Dringlichkeitsvorlage - 0137/09-DV
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögensaktivierung
Klinikum Südstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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26.02.2009
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.03.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 (3), § 43 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Klinikum Südstadt Rostock |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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Begründung
Die Rechtsaufsichtsbehörde
hat mit Datum vom 19.01.2009 angeordnet, dass die Hansestadt Rostock bis
spätestens Ende März 2009 einen Haushalt beschließt, der zum einen keinen neuen
strukturellen Fehlbedarf vorsieht und zum anderen einen Abbau der aufgelaufenen
Altfehlbeträge in einer Größenordnung von mindestens 22 Mio. € vorsieht.
Mit Beschluss der
Bürgerschaft zum Haushalt 2009 vom 28.01.2009 ist die Anordnung der
Rechtsaufsichtsbehörde dahingehend erfüllt worden, dass
- kein
neuer Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2009 vorgesehen ist und
- eine
pauschale Einnahme aus Vermögensaktivierung in Höhe von 22 Mio. € im
Haushaltsplan veranschlagt wurde, die zur Tilgung der Altfehlbeträge in
der von der Rechtsaufsichtsbehörde angeordneten Höhe führt.
Die pauschal veranschlagte
Einnahme ist durch konkrete, umsetzbare Maßnahmen zu untersetzen und durch die
Bürgerschaft zu beschließen.
Nachfolgend wird der
Beschlussvorschlag der Verwaltung erläutert. Im Anschluss werden andere
Maßnahmen dargestellt, die grundsätzlich zur Aktivierung städtischen Vermögens
geeignet wären, aber aus den an entsprechender Stelle näher erläuterten Gründen
zurzeit aus Sicht der Verwaltung nicht in Frage kommen.
1.
Begründung
zum Vorschlag der Verwaltung zur Veräußerung eines Minderheitsanteils an der
Klinikum Südstadt Rostock GmbH
Mit dem HASIKO 2006-2009 wurde die Verwaltung
beauftragt, ein umfassendes, neutrales Unternehmensgutachten zum möglichen
Veräußerungswert des Klinikums Südstadt in Auftrag zu geben. Im Ergebnis dieses
Gutachtens ergab sich zum damaligen Zeitpunkt ein möglicher Veräußerungserlös
in Höhe von 40-55 Mio. €. Eine neuere Analyse der Marktbedingungen, auch
auf Grund vorliegender indikativer Angebote, hat ergeben, dass der Wert des
Südstadtklinikums seither gestiegen sein dürfte. Ein Veräußerungswert in Höhe
von bis zu 80 Mio. € erscheint möglich.
Vor dem Hintergrund der
grundlegend geänderten Gesundheitspolitik durch die Einführung des
preisorientierten Entgeltsystems und den damit verbundenen Strukturveränderungen
und der Steigerung des Wettbewerbs durch immer knapper werdende Ressourcen im
Gesundheitswesen ist es notwendig geworden, dass das Klinikum die klassische
Krankenhausorganisation ändert.
Mit der Einführung des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vom 29. Juni 1972 unterliegen deutsche
Krankenhäuser der dualen Finanzierung. Ziel der Krankenhausfinanzierung und des
KHG ist gemäß § 1 KHG die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zur
bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und
eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu sozial tragbaren
Pflegesätzen.
Charakteristisch für die duale
Finanzierung ist die Trennung der Kosten in Investitionskosten, die durch die
Bundesländer aufgebracht werden müssen und pflegesatzfähige Kosten, die von den
Versicherten bzw. deren Krankenkassen zu tragen sind.
Basis der Investitionsfinanzierung
ist der Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes. Zusammen mit den
aufgestellten Investitionsprogrammen sichern diese die Finanzierung der
Investitionskosten von Krankenhäusern.
Die Betriebskosten der Krankenhäuser
werden von den Patienten bzw. ihren Krankenkassen durch Erlöse aus Pflegesätzen
getragen. Grundlage dieser Regelung ist der § 4 KHG zur wirtschaftlichen
Sicherung der Krankenhäuser.
