Antrag - 0667/03-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschuss-Struktur und Fraktionsfinanzierung in der Wahlzeit 2004 bis 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.06.2004
- Vorlageart:
- Antrag
Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Fraktionen PDS, CDU, Bündnis 90, Rostocker Bund und fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder Detlev Harms, Michael Necke, Klaus Schwertfeger Neuer Markt 1 18050 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsident |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Gegenstand |
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Ausschuss-Struktur
und Fraktionsfinanzierung in der Wahlzeit 2004 bis 2009 |
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Beschlussvorschlag |
2. Die Ausschussgröße orientiert sich an einer größt
möglichen Einbeziehung kleiner Fraktionen nach dem Berechnungssystem
Hare-Niemeyer, sollte aber die Gesamtmitgliederzahl von 10 nicht
überschreiten. Es wird eine entsprechende Hauptsatzungsänderung vorbereitet,
die die generelle Wahl von stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorsieht. 3. Für den Präsidenten der Bürgerschaft wird zur
Unterstützung seiner Arbeit aus dem Personalhaushalt der Verwaltung ein
Referent BAT-Ost IIa Vollzeit sowie ein Mitarbeiter BAT-Ost Vc Vollzeit im
Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister abgeordnet. 3.1. Zu den Aufgaben des Büros des Präsidenten
gehört auch die Beratung und Dienstleistung für fraktionslose
Bürgerschaftsmitglieder. Ab einer Anzahl von 5 Fraktionslosen kann ein
weiterer Büromitarbeiter der Vergütungsgruppe BAT-Ost IVb Vollzeit aus dem
Personalhaushalt der Verwaltung abgeordnet werden. 3.2. Der Präsident verfügt über einen
Repräsentationsfonds in Höhe von 6000 EUR (incl. Broschürenerstellung) sowie
einen Fonds für die Mitarbeiterfortbildung in Höhe von 1000 EUR. 4. Darüber hinaus werden dem Präsidenten kostenfrei
Büros und Beratungsräume, deren Reinigung, Telefon, Porto, die Nutzung des
Fahrzeugpools der Verwaltung sowie die technische Ausstattung zur Verfügung
gestellt. 5. Zur Bestreitung ihres sachlichen und personellen
Aufwandes im Rahmen der ihnen durch die Kommunalverfassung M-V zugewiesenen
Aufgaben haben die in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vertretenen
Fraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder Anspruch auf Gelder aus
öffentlichen Mitteln. Über die Höhe der Mittel entscheidet die
Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsberatungen. 6. Die Verwendung der aus dem Haushalt der
Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt ausschließlich zur
Erfüllung der organschaftlichen Aufgaben und orientiert sich an dem
"Merkblatt zur Verwendung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die
Fraktionen sowie fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder" (s. Anlage 1). 7. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die
Fraktionen jährlich einen Sockelbetrag für Sachkosten von 5000 EUR sowie
einen Pro-Kopf-Betrag je Fraktionsmitglied von 400 EUR. Darüber hinaus
erhalten sie pro sachkundigem Einwohner einen Pauschalbetrag von 200 EUR p.a.
Fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder erhalten pro Jahr einen Betrag in Höhe
vom Dreifachen des Pro-Kopf-Betrages für Fraktionsmitglieder. Die Auszahlung
erfolgt jeweils zu Quartalsbeginn für ein Viertel des Jahresbetrages, in
begründeten Fällen auch vorfristig. Punkt 4 gilt entsprechend. 8. Den Fraktionenen werden in Abhängigkeit von ihrer
Größe folgende Personalkosten (incl. aller tariflichen Nebenleistungen) zur
Verfügung gestellt: Fraktionen ab vier Mitgliedern: 1 Geschäftsführer BAT-Ost III
Vollzeit 1
Mitarbeiter BAT-Ost Vc Halbtags Fraktionen ab sieben Mitgliedern: 1 Geschäftsführer
BAT-Ost III Vollzeit 1
Mitarbeiter Bat-Ost Vc, Vollzeit Fraktionen ab zehn Mitgliedern: 1 Geschäftsführer BAT-Ost III
Vollzeit 1
Mitarbeiter BAT-Ost Vc Vollzeit 1
Assistent BAT-Ost IVb Halbtags Fraktionen ab dreizehn Mitgliedern: 1 Geschäftsführer BAT-Ost
III Vollzeit 1
Mitarbeiter BAT-Ost Vc Vollzeit 1
Assistent BAT-Ost IVb Vollzeit Auf Antrag einer Fraktion beim Oberbürgermeister
kann für die Positionen der Mitarbeiter und Assistenten eine zeitlich
befristete Abordnung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung erfolgen. Sofern die Personalstellen nicht oder nur teilweise
in Anspruch genommen werden, haben die Fraktionen stattdessen Anspruch auf
finanzielle Erstattung. 9. Die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der
Bürgerschaft erstellen gemäß Kommunalverfassung und Durchführungsverordnung
einen jährlichen Verwendungsnachweis für die zur Verfügung gestellten
Sachmittel. Nach der Vorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt die
abschließende Beratung zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. |
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finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Bereits seit geraumer Zeit
werden Gespräche über die Art und Weise der Bürgerschaftsarbeit geführt.
