TEUR

2007:   30,0 TEUR

2008:   40,0 TEUR

 

 

 

2005/5/01.2

Erhebung eines kostendeckenden Nutzungsentgeltes für die von der Verwaltung angemieteten Büroräume (nicht höher als die üblichen Marktpreise) mittelfristig zu Lasten der Amtsbudgets.

 

 

 

2005/5/02

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

 

 

2005/5/02.1

Überführung aller weiteren Immobilien in den Eigenbetrieb „KOE“ im Jahre 2005 - außer Schulen und Sporthallen - einschließlich des gebäudebezogenen Personals.

 

 

2005/5/02.2

Überführung der Schulen/Sporthallen an den Eigenbetrieb „KOE“ 2006 einschließlich des gebäudebezogenen Personals.

 

 

2005/5/02.3

Sicherung einer effektiven Handlungsgrundlage für den Eigenbetrieb durch die Schaffung eines beschließenden Betriebsausschusses der Bürgerschaft nach Änderung der Hauptsatzung. Anpassung der Eigenbetriebssatzung des kommunalen Eigenbetriebes „KOE“ an die veränderte Struktur- und Aufgabensituation.

 

Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption des Eigenbetriebes „KOE“ als Dienstleister für die Stadtverwaltung (Versorgungsverträge wie Strom, Fernwärme, Wasser etc. sowie Hochbau- und Vermieterdienstleistungen).

 


 

2005/5/03

 

Optimierung der Gebäudeverwaltung

Koordinierung der Nutzerfunktion

 

 

Mit dem Aufbau eines zentralen Immobilienmanagements der Hansestadt Rostock werden alle mit der Verwaltung und Bewirtschaftung städtischer Gebäude und baulichen Anlagen verbundenen Aufgaben geordnet sowie Arbeits- und Dienstleistungsbeziehungen über definierte Schnittstellen organisiert.

 

Eine Maßnahme zur Erreichung dieser Zielstellung ist der Ausbau des Vermieter-Nutzer-Modells. Der Eigenbetrieb „KOE“ ist als Vermieter/Verwalter von Objekten tätig und vertritt die Hansestadt Rostock gegenüber Fremdvermietern.

 

Im Hauptamt werden die Aufgaben zur Koordinierung der Nutzerfunktion seit dem 01.09.2004 wahrgenommen. Der Nutzervertreter ist ein Gebäudedienstleister und bildet die Schnittstelle zwischen den Ämtern und dem Eigenbetrieb „KOE“. Er veranlasst in Abstimmung und auf Anforderung der Nutzer alle der Bewirtschaftung und Verwaltung dienenden notwendigen Maßnahmen und Leistungen in stadteigenen als auch in angemieteten Verwaltungsobjekten.

 

Durch die Umsetzung dieser Struktur wird in zunehmendem Maße gewährleistet, dass die Gebäudedienstleistungen aus einer Hand umfassend erfolgen können.

 

Die Aufgabe der Fortschreibung der Raumnutzungskonzeption wird im Hauptamt in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ wahrgenommen. Auf Grund der veränderten Gebäudesituation ist eine Überarbeitung des Raumkonzeptes erforderlich. Durch die Rückgabe eines sanierten Objektes in der Ulmenstraße an die Hansestadt Rostock besteht die Möglichkeit der Unterbringung des gesamten Eigenbetriebes „KOE“ in einem Gebäude und damit der Freizug aus dem jetzigen Stammsitz und der Freizug eines Teiles der H.- Fallada- Straße 1.

 

Die Neuordnung der Objektverwaltung ist ein wichtiger Vorgriff auf das neue doppische Haushaltsverfahren in dem auf der Grundlage des bewerteten städtischen Vermögens die Gebäudekosten (sowohl Investitionskosten wie Abschreibungen) in die Budgetplanung und damit in die Haushaltsplanung einfließen werden.

 


 

 

Im Jahr 2010 werden nach der geplanten Stellenreduzierung voraussichtlich noch ca. 1.760 Büroarbeitsplätze benötigt. Auf Grund der Personalentwicklung bis 2010 wird eine zentrale Unterbringung in folgenden Verwaltungsgebäuden möglich sein:

 

Verwaltungsgebäude

 

Anzahl der möglichen Büroarbeitsplätze

 

Rathauskomplex (ohne Container/Haus 33/34)

163

 

Neuer Markt 3

288

 

St.-Georg-Str. 109 /vor Sanierung)

202 (293 n.S.)

 

Charles-Darwin-Ring 6

177

 

Holbeinplatz 14, Haus des Bauwesens

321

 

Schillingallee 71

74

 

Am Westfriedhof

68

 

Neuer Friedhof, Satower Str. 15/16

4

 

Wiethagen, Haus 3 A und B

7

 

St.-Petersburger Str. 39

18

 

Warnowallee 30/31

47

 

Am Seehafen 2

11

 

Paulstr. 22

66

 

Schwimmhalle Kopernikusstr.

54

 

 

 

 

Insgesamt stehen in diesen Verwaltungsgebäuden 1.500 Büroarbeitsplätze zur Verfügung. Nach der Sanierung St.- Georg- Straße 109 werden weitere 91 Arbeitsplätze an diesem Standort hinzukommen.

 

Es ist geplant, mittelfristig die Außenstandorte Werftstraße 6, Friedhofsweg 28; Bürocontainer An der Hege 9 und diverse kleine Standorte aufzugeben. Der Außenstandort Lange Straße 1 wird zum 31.01.2005 gekündigt.

 

 

Einsparung 2005:

Einsparung ab 2006:

 

Mögliche Einsparung ab Freizug der Gebäude:

27,2 TEUR

29,6 TEUR

 

mind. 90,0 TEUR

 

 

 

 

2005/5/04

Übertragung von Schiffen an Vereine

 

 

Fortsetzung des Prozesses der Übertragung der Schiffe an Vereine. Die Schiffe sind zum Selbstkostenpreis bis zum 31.12.2005 an Dritte zu übertragen, um diese für die Hansestadt Rostock erhalten zu können.

 

 

2005/5/04.1

„Warnowschiff“ (früher Jugendschiff)

 

 

2005/5/04.2

„Likedeeler“

 

 

Mögliche Einsparung:

zukünftige Sanierungs-aufwendungen


 

2005/5/05

Prüfung des Bestandes an Dienstwohnungen, die im Bestand der Hansestadt Rostock verbleiben müssen

 

 

Die Unterarbeitsgruppe „Optimierung der Immobilienverwaltung“ hat die kommunalen Dienstwohnungen erfasst. Die Prüfung der Notwendigkeit des Vorhaltens von Dienstwohnungen ist noch nicht abgeschlossen. Organisatorisch wird die Verwaltung der Dienstwohnungen aus dem Verantwortungsbereich der Ämter herausgegliedert und mit der Übergabe an den Eigenbetrieb „KOE“ in die Verantwortung des Eigenbetriebes „KOE“ gegeben. Die Mietverträge sind zu prüfen und anzupassen.

 

Amt

Anzahl der Mietverträge

 

Stadtamt

Amt für Schule und Sport

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege

Stadtforstamt

1

15

1

7

 

 

 

 

 

 

Mögliche Einsparung:

5,0 TEUR

 

 

 

2005/5/06

 

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

 

Bis zum 31.12.2005 ist die Bildung einer Zentralregistratur für die Verwaltung der Hansestadt Rostock abzuschließen. Bis zum 31.12.2008 sind die derzeit in den Ämtern dezentral geführten Registraturen schrittweise aufzulösen und das Schriftgut ist in die Zentralregistratur zu überführen.

