Beschlussvorlage - 0224/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11.MK.113 Kerngebiet "Silohalbinsel" - Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.09.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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03.08.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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11.08.2004
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Erledigt
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Bürgerschaft
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01.09.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 (2) KV M-V i. V. m. § 5 (2) HS HRO § 3 (2) BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
03.08.2004 17:00 11.08.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 11.MK.113 Kerngebiet
"Silohalbinsel" - Auslegungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Aufstellungsbeschluss |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
im Norden: durch die Unterwarnow - Kaikante, im Osten: durch das "Ludewigbecken" als Bestandteil der Unterwarnow, begradigte Mittelwasserlinie, im Süden: durch die Straße "Am Strande" (B 103/105), und Westen: durch das Grundstück von Silo 2 und die Unterwarnow - Kaikante, und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, schrittweise die
Bereiche nördlich vom historischen Stadtzentrum, entlang der Unterwarnow
aufgrund bestehender funktionaler und baulicher Missstände städtebaulich neu zu
ordnen. Die Grundlagen hierfür sind im Rahmenplan Stadthafen vorgegeben. Die
Silohalbinsel bildet in diesem langgestreckten Flächengefüge einen
eigenständigen Bereich.
Der
B-Plan nimmt die Vorgaben aus dem Rahmenplan Stadthafen auf, um eine städtebaulich
geordnete Entwicklung zu ermöglichen und schafft die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die zukünftige Bebauung und Nutzung der Silohalbinsel.
Auf der Silohalbinsel wurde die ursprüngliche Hafennutzung
vor einigen Jahren aufgegeben und Teilbereiche wurden beräumt. Zwischenzeitlich
wurden die bestehenden Speicher und Silos für
Büronutzung und Gastronomie umgebaut. Im östlichen Bereich
des Plangebietes sind kleinere, auf den maritimen Bereich spezialisierte
Unternehmen tätig.
Die Silohalbinsel besitzt durch ihre Lage am östlichen
Zugang zum historischen Stadtzentrum, durch die Speicher- und Silogebäude und
durch den unmittelbaren Wasserbezug eine besondere städtebauliche und
stadtbildprägende Bedeutung.
Mit dem Bebauungsplan (B-Plan) wird das städtebauliche Ziel
verfolgt, die Silohalbinsel zu einem attraktiven Standort für Büronutzungen,
Gastronomie und maritim-touristisch orientierte Dienstleistungen zu entwickeln.
Der westliche Bereich des Plangebietes, der die bestehenden Speicher und Silos umfasst, wird als ein Kerngebiet und der östliche Bereich als ein Gewerbegebiet festgesetzt, wobei hier die Nutzung auf Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude beschränkt ist.
Städtebaulich werden Teilflächen gebildet, die sich durch
das Freihalten von Sichtachsen ergeben. Diese beziehen sich auf die Straßenzüge
der angrenzenden östlichen Altstadt und einer zentralen Achse zwischen den
Silos bis auf die Holzhalbinsel. Durch diese Gliederung des Plangebietes wird
gleichzeitig eine stufenweise Umsetzung der Planung erleichtert. Durch die
besondere Lage der Silohalbinsel wird ein hoher gestalterischer Anspruch
erhoben. Dieser Anspruch führt zu detaillierten Vorgaben für die überbaubaren
Flächen und die Geschossigkeit.
Erschlossen wird die Silohalbinsel über die bestehende
Kreuzung B 103/B 105/Grubenstraße sowie eine neu zu bauende Anbindung in
Verlängerung der Wendenstraße.
Entlang der Warnow ist ein mindestens 12 Meter breiter
Streifen als öffentliche Promenade festgesetzt, die in Richtung der Holzhalbinsel
verlängert wird und an das dort geplante Gebiet anbindet.
Außerdem
sind im Verfahren Fragen zur Hochwassergefährdung und Altlastenbelastung
planerisch zu berücksichtigen.
Der Geltungsbereich ist ca. 5 ha groß.
In
Vertretung
Ida
Schillen
1.
Stellvertreterin des Oberbürgermeisters