Hintergrund ist vor allem die Tatsache, dass der entsprechende Beschluss zur
Fraktionsfinanzierung aus dem Jahr 1991 ist und sich zwischenzeitlich die
gesetzlichen Grundlagen mehrfach geändert haben. Hinsichtlich der
Ausschußstrukturen wurde wiederholt im Zusammenhang mit Hauptsatzungsänderungen
eine Diskussion geführt. Es wird angestrebt, nunmehr mit den Kommunalwahlen zu
Beginn der Wahlzeit 2004 bis 2009 ein neues, abgestimmtes Procedere zu starten.
Schwerpunkt muss dabei sein, die Fraktionen personell, materiell und technisch
in die Lage zu versetzen, dass sie für die zunehmend komplizierten
Entscheidungsprozesse gerüstet sind. Neben den fachgerecht zu gewährleistenden
Zuarbeiten und Recherchen durch das Geschäftsstellenpersonal für die Fraktionen
sind vor allen Dingen auch deren Mitglieder selbst gefordert, sich auf neue
Situationen einzustellen und entsprechend zu schulen (vgl. auch
„Polis“-Projekt der Bertelsmann-Stiftung, div. Broschüren sowie www.politikreform.de).
Zu 1) Die Ausschußstruktur
wird seit Jahren immer wieder thematisiert, was bereits zu einigen
Veränderungen in dieser Wahlperiode, zuletzt 2002, geführt hat. Grundsätzliches
Ziel sollte sein, möglichst viel inhaltliche Diskussion in die Ausschüsse zu
verlagern, weg von der gesamten Bürgerschaft. Die Struktur muss effizient, aber
dennoch überschaubar sein. Ob dabei die Überschrift: „ein Senatsbereich
– ein Ausschuss“ lauten kann, ist im Einzelfall zu diskutieren.
Hier wird auf den Sonderfall Großstädte verwiesen, der diese strikte Trennung
relativiert (vgl. „Polis – Ratsarbeit besser machen“,
Bertelsmann-Stiftung, Vorabdruck für Buchveröffentlichung Nov. 2002, Seite 27).
Der Abschluss dieser Überlegungen sollte zügig, jedoch erst durch die neue
Bürgerschaft getroffen werden.
Zu 2) Die o.g. Stärkung der
inhaltlichen Diskussion in den Ausschüssen sollte – neben den allgemeinen
Grundsätzen einer Demokratie – wichtigster Grund für die Wahl der Anzahl
der Ausschussmandate sein. Das Hare-Niemeyer-Verfahren sowie die Anzahl von 10
Ausschussmitgliedern gewährleistet auch die Einbindung kleinerer Fraktionen.
Dieses Verfahren wurde erst 1999 nach längerer Diskussion eingeführt und sollte
wegen der guten Erfahrungen beibehalten werden.
Auf Grund der Ehrenamtlichkeit kommt es immer wieder dazu, dass die
Ausschussmitglieder terminlich verhindert sind, so dass es u.U. zur
Beschlussunfähigkeit kommt. Um dennoch eine zeitnahe Abarbeitung der aktuellen
Probleme zu gewährleisten, sollten Stellvertreter gemäß § 36 (1) KV gewählt
werden.
Zu 3) Der Präsident hat gemäß
Kommunalverfassung besondere Aufgaben zu erledigen. Insofern ist die
Ausstattung mit einem entsprechenden Büro gerechtfertigt. Ggf. ist zu prüfen,
ob die Besetzung künftig wie bei den Fraktionen außerhalb des Stellenplanes und
jeweils befristet für 5 Jahre erfolgen sollte. Darüber hinaus muss wegen der zu
erwartenden Wahlergebnisse hinsichtlich der Einzelmandatsträger auch deren
Betreuung und Beratung gewährleistet werden. Es ist vertretbar, dass diese
Arbeit vom Büro des Präsidenten mit übernommen wird. Ab einer bestimmten Anzahl
ist dafür zusätzliches Personal notwendig.
Zu 4) Wie auch bisher ist dem
Präsidenten (und den Fraktionen – vgl. Punkt 7) die entsprechende
Logistik zur Verfügung zu stellen.
