Antrag - 0667/03-A

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0667/03-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Fraktionen PDS, CDU, Bündnis 90, Rostocker Bund und fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder Detlev Harms,  Michael Necke, Klaus Schwertfeger

Neuer Markt   1

 18050 Rostock

21.04.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.05.2004   *
09.06.2004 16:00

gez. Prof. Dr. Friedrich

Präsident

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Finanzausschuss

 

 

Gegenstand

 

Ausschuss-Struktur und Fraktionsfinanzierung in der Wahlzeit 2004 bis 2009

 

 

Beschlussvorschlag

1.Die Ausschuss-Struktur wird nochmals hinsichtlich ihrer Effektivität überprüft. Dabei wird an Hand von Tagungsdauer, Tagungshäufigkeit und Themen überprüft, ob eine weitere Zusammenfassung bzw. völlige Neustrukturierung von Ausschüssen notwendig und sinnvoll ist. Eine abschließende Beschlussfassung dazu erfolgt spätestens im Oktober 2004.

 

2. Die Ausschussgröße orientiert sich an einer größt möglichen Einbeziehung kleiner Fraktionen nach dem Berechnungssystem Hare-Niemeyer, sollte aber die Gesamtmitgliederzahl von 10 nicht überschreiten. Es wird eine entsprechende Hauptsatzungsänderung vorbereitet, die die generelle Wahl von stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorsieht.

 

3. Für den Präsidenten der Bürgerschaft wird zur Unterstützung seiner Arbeit aus dem Personalhaushalt der Verwaltung ein Referent BAT-Ost IIa Vollzeit sowie ein Mitarbeiter BAT-Ost Vc Vollzeit im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister abgeordnet.

3.1. Zu den Aufgaben des Büros des Präsidenten gehört auch die Beratung und Dienstleistung für fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder. Ab einer Anzahl von 5 Fraktionslosen kann ein weiterer Büromitarbeiter der Vergütungsgruppe BAT-Ost IVb Vollzeit aus dem Personalhaushalt der Verwaltung abgeordnet werden.

3.2. Der Präsident verfügt über einen Repräsentationsfonds in Höhe von 6000 EUR (incl. Broschürenerstellung) sowie einen Fonds für die Mitarbeiterfortbildung in Höhe von 1000 EUR.

 

4. Darüber hinaus werden dem Präsidenten kostenfrei Büros und Beratungsräume, deren Reinigung, Telefon, Porto, die Nutzung des Fahrzeugpools der Verwaltung sowie die technische Ausstattung zur Verfügung gestellt.

 

5. Zur Bestreitung ihres sachlichen und personellen Aufwandes im Rahmen der ihnen durch die Kommunalverfassung M-V zugewiesenen Aufgaben haben die in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vertretenen Fraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder Anspruch auf Gelder aus öffentlichen Mitteln.

Über die Höhe der Mittel entscheidet die Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsberatungen.

 

 

6. Die Verwendung der aus dem Haushalt der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der organschaftlichen Aufgaben und orientiert sich an dem "Merkblatt zur Verwendung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die Fraktionen sowie fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder" (s. Anlage 1).

 

7. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Fraktionen jährlich einen Sockelbetrag für Sachkosten von 5000 EUR sowie einen Pro-Kopf-Betrag je Fraktionsmitglied von 400 EUR. Darüber hinaus erhalten sie pro sachkundigem Einwohner einen Pauschalbetrag von 200 EUR p.a. Fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder erhalten pro Jahr einen Betrag in Höhe vom Dreifachen des Pro-Kopf-Betrages für Fraktionsmitglieder. Die Auszahlung erfolgt jeweils zu Quartalsbeginn für ein Viertel des Jahresbetrages, in begründeten Fällen auch vorfristig. Punkt 4 gilt entsprechend.

 

8. Den Fraktionenen werden in Abhängigkeit von ihrer Größe folgende Personalkosten (incl. aller tariflichen Nebenleistungen) zur Verfügung gestellt:

 

Fraktionen ab vier Mitgliedern:                1 Geschäftsführer BAT-Ost III Vollzeit

                                                           1 Mitarbeiter BAT-Ost Vc Halbtags

Fraktionen ab sieben Mitgliedern:                       1 Geschäftsführer BAT-Ost III Vollzeit

                                                           1 Mitarbeiter Bat-Ost Vc, Vollzeit

Fraktionen ab zehn Mitgliedern:              1 Geschäftsführer BAT-Ost III Vollzeit

                                                           1 Mitarbeiter BAT-Ost Vc Vollzeit

                                                           1 Assistent BAT-Ost IVb Halbtags

Fraktionen ab dreizehn Mitgliedern:                   1 Geschäftsführer BAT-Ost III Vollzeit

                                                           1 Mitarbeiter BAT-Ost Vc Vollzeit

                                                           1 Assistent BAT-Ost IVb Vollzeit

 

Auf Antrag einer Fraktion beim Oberbürgermeister kann für die Positionen der Mitarbeiter und Assistenten eine zeitlich befristete Abordnung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung erfolgen.