 

Die derzeitige Situation der Zwischen- bzw. Endlagerung in den Ämtern bindet Unterbringungskapazitäten in Form von Räumlichkeiten sowie Personal zur Verwaltung der Akten und erzeugt Kosten in noch nicht bezifferbarer Höhe. Durch die Zentralregistratur ist festzulegen, in welchen Ämtern der Stadtverwaltung Alt- bzw. Teilregistraturen weitergeführt werden dürfen.

 

Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen Verfahrens für das Haushalts- Kassen- und Rechnungswesens sind schrittweise die Voraussetzungen für die elektronische Aktenführung zu schaffen.

 

 

Mögliche Einsparung

ab 2006:

30,0 TEUR

 

 

 


 

Maßnahmebereich   6          Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebs-                                               aufwandes

 

2005/6/01

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den Schulen

 

 

Der Wettbewerb zur Einsparung von Energie- und anderen Betriebskosten in den Schulen und in den Ämtern ist fortzuführen bzw. auszuweiten.

Ziel dieses Wettbewerbs ist die Einsparung der Aufwendungen für die Energieträger Elektroenergie, Fernwärme, Erdgas, Heizöl und Wasser durch Verhaltensänderungen bzw. Änderungen der inneren Organisation. Dazu sollen wie bereits mit Beschluss Nr. 0316/99 des Hauptausschusses, die Rahmenbedingungen für den Energie- und Wasser/Abwassereinsparungswettbewerb neu definiert werden. Zur Motivation der Teilnahme am Wettbewerb wird den Organisationseinheiten eine Beteiligung an ersparten Bewirtschaftungsausgaben in Aussicht gestellt.

 

 

Mögliche Einsparung:

15,0 TEUR

 

 

 

2005/6/02

Schrittweise Einführung des Umweltmanagements in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

 

Das Umweltmanagement richtet sich auf die durch Ressourceneinsparung zu erzielenden Konsolidierungseffekte. Es leistet einen Beitrag zum effizienten, transparenten und umweltgerechten Verwaltungshandeln.

Strategisches Ziel ist die schrittweise Einführung des Umweltmanagements in ausgewählte Handlungsfeldern mit Kostensenkungspotentialen. Das sollen zunächst die Bereiche Beschaffung, Abfallmanagement und Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen sein, die nach den Vorgaben der EU-Verordnung EMAS (Eco Management and Audit Scheme) im Zeitraum 2005 bis 2007 geprüft und abgerechnet werden.

Zur Begleitung und Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine ämterübergreifende Projektgruppe gebildet werden.

Folgende operative Ziele und Maßnahmen sollen erreicht werden:

 

 

2005/6/02.1

Beschaffung:

-          Stabilisierung der umweltfreundlichen Beschaffung von Büromaterial über eine Geschäftsanweisung bis zum 31.03.2005

-          Aufbau eines zentralen Controllings als Grundlage für Ressourcen- und Kosteneinsparung in diesem Bereich bis zum 30.09.2005

-          Berücksichtigung der EU-Empfehlungen zur umweltfreundlichen Beschaffung im öffentlichen Sektor in den Vergaberichtlinien der HRO bis zum 31.12.2005

 

 

2005/6/02.2

Abfall:

-          Bestandsaufnahme zum Abfallaufkommen und zur Abfalltrennung zwecks Reduzierung der Abfallmengen in der Stadtverwaltung bis zum 30.06.2005 in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Nutzervertreter

-          Erstellung eines internen Konzeptes zum Abfallmanagement in der Stadtverwaltung bis zum 31.12.2006


 

 

2005/6/02.3

Bewirtschaftung von öffentlichen Toilettenanlagen:

-          Bestandsaufnahme über Ressourcenverbräuche (z.B. Wasser, Energie) und Sichtung aller weiteren kosten- und umweltrelevanten Daten bis zum 30.06.2005

-          Ableitung von Maßnahmen zur Kostenersparnis bis zum 31.12. 2005

 

 

Mögliche Einsparung:

20,0 TEUR

 

 

 

2005/6/03

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

 

 

Die Bewirtschaftung der Papierkörbe der Hansestadt Rostock ist im Amt für Umweltschutz zu konzentrieren, in dem diese Aufgabe bereits jetzt schwerpunktmäßig wahrgenommen wird. Der Verwaltungsaufwand kann hierdurch reduziert werden.

 

 

Mögliche Einsparung:

50,0 TEUR

 

 

 

2005/6/04

Hartz IV: Prüfung der Erstattungsansprüche der Hansestadt Rostock gegenüber dem Bund/Land bzgl. der Mehrbelastung für die Kosten der Unterkunft

 

 

2005/6/04.1

Prüfung der Einleitung von rechtlichen Schritten bei nicht ausreichender Beteiligung von Bund und Land an den Mehrausgaben der Kommune durch das SGB II

 

 

2005/6/04.2

Bildung eines trägerübergreifenden Budgets zur psychiatrischen Betreuung im Rahmen des SGB XII zur Deckung und zum effektiven Einsatz der finanziellen Mittel

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

ab 2005:

17.885,0 TEUR

 

 

 

 

2005/6/05

Übernahme der Kontrolle der Hydranten der Hansestadt Rostock und Durchführung von geringfügigen Wartungsarbeiten

 

 

Zwischen der Hansestadt Rostock, Tief- und Hafenbauamt und der Eurawasser GmbH besteht ein Hydrantenvertrag. Bisher hat das Tief- und Hafenbauamt jährlich die Eurawasser GmbH mit der Kontrolle, Wartung und Reparatur der Hydranten der Hansestadt Rostock beauftragt. Zukünftig wird das Brandschutz- und Rettungsamt die Kontrolle und Durchführung geringfügiger Wartungsarbeiten übernehmen.

 

 

Mögliche Einsparung ab 2005:

 

 

18,2 TEUR


 

2005/6/06

Einstellung des farbigen Kopfbogens

 

 

Der farbige Kopfbogen der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock wird künftig nur noch von der Oberbürgermeisterin oder vom Oberbürgermeister verwandt, wenn aus Repräsentationszwecken die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dies ausnahmsweise für erforderlich hält. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden ausschließlich den schwarz-weißen Kopfbogen, da dieser sowohl in der Herstellung kostengünstiger als auch in der elektronischen Bearbeitung weniger aufwendig ist.

 

 

Mögliche Einsparung ab 2005:

400 EUR

 

 

 

2005/6/07

Zur Verfügung stellen des Haushaltsplanes in maschinenlesbarer Form

 

 

Der Haushaltsplan, einschließlich der Anlagen, wird ab 2006 nicht mehr in Papierform sondern im Intranet der Stadtverwaltung Rostock sowie zur Weitergabe auf CD-ROM bereitgestellt.