Die Vergütung der voll- und
teilstationären Krankenhausleistungen erfolgt nach dem Krankenhausentgeltgesetz
(KHEntgG).
Auf Grund der Mittelknappheit hat
der Gesetzgeber zahlreiche Bemühungen unternommen, um die Finanzierung der
Krankenhäuser und eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen. Nach § 17b KHG wurde die Einführung eines durchgängigen,
leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems nach dem
„Top-down-Prinzip“ beschlossen.
Die Krankenhausleistungen werden
daher im Wesentlichen über fallpauschalierte Entgelte (Diagnosis Related Groups
bzw. DRGs) vergütet. Jeder DRG ist ein sogenanntes Kostengewicht zugeordnet.
Sie bilden den durchschnittlichen Ressourcenaufwand auf Grund der Fallschwere
ab. Weitere Erlöskomponenten (Zusatzentgelte, sonstige Entgelte, Zu- und
Abschläge, tagesgleiche Entgelte oberhalb der Grenzverweildauer) sind
gesetzlich verankert. Darüber hinaus hat sich der Gesetzgeber für ein
Festpreissystem entschieden, das am Ende des Übergangszeitraumes
(budgetneutrale und Konvergenzphase) durch einen landesweit gültigen
Basisfallwert für alle Krankenhäuser umgesetzt wird. Diese beiden Komponenten
ergeben durch eine Multiplikation mit der Fallzahl das DRG-Erlösbudget des
Krankenhauses. Das DRG-Erlösbudget wird um die anderen Erlöskomponenten ergänzt
und ergibt damit das Gesamtbudget des Krankenhauses.
Bezogen auf das Budget des
Krankenhauses werden aus kompensatorischen Gründen Mehr- und
Mindererlösausgleiche zugelassen, das heißt es erfolgt eine Flexibilisierung
der Budgets.
Damit erhöht sich das Verlustrisiko
für unrentable Krankenhäuser mit teuren Kostenstrukturen. Gleichzeitig erhöht
sich aber auch die Gewinnerzielungsmöglichkeit für rentable Krankenhäuser. Für
das Klinikum Südstadt Rostock folgt aus der Krankenhausfinanzierung ein hohes
wirtschaftliches Risiko.
Damit
zukünftig medizinische Qualität, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
miteinander einhergehen, muss ein Krankenhaus sein Leistungsprofil, unter
Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, an den nachgefragten Leistungen des
Marktes ausrichten und mindestens eine Rendite in Höhe der Abschreibungen
erbringen. Dieses Ziel ist ohne die Beteiligung privater Mitgesellschafter
nicht zu erreichen.
Die
veränderten Rahmenbedingungen erfordern daher nicht nur die Änderung der
Rechtsform des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock, sondern auch eine
Anpassung der Kostenstrukturen.
Die
Umwandlung des Eigenbetriebes in eine GmbH wurde durch die Bürgerschaft am 09.07.2008 (Beschluss Nr. 0388/ BV)
beschlossen. Die privatrechtliche Form
sichert dabei die notwendige Flexibilität des Klinikums einschließlich der
Möglichkeit von vorteilhaften Kooperationen mit anderen Leistungserbringern.
Die qualitativ hochwertige gesundheitliche Betreuung der zu versorgenden
Patienten wird nachhaltig stabilisiert und zukunftsweisend ausgerichtet.
Das Klinikum Südstadt Rostock ist
landesweit eines von zwei Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft und weist
gegenüber Krankenhäusern in privatem Eigentum eine erhöhte Kostenstruktur auf.