Sofern die Personalstellen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden, haben die Fraktionen stattdessen Anspruch auf finanzielle Erstattung.

 

9. Die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder der Bürgerschaft erstellen gemäß Kommunalverfassung und Durchführungsverordnung einen jährlichen Verwendungsnachweis für die zur Verfügung gestellten Sachmittel. Nach der Vorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt die abschließende Beratung zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Bereits seit geraumer Zeit werden Gespräche über die Art und Weise der Bürgerschaftsarbeit geführt. Hintergrund ist vor allem die Tatsache, dass der entsprechende Beschluss zur Fraktionsfinanzierung aus dem Jahr 1991 ist und sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Grundlagen mehrfach geändert haben. Hinsichtlich der Ausschußstrukturen wurde wiederholt im Zusammenhang mit Hauptsatzungsänderungen eine Diskussion geführt. Es wird angestrebt, nunmehr mit den Kommunalwahlen zu Beginn der Wahlzeit 2004 bis 2009 ein neues, abgestimmtes Procedere zu starten. Schwerpunkt muss dabei sein, die Fraktionen personell, materiell und technisch in die Lage zu versetzen, dass sie für die zunehmend komplizierten Entscheidungsprozesse gerüstet sind. Neben den fachgerecht zu gewährleistenden Zuarbeiten und Recherchen durch das Geschäftsstellenpersonal für die Fraktionen sind vor allen Dingen auch deren Mitglieder selbst gefordert, sich auf neue Situationen einzustellen und entsprechend zu schulen (vgl. auch „Polis“-Projekt der Bertelsmann-Stiftung, div. Broschüren sowie www.politikreform.de).

 

 

Zu 1) Die Ausschußstruktur wird seit Jahren immer wieder thematisiert, was bereits zu einigen Veränderungen in dieser Wahlperiode, zuletzt 2002, geführt hat. Grundsätzliches Ziel sollte sein, möglichst viel inhaltliche Diskussion in die Ausschüsse zu verlagern, weg von der gesamten Bürgerschaft. Die Struktur muss effizient, aber dennoch überschaubar sein. Ob dabei die Überschrift: „ein Senatsbereich – ein Ausschuss“ lauten kann, ist im Einzelfall zu diskutieren. Hier wird auf den Sonderfall Großstädte verwiesen, der diese strikte Trennung relativiert (vgl. „Polis – Ratsarbeit besser machen“, Bertelsmann-Stiftung, Vorabdruck für Buchveröffentlichung Nov. 2002, Seite 27). Der Abschluss dieser Überlegungen sollte zügig, jedoch erst durch die neue Bürgerschaft getroffen werden.

 

Zu 2) Die o.g. Stärkung der inhaltlichen Diskussion in den Ausschüssen sollte – neben den allgemeinen Grundsätzen einer Demokratie – wichtigster Grund für die Wahl der Anzahl der Ausschussmandate sein. Das Hare-Niemeyer-Verfahren sowie die Anzahl von 10 Ausschussmitgliedern gewährleistet auch die Einbindung kleinerer Fraktionen. Dieses Verfahren wurde erst 1999 nach längerer Diskussion eingeführt und sollte wegen der guten Erfahrungen beibehalten werden.
Auf Grund der Ehrenamtlichkeit kommt es immer wieder dazu, dass die Ausschussmitglieder terminlich verhindert sind, so dass es u.U. zur Beschlussunfähigkeit kommt. Um dennoch eine zeitnahe Abarbeitung der aktuellen Probleme zu gewährleisten, sollten Stellvertreter gemäß § 36 (1) KV gewählt werden.

 

Zu 3) Der Präsident hat gemäß Kommunalverfassung besondere Aufgaben zu erledigen. Insofern ist die Ausstattung mit einem entsprechenden Büro gerechtfertigt. Ggf. ist zu prüfen, ob die Besetzung künftig wie bei den Fraktionen außerhalb des Stellenplanes und jeweils befristet für 5 Jahre erfolgen sollte. Darüber hinaus muss wegen der zu erwartenden Wahlergebnisse hinsichtlich der Einzelmandatsträger auch deren Betreuung und Beratung gewährleistet werden. Es ist vertretbar, dass diese Arbeit vom Büro des Präsidenten mit übernommen wird. Ab einer bestimmten Anzahl ist dafür zusätzliches Personal notwendig.