 

 

Mögliche jährliche Einsparung

ab 2006:

4,5 TEUR

 

 

 


 

Maßnahmebereich   7          Das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen                                                (NKHR)

 

2005/7/01

Umstellung des Haushaltsaufstellungsverfahrens (abrechenbare Zielformulierung, Hauptsatzung)

 

 

Mit der Einführung der Budgetierung wurden im Rahmen der Ausnahmegenehmigung gemäß § 42 a KV M-V i.V.m. § 45 GemHVO einige der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze zum Zwecke der flexibleren Haushaltsführung für die Verwaltung gelockert. Ziel der Budgetierung ist es aber nicht, das Budgetrecht der Bürgerschaft einzuschränken, sondern vielmehr die Blickrichtung der Bürgerschaft auf die kommunale Leistungserstellung und die entsprechenden Grundsatzentscheidungen zu lenken. Das setzt voraus, dass das traditionelle Haushaltsaufstellungsverfahren zu ändern ist. Mit der Konzeption zur flächendeckenden Einführung der Budgetierung im Verwaltungshaushalt hat die Bürgerschaft sich zu diesem Haushaltsaufstellungsverfahren bekannt, so dass mit dem Haushaltsplan 2006 erstmalig neue Wege gegangen werden. Die Planaufstellung 2006 wird vorbereitet durch einen Vorschlag der Verwaltung als Basis für den Eckwertebeschluss des Hauptausschusses. D.h., dass die Bürgerschaft bereits zum Zeitpunkt der Planerarbeitung in den Arbeitsprozess einbezogen wird.

 

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Deckungsmittel sollen die Teilbudgets größenordnungsmäßig festgelegt und erstmalig politische Prioritäten in den Beratungen der Fachausschüsse diskutiert und festgelegt werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Budgetierung in der Stadtverwaltung beschäftigte sich die Projektgruppe I mit der „Erarbeitung strategischer Ziele“ unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Stadtentwicklung der Hansestadt Rostock. Die Entwicklung der strategischen Ziele wird in gemeinsamer Arbeit mit den Ämtern vorbereitet, so dass mit dem Haushaltsplan 2006 die Festsetzung der operativen Ziele durch die jeweiligen Organisationseinheiten erfolgen kann. Die Ziele sollten in Form der Erläuterungen den jeweiligen Bereichs-/ Teilbudgets zugeordnet und erstmals mit der Übergabe der Eckwertevorlage den Mitgliedern der Bürgerschaft übergeben werden.

 

Voraussetzung für die Umstellung des Haushaltsverfahrens ist die Änderung der Hauptsatzung, mit der dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Eckwerte zum Haushalt übertragen wird.

 

 

 

2005/7/02

Schrittweise flächendeckende Personalkostenbudgetierung

 

 

Mit dem Haushalt 2003 wurde im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern, in der Stadtbibliothek, im Gesundheitsamt sowie im Stadtforstamt die Personalkostenbudgetierung eingeführt. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter dieser Ämter begrüßen die Möglichkeit zur verstärkten Wahrnehmung der Verantwortung, auch wenn der Spielraum auf Grund der Haushaltssituation derzeit sehr gering ist.

 

Bis zum 31.12.2005 ist die Geschäftsanweisung zur „Budgetierung von Bestandteilen der Personalausgaben ausgewählter Ämter“ zu überarbeiten.

 

Die Personalkostenbudgetierung wird schrittweise in allen Ämtern der Stadtverwaltung spätestens bis 2007 eingeführt. Die dafür erforderlichen personellen und technischen Voraussetzungen werden haushaltsmäßig 2005 und 2006 geschaffen.

 

 

 

2005/7/03

Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung

 

 

Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein Rechnungsinstrument, welches Daten zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Stadtverwaltung bereitstellt.

Es wird eine vergangenheitsorientierte Ist-Kostenrechnung durchgeführt, die auf dem Betriebsabrechnungsbogen und den darin festgelegten Kostenverrechnungsmodalitäten basiert. Sie dokumentiert die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung.

Zurzeit sind 23 von 28 Ämtern der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock in den Arbeitsprozess der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung einbezogen.

Der Einführungszeitraum für die Kosten- und Leistungsrechnung wird mit 2 bis 3 Jahren angenommen.

Im ersten Jahr werden die organisatorischen, technischen und inhaltlichen Voraussetzungen geschaffen, die Stammdaten und erste Zwischenberichte erarbeitet. Im zweiten Jahr werden die aus den Zwischenberichten und der Praxis gewonnenen neuen Erkenntnisse eingearbeitet. Als Ergebnis stehen Informationen zur Verfügung, die auswertbar sind und die Grundlage für den Aufbau eines Berichtswesens bilden.

Bis zum Ende des Jahres 2004 werden alle Ämter in den Prozess der Einführung einbezogen sein.

 

Noch nicht flächendeckend in die Kosten- und Leistungsrechnung eingearbeitet sind

 

-        kalkulatorische Kosten aus Abschreibungen,

-        innere Leistungsverrechnungen und

-        die Verzinsung des Anlagevermögens.

 

Diese Aufgabe wird ab 2005 beginnend umgesetzt.

 

Insgesamt kann die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung als positiv bewertet werden. Mittels der Kosten- und Leistungsrechnung werden die Ämter in die Lage versetzt, Tendenzen und Kostenschwerpunkte zu erkennen und zu analysieren.

Die Kostenrechnung erleichtert den Ämtern in hohem Maße, den Anforderungen an eine korrekte Kalkulation von Kosten gerecht zu werden. Sie ist ein Instrument, das für eine notwendige Einflussnahme auf Kostenentwicklungen unverzichtbar geworden ist.

Die vorliegenden Auswertungen aus dem Haushaltsjahr 2003 führen dazu, ausgewählte Leistungen näher zu untersuchen, um ggf. einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen. Die Wirkungen wurden in den Haushalt für das Jahr 2005 eingearbeitet.

 

 


 

2005/7/04

Einführung der Anlagenrechnung

 

 

In der Anlagenrechnung erfolgen die Erfassung und die wertmäßige Fortschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens. Im Konzept zur Einführung eines neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens bildet die Anlagenrechnung im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz die zentrale Informationsquelle für den Nachweis des kommunalen Vermögens.

 

Mit der Einführung der Anlagenrechnung bei der Hansestadt Rostock wurde 2004 begonnen. Seit November 2004 wird die vollständige Erfassung des kommunalen Anlagevermögens vorbereitet.

 

Regelwerke, wie die Bewertungsrichtlinie und die Inventurrichtlinie,

werden derzeit erarbeitet.

 

 

 

2005/7/05

Umstellung auf die Doppik

 

 

Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) vom 21. November 2003 soll ein neues Gemeindehaushaltsrecht den Landesparlamenten zur Umsetzung in kommunales Landesrecht vorgelegt werden. Die grundlegenden Anforderungen für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen gelten sowohl für die kommunale Doppik als auch für die erweiterte Kameralistik. Die traditionelle Kameralistik wird damit in den nächsten Jahren zum „Auslaufmodell“ im kommunalen Haushaltswesen.

 

Auf der Grundlage der IMK-Beschlüsse soll durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts

 

-      das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt und

-      die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.

 

Dieses Ziel soll auf zwei Wegen verwirklicht werden, nämlich durch:

 

-      Weiterentwicklung des bisherigen Haushaltsrechts, das nach dem kameralistischen Buchungsstil ausgerichtet ist, wobei das Ressourcenverbrauchskonzept nur eingeschränkt umgesetzt wird (,‚erweiterte Kameralistik“) und

-      Bereitstellung eines neuen Haushaltsrechts auf der Grundlage der doppelten Buchführung (,‚kommunale Doppik“).

 

Der Umstellungszeitraum auf das neue kommunale Finanzwesen kann für die Hansestadt Rostock mit 3 - 4 Jahren angenommen werden.