Eine im Vergleich zu privat betriebenen Kliniken hohe Tarifstruktur und erhebliche
Kostennachteile in der Beschaffung von Betriebsmitteln führen dazu, dass sich
das Verlustrisiko des Klinikums Südstadt in den nächsten Jahren nachhaltig
erhöht. Private Klinikbetreiber können im Gegensatz zum Klinikum Südstadt
Rostock auf erhebliche Skaleneffekte (Mengenrabatte) bei der Beschaffung
zurückgreifen und so ihre Kostenstrukturen optimieren, da sie nicht nur über
eine Klinik, sondern über eine Vielzahl von Kliniken verfügen.
Gleichzeitig werden die Länder die
Mittel zur Investitionskostenförderung in den nächsten Jahren weiter
reduzieren, mit der Folge, dass die Krankenhäuser gezwungen sind, die
notwendigen Investitionen zusätzlich aus den Betriebskosten (DRGs) zu
erwirtschaften.
Das Klinikum Südstadt Rostock hat in
den folgenden Jahren notwendige Investitionen in medizinische Geräte und
sonstige Ausstattung in Höhe von insgesamt 7,1 Mio. € geplant. Die
Finanzierung der Investitionen ist allerdings noch nicht gesichert. Selbst für
die Investitionen im Jahr 2009 in Höhe von 2.750 T€ liegen noch keine
Fördermittelbescheide des Landes vor.
Nach einer Untersuchung der Gewerkschaft ver.di (veröffentlicht
15.05.2008) besteht eine Finanzierungslücke in der Krankenhausfinanzierung
durch die Länder (Investitionen) in Höhe von 50 Mrd. €, während durch
private Konzerne wenigstens 2 Mrd. € in die Kliniken investiert wurden.
Zahlreiche Privatisierungen von
kommunalen Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern haben zudem gezeigt, dass
die Gesundheitsvorsorge und die Leistungen der Kliniken nach der Privatisierung
zumindest nicht schlechter, in erheblichem Umfang aber auch besser sind als in
kommunalem Eigentum. Beispielhaft sei die Privatisierung des Schweriner
Klinikums erwähnt.
Die Veräußerung eines
Minderheitsanteils an der Klinikum Südstadt Rostock GmbH sichert zudem die
Einflussnahme der Hansestadt Rostock auf den Gesundheitsstandort Rostock.
Gleichzeitig erwartet die Verwaltung durch die Aufnahme eines privaten
Investors (Klinikbetreibers) zusätzliches Know-how und wirtschaftliche
Kompetenz. Die Möglichkeit der Realisierung von eigenen Skaleneffekten über die
Einbindung in die Einkaufsstrukturen eines potentiellen Mitgesellschafters
bietet zusätzliche Chancen und ist vor dem Hintergrund der dargestellten
Risikopotentiale der Krankenhausfinanzierung unabdingbar.
Bezogen auf die Altfehlbeträge der
Hansestadt Rostock ist eine Veräußerung eines Minderheitsanteils am Klinikum
Südstadt Rostock auch wirtschaftlich vertretbar und notwendig. Es zeigt sich,
dass bei einer Veräußerung eines Minderheitsanteils am Klinikum Südstadt
Rostock die ersparten Zinsaufwendungen bei einem unterstellten Zinssatz von im
Mittel 3,5 % die zu erwartenden Ausschüttungen an den städtischen Haushalt
durch das Klinikum Südstadt Rostock übersteigen. Die Ausschüttungshöhe an den städtischen
Haushalt wurde auf Basis einer vergangenheitsorientierten Betrachtung auch für
die Zukunft prognostiziert. In der Vergangenheit hat das Klinikum Südstadt
Rostock im Mittel ca. 500 T€ p. a. an die Hansestadt Rostock
ausgeschüttet. Bei einer Veräußerung eines Minderheitsanteils würden sich die
Ausschüttungen um ein Viertel reduzieren.
Angaben
in T€
Rentabilität
Klinikveräußerung 25 % |
2009 |
Veräußerung Südstadtklinikum |
22.000,00 |
|
|
Nettobarwert
Zinsersparnis für T = 15 Jahre |
1.925,00 |
Nettobarwert
Ausschüttungen für T = 15 Jahre |
450,00 |
Der Nettobarwert* der Zinsersparnis
liegt höher, als der der Ausschüttungen und ist demnach zu bevorzugen.
