Beschlussvorlage - 0905/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0905/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.26,60,66,67,73,03.8, 41

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 10 BauGB

15.12.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

I, gez.i.V. Schillen

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

 

11.01.2005 17:00

 

11.01.2005 17:00

18.01.2005 19:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 10.MI.138
"Ehemalige Neptunwerft"  - Satzungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0579/03 vom 10.12.2003

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 10.MI.138  "Ehemalige Neptunwerft" vorgebrachten Anregungen von Bürgern und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 BauGB (2001) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

den Bebauungsplan Nr. 10.MI.138  "Ehemalige Neptunwerft", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

finanzielle Auswirkungen

Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ soll rechtsverbindliche Festsetzungen für eine städtebauliche Neuordnung im Bereich der ehemaligen Neptunwerft nördlich der Werftstraße treffen.

Die allgemeine Planungsabsicht besteht darin, einen brach gefallenen innerstädtischen Standort der Werftindustrie planungsrechtlich einer gemischten Nutzung zuzuführen und neu zu strukturieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Standort ist gekennzeichnet durch:

 

 

-seine günstige Lage zum Stadtzentrum

-die angrenzende Unterwarnow

-eine gute verkehrsseitige Erschließung

-unterschiedliche Belastungen durch Altlasten

-teilweise schwierige Bodenverhältnisse

-die Lage von Teilbereichen im hochwassergefährdeten Bereich der Warnow

 

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans bestehen in:

 

 

-der Neuordnung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung

-der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer anteiligen Wohnnutzung mit Bezug zum Wasser

-der Sicherung der öffentlichen Begehbarkeit entlang der Unterwarnow

-dem Erhalt wesentlicher Elemente und Strukturen der vormals industriellen Nutzung, wie Helling, Kräne und Schiffbauhallen

 

Im Rahmen der Planaufstellung wurde ein Umweltbericht erarbeitet. Dessen Inhalte sind in der Begründung enthalten und wurden in die planerische Abwägung eingestellt.

 

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 12.01.2004  bis zum 13.02.2004.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurden folgende Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf vorgenommen:

 

-          Aufweitung von Straßenradien im Bereich der Neptunallee

-          neue Zuordnung des Grünausgleichs

-          Aufnahme einer Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Anpflanzungen

-          redaktionelle Ergänzungen in der Begründung zu: Angaben der technischen Infrastruktur; des Hochwasserschutzes; Denkmalliste und Kosten des Grünausgleichs

 

Die vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen betreffen keine wesentlichen Planungsinhalte.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 20,58 ha.

 

 

 

 

 

 

Ida Schillen

 

1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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11.01.2005 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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11.01.2005 - Bau- und Planungsausschuss

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18.01.2005 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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26.01.2005 - Bürgerschaft