 

Zu 4) Wie auch bisher ist dem Präsidenten (und den Fraktionen – vgl. Punkt 7) die entsprechende Logistik zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 5) Es ist unstrittig, dass Fraktionen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in der Kommunalverfassung des Landes M-V. In Rostock ist stets darauf geachtet worden, dass sich die Ausgaben in sehr begrenztem Rahmen halten. Im Vergleich der großen Städte Deutschlands liegt Rostock auf dem hintersten Platz. Es wird allerdings zu Recht gefordert, dass die Politik ausgewogene Entscheidungen trifft, die die Entwicklung der Hansestadt Rostock auf allen Gebieten nachhaltig unterstützen. Neben den Richtungsentscheidungen, die gemäß § 22 KV zu treffen sind, ist es gemäß § 34 KV auch die Aufgabe der Bürgerschaft, die Verwaltung in ihrem Handeln zu kontrollieren. Dies ist nur mit einem erheblichen Aufwand zu bewältigen.

 

Zu 6) Die Fraktionsausgaben wurden 1999/2000 durch den Landesrechnungshof eingehend geprüft. Beanstandungen erfolgten nicht. Dennoch kam es in der jüngeren Vergangenheit zu unterschiedlichen Auslegungen. Aus diesem Grund sollte die Liste (Anlage 1) künftig Grundlage der Prüfungen sein. Sie orientiert sich an Kommunalverfassung, Durchführungsverordnung, Vorschlägen des Rechnungsprüfungsamtes und Verfahrensweisen in anderen Städten.

 

Zu 7) Mit der Unterteilung der Sachkosten in Fest- und pro-Kopf-Betrag wird gewährleistet, dass auch kleinere Fraktionen über eine angemessene Grundausstattung verfügen. Darüber hinaus wird mit einem Pro-Kopf-Betrag der Tatsache Rechnung getragen, dass bei dem Bedarf an Aus- und Fortbildung, Klausuren, Büromaterial etc. die jeweilige Fraktionsstärke berücksichtigt wird. Fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder erhalten einen Grundbetrag. In Anlehnung an die Kommunalverfassung erfolgt damit insgesamt eine deutliche Besserstellung der Fraktionen.

 

Zu 8) Zur Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben werden den Fraktionen darüber hinaus auch Mittel für qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt. Der unterschiedlichen Fraktionsgröße wird mit einer gestaffelten Personalzuweisung Rechnung getragen. Darüber hinaus wird die Voraussetzung dafür geschaffen, im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister auch interne Stellenbesetzungen (per Abordnung) vorzunehmen.

 

Zu 9) Die bisherige Verfahrensweise wird im wesentlichen beibehalten. Als Arbeitsgrundlage dient das Merkblatt (Anlage 1).

 

 

 

 

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Fraktion der PDS                                                                             

 

 

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Fraktion der CDU                                                                              Fraktion Bündnis 90

 

 

 

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                                                                                                          Fraktion Rostocker Bund

 

 

 

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Michael Necke                                                                                  Klaus Schwertfeger

 

 

 

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Detlev Harms

 

 

 

Anmerkung Sitzungsdienst Wo. (04.05.04)
Frau Malzahn (Fraktion Bündnis 90) hat ihre Unterschrift auf dem vorliegenden Antrag
Nr. 0667/03-A zurückgezogen. Eine Unterschrift wurde dann (am 3.05.2004) durch
Herrn Jaeger (im Namen der Fraktion Bündnis 90) geleistet.

 

Weiterhin hat die Fraktion der UCD mit Datum 4.05.2004 ihre Unterschrift auf

dem Antrag Nr. 0667/03-A zurückgezogen.

 

 

 

 

Anmerkung Sitzungsdienst/Wolter (25.05.2004)
- Gegen den Beschluss der Bürgerschaft vom 5. Mai 2004 hat der Oberbürgermeister
  mit Schreiben vom 14. Mai 2004 Widerspruch eingelegt, deshalb erneute Behandlung
  am 9. Juni 2004.

 


Anlage 1

Merkblatt zur Verwendung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die Fraktionen sowie fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder

In Anwendung der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung vom 23.4.1999 sowie unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes 1999/2000 orientieren sich die Ausgaben der Fraktionen an folgender Liste:

 

1.      Geschäftsbedürfnisse für die laufende Fraktionsarbeit
– einmalige Kosten für die Anschaffung von Büromöbeln, Dekoration und Büromaschinen soweit sie nicht als geldwerte Leistungen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden
– wiederkehrende Kosten wie Wartung, Kontoführung, Papier, Papierprodukte, sonstiges Büromaterial soweit sie nicht als geldwerte Leistungen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden
– Erfrischungsgetränke bei Fraktionssitzungen