 

 

Zur Lösung der Aufgabe wurde bei der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock durch die Hauptarbeitsgruppe „Moderne Verwaltung - Reform und Konsolidierung“ das Projekt „Einführung eines neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf der Grundlage der Kommunalen Doppik“ initiiert.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts einen grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird.

 

Die Einbindung der ehrenamtlichen Gemeidevertreterinnen und Gemeindevertreter in den Reformprozess ist besonders wichtig. Aus diesem Grund wurde als Auftaktveranstaltung im Dezember 2004 eine öffentliche Finanzauschusssitzung zum Thema doppisches Haushaltsverfahren duchgeführt. Die Arbeit der Bürgerschaftsmitglieder wird sich in Umsetzung der kommunalen Doppik grundlegend ändern. Der herkömmliche kamerale Haushalt wird in einen produktorientierten Budgethaushalt, der aus Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung besteht, umgewandelt.

 


 

Maßnahmebereich   8          Reduzierung/Optimierung von Zuweisungen, Zuwendungen                                                und Zuschüssen

                                               Ausgabeverbesserung

 

2005/8/01

 

Fortführung des Prozesses des Abschlusses von Zielvereinbarungen mit den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben der Hansestadt Rostock

 

Der Abschluss von Zielvereinbarungen im beiderseitigen Interesse mit den kommunalen Eigenbetrieben und Eigengesellschaften ist ausgehend von der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen (u.a. in Umsetzung entsprechender Gutachten) mit dem Ziel abzuschließen, Verlustausgleichszahlungen aus dem städtischen Haushalt mittelfristig zu reduzieren bzw. Erträge für den städtischen Haushalt zu erhöhen bei gleichzeitiger verbesserter Positionierung der Gesellschaften am Markt.

 

 

Abschluss einer Zielvereinbarung mit:

 

 

-     WIRO Wohnungsgesellschaft mbH im Jahr 2006 (nach Wirtschaftlichkeitsprüfung)

 

 

-     Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH im Jahr 2006

-  nach Umsetzung der Ergebnisse des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der BDO hinsichtlich der Untersuchung der Effektivität der Aufbau- und Ablauforganisation und der Analyse der Geschäftsfelder im Hinblick auf mögliche Synergien mit der Hansestadt Rostock und deren Gesellschaften

 

 

-     Großmarkt Rostock GmbH im Jahr 2006

 

 

-     Stadtentsorgung Rostock GmbH

-  mit der Zielvereinbarung, die zwischen der Hansestadt Rostock und der Stadtentsorgung Rostock GmbH am 20.11.2003 abgeschlossen wurde, wird die Hansestadt Rostock als mittelbar beteiligte Gesellschafterin der Stadtentsorgung Rostock GmbH dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen mit Hilfe seines Restrukturierungskonzeptes in die Lage versetzt wird, marktwirtschaftliche Bedingungen im Unternehmen zu schaffen

-  diese Zielvereinbarung trat am 20.11.2003 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2007 mit der Option, dass bei Erfüllung der Kostenziele die Hansestadt Rostock beabsichtigt, für den jeweils nächsten Dreijahreszeitraum (2008 bis 2010 und 2011 bis 2013) ein Jahr vor Ablauf der Zielvereinbarung einvernehmlich unter Festlegung neuer Kostenziele die Zielvereinbarung für den entsprechenden Zeitraum zu verlängern.

 

 

Mögliche Einsparung 2005:

790,0 TEUR in den Leistungen der Zielvereinbarung von 2004 zu 2005

 

 

 


 

 

-     Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH im Jahr 2005

Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens der Firma Altenburg

-  Festsetzung des Zuschusses an die Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH in Höhe von 3.060,0 TEUR unter Einhaltung festgelegter Leistungskennziffern für den Zeitraum der Bedienung eines Investitionskredites zum Abbau des Sanierungsrückstaus

 

 

Mögliche Einsparung ab 2005:

 

 

Einsparung 2006:

jährliche Einsparung gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan in Höhe von 110,0 TEUR

notwendige Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 3.000,0 TEUR als Eigentümerin der Immobilie Stadthalle

 

 

 

 

-     Zoologischer Garten Rostock gGmbH

-  Neuverhandlung und Verlängerung der bestehenden Zielvereinbarung für die Jahre 2006 bis 2010 mit dem Ziel der Zuschussreduzierung in Höhe von 250,0 TEUR unter Einhaltung von Leistungskennziffern.

 

 

Mögliche Einsparung

ab 2006:

 

 

 

jährlich 250,0 TEUR

2005/8/02

Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“

 

 

Laufende Zuschüsse an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ sind mit der Umsetzung des Kooperationsvertrages mit der Universität Rostock ab 2005 nicht mehr vorgesehen. Damit wird die bereits im Haushaltssicherungskonzept 2002-2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV) vorgesehene Zielstellung umgesetzt. Im Haushalt 2005 sind 1.350 TEUR für den Ausgleich von Verlusten für Vorjahre eingestellt.

 

 

Mögliche Einsparung

ab 2005:

gegenüber 2004 Einsparung in Höhe von 425,0 TEUR

 

 

 

2005/8/03

Umwandlung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding

 

 

Die Steuerungsfunktionen der RVV-Holding sind weiter zu entwickeln.

 

Im Jahr 2005 ist der Bürgerschaft für den Zeitraum 2006 bis 2010 die Verlängerung der Zuschussvereinbarung zwischen der RVV und der Hansestadt Rostock einschließlich der dieser als Anlage beizufügenden Zielvereinbarungen zwischen der RVV und ihren Tochterunternehmen vorzulegen.

 

In der Zuschussvereinbarung zwischen der RVV und der Hansestadt Rostock ist die Abschmelzung des Zuschusses zu vereinbaren. Die Zuschusshöhe an die RVV wird für folgende Jahre wie nachstehend begrenzt:

Geschäftsjahre           Zuschuss

 

2006                           3,5 Mio. EUR

2007                           2,5 Mio. EUR

2008                           0,5 Mio. EUR

2009                           0,5 Mio. EUR

 

 

Mögliche Einsparung:

2005    1.000,0 TEUR

2006    1.000,0 TEUR

2007    1.000,0 TEUR

2008    2.000,0 TEUR

 

 

 

2005/8/04

Übernahme zusätzlicher Aufgaben / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von kommunalen Gesellschaften

 

 

2005/8/05.1

Stadtwerke Rostock AG

Verschiebung der mit dem Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV) durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahme in das Jahr 2007 auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren zur Neuregulierung der Gas- und Stromnetze und damit notwendiger Vorgaben zur Neuorganisation des Unternehmens.

 

 

2005/8/05.2

Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH:

Verschiebung der mit dem Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV) durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahme in das 1. Hj. 2005

 

 

2005/8/05.3

WIRO Wohnungsgesellschaft mbH:

Verschiebung der mit dem Haushaltssicherungskonzept 2002 – 2005 (Beschluss Nr.: 0360/02-BV) durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahme in das Jahr 2005

 

 

 

2005/8/05

Neuorganisation des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock

 

 

Externe Prüfung von Einsparpotentialen bei Neuorganisation des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock - hier Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Rostock

 

Die Hansestadt Rostock und die Industrie- und Handelskammer Rostock werden in Vorbereitung der Entscheidungsfindung in der Bürgerschaft über die Neuordnung der Organisationsstrukturen im Tourismus- und Eventbereich einen externen Gutachter beauftragen, um dringend notwendige Konsolidierungspotentiale zusammenzuführen. Die Konsolidierungspotentiale sollen mindestens so hoch sein, wie die Einnahmeverbesserung aus der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe und der in den beiden bereits vorliegenden Gutachten aufgezeigten Sparpotentiale.

