Beschlussvorlage - 0048/04-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11.MI.114 Mischgebiet "Holzhalbinsel"
- Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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05.05.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 3 (2) BauGB |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus |
13.04.2004 17:00 21.04.2004 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 11.MI.114 Mischgebiet
"Holzhalbinsel" - Auslegungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Aufstellungsbeschluss Nr.
1751/59/1994(H) vom 12.08.1997 |
Keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
· im Norden und Osten: durch die Unterwarnow - Mittelwasserlinie, · im Süden: durch die Straße mit der Straßenbahntrasse "Am Petridamm", die Bundesstraße (B) 105, Vorpommernbrücke/"Rövershäger Chaussee", "Am Strande", · im Westen: durch das "Ludewigbecken" als Bestandteil der Unterwarnow, begradigte Mittelwasserlinie und die
Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, die Bereiche nördlich
und östlich vom historischen Stadtzentrum, entlang der Unterwarnow aufgrund
bestehender funktionaler und baulicher Missstände städtebaulich neu zu ordnen.
Die Holzhalbinsel bildet in diesem langgestreckten Flächengefüge einen
eigenständigen Bereich.
Auf der Holzhalbinsel wurde die vorherige gewerbliche
Nutzung vor einigen Jahren aufgegeben und die Flächen liegen, abgesehen von
einem bestehenden Kanuklub, brach.
Die Holzhalbinsel besitzt durch ihre Lage am östlichen
Zugang zum historischen Stadtzentrum und durch den unmittelbaren Wasserbezug
eine besondere städtebauliche und stadtbildprägende Bedeutung. Es ist das Ziel,
die Holzhalbinsel als ein Gebiet für die Bebauung mit Wohngebäuden,
nicht wesentlich störenden Gewerbeeinrichtungen, Hotels
sowie Freizeit- und Parkanlagen zu entwickeln. Durch die besondere Lage wird
ein hoher gestalterischer Anspruch erhoben.
Aus
diesem Grund wurden, basierend auf städtebaulichen Wettbewerben, Rahmenpläne
entwickelt, die die wesentlichen Aussagen und Grundkonzepte zur Gestaltung
enthalten.
Außerdem
sind am Standort zusätzliche Problemstellungen wie Hochwassergefährdung und
Altlastenbelastungen zu berücksichtigen.
Der
Bebauungsplan (B-Plan) nimmt die Vorgaben für eine städtebaulich geordnete
Entwicklung auf und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
zukünftige Bebauung und Nutzung der Holzhalbinsel.
Der Geltungsbereich ist ca. 8,3 ha groß.
Arno Pöker