*Die Beurteilung der Nachhaltigkeit
erfolgt auf Basis des Nettobarwertes (Kapitalwertes) einer Investition unter
Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors für eine Reihe periodischer Zahlungen.
Im vorliegenden Fall ist das eingesetzte Kapital (Investition) mit dem
Veräußerungserlös gleichzusetzen und zu entscheiden, ob das Kapital sinnvoller
zur Tilgung der Altfehlbeträge eingesetzt werden soll, oder zur Verringerung
der Ausschüttungen. Die Verringerung der Zinszahlungen steht im
Konsolidierungszeitraum der jeweiligen Verringerung der Ausschüttungen
gegenüber. Der höhere Nettobarwert (Kapitalwert) ist jeweils zu bevorzugen. Der
Abzinsungsfaktor wurde nachfolgend mit 3,5 % gewählt und soll die Inflation
(Kapitalentwertung) innerhalb des Beurteilungszeitraumes ausgleichen. Der
Betrachtungszeitraum beträgt jeweils 15 Jahre.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass
erst ab einem Veräußerungserlös von lediglich 5,5 Mio. € die
Nettobarwerte beinahe identisch wären. Daraus folgt, dass jeder Kaufpreis
oberhalb von 5,5 Mio. € aus Sicht der Hansestadt Rostock wirtschaftlich
vertretbar und geboten ist.
Angaben
in T€
Rentabilität
Klinikveräußerung |
2009 |
Veräußerung Südstadtklinikum |
5.500,00 |
|
|
Nettobarwert
Zinsersparnis für T = 15 Jahre |
481,25 |
Nettobarwert
Ausschüttungen für T = 15 Jahre |
450,00 |
2.
Weitere geprüfte Maßnahmen zur Vermögensaktivierung
2.1
WIRO
Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
2.1.1
Verkauf
von Wohnungen
Die WIRO GmbH wurde durch die Verwaltung beauftragt,
ein gemessen am Wohnungsbestand des Unternehmens repräsentatives
Wohnungsportfolio zusammenzustellen, das in der Folge veräußert werden könnte.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktsituation und auf Basis des 12 bis
14-fachen der Ist-Miete des Portfolios hat die WIRO einen Verkaufserlös von bis
zu 210 Mio. € für 4570 Wohnungen und 55 Gewerbeobjekte prognostiziert.
Dem stehen Buchwerte von 182 Mio. € gegenüber,
so dass ein Buchgewinn von 28 Mio. € bei Veräußerung des identifizierten
Portfolios zu erwarten wäre. Die auf den Objekten lastenden Verbindlichkeiten
betragen allerdings nur 132 Mio. €, so dass sich nach deren Ablösung ein
Liquiditätsüberschuss von 78 Mio. € ergäbe, der unter Auflösung von
Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden könnte.
Nach der Einschätzung der Geschäftsführung der WIRO
GmbH und der Verwaltung kann ein solches Portfolio allerdings derzeit nicht am
Markt platziert werden. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise lassen eine
Veräußerung nicht zu. Erst nach einer eintretenden Markterholung in den
kommenden Jahren sollte versucht werden, entsprechende Wohnungsbestände der WIRO
Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH zur Tilgung der Altfehlbeträge der
Hansestadt Rostock zu veräußern. Grundlage dieser Einschätzung ist u.a. eine
fehlgeschlagene Veräußerung der Hansestadt Greifswald.
2.1.2
Kapitalisierung
zukünftiger Ausschüttungen
Alternativ ist es denkbar, dass die Hansestadt Rostock
Altfehlbeträge durch eine Vorabausschüttung zukünftiger Gewinne der WIRO Wohnen
in Rostock Wohnungsgesellschaft an die Hansestadt Rostock tilgt.
