Dringlichkeitsvorlage - 0137/09-DV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0137/09-DV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

11

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3), § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

13.02.2009

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.03.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Hauptausschuss

17.02.2009 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Vermögensaktivierung

Klinikum Südstadt Rostock

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1.   Ein strukturiertes Bieterverfahren zur Veräußerung eines Minderheitsanteils in Höhe von 25 % an der Klinikum Südstadt Rostock GmbH durchzuführen. Das Bieterverfahren ist so durchzuführen, dass die Bewertung der Angebote ausschließlich unter dem Aspekt einer möglichen Veräußerung eines Minderheitsanteiles an der Klinikum Südstadt Rostock GmbH erfolgt.

2.   Zur Vorbereitung einer möglichen Verkaufsentscheidung sind erfahrene und sachkompetente externe Berater in das Entscheidungsverfahren einzubeziehen. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der Klinikum Südstadt Rostock GmbH, die Ausschreibung für die externe Beratung vorzubereiten.

3.   Die externe Beratung hat in einem ersten Schritt die Vorbereitung, Ausschreibung und Durchführung des strukturierten Bieterverfahrens zum Ziel. In einem zweiten Schritt wird die Bürgerschaft über die konkrete Umsetzung der Veräußerung einer Minderheitsbeteiligung an der Klinikum Südstadt Rostock GmbH und damit über die Zuschlagserteilung entscheiden.

4.   Der Verkaufserlös wird zur nachhaltigen Entschuldung des städtischen Haushalts (Abbau der Altfehlbeträge) verwendet, um in einem ersten Schritt die politische und finanzielle Handlungsfähigkeit der Hansestadt Rostock zu sichern.

5.   Das Verfahren ist bis zum 30.10.09 abzuschließen.

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

  1. Mögliche Einnahmen in Höhe von 22,2 Mio. € zur Tilgung der Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock und Deckung der Beratungskosten
  2. Ausgaben in Höhe von geschätzt 200.000 € für die Beratung der Hansestadt Rostock im Veräußerungsprozess (siehe Punkt 2 des Beschlussvorschlages)

 

 

Begründung

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Datum vom 19.01.2009 angeordnet, dass die Hansestadt Rostock bis spätestens Ende März 2009 einen Haushalt beschließt, der zum einen keinen neuen strukturellen Fehlbedarf vorsieht und zum anderen einen Abbau der aufgelaufenen Altfehlbeträge in einer Größenordnung von mindestens 22 Mio. € vorsieht.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft zum Haushalt 2009 vom 28.01.2009 ist die Anordnung der Rechtsaufsichtsbehörde dahingehend erfüllt worden, dass

 

  1. kein neuer Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2009 vorgesehen ist und
  2. eine pauschale Einnahme aus Vermögensaktivierung in Höhe von 22 Mio. € im Haushaltsplan veranschlagt wurde, die zur Tilgung der Altfehlbeträge in der von der Rechtsaufsichtsbehörde angeordneten Höhe führt.

 

Die pauschal veranschlagte Einnahme ist durch konkrete, umsetzbare Maßnahmen zu untersetzen und durch die Bürgerschaft zu beschließen.

 

Nachfolgend wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung erläutert. Im Anschluss werden andere Maßnahmen dargestellt, die grundsätzlich zur Aktivierung städtischen Vermögens geeignet wären, aber aus den an entsprechender Stelle näher erläuterten Gründen zurzeit aus Sicht der Verwaltung nicht in Frage kommen.

 

 

1.                  Begründung zum Vorschlag der Verwaltung zur Veräußerung eines Minderheitsanteils an der Klinikum Südstadt Rostock GmbH

 

Mit dem HASIKO 2006-2009 wurde die Verwaltung beauftragt, ein umfassendes, neutrales Unternehmensgutachten zum möglichen Veräußerungswert des Klinikums Südstadt in Auftrag zu geben. Im Ergebnis dieses Gutachtens ergab sich zum damaligen Zeitpunkt ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von 40-55 Mio. €. Eine neuere Analyse der Marktbedingungen, auch auf Grund vorliegender indikativer Angebote, hat ergeben, dass der Wert des Südstadtklinikums seither gestiegen sein dürfte. Ein Veräußerungswert in Höhe von bis zu 80 Mio. € erscheint möglich.

 

Vor dem Hintergrund der grundlegend geänderten Gesundheitspolitik durch die Einführung des preisorientierten Entgeltsystems und den damit verbundenen Strukturveränderungen und der Steigerung des Wettbewerbs durch immer knapper werdende Ressourcen im Gesundheitswesen ist es notwendig geworden, dass das Klinikum die klassische Krankenhausorganisation ändert.

 

Mit der Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vom 29. Juni 1972 unterliegen deutsche Krankenhäuser der dualen Finanzierung. Ziel der Krankenhausfinanzierung und des KHG ist gemäß § 1 KHG die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu sozial tragbaren Pflegesätzen.