 

Das Konzept des Initiativkreises Wirtschaft (Industrie- und Handelskammer Rostock, Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und Unternehmerverband Rostock und Umgebung e.V.) zielt auf ein zukunftsorientiertes und finanzierbares Stadtmarketing, welches über eine zu schaffende Holding gesteuert werden soll und von einer Kapitalbeteiligung aus der privaten Wirtschaft verbunden mit der entsprechenden Mitsprache und Mitgestaltung ausgeht. Die gemeinsame Verantwortung von Stadtverwaltung und Wirtschaft für den Tourismusbereich ist eine zukunftsweisende innovative Strategie, die beispielhaft für andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in der Hansestadt Rostock sein kann.

 

 

Mögliche Zuschussreduzierung

dauerhaft ab 2006:

zuzüglich der Maßnahmen

2005/8/01 und 2005/8/07

 

 

 

450,0 TEUR

2005/8/06

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

 

 

Bei Gründung des Aufgabenträgerverbundes ist zu überprüfen, ob das Halten von Geschäftsanteilen an der RVK für die Hansestadt Rostock weiterhin erforderlich ist. Soweit die Überprüfung dieses Erfordernis nicht bestätigt, sind die Anteile zu verkaufen.

 

 

Mögliche zusätzliche Einnahme

in 2006:

 

 

 

1,2 TEUR

 

2005/8/07

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

 

 

Mittelfristige Umsetzung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der WIBERA AG

-             Optimierung der innerbetrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation unter dem Aspekt der Bündelung einzelner Aufgaben mit dem Ziel einer verbesserten Kostentransparenz

o        Ausgabenreduzierung ab 2006 jährlich 35,0 TEUR

-             Prüfung der Ausgliederung von Aufgabenbereichen

o        Erarbeitung eines entsprechendes Konzeptes, Auftragserteilung Oktober 2005, mit der Zielstellung einer Ausgabenreduzierung von jährlich 70,0 TEUR ab 2007

 

 

Mögliche Einsparung:

ab 2006:     35,0 TEUR

ab 2007;     70,0 TEUR

 

 

 

2005/8/08

Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Förderrichtlinien)

 

 

Anpassung der spezifischen Förderrichtlinien in den Ämtern an die sinkende finanzielle Leistungskraft und den daraus folgenden finanzpolitischen Druck auf die Hansestadt Rostock.

 

(Bereich Oberbürgermeister, Hauptamt, Stadtamt, Amt für Schule und Sport, Amt für Kultur und Denkmalpflege, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Tief- und Hafenbauamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Stadtforstamt)

 


 

2005/8/09

Prüfung der Refinanzierung der Aufgaben, die nach dem SGB XII (ehemals BSHG) einschließlich der Grundsicherung der Hansestadt Rostock übertragen wurden

 

 

Im Zuge der Durchführung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem BSHG blieben Ausgaben durch den überörtlichen Sozialhilfeträger der Jahre 2002 und 2003 in Höhe von mindesten 1,7 Mio. EUR ungedeckt. Seit der Übertragung der Aufgabe „Durchführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ entwickelte sich 2003 ein Fehlbetrag von 1,0 Mio. EUR, weitere 2,0 Mio. EUR fehlen der Hansestadt Rostock voraussichtlich 2004. Der entsprechende Ausgleich ist beim Land einzufordern.

 

 

Mögliche Einnahme in 2005:

4.700,0 TEUR

 

 

 

2005/8/10

Reduzierung der Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

 

 

Die Zuwendungen für freiwillige Leistungen belaufen sich mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2005 auf 3.874,2 TEUR (Anlage 2 Bd. II (ohne VVW). Auf Grund der Übergabe von kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft (z.B. Jugendtreffs) erhöhten sich die Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege erheblich.

 

In Umsetzung der bereits gefassten Beschlüsse der Haushaltssicherungskonzepte 2002 und 2003 (Beschlüsse Nr. 0360/02-BV und 0062/03-BV) und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock sollen die Zuwendungen ausgehend vom Haushaltsplan-Entwurf 2005 im Jahre 2006 um 10 % reduziert. Dabei ist keine mechanische Kürzung vorgesehen (Schwerpunktsetzung).

 

Der Vorschlag einer verwaltungsinternen Abwägung zwischen sozialraumorientierten und gesamtstädtischen Angeboten ist der Bürgerschaft vorzulegen. Die Einwerbung von Drittmitteln wird dabei durch die Hansestadt Rostock befördert.

 

 

Einsparung ab 2006 lt.

HHP-Entwurf 2005

 

 

 

387,4 TEUR

 

2005/8/11

Überarbeitung der Eckwerte der Nebenkostenrichtlinie der Hilfen zur Erziehung (damit wäre eine Kürzung der Heimkosten verbunden)

 

 

 


 

2005/8/12

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

 

 

2005/8/12.1

Prüfung von Klagemöglichkeiten gegen das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) zur Durchsetzung des Konnexitätsprinzips

 

 

2005/8/12.2

Erarbeitung von Vorschlägen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei der Gemeinde und beim Träger der Kita sowie Übergabe an das zuständige Landesministerium.

 

 

2005/8/12.3

Die Versorgung mit Plätzen sowohl im Krippen- als auch im Kindergarten- und Hortbereich in der Hansestadt Rostock hat im Bundesvergleich ein außerordentlich hohes Niveau.

Die Verhandlungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen sind auf der Grundlage der Prinzipien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit so zu gestalten, dass die gesetzlich geforderte Qualität der Betreibung erreicht wird. Dabei werden Investitionsmaßnahmen nur berücksichtigt, wenn sie zur Sicherstellung des Betriebes der Einrichtung unabdingbar sind. Die Erhöhung der Elternbeiträge sowie die Erhöhung der Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt sind zu begrenzen.

 

 

2005/8/12.4

Auf der Grundlage einer demografischen Analyse sind die Standorte für Kitas in der Hansestadt Rostock jährlich zu prüfen.

Für den Abbau des Sanierungsstaus ist ein entsprechendes finanzierbares Konzept in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb „KOE“ und dem Sachgebiet Investitionscontrolling des Amtes für Controlling, Finanzen und Steuern zu entwickeln.

 

 

Vermeidung einer Kostenexplosion

 

 

 

 

2005/8/13

Förderung von Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

 

 

2005/8/13.1

Das „Konzept zur Förderung von Stadtteilkulturzentren/ Bürgerzentren/Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums“ ist bis zum 31.05.2005 der Bürgerschaft vorzulegen.

Dabei sind die finanziellen Auswirkungen darzustellen, mit dem Ziel einer deutlichen Haushaltsentlastung.

 

 

2005/8/13.2

Optimierung der Gebäudenutzung bei gleichzeitiger qualitativer Verbesserung der stadtteilbezogenen Sozial-, Jugend- und Kulturarbeit.

Prüfung der Integration von Seniorenbegegnungsstätten in die geplanten Stadtteil- und Begegnungszentren.

 

 

 


 

Maßnahmebereich   9          Einnahmeverbesserungen

                                               Einnahmen Verwaltungshaushalt

 

2005/9/01

Überprüfung Gewinnausschüttung OSPA

 

 

Es sind alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um Gewinnausschüttungen der OSPA zu ermöglichen. Die OSPA ist in einem angemessenen Maß heranzuziehen.

