Beschlussvorlage - 0237/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" für das Wirtschaftsjahr 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
|
|
|
12.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
13.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
|
|
|
26.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
09.06.2004
|
HANSESTADT ROSTOCK
|
Nummer |
|
|
DER OBERBÜRGERMEISTER |
|||
Amt |
|||
|
|||
Beschlussvorschriften |
Datum |
||
- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden § 5 Abs. 1 Nr. 3 - Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 22 Abs. 3 |
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
|
|
|||
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
|
Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
13.05.2004 17:00 21.04.2004 17:00 |
|
|
Gegenstand |
beteiligt |
||
|
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
|
|
|
Beschlussvorschlag |
2. Der Jahresverlust in Höhe von 364.588,96 EUR ist
durch die Hansestadt Rostock 3. Die Entlastung des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung |
finanzielle
Auswirkungen |
Ausgaben
für die Hansestadt Rostock in Höhe von 364.588,96 EUR |
Begründung
Der
Jahresabschluss 2002 wurde erstellt durch den Eigenbetrieb „Kommunale
Objektbewirt-schaftung und -entwicklung
der Hansestadt Rostock“ und
geprüft durch die Diplom-Volkswirtin Frauke Albers,
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin mit Bestätigungsvermerk vom 4. Juli 2002.
Der
Landesrechnungshof gab den Prüfbericht frei. Der Prüfbericht zum
Jahresabschluss gibt umfangreichen Aufschluss über die wirtschaftliche
Tätigkeit des Eigenbetriebes im Jahr 2002, es gab keine Beanstandungen oder
Anmerkungen vom Landesrechnungshof.
Der
Jahresverlust beträgt € 364.588,96, wobei das ordentliche
Unternehmensergebnis mit TEUR 128 noch leicht positiv ist. Es wird im
Berichtsjahr von den periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 492
belastet. Dies resultiert insbesondere aus der einmaligen Korrektur des
Bilanzpostens der geleisteten Anzahlungen für das Hafenhaus in Höhe von TEUR
453.
Es
handelt sich hier um einen Sale- and Leaseback Vertrag der Hansestadt Rostock
über das Hafenhaus Rostock. Die monatlichen Leasingraten stellen zum Teil
„echten Leasingaufwand/Mieten“ dar.
Zum
anderen Teil sind sie eine Zuführung zum so genannten Mieterdarlehen. Der
Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr ein Gutachten über die Auslegung des
Vertragswerkes in Auftrag gegeben. Daraus geht hervor, dass der bisherige
bilanzierte Wert des Mieterdarlehens streitig ist. Auf Grund vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilungen wurde daher der unstreitige Betrag in Höhe
von € 310.503,44 bilanziert und damit der bisherige
Bilanzansatz um € 453.450,45 ergebniswirksam korrigiert.
Dies
führte im Ergebnis zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 364.588,96,
welcher gemäß § 8 EigVO durch die Hansestadt Rostock ausgeglichen werden muss.
Dieser Verlustausgleich ist im Haushalt 2004 eingestellt.
In
Vertretung
Ida
Schillen
1.
Stellvertreterin des Oberbürgermeisters