Die Vorabausschüttung könnte durch die WIRO GmbH nicht
durch Eigenkapital finanziert werden und müsste entsprechend durch Fremdkapital
finanziert werden. Der derzeitige Zinssatz für Fremdkapitalaufnahmen der WIRO
GmbH liegt nach Auskunft der Geschäftsführung der WIRO bei 4 – 4,5 %.
Die Risiken in der WIRO GmbH würden durch diese
Maßnahme erhöht.
Zudem werden in den Folgejahren die Ausschüttungen der
WIRO an die Hansestadt Rostock entsprechend der Höhe der Vorabausschüttung plus
notwendiger Verzinsung sinken. Bei einer Vorabausschüttung in Höhe von 22,0
Mio. € würde die jährliche Ausschüttung der WIRO in den Folgejahren also
mindestens um ca. 3,0 Mio. € unter der im Finanzplan der Hansestadt
Rostock bereits geplanten Einnahme liegen.
Diese Mindereinnahme wäre durch weitere Maßnahmen zur
Verwaltungskonsolidierung zu kompensieren. Die Kompensation ist nach
Einschätzung der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicherzustellen, da
die Effekte aus den Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung Zielvorgaben
darstellen, jedoch keine gesicherten Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben.
2.2
Stadtwerke
Anteilsverkauf
Die Prüfung einer möglichen Fusion der Stadtwerke
Rostock AG mit der WEMAG AG hat ergeben, dass eine Fusion, die seitens der
Verwaltung als Maßnahme zur Vermögensaktivierung gesehen wurde, nicht
durchgeführt werden kann.
Es liegen der Verwaltung aber Interessenbekundungen
der privaten Mitgesellschafter der SWR AG vor, die ihre Anteile zur Vermeidung
von erhöhten Körperschaftssteuerzahlungen, die sich aus dem Unternehmenssteuerreformgesetz
ergeben würden, von derzeit jeweils 12,55 % auf jeweils 15 % aufstocken
möchten.
Basierend auf dem Verkaufspreis, der bei der
Übertragung der 12,55 % Anteile erzielt wurde, kann der Verkaufserlös durch
Veräußerung von bis zu weiteren 10 % auf ca. 24 Millionen Euro taxiert werden.
Die Veräußerung von Anteilen an der
SWR AG würde allerdings eine empfindliche Störung des RVV Steuerholdingsystems
mit der Folge von Risiken für die ÖPNV-Finanzierung zur Folge haben.
Wirtschaftlich ist diese Maßnahme
ebenfalls bedenklich, da die derzeitige Rendite der SWR AG deutlich über dem
aufzuwendenden Zinssatz für die Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock liegt.
Eine Veräußerung von Anteilen an der SWR AG ist also nicht empfehlenswert.
2.3
Vorschläge
der Fraktionen der Bürgerschaft
2.3.1
Fraktion
Die Linke.
Nach Auffassung der Fraktion Die
Linke. sollten Altfehlbeträge so abgebaut werden, dass so wenig wie möglich
städtisches Vermögen veräußert werden muss. Die Linke. hat mit Schreiben vom
03.02.2009 folgende Maßnahmen zur Tilgung der Altfehlbeträge vorgeschlagen:
a) Konsequentes Immobilienmanagement
unter Übertragung aller kommunalen Immobilien an den KOE unter Beibehaltung der
Rechtsform des Eigenbetriebes
b) Veräußerung / Privatisierung des
Flughafens Rostock-Laage
c) Rekommunalisierung der
Stadtentsorgung
d) Abwicklung der RGS
e) Effizienzsteigerung des
Tourismusbetriebes ohne Fremdenverkehrsabgabe
f)
Konsequente
Bemühungen zum Abbau der Heimerziehung
g) Streckung der Refinanzierung des
Messegeländes mit dem Ziel, die Pacht zu verringern und damit den
Zuschussbedarf der Messe- und Stadthallengesellschaft zu senken
h) Durch ein gemischtes System aus
Auszahlung und barwerten Vorteilen sollen Studierende zur Hauptwohnsitznahme
bewegt werden, um die Schlüsselzuweisungen zu erhöhen
i)
Effizientes
Zinsmanagement
Die Vorschläge der Fraktion Die
Linke. werden von der Verwaltung wie folgt bewertet:
Zu a)
Durch den Bericht der
Kommunalaufsicht zur Prüfung des Eigenbetriebes KOE wurde die Umsetzung dieser
Maßnahme bereits angeordnet. Die Übertragung der Immobilien an den KOE wird
derzeit durch die Verwaltung geprüft. Daraus resultierende erste Einsparungen
wurden bereits teilweise im Haushaltssicherungskonzept unter der Maßnahme
„Technische Dienste in Schulen und Sportstätten“ berücksichtigt.