 

 

Mögliche Mehreinnahmen

ab 2005:

250,0 TEUR

 

 

 

 

2005/9/02

Überprüfung der Entgeltordnungen sowie Gebührensatzungen

 

 

Die kommunalen Entgeltordnungen sowie Gebühren- und Abgabensatzungen sind fortwährend mit dem Ziel zu überprüfen, einen in Deutschland üblichen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgrad zu erzielen.

 

Bei der Prüfung der Entgeltordnungen und Gebührensatzungen sind die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung zu berücksichtigen. Über die entsprechenden Gebührensatzungen und Entgeltordnungen ist eine Steuerung des Angebotes der Hansestadt Rostock vorzunehmen.

 

 

Mögliche Einsparung:

(z.B. Verwaltungsgebührensatzung)

25,0 TEUR

 

 

 


 

Maßnahmebereich   10        Vermögensaktivierung

                                               Einnahmen Vermögenshaushalt

 

2005/10/01

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

 

 

Reduzierung ab 2006

10 % der Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken werden zur außerplanmäßigen Schuldentilgung bzw. Kreditablösung eingesetzt, um die Schuldenlast zu reduzieren.

 

Im Finanzplanungszeitraum wurden die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken (HHST 02.8800.3400 0001) wie folgt geplant:

 

- in TEUR -

Jahr

2006

 

2007

2008

 

Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

 

5.478,9

5.386,9

4.999,0

 

davon 10 %

 

547,9

538,7

499,9

 

 

Durch den Einsatz von durchschnittlich 500,0 TEUR zur außerplanmäßigen Schuldentilgung werden beginnend ab 2006 Zinskosten von ca. 20 - 30 TEUR pro Jahr und Tilgungsleistungen von ca. 15,0 TEUR pro Jahr eingespart.

 

 

Mögliche Einsparung bis 2008

Zinsen:

Tilgung:

Nebenleistungen

 

 

155,4 TEUR

122,7 TEUR

1,2 TEUR

 

Mögliche Einsparungen bis 2022  :           Zinsen:                       613,0 TEUR

                                                                       Tilgung:                  1.500,0 TEUR

                                                                       Nebenleistungen:        6,7 TEUR

 

 

 

2005/10/02

Mehrheitlicher Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

 

 

Die Hansestadt Rostock sucht einen wirtschaftlich starken und soliden sowie im Bildungs- und Beschäftigungssektor fachlich qualifizierten Partner, um die Gesellschaft als mittelständisches Unternehmen zu sichern und auf langfristige Sicht als staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung am bisherigen Standort zu erhalten.

 

Die Hansestadt Rostock strebt die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Einrichtung, die Förderung und Fortführung des erreichten Qualitätsstandards und die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze an.

 

 

Mögliche Einnahme

Vermögenshaushalt:

 

mindestens 50,0 TEUR

 


 

 

III      Zusammenfassung der Einspareffekte

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinsparvolumen

bis 2010

ff.

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

Maßnahmebereich 1

Permanente Maßnahmen

 

2005/1/01

 

Verbesserung der Liquidität

 

 

 

 

 

 

Maßnahmebereich 2

Organisatorische Begleitung der Prozesse der Umsetzung der Stelleneinsparung

 

2005/2/01

 

Umfassende Begleitung des Stelleneinsparprozesses

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr.

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

Maßnahmebereich 3

Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen

 

2005/3/01

 

Funktionalreform I im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes M-V

 

 

 

 

 

2005/3/02

UA 0310/0341

UA 0310

Stadtkasse

2005/3/02.1

2005/3/02.2

 

 

 

5,0

 

 

5,0

 

60,0

5,0

 

60,0

15,0

2005/3/03

Abschnitt 41-47

Verstärkte Kooperation zwischen dem Sozialamt und dem Jugendamt

2005/3/03.1

2005/3/03.2

 

 

 

1.100,0

100,0

 

 

1.100,0

100,0

 

 

1.100,0

100,0

 

 

3.300,0

300,0

2005/3/04

UA 6000

UA 6121

Bauamt / Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

 

90,0

90,0

90,0

270,0

 

 


 


- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

2005/3/05

UA 1200

Amt für Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

2005/3/06

UA 3520

Stadtbibliothek

 

40,0

40,0

40,0

120,0

 

2005/3/07

UA 3501

Volkshochschule

 

80,2

80,2

80,2

240,6

 

2005/3/08

UA 3310

Konservatorium

 

131,4

131,4

131,4

394,2

2005/3/09

UA 3223

Kunsthalle

 

118,2

118,2

118,2

354,6

2005/3/10

UA 3222

Kulturhistorisches Museum „Kloster zum Heiligen Kreuz“

 

278,2

278,2

278,2

834,6

2005/3/11

UA 8000

Städtische Museen / Amt für Kultur und Denkmalpflege

 

70,0

70,0

70,0

210,0

2005/3/12

UA 3300

Volkstheater Rostock

 

1.759,6

1.759,6

1.759,6

5.278,8

2005/3/13

 

Prüfung der Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS)

 

 

 

 

 

2005/3/14

 

Interkommunale Zusammenarbeit

 

 

 

 

 

2005/3/15

UA 0200

Schaffung einer zentralen Vergabestelle (VOL/VOF)

 

33,0

33,0

33,0

99,0

2005/3/16

 

Konzentration städtischer Außenstellen

 

50,0

50,0

50,0

150,0

2005/3/17

 

Personalentwicklungskonzept

 

 

 

 

 


 

TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

Maßnahmebereich 4

Optimierung der Information und Kommunikation in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

2005/4/01

 

Integrierte Softwarelösung

 

 

70,0

48,0

 

48,0

70,0 VmH

96,0 VwH

2005/4/02

 

Wirtschaftliches Betreiben von PC - Arbeitsplätzen

 

114,0

114,0

114,0

342,0

2005/4/03

 

Neuordnung der Informations- und Kommunikationsdefinition der zentral und dezentral zu leistenden IT-Unterstützung und daraus resultierender Ressourcen

 

 

 

 

 

2005/4/04

 

Intranet

 

 

 

 

 

2005/4/05

 

Zusammenarbeit mit den Kreisen Güstrow, Bad Doberan bzw. mit städtischen Beteiligungen im IT-Bereich

 

9,0

9,0

9,0

9,0

36,0

Maßnahmebereich 5

Fortsetzung und Umsetzung des Prozesses der Schaffung eines Zentralen Immobilienmanagementes

 

2005/5/01

 

Mieten, Pachten, Nutzungsentgelte

(Einnahmen KOE)

10,0

20,0

30,0

40,0

100,0

2005/5/02

 

Überführung von Immobilien an den Eigenbetrieb „KOE“

 

 

 

 

 

2005/5/03

UA 0201

Optimierung der Gebäudeverwaltung/Koordinierung Nutzerfunktion

27,2

29,6

29,6

29,6

116,0

90,0


 

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

2005/5/04

UA 7912

Übertragung von Schiffen

 

 

 

 

 

2005/5/05

 

Prüfung des Bestandes an Dienstwohnungen, die im Bestand der Hansestadt Rostock verbleiben müssen

 

 

 

 

5,0

2005/5/06

 

Bildung einer Zentralregistratur in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

30,0

30,0

30,0

90,0

Maßnahmebereich 6

Reduzierung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes

 

