Beschlussvorlage - 0201/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Kreditausfallbürgschaft für die Rostocker Straßenbahn AG für die Straßenbahnnetzerweiterung 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Bürgerschaft
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05.05.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 (4) und
§ 58 (1 und 3) sowie § 72 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Beschlussvorschlag |
Die
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Innenministeriums des Landes
Mecklenburg-Vorpommern ist einzuholen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 01.8770.1013 – Bürgschaftsentgelte in Höhe von 13.700,00 EUR |
Begründung
Die Straßenbahnnetzerweiterung zwischen Schröderplatz und Platz der Freundschaft (S1) ist Bestandteil des Generalverkehrsplanes von 1993 (GVP) und des integrierten Gesamtverkehrskonzeptes von 1998 (GVK) der Hansestadt Rostock. Dieser Abschnitt ist ebenfalls in der „Städtebaulichen Rahmenplanung zum Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“ integriert. Die Gesamtstrecke des Bauabschnittes S1 verläuft vom Schröderplatz entlang der Straße „Am Vögenteich“ über den Goetheplatz bis zur Einbindung in das bestehende Gleis am Südring /Platz der Freundschaft.
Im Investitionsplan 2004 der Rostocker Straßenbahn AG sind für die Abschnitte S1 sowie für Restinvestitionen der Abschnitte Nordwest und Süd insgesamt 4.670 TEUR eingestellt worden.
Die Kosten- und Finanzierungsentwicklung stellt sich für die Jahre 1999 bis 2004 nach derzeitigem Stand wie folgt dar:
- in TEUR -
Jahr |
Gesamtkosten |
Eigenmittel |
öffentliche
Mittel |
Kredite |
Bürgschaft Hansestadt
Rostock |
Ist 1999 |
15.036 |
130 |
10.826 |
4.080 |
4.080 |
Ist 2000 |
23.651 |
528 |
18.521 |
4.602 |
4.602 |
Ist 2001 |
26.122 |
1.033 |
18.442 |
6.647 |
6.647 |
Ist 2002 |
42.235 |
0 |
32.325 |
9.910 |
6.805 |
V-Ist 2003 |
32.740 |
421 |
25.963 |
6.356 |
5.456 |
Plan 2004 |
4.670 |
372 |
2.928 |
1.370 |
1.370 |
Gesamt |
144.454 |
2.484 |
109.005 |
32.965 |
28.960 |
Der in der Aufsichtsratssitzung der Rostocker Straßenbahn AG am 10. September 2003 bestätigte und der Hansestadt Rostock vorliegende Wirtschaftsplan 2004 sieht eine Darlehensaufnahme für die Straßenbahnnetzerweiterung, einschließlich dem Gleisabschnitt Schröderplatz/Platz der Freundschaft (S1), von rund 1.370,0 TEUR für 2004 vor.
Die Rostocker Straßenbahn AG hat die Absicht, für die Darlehensaufnahme Mittel aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm (Sonderfonds „Wachstumsimpulse“) der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch zu nehmen.
Entsprechend den allgemeinen Bestimmungen dieses KfW-Infrastrukturprogrammes können zinsgünstige Darlehen bis zu 50 % der Gesamtkreditsumme ausgereicht werden.
Für dieses Programm ist die Erteilung einer Kommunalbürgschaft unerlässlich. Eine andere Besicherungsmöglichkeit seitens der Rostocker Straßenbahn AG besteht nicht.
Die übrigen finanziellen Mittel (50 %) werden auf dem Kapitalmarkt aufgenommen und können durch eine Bürgschaft kommunalkreditähnliche Konditionen erreichen.
Bei der Übernahme von Bürgschaften ist die Einhaltung des EU-Rechtes, §§ 87 und 88 EG-Vertrag zu prüfen.
Unter die Notifizierungspflicht fallen nicht Beihilfen entsprechend der so genannten Di-minimis-Regelung. Demnach sind folgende Kriterien einzuhalten:
Ø maximal 20 Mio. EUR dürfen innerhalb von 3 Jahren verbürgt werden
Ø 80 % der aufgenommenen Darlehen dürfen maximal verbürgt werden
Ø das Unternehmen muss auch ohne Bürgschaft kreditwürdig sein.
Aus den vorgenannten Gründen wurde die Bürgschaftsübernahme nochmals einer Prüfung unterzogen:
- in TEUR -
|
2002 |
2003 |
Plan 2004 |
Gesamt |
Kreditaufnahme |
10.897 |
7.539 |
2.657 |
21.093 |
80 %-EU-Regelung |
8.718 |
6.031 |
2.125 |
16.874 |
tatsächlich verbürgt |
6.805 |
5.456 |
1.370 |
13.631 |
davon: KfW |
3.400 |
2.728 |
685 |
6.813 |
unverbürgt |
4.092 |
2.083 |
1.287 |
7.462 |
Die Hansestadt Rostock hat für die Rostocker Straßenbahn AG Bürgschaften in Höhe von 131,3 Mio. EUR übernommen, davon wurden 88,3 Mio. EUR getilgt, so dass die valutierende verbürgte Darlehenssumme per 31.12.2003 43,0 Mio. EUR betrug.
Arno
Pöker