Darüber hinaus werden durch die Verwaltung derzeit für das Haushaltsjahr 2009
keine nennenswerten neuen Einsparpotentiale gesehen, da es in der Umsetzung der
Maßnahme einerseits sicherlich zu Entlastungen des städtischen Haushaltes
kommen wird, da z.B. die Bewertung einiger Vermietungsobjekte korrigiert werden
muss, aber andererseits auch zu zusätzlichen Belastungen, da die
Verwaltungspauschale zu gering kalkuliert wurde Die einzelnen Auswirkungen
dieser Maßnahme bedürfen einer eingehenden Prüfung, derzeitig können keine
genaueren Aussagen dazu getroffen werden.
Zu b)
Die Veräußerung bzw. Privatisierung
des Flughafens Rostock-Laage wird derzeit durch den Anteilseigner RVV GmbH
geprüft. Einsparpotentiale werden durch die Verwaltung durch die Streichung des
Verlustausgleiches der RVV GmbH gesehen. Allerdings wird diese Maßnahme im
Haushaltsjahr 2009 nicht mehr, oder nur bedingt umsetzbar sein, so dass ein
Effekt auf die Reduzierung der Altfehlbeträge im Haushaltsjahr 2009 durch die
Verwaltung nicht erkannt wird.
Zu c)
Durch die Verwaltung kann kein
Effekt für den Altfehlbetragsabbau im Haushaltsjahr 2009 erkannt werden. Es
wären im Gegenteil zum Rückkauf der Anteile erhebliche Mittel aufzuwenden.
Zu d)
Aus der Abwicklung der RGS könnte
sich ein Einspareffekt in einer Größenordnung von ca. 1 Mio. € durch
Wegfall der aus dem städtischen Haushalt an die RGS zu zahlenden Mittel
erzielen lassen. Die Trägervergütungen sind grundsätzlich förderfähig und
könnten über das Treuhandvermögen bzw. über Städtebaufördermittel finanziert
werden. Die Aufgaben könnten durch den KOE und die WIRO GmbH wahrgenommen
werden. Durch die Bürgerschaft wurde der Antrag zur Überprüfung der Strukturen
und Beziehungen zwischen RGS, KOE und den Ämtern der Stadtverwaltung durch
externe Berater beschlossen. Eine genaue Prognose der möglichen Einsparungen
kann erst nach Vorliegen der Untersuchung vorgenommen werden.
Zu e)
Durch die Verwaltung kann kein
Effekt für den Altfehlbetragsabbau im Haushaltsjahr 2009 erkannt werden.
Grundsätzlich sind aber auch in diesem Bereich Einsparungen möglich. Die
Verwaltung arbeitet derzeit an einer Vorlage für die Bürgerschaft (siehe Antrag
0872/08-A).
Zu f)
Daraus resultierende Einsparungen
wurden bereits im Haushaltssicherungskonzept unter der Maßnahme
„Transferleistungen Soziale Sicherung“ berücksichtigt, so dass
durch die Verwaltung darüber hinaus keine nennenswerten neuen Einsparpotentiale
mit Haushaltswirksamkeit für das Jahr 2009 gesehen werden.