2005/6/01

 

Energiewettbewerb - Einsparung von Energie und anderen Betriebskosten in den Schulen

 

 

 

 

15,0

2005/6/02

 

Schrittweise Einführung des Umwelmanagementsystems in der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

20,0

2005/6/03

UA 1200

Zusammenführung der Bewirtschaftung der Papierkörbe

 

 

 

 

50,0

2005/6/04

UA 4050

UA 4820

Hartz IV: Prüfung der Erstattungsansprüche der Hansestadt Rostock gegenüber dem Bund/Land bzgl. der Mehrbelastung für die Kosten der Unterkunft

17.885,0

17.885,0

17.885,0

17.885,0

71.540,0

2005/6/05

UA 1300

UA 6021

Übernahme der Kontrolle der Hydranten der Hansestadt Rostock und Durchführung von geringfügigen Wartungsarbeiten

18,2

18,2

18,2

18,2

72,8

2005/6/06

 

Einstellung des farbigen Kopfbogens

0,4

0,4

0,4

0,4

1,6

2005/6/07

 

Zur Verfügung stellen des Haushaltsplanes in maschinenlesbarer Form

 

4,5

4,5

4,5

13,5

- in TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

Maßnahmebereich 7

Das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

 

2005/7/01

 

Umstellung des Haushaltsaufstellungsverfahrens (abrechenbare Zielformulierung, Hauptsatzung)

 

 

 

 

 

2005/7/02

 

Schrittweise flächendeckende Personalkostenbudgetierung

 

 

 

 

 

2005/7/03

 

Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung

 

 

 

 

 

2005/7/04

 

Einführung der Anlagenrechnung

 

 

 

 

 

2005/7/05

 

Umstellung auf die Doppik

 

 

 

 

 

Maßnahmebereich 8

Reduzierung/Optimierung von Zuweisungen, Zuwendungen und Zuschüssen

 

2005/8/01

 

 

 

 

 

UA 7200

UA 8400

 

UA 8780

Fortführung des Prozesses des Abschlusses von Zielvereinbarungen mit den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrieben der

Hansestadt Rostock

Stadtentsorgung Rostock GmbH:

Rost. Messe-u. Stadthallengesell.mbH

 

Zoologischer Garten Rostock gGmbH

 

 

 

 

 

790,0

110,0

 

 

 

 

 

 

 

 

110,0

3.000,0

250,0

 

 

 

 

 

 

110,0

 

250,0

 

 

 

 

 

 

110,0

 

250,0

 

 

 

 

 

790,0

440,0

3.000,0

750,0

2005/8/02

UA 5100

Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“

425,0

425,0

425,0

425,0

1.700,0

2005/8/03

UA 8310

Umwandlung der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) in eine Steuerungsholding

1.000,0

1.000,0

1.000,0

2.000,0

5.000,0


 

TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

2005/8/04

 

Übernahme zusätzlicher Aufgaben / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von kommunalen Gesellschaften

 

 

 

 

 

2005/8/05

 

Neuorganisation des Tourismus- und Eventbereiches der Hansestadt Rostock

 

450,0

450,0

450,0

1.350,0

2005/8/06

HHST

02.8770/3310

Regionalverkehr Küste GmbH (RVK)

 

1,2

 

 

1,2 VmH

2005/8/07

UA 8010

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

 

35,0

35,0

70,0

35,0

70,0

105,0

140,0

2005/8/08

 

Gewährung von Zuwendungen an Dritte (Förderrichtlinien)

 

 

 

 

 

2005/8/09

Abschnitt

41

Prüfung der Refinanzierung der Aufgaben, die nach dem SGB XII (ehemals BSHG), einschließlich der Grundsicherung, der Hansestadt Rostock übertragen wurden

4.700,0

 

 

 

4.700,0

2005/8/10

 

Reduzierung der Zuwendungen an Körperschaften, Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege

 

387,4

387,4

387,4

1.162,2

2005/8/11

Abschnitt 45

Überarbeitung der Eckwerte der Nebenkostenrichtlinie der Hilfen zur Erziehung (damit wäre eine Kürzung der Heimkosten verbunden)

 

 

 

 

 

2005/8/12

UA 4643

Jugendhilfe/Kindertagesstätten

 

 

 

 

 


 

TEUR -

Maßnahme

Unter-abschnitt/

Grupp.Nr

Bezeichnung der

Konsolidierungsmaßnahme

Haushaltsverbesserung/- verschlechterung (-)

Gesamteinspar-volumen

 

 

 

 

2005

2006

2007

2008

bis 2008

 

2005/8/13

 

Förderung von Stadtteilkulturzentren / Bürgerzentren / Altentagesstätten/Zentren für offene Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des Rostocker Freizeitzentrums/Familienzentrums

 

 

 

 

 

Maßnahmebereich 9

Einnahmeverbesserungen

 

2005/9/01

HHST

01.8770.2100

Überprüfung Gewinnausschüttung OSPA

250,0

250,0

250,0

250,0

1.000,0

2005/9/02

 

Überprüfung der Entgeltordnungen sowie Gebührensatzungen

 

 

 

 

25,0

Maßnahmebereich 10

Vermögensaktivierung

 

2005/10/01

HHST

02.8800.3400

Vermögensveräußerung zum Defizitausgleich bzw. -minimierung (nicht für Investitionen)

Zinsen:

Tilgung:

Nebenleist:

27,1

20,4

55,5

42,0

72,8

60,3

1,2

155,4

122,7

1,2

 

 

 

 

bis 2022 erfolgen Einsparungen:

Zinsen: 613,0              Tilgung: 1.500,0          Nebenleistungen: 6,7

 

2005/10/02

HHST

02.8774.3310

Mehrheitlicher Anteilsverkauf Hanseatische Weiterbildungs- und Beschäftigungsgemeinschaft Rostock GmbH (HWBR)

50,0

 

 

 

50,0

 

Summe insgesamt

Maßnahmebereich 3 bis 10

25.274,8

27.922,4

25.169,2

26.206,0

104.777,4

 


IV    Übersichten zur Entwicklung der Finanzzuweisungen, Steuereinnahmen und ausgewählter Bereiche

          Stand per 18.11.2004

 

Entwicklung der Finanzzuweisungen 1995 bis 2005 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR-

1995

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

 

JHHR

2000

 

 

JHHR

2001

 

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

HHP

2004

 

HHP

2005

Schlüssel-

zuweisungen

146,4

137,6

113,7

98,5

85,4

76,9

74,5

68,2

76,7

70,0

67,2

übertragene Aufgaben

2,5

2,5

22,8

22,8

22,6

22,5

22,5

22,5

22,5

22,7

22,8

übergemeind-

liche Aufgaben

8,4

8,4

8,2

8,0

7,9

8,8

8,8

8,8

8,8

5,3

5,3

Summe

157,3

148,5

144,7

129,3

115,9

108,2

105,8

99,5

108,2

98,0

95,3

Sonstige Zuweisungen aus dem FAG

 

5,4

 

5,4

 

16,2

 

16,5

 

16,3

 

21,4

 

19,9

 

20,3

 

19,8

 

19,5

 

19,1

darunter:

