Beschlussvorlage - 0242/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Bebauungsplan Nr. 01.SO.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst
Sondergebiet "Golfplatz" in Diedrichshagen/Elmenhorst
Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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11.05.2004
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08.06.2004
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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26.05.2004
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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09.06.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 3 (2) BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus |
11.05.2004 17:00 26.05.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Gemeinsamer
Bebauungsplan Nr. 01.SO.145/Nr. 14 der Hansestadt Rostock und der Gemeinde
Elmenhorst Sondergebiet "Golfplatz" in
Diedrichshagen/Elmenhorst Auslegungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Aufstellungsbeschluss Nr.
0794/03 (HA) vom 17.02.2004 |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
· im Norden durch den Stolteraer Weg · im Osten durch die Landstraße L12 nach Bad Doberan · im Süden durch das Wohngebiet "Nordkante" Elmenhorst · im Westen durch den Landweg "Pappelweg" und die
Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der Vorhaben bezogene
Bebauungsplan soll rechtsverbindliche Festsetzungen für einen 27-Loch-Golfplatz
und die dazugehörigen Einrichtungen schaffen.
Das Vorhaben Golfplatz
zielt auf das Marktsegment des Aktivurlaubs und erweitert das touristische
Angebot um ein wesentliches Element für das Oberzentrum Rostock. Es dient
gleichzeitig der Saisonverlängerung und kann auf den gesamten Erholungsraum
Rostock-Warnemünde-Graal-Müritz ausstrahlen.
Das für das Vorhaben
erforderliche Raumordnungsverfahren wurde abgeschlossen.
Das Vorhaben entspricht dem
Regionalen Raumordnungsprogramm MM/R und liegt im
Fremdenverkehrsschwerpunktraum.
Der Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock weist die zu beplanende Fläche als
Golfplatz aus. Der Bebauungsplan wird somit aus den zukünftigen
Darstellungen des Flächennutzungsplans
entwickelt sein (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Bei der Planung wurde
berücksichtigt, dass das Vorhaben in einem Vorsorgeraum für Naturschutz und
Landschaftspflege und im LSG „Kühlung“ liegt. Der Grünordnungsplan
ist Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Die verkehrliche Erschließung
ist über die Landstraße L12 gesichert.
Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Der Vorhabenträger schließt
mit der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst einen
Durchführungsvertrag ab, in dem er sich zur Durchführung des Vorhabens
verpflichtet und alle anfallenden Kosten übernimmt. Planungskosten entstehen
für die Stadt somit nicht.
Das Plangebiet umfasst ca.
100 ha.
Davon befinden sich ca. 28
ha auf dem Territorium der Hansestadt Rostock. Über diese Teilfläche beschließt
die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Parallel dazu beschließt die
Gemeindevertretung Elmenhorst über die Teilfläche auf deren Territorium.
Das
Planaufstellungsverfahren läuft somit parallel in beiden Gremien.
Arno Pöker