Zu g)
Diese Maßnahme sollte durch die
Fraktion näher erläutert werden.
Zu h)
Die Verwaltung erarbeitet derzeit
ein solches Konzept. Allerdings wirken sich Zuwächse an der Anzahl der
Hauptwohnsitze erst auf die Schlüsselzuweisung des übernächsten Haushaltsjahres
aus, so dass eine Mehreinnahme für das Haushaltsjahr 2009 durch diese Maßnahme
nicht erwartet werden kann.
Zu i)
Die Verwaltung betreibt bereits ein
effizientes Zinsmanagement, so dass auch aus dieser Maßnahme keine
nennenswerten Einsparpotentiale zu erwarten sind.
2.3.22.3.2 Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90
2.3.2
2.3.2
2.3.2Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90 haben mit Schreiben
vom 06.02.2009 folgende Maßnahmen zur Tilgung der Altfehlbeträge vorgeschlagen:
a) Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Haushaltssicherungskonzept 2008 -2011
a. Zusammenlegung Bauhöfe
b. Konsolidierungseffekte
c. Ortsämter
d. Raumkosten
e. Transferkosten
b) Haushaltsperre in Höhe von 7,0 Mio.
Euro
c) Einsparungen im Volkstheater
d) Erbringung einer Summe von ca.
450.000 Euro als Alternative zur Fremdenverkehrsabgabe oder Einführung
derselben
e) Verkauf des Flughafens Rostock-Laage
Zu a)
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen
handelt es sich insgesamt um Maßnahmen, die im Haushaltssicherungskonzept
bereits enthalten sind. Der Abarbeitungsstand ergibt sich aus der der
Bürgerschaft halbjährlich zur Abrechung der Haushaltssicherungsmaßnahmen zu
übergebenden Informationsvorlage.
Zu b)
Eine Haushaltssperre kann
grundsätzlich verfügt werden. Diese ist jedoch im vorgeschlagenen Umfang nicht
ohne spürbare Einschränkung der Aufgabenwahrnehmung möglich.
Zu c)
Einsparungen im Betrieb des
Volkstheaters werden bislang erst ab dem Haushaltsjahr 2010 erwartet.
Zu d)
Die Verwaltung wird in Kürze eine
Beschlussvorlage zum Antrag 0872/08-A einbringen.
Zu e)
Die Veräußerung bzw. Privatisierung
des Flughafens Rostock-Laage wird derzeit durch den Anteilseigner RVV GmbH
geprüft. Einsparpotentiale werden durch die Verwaltung durch die Streichung des
Verlustausgleiches der RVV GmbH gesehen. Allerdings wird diese Maßnahme im
Haushaltsjahr 2009 nicht mehr, oder nur bedingt umsetzbar sein, so dass ein
Effekt auf die Reduzierung der Altfehlbeträge im Haushaltsjahr 2009 durch die
Verwaltung nicht erkannt wird.
2.4 Veräußerung
von Grundstücken und Immobilien
Aus dem städtischen
Immobilienkonzept, das die städtischen Immobilien und Grundstücke in Kategorien
einteilt, geht hervor, dass die in Liste C eingeordneten Immobilien der Hansestadt
Rostock zur Veräußerung bestimmt sind. Das Immobilienkonzept ist durch die
Bürgerschaft beschlossen worden.
Die Immobilien die zur Veräußerung
bestimmt sind haben nach Auskunft des KOE und des Amtes 62 einen Gesamtwert von
unter 3 Mio €. Ob allerdings alle Immobilien und Grundstücke der Liste C
im Jahr 2009 veräußert werden können, hängt von den Gegebenheiten des Marktes
ab.
Eine Veräußerung der immer wieder
genannten Ärztehäuser und anderer rentierlicher Objekte wird von der Verwaltung
nicht empfohlen, da diese Objekte eine überdurchschnittlich hohe
Vermietungsrendite aufweisen.
Roland Methling