Ergänzung Antrag - 0177/09-EA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

 

 1.

Ergänzung zum Antrag

0109/09-A

Nummer

 

 

 

0177/09-EA

 

Absender

Datum

Regine Lück (Fraktion DIE LINKE.)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

17.2.2009

Gegenstand

Genehmigungsvermerk

Nutzung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder im Rahmen des Konjunkturpaketes II

 

Dr. I. Bacher

 

Beschlussvorschlag

Es wird folgender Punkt angefügt:

 

4. sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Zuweisungen für die Hansestadt Rostrock aus dem Konjunkturpaket 2 als pauschale Zuweisungen gemäß § 10 h Finanzausgleichsgesetz erfolgen.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise kommt es jetzt darauf an, vor allem die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Viele Gebietskörperschaften sind nicht mehr in der Lage, Eigenanteile für Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes aufzubringen. Dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur müssen verschoben bzw. können gar nicht mehr getätigt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage in den letzten Jahren gibt es auch in Rostock einen erheblichen Investitionsstau. Eine Erhöhung der so genannten Infrastrukturpauschale würde es den Kommunen ermöglichen, zusätzliche Investitionen auszulösen. Dies ermöglicht es den Kommunen selbst zu entscheiden, wofür die Mittel vordringlich verwendet werden sollen.

Die von der Landesregierung im Rahmen des 10-Punkte- Konjunkturprogramms in Aussicht gestellten Finanzierungshilfen in Höhe von 10 Millionen Euro für „notleidende“ Kommunen reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Der Städte- und Gemeindetag schlägt in seinem Schreiben an die Landesregierung vor: „Ein Weg, um möglichst schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand zusätzliche kommunale Investitionen auszulösen, steht mit den Zuweisungen für Infrastrukturinvestitionen nach § 10 h Finanzausgleichsgesetz bereit, die um die Mittel des Kommunalen Investitionsprogrammes aufgestockt werden könnten.“                  

                                                                                                                                             b. w.

Gemäß § 10 h des Finanzausgleichsgesetzes erhalten die Kommunen jährlich 20 Millionen Euro pauschale Zuweisungen für Infrastrukturinvestitionen. Diese Mittel stellen kommunale Eigenmittel dar und sind für alle Infrastrukturmaßnahmen in unbegrenzter Höhe zugelassen, beispielsweise für die Sanierung von Gebäuden oder den Straßenbau.

 

 

 

 

Regine Lück

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Beschlüsse

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04.03.2009 - Bürgerschaft