Beschlussvorlage - 0224/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0224/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.26,60,66,67,73,80

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) KV M-V i. V. m. § 5 (2) HS HRO

§ 3 (2)  BauGB

12.07.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

01.09.2004 16:00

I, gez.i.V. Schillen

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Bau- und Planungsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

 

21.07.2004 19:00

03.08.2004 17:00

11.08.2004 17:00

 

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Bebauungsplan Nr. 11.MK.113  Kerngebiet "Silohalbinsel" - Auslegungsbeschluss

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Aufstellungsbeschluss
Nr. 1751/59/1997 (H) vom 12.08.1997

Keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.MK.113 Kerngebiet "Silohalbinsel" (Anlage 1) zwischen Unterwarnow und Bundesstraße 105, begrenzt

 

im Norden:        durch die Unterwarnow - Kaikante,

im Osten:         durch das "Ludewigbecken" als Bestandteil der Unterwarnow, begradigte Mittelwasserlinie,

im Süden:         durch die Straße "Am Strande" (B 103/105),

und Westen:     durch das Grundstück von Silo 2 und die Unterwarnow - Kaikante,

 

und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Planungskosten nach HOAI

 

Begründung

 

Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, schrittweise die Bereiche nördlich vom historischen Stadtzentrum, entlang der Unterwarnow aufgrund bestehender funktionaler und baulicher Missstände städtebaulich neu zu ordnen. Die Grundlagen hierfür sind im Rahmenplan Stadthafen vorgegeben. Die Silohalbinsel bildet in diesem langgestreckten Flächengefüge einen eigenständigen Bereich.

 

Der B-Plan nimmt die Vorgaben aus dem Rahmenplan Stadthafen auf, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Silohalbinsel.

 

Auf der Silohalbinsel wurde die ursprüngliche Hafennutzung vor einigen Jahren aufgegeben und Teilbereiche wurden beräumt. Zwischenzeitlich wurden die bestehenden Speicher und Silos für

 

Büronutzung und Gastronomie umgebaut. Im östlichen Bereich des Plangebietes sind kleinere, auf den maritimen Bereich spezialisierte Unternehmen tätig.

 

Die Silohalbinsel besitzt durch ihre Lage am östlichen Zugang zum historischen Stadtzentrum, durch die Speicher- und Silogebäude und durch den unmittelbaren Wasserbezug eine besondere städtebauliche und stadtbildprägende Bedeutung.

 

Mit dem Bebauungsplan (B-Plan) wird das städtebauliche Ziel verfolgt, die Silohalbinsel zu einem attraktiven Standort für Büronutzungen, Gastronomie und maritim-touristisch orientierte Dienstleistungen zu entwickeln.

Der westliche Bereich des Plangebietes, der die bestehenden Speicher und Silos umfasst, wird als ein Kerngebiet und der östliche Bereich als ein Gewerbegebiet festgesetzt, wobei hier die Nutzung auf Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude beschränkt ist.

Städtebaulich werden Teilflächen gebildet, die sich durch das Freihalten von Sichtachsen ergeben. Diese beziehen sich auf die Straßenzüge der angrenzenden östlichen Altstadt und einer zentralen Achse zwischen den Silos bis auf die Holzhalbinsel. Durch diese Gliederung des Plangebietes wird gleichzeitig eine stufenweise Umsetzung der Planung erleichtert. Durch die besondere Lage der Silohalbinsel wird ein hoher gestalterischer Anspruch erhoben. Dieser Anspruch führt zu detaillierten Vorgaben für die überbaubaren Flächen und die Geschossigkeit.

Erschlossen wird die Silohalbinsel über die bestehende Kreuzung B 103/B 105/Grubenstraße sowie eine neu zu bauende Anbindung in Verlängerung der Wendenstraße.

Entlang der Warnow ist ein mindestens 12 Meter breiter Streifen als öffentliche Promenade festgesetzt, die in Richtung der Holzhalbinsel verlängert wird und an das dort geplante Gebiet anbindet.

 

Außerdem sind im Verfahren Fragen zur Hochwassergefährdung und Altlastenbelastung planerisch zu berücksichtigen.

 

Der Geltungsbereich ist ca. 5 ha groß.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Ida Schillen

1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

Erweitern

03.08.2004 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

11.08.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Erweitern

01.09.2004 - Bürgerschaft