2.      Beschaffung von Literatur, regionalen Tageszeitungen und Fachzeitschriften, wobei in vertretbarem Maße die Angebote der Verwaltungsbücherei zu nutzen sind

3.      Honorarkosten für Gutachten und zeitweilig Beschäftigte

4.      Durchführung von auswärtigen Fraktionssitzungen und Klausurtagungen

5.      Bewirtung von Gästen sowie Honorierung von Referenten

6.      Reisen der Fraktion oder einzelner Mitglieder bzw. Geschäftsstellenmitarbeiter im Auftrag der Fraktion soweit es sich um einen kommunalpolitischen Bezug handelt

7.      Fortbildung der Fraktionsmitglieder und Geschäftsstellenmitarbeiter
– durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen
– durch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Kongressen, Vorträgen und Seminaren fachlicher Art, bezogen auf die Aufgaben der Gebietskörperschaft und der Fraktion

8.      Öffentlichkeitsarbeit durch
– Herausgabe von Presseerklärungen zu bestimmten Tagesordnungspunkten
– Pressekonferenzen (incl. Bewirtung)
– eigene Publikationen zur Verdeutlichung eigener Standpunkte zu kommunalpolitischen Fragen

9.      Aufmerksamkeiten zu Geburtstagen, Ehe- und Altersjubiläen von Fraktionsmitgliedern, sachkundigen Einwohnern und Geschäftsstellenmitarbeitern.

10.  Aufmerksamkeiten zu Jubiläen ausgeschiedener Fraktionsmitglieder sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die insbesondere zur Durchsetzung von gesellschaftspolitischen Zielen beigetragen haben. An Stelle des Blumenpräsentes können in gleicher Höhe auch Spenden an einen gemeinnützigen Verein überwiesen werden, soweit der Jubilar dazu ausdrücklich aufgerufen hat.

11.  Todesanzeigen und Kränze für verstorbene Bürgerschaftsmitglieder, Geschäftsstellenpersonal sowie sachkundige Einwohner der eigenen Fraktion.

12.  Finanzierung einer Jahresabschlussfeier, soweit Sachmittel aus dem laufenden Haushaltsjahr noch verfügbar sind

13.  Mitgliedschaft in einem Verein soweit ausdrückliches kommunalpolitisches Interesse vorliegt und die Mitgliedsbeiträge insgesamt 3,5 % der Sachkosten eines Jahres nicht überschreiten.

14.  Eine Eintrittskarte pro gesellschaftlichem Ereignis für die Fraktion, wie z. B. Presseball

Berechnungsbeispiel für Fraktionsmittel

 

Vorbemerkung: Die folgende Berechnung stellt tatsächlich nur ein Beispiel dar. Es soll zur Veranschaulichung der Zahlen aus dem Beschlusstext dienen. Allerdings sollte es nicht zur Entscheidungsgrundlage werden. Vielmehr ist es notwendig, den Fraktionen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie betragen im Haushalt 2004 0,11 % der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes. Das sind 2,32 Euro pro Kopf der Bevölkerung pro Jahr.

 

 

Annahme: Die Bürgerschaft besteht aus 4 Fraktionen und 5 Fraktionslosen mit folgender Verteilung:

 

Fraktion A:      5 Mitglieder     +          7 sachk. EW

Fraktion B:    14 Mitglieder     +          5 sachk. EW

Fraktion C:    16 Mitglieder     +          5 sachk. EW

Fraktion D:    13 Mitglieder     +          5 sachk. EW

 

Kosten Fraktion A: Personalkosten: 57.000 Euro

                               Sockelbetrag:      5.000 Euro

                               Pro-Kopf:             2.000 Euro

                               sachk. EW:         1.400 Euro

                               Summe:              65.400 Euro

 

Kosten Fraktion B:                          125.600 Euro

Kosten Fraktion C:                          126.400 Euro

Kosten Fraktion D:                          125.200 Euro

 

Kosten 5 Fraktionslose:                      6.000 Euro

 

Summe gesamt:                            443.600 Euro

 

Haushaltsansatz 2004:                 451.500 Euro

 

Für die Personalkosten wurde unabhängig von der Eingruppierung ein Durchschnittssatz von 38.000 Euro p.a. angesetzt.

 

Die Annahme von 4 Fraktionen basiert auf vergangenen Wahlergebnissen in Verbindung mit der Kommunalverfassungsänderung. Für die künftig vorgesehene Fraktionsstärke von 4 Mitgliedern ist ein Wahlergebnis von ca. 7,5 % notwendig. Insofern ist eher mit einer höheren Anzahl an Fraktionslosen zu rechnen. Auf Grund der jetzigen Mehrheitsverhältnisse wurde darüber hinaus mit 3 großen Fraktionen gerechnet.

 

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