Volkstheater

2,5

2,6

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

8,4

ÖPNV

2,2

2,1

2,3

2,3

2,1

3,4

3,4

3,5

3,5

3,5

3,4

Katasterämter*

0,7

0,7

0,8

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

0,7

Straßenbau*

0,0

0,0

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

0,1

Sozialhilfe

0,0

0,0

4,6

5,0

5,0

8,8

7,3

7,6

7,0

6,7

6,4

Konnexität

-

-

-

-

-

-

-

-

0,1

0,1

0,1

FAG VwH

162,7

153,9

160,9

145,8

132,2

129,6

125,7

119,8

128,0

117,5

114,4

übergemeind-

liche Aufgaben

VmH

 

6,3

 

6,3

 

6,4

 

6,4

 

6,3

 

6,3

 

6,3

 

6,3

 

6,3

 

9,9

 

9,9

Infrastrukturfonds

-

-

-

-

-

-

-

10,3

9,6

6,2

4,4

FAG VmH

6,3

6,3

6,4

6,4

6,3

6,3

6,3

16,6

15,9

16,1

14,3

FAG insgesamt

169,0

160,2

167,3

152,2

138,5

135,9

132,0

136,4

143,9

133,6

128,7

 


Entwicklung der Finanzzuweisungen 1995 bis 2005 über das FAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR-

1995

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

 

JHHR

2000

 

 

JHHR

2001

 

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

HHP

2004

 

HHP

2005

nachrichtlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Familienleis-tungsausgleich

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

6,5

 

6,9

 

7,6

 

7,3

 

6,4

 

7,2

Leistungen des Landes aus der Umsetzung

Hartz IV, darunter

Bundeszuwei-sungen

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

 

 

-

 

 

-

 

 

8,2

Investitionszulage

nach Hartz IV

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

0,5

 

*Übertragung von Landesaufgaben auf die Gemeinden - d.h. den Einnahmen stehen Ausgaben mit mindestens gleichem Wertumfang gegenüber

(verbunden mit Personalübernahme bzw. Einrichten neuer Stellen)

 


Entwicklung der Steuereinnahmen der Hansestadt Rostock 1995 bis 2005

 

- in Mio. EUR -

 

 

JHHR

1995

 

JHHR

1996

 

JHHR

1997

 

JHHR

1998

 

JHHR

1999

 

 

JHHR

2000

 

 

JHHR

2001

 

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

HHP

2004

 

HHP

2005

Grundsteuer

insgesamt

12,4

14,4

15,2

14,2

15,2

16,1

17,8

16,8

18,8

19,3

19,1

Gewerbesteuer

nach Ertrag

21,3

27,3

29,6

42,6

41,8

57,7

29,9

31,4

23,2

30,3

32,0

Örtliche Gemeindesteuern insgesamt

1,2

1,5

1,9

1,9

1,9

2,1

2,1

2,4

2,3

2,2

2,1

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

34,8

21,8

24,6

25,9

26,6

24,5

21,0

19,7

19,7

19,0

16,4

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

0,0

0,0

0,0

7,5

8,0

8,2

8,2

8,1

8,0

8,4

8,4

Spielbank-

abgabe

0,0

0,0

0,1

0,4

0,3

0,3

0,3

0,2

0,2

0,2

0,2

eigene Steuereinnahmen insgesamt

69,7

65,0

71,4

92,5

93,8

108,9*

79,3

78,6

72,2

79,4

78,2

Gewerbesteuerumlage

(Abführung an Land)

 

2,1

 

2,6

 

0,0

 

0,7

 

4,3

 

6,3

 

3,6

 

4,8

 

4,7

 

5,9

 

3,4

 

*   einmalige Sondereinnahme im Ergebnis einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt

 


Entwicklung ausgewählter Ausgaben (1995 bis 2005)

- in Mio. EUR -

 

 

JJHR

1995

 

JHHR

1996

 

 

JHHR

1997

 

 

JHHR

1998

 

 

JHHR

1999

 

JHHR

2000

 

JHHR

2001

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

HHP

2004

 

HHP

2005

Personalausgaben insgesamt

darunter:

 

114,0

 

118,2

 

113,8

 

114,6

 

117,9

 

118,4

 

120,6

 

123,6

 

 

121,1

 

125,2

 

125,4

Personalausgaben ohne ABM + Zivi

 

110,8

 

115,7

 

110,4

 

112,0

 

114,8

 

115,2

 

117,6

 

120,9

 

119,8

 

124,2

 

124,4

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5/6)

(ohne Grupp. 69)

 

105,2

 

99,2

 

101,8

 

95,4

 

93,7

 

92,4

 

96,3

 

93,2

 

101,9

 

104,0

 

105,0

Zuweisung und

Zuschüsse ins-gesamt (Gr. 71)

 

62,5

 

64,4

 

 

63,0

 

52,8

 

41,7

 

51,2

 

53,4

 

51,9

 

49,0

 

50,1

 

52,1

darunter:

Zuweisungen an

Unternehmen

(Grupp. 7150)

 

33,8

 

32,8

 

31,0

 

23,0

 

11,0

 

21,1

 

23,6

 

22,2

 

16,4

 

16,9

 

15,6

Zuweisungen an

Verbände / Vereine

(Grupp. 71 ohne

7150, 7174, 7176)

 

26,1

 

28,5

 

29,0

 

26,5

 

26,9

 

27,6

 

28,6

 

28,1

 

31,5

 

32,2

 

35,6

Sonstige Finanz-

ausgaben

darunter:

Zinsausgaben

39,6

 

 

6,2

22,3

 

 

6,4

19,4

 

 

7,3

22,8

 

 

7,8

21,6

 

 

7,9

48,6

 

 

8,7

17,9

 

 

8,8

21,6

 

 

9,9

37,4

 

 

11,8

69,7

 

 

17,0

86,5

 

 

20,7

Entwicklung ausgewählter Ausgaben (1995 bis 2005)

 

- in Mio. EUR -

 

 

JJHR

1995

 

JHHR

1996

 

 

JHHR

1997

 

 

JHHR

1998

 

 

JHHR

1999

 

JHHR

2000

 

JHHR

2001

 

JHHR

2002

 

JHHR

2003

 

HHP

2004

 

HHP

2005

Sozialhilfe nach

BSHG außerhalb v. Einrichtungen (o. Hilfe z. Arbeit)

(Abschn. 41, Grupp.73)

 

 

14,8

 

 

18,8

 

 

23,6

 

 

28,7

 

 

23,6

 

 

23,7

 

 

23,5

 

 

24,8

 

 

24,6

 

 

27,7

 

 

-

Sozialhilfe nach

SGB XII -örtlicher Träger

Budgetring 14001

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

-

 

15,4

Leistungen der

Grundsicherung für Arbeitssuchende

(SGB II)

HHST 01.4820.6910

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

54,2

Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose

(UA 4350)

 

0,3

 

0,5

 

1,2

 

1,7

 

1,5

 

1,5

 

1,6

 

1,7

 

1,7

 

2,0

 

2,0

Jugendhilfemaß-nahmen KJHG

(Abschnitt 45)

 

17,4

 

20,6

 

20,8

 

22,4

 

24,2

 

27,0

 

29,2

 

32,7

 

32,8

 

32,9

 

33,9

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.01.2005 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

11.01.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

11.01.2005 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

11.01.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

11.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

12.01.2005 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

12.01.2005 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration

Erweitern

13.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

18.01.2005 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

18.01.2005 - Hauptausschuss

Erweitern

18.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

19.01.2005 - Kulturausschuss

Erweitern

20.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

25.01.2005 - Finanzausschuss

Erweitern

26.01.2005 - Bürgerschaft