Zu 5) Es ist unstrittig, dass
Fraktionen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzliche Grundlage
dafür findet sich in der Kommunalverfassung des Landes M-V. In Rostock ist
stets darauf geachtet worden, dass sich die Ausgaben in sehr begrenztem Rahmen
halten. Im Vergleich der großen Städte Deutschlands liegt Rostock auf dem
hintersten Platz. Es wird allerdings zu Recht gefordert, dass die Politik
ausgewogene Entscheidungen trifft, die die Entwicklung der Hansestadt Rostock
auf allen Gebieten nachhaltig unterstützen. Neben den Richtungsentscheidungen,
die gemäß § 22 KV zu treffen sind, ist es gemäß § 34 KV auch die Aufgabe der
Bürgerschaft, die Verwaltung in ihrem Handeln zu kontrollieren. Dies ist nur
mit einem erheblichen Aufwand zu bewältigen.
Zu 6) Die Fraktionsausgaben
wurden 1999/2000 durch den Landesrechnungshof eingehend geprüft. Beanstandungen
erfolgten nicht. Dennoch kam es in der jüngeren Vergangenheit zu
unterschiedlichen Auslegungen. Aus diesem Grund sollte die Liste (Anlage 1)
künftig Grundlage der Prüfungen sein. Sie orientiert sich an
Kommunalverfassung, Durchführungsverordnung, Vorschlägen des
Rechnungsprüfungsamtes und Verfahrensweisen in anderen Städten.
Zu 7) Mit der Unterteilung
der Sachkosten in Fest- und pro-Kopf-Betrag wird gewährleistet, dass auch
kleinere Fraktionen über eine angemessene Grundausstattung verfügen. Darüber
hinaus wird mit einem Pro-Kopf-Betrag der Tatsache Rechnung getragen, dass bei
dem Bedarf an Aus- und Fortbildung, Klausuren, Büromaterial etc. die jeweilige
Fraktionsstärke berücksichtigt wird. Fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder
erhalten einen Grundbetrag. In Anlehnung an die Kommunalverfassung erfolgt
damit insgesamt eine deutliche Besserstellung der Fraktionen.
Zu 8) Zur Erledigung ihrer
vielfältigen Aufgaben werden den Fraktionen darüber hinaus auch Mittel für
qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt. Der unterschiedlichen
Fraktionsgröße wird mit einer gestaffelten Personalzuweisung Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird die Voraussetzung dafür geschaffen, im Einvernehmen mit dem
Oberbürgermeister auch interne Stellenbesetzungen (per Abordnung) vorzunehmen.
Zu 9) Die bisherige
Verfahrensweise wird im wesentlichen beibehalten. Als Arbeitsgrundlage dient
das Merkblatt (Anlage 1).
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Fraktion der PDS
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Fraktion der CDU Fraktion
Bündnis 90
.............................................. ..............................................
Fraktion
Rostocker Bund
.............................................. ..............................................
Michael Necke Klaus
Schwertfeger
..............................................
Detlev Harms
Anmerkung
Sitzungsdienst Wo. (04.05.04)
Frau Malzahn (Fraktion Bündnis 90) hat ihre
Unterschrift auf dem vorliegenden Antrag
Nr. 0667/03-A zurückgezogen. Eine Unterschrift wurde dann (am 3.05.2004) durch
Herrn Jaeger (im Namen der Fraktion Bündnis 90) geleistet.
Weiterhin
hat die Fraktion der UCD mit Datum 4.05.2004 ihre Unterschrift auf
dem Antrag Nr. 0667/03-A zurückgezogen.
Anmerkung
Sitzungsdienst/Wolter (25.05.2004)
- Gegen den Beschluss der
Bürgerschaft vom 5. Mai 2004 hat der Oberbürgermeister
mit Schreiben vom 14. Mai 2004
Widerspruch eingelegt, deshalb erneute Behandlung
am 9. Juni 2004.
Anlage 1
Merkblatt zur Verwendung
von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die Fraktionen sowie fraktionslosen
Bürgerschaftsmitglieder
In Anwendung der
Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung vom 23.4.1999 sowie unter
Berücksichtigung der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes 1999/2000
orientieren sich die Ausgaben der Fraktionen an folgender Liste:
1. Geschäftsbedürfnisse für die laufende Fraktionsarbeit
– einmalige Kosten für die Anschaffung von Büromöbeln, Dekoration und Büromaschinen
