Beschlussvorlage - 0147/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0147/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

73,10,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

26.03.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

09.06.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

18.05.2004 17:00

V, gez. Dr. Nitzsche

 

Gegenstand

beteiligt

Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0694/01-BV, 0125/02-BV, 0552/02-BV, 0557/03-BV

0694/01-BV, 0125/02-BV, 0552/02-BV, 0557/03-BV

 

 

Beschlussvorschlag

Die Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage).

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Die Straße Am Schmarler Bach war ursprünglich Bestandteil der Warnowallee; durch den Bau des Warnowtunnels ist dieser Straßenabschnitt umbenannt worden. Da diese Straße in die öffentliche Reinigung einbezogen ist, ist es notwendig sie in das Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 aufzuneh­men.

 

Der Konrad-Adenauer-Platz war bisher unter der Bezeichnung Hauptbahnhof Bestandteil der öffentlichen Reinigung. Die Bezeichnung Hauptbahnhof gibt es als öffentliche Straße nicht mehr. Daher soll diese aus dem Verzeichnis gestrichen und dafür der Konrad-Adenauer-Platz aufgenommen werden.

 

Der Elmenhorster Weg und die Straße Hohe Düne werden in ihrer gesamten Länge durch die Hansestadt gereinigt, daher soll die bisherige Hausnummerneinschränkung aufge­hoben werden.

 

 

 

Arno Pöker

 

Anlage

 

 

 

 

 

Anlage zur Beschlussvorlage

Nr. 0147/04-BV

 

Vierte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs­satzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch Fünftes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 61), der §§ 1, 2, 6 des Kommunal­abgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), berichtigt am 4. November 1993 (GVOBl. M-V S. 916), geändert durch Art. 27 des Euro-Um­stel­lungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Euro-UG-M-V) vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklen­burg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), geändert durch das Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LUmwRLUG M-V) vom 9. August 2002 (GVOBl. M-V S. 531), wird nach Beschluss­fassung durch die Bürgerschaft am                                               2004 sowie der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom                            2004, Aktenzeichen:                              , folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1  Änderungen

 

Die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock vom 18. Dezember 2001, ver­öffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 26 vom 28. Dezember 2001, zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock vom 2. Dezember 2003, ver­öffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „Städtischer Anzeiger“ Nr. 25 vom 10. Dezember 2003, wird wie folgt geändert:

 

1. In das Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen     Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 werden folgende Straßen aufgenommen:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

K.-Adenauer-Platz

 

5

A

Am Schmarler Bach

 

7

C

 

2. Aus dem Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen     Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 werden folgende Straßen gestrichen:

 

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Hauptbahnhof

 

4

A

 

3. Im Verzeichnis der von der Hansestadt Rostock zu reinigenden öffentlichen Straßen der Reinigungsklassen 1 - 7 werden für folgende Straßen die bisher festgelegten Hausnum­mernbereiche aufgehoben:

  

Straßenname

Hausnummernbereich

Reinigungs-klasse

Dringlichkeitsstufe

Hohe Düne

 

6

A

Elmenhorster Weg

 

7

A

 

 

§ 2  In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Rostock,

 

 

 

Arno Pöker

Oberbürgermeister

 

 

 

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