soweit sie nicht als geldwerte Leistungen der Verwaltung zur Verfügung gestellt
werden
– wiederkehrende Kosten wie Wartung, Kontoführung, Papier,
Papierprodukte, sonstiges Büromaterial soweit sie nicht als geldwerte
Leistungen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden
– Erfrischungsgetränke bei Fraktionssitzungen
2. Beschaffung von Literatur, regionalen Tageszeitungen
und Fachzeitschriften, wobei in vertretbarem Maße die Angebote der
Verwaltungsbücherei zu nutzen sind
3. Honorarkosten für Gutachten und zeitweilig
Beschäftigte
4. Durchführung von auswärtigen Fraktionssitzungen und
Klausurtagungen
5. Bewirtung von Gästen sowie Honorierung von Referenten
6. Reisen der Fraktion oder einzelner Mitglieder bzw.
Geschäftsstellenmitarbeiter im Auftrag der Fraktion soweit es sich um einen
kommunalpolitischen Bezug handelt
7. Fortbildung der Fraktionsmitglieder und
Geschäftsstellenmitarbeiter
– durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen
– durch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Kongressen, Vorträgen und
Seminaren fachlicher Art, bezogen auf die Aufgaben der Gebietskörperschaft und
der Fraktion
8. Öffentlichkeitsarbeit durch
– Herausgabe von Presseerklärungen zu bestimmten Tagesordnungspunkten
– Pressekonferenzen (incl. Bewirtung)
– eigene Publikationen zur Verdeutlichung eigener Standpunkte zu
kommunalpolitischen Fragen
9. Aufmerksamkeiten zu Geburtstagen, Ehe- und
Altersjubiläen von Fraktionsmitgliedern, sachkundigen Einwohnern und
Geschäftsstellenmitarbeitern.
10. Aufmerksamkeiten zu Jubiläen ausgeschiedener
Fraktionsmitglieder sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die
insbesondere zur Durchsetzung von gesellschaftspolitischen Zielen beigetragen
haben. An Stelle des Blumenpräsentes können in gleicher Höhe auch Spenden an
einen gemeinnützigen Verein überwiesen werden, soweit der Jubilar dazu
ausdrücklich aufgerufen hat.
11. Todesanzeigen und Kränze für verstorbene
Bürgerschaftsmitglieder, Geschäftsstellenpersonal sowie sachkundige Einwohner der
eigenen Fraktion.
12. Finanzierung einer Jahresabschlussfeier, soweit
Sachmittel aus dem laufenden Haushaltsjahr noch verfügbar sind
13. Mitgliedschaft in einem Verein soweit ausdrückliches
kommunalpolitisches Interesse vorliegt und die Mitgliedsbeiträge insgesamt 3,5
% der Sachkosten eines Jahres nicht überschreiten.
14. Eine Eintrittskarte pro gesellschaftlichem Ereignis
für die Fraktion, wie z. B. Presseball
Berechnungsbeispiel für
Fraktionsmittel
Vorbemerkung: Die folgende
Berechnung stellt tatsächlich nur ein Beispiel dar. Es soll zur
Veranschaulichung der Zahlen aus dem Beschlusstext dienen. Allerdings sollte es
nicht zur Entscheidungsgrundlage werden. Vielmehr ist es notwendig, den
Fraktionen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie betragen im
Haushalt 2004 0,11 % der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes. Das sind
2,32 Euro pro Kopf der Bevölkerung pro Jahr.
Annahme: Die Bürgerschaft
besteht aus 4 Fraktionen und 5 Fraktionslosen mit folgender Verteilung:
Fraktion A: 5 Mitglieder + 7 sachk. EW
Fraktion B: 14 Mitglieder + 5 sachk. EW
Fraktion C: 16 Mitglieder + 5 sachk. EW
Fraktion D: 13 Mitglieder + 5 sachk. EW
Kosten Fraktion A:
Personalkosten: 57.000 Euro
Sockelbetrag: 5.000 Euro
Pro-Kopf: 2.000 Euro
sachk. EW: 1.400 Euro
Summe: 65.400 Euro
Kosten Fraktion B: 125.600 Euro
Kosten Fraktion C: 126.400 Euro
Kosten Fraktion D: 125.200 Euro
Kosten 5 Fraktionslose: 6.000 Euro
Summe gesamt: 443.600 Euro
Haushaltsansatz 2004: 451.500 Euro
Für die Personalkosten wurde unabhängig von der Eingruppierung ein Durchschnittssatz von 38.000 Euro p.a. angesetzt.
Die Annahme von 4 Fraktionen
basiert auf vergangenen Wahlergebnissen in Verbindung mit der
Kommunalverfassungsänderung. Für die künftig vorgesehene Fraktionsstärke von 4
Mitgliedern ist ein Wahlergebnis von ca. 7,5 % notwendig. Insofern ist eher mit
einer höheren Anzahl an Fraktionslosen zu rechnen. Auf Grund der jetzigen
Mehrheitsverhältnisse wurde darüber hinaus mit 3 großen Fraktionen gerechnet.