 

Charakteristisch für die duale Finanzierung ist die Trennung der Kosten in Investitionskosten, die durch die Bundesländer aufgebracht werden müssen und pflegesatzfähige Kosten, die von den Versicherten bzw. deren Krankenkassen zu tragen sind.

 

Basis der Investitionsfinanzierung ist der Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes. Zusammen mit den aufgestellten Investitionsprogrammen sichern diese die Finanzierung der Investitionskosten von Krankenhäusern.

 

Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Patienten bzw. ihren Krankenkassen durch Erlöse aus Pflegesätzen getragen. Grundlage dieser Regelung ist der § 4 KHG zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser.

 

Die Vergütung der voll- und teilstationären Krankenhausleistungen erfolgt nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG).

 

Auf Grund der Mittelknappheit hat der Gesetzgeber zahlreiche Bemühungen unternommen, um die Finanzierung der Krankenhäuser und eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Nach § 17b KHG wurde die Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems nach dem „Top-down-Prinzip“ beschlossen.

 

Die Krankenhausleistungen werden daher im Wesentlichen über fallpauschalierte Entgelte (Diagnosis Related Groups bzw. DRGs) vergütet. Jeder DRG ist ein sogenanntes Kostengewicht zugeordnet. Sie bilden den durchschnittlichen Ressourcenaufwand auf Grund der Fallschwere ab. Weitere Erlöskomponenten (Zusatzentgelte, sonstige Entgelte, Zu- und Abschläge, tagesgleiche Entgelte oberhalb der Grenzverweildauer) sind gesetzlich verankert. Darüber hinaus hat sich der Gesetzgeber für ein Festpreissystem entschieden, das am Ende des Übergangszeitraumes (budgetneutrale und Konvergenzphase) durch einen landesweit gültigen Basisfallwert für alle Krankenhäuser umgesetzt wird. Diese beiden Komponenten ergeben durch eine Multiplikation mit der Fallzahl das DRG-Erlösbudget des Krankenhauses. Das DRG-Erlösbudget wird um die anderen Erlöskomponenten ergänzt und ergibt damit das Gesamtbudget des Krankenhauses.

 

Bezogen auf das Budget des Krankenhauses werden aus kompensatorischen Gründen Mehr- und Mindererlösausgleiche zugelassen, das heißt es erfolgt eine Flexibilisierung der Budgets.

 

Damit erhöht sich das Verlustrisiko für unrentable Krankenhäuser mit teuren Kostenstrukturen. Gleichzeitig erhöht sich aber auch die Gewinnerzielungsmöglichkeit für rentable Krankenhäuser. Für das Klinikum Südstadt Rostock folgt aus der Krankenhausfinanzierung ein hohes wirtschaftliches Risiko.

 

Damit zukünftig medizinische Qualität, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander einhergehen, muss ein Krankenhaus sein Leistungsprofil, unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, an den nachgefragten Leistungen des Marktes ausrichten und mindestens eine Rendite in Höhe der Abschreibungen erbringen. Dieses Ziel ist ohne die Beteiligung privater Mitgesellschafter nicht zu erreichen.

 

Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern daher nicht nur die Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock, sondern auch eine Anpassung der Kostenstrukturen.

 

Die Umwandlung des Eigenbetriebes in eine GmbH wurde durch die Bürgerschaft  am 09.07.2008 (Beschluss Nr. 0388/ BV) beschlossen.  Die privatrechtliche Form sichert dabei die notwendige Flexibilität des Klinikums einschließlich der Möglichkeit von vorteilhaften Kooperationen mit anderen Leistungserbringern. Die qualitativ hochwertige gesundheitliche Betreuung der zu versorgenden Patienten wird nachhaltig stabilisiert und zukunftsweisend ausgerichtet.

 

Das Klinikum Südstadt Rostock ist landesweit eines von zwei Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft und weist gegenüber Krankenhäusern in privatem Eigentum eine erhöhte Kostenstruktur auf. Eine im Vergleich zu privat betriebenen Kliniken hohe Tarifstruktur und erhebliche Kostennachteile in der Beschaffung von Betriebsmitteln führen dazu, dass sich das Verlustrisiko des Klinikums Südstadt in den nächsten Jahren nachhaltig erhöht. Private Klinikbetreiber können im Gegensatz zum Klinikum Südstadt Rostock auf erhebliche Skaleneffekte (Mengenrabatte) bei der Beschaffung zurückgreifen und so ihre Kostenstrukturen optimieren, da sie nicht nur über eine Klinik, sondern über eine Vielzahl von Kliniken verfügen.

 

Gleichzeitig werden die Länder die Mittel zur Investitionskostenförderung in den nächsten Jahren weiter reduzieren, mit der Folge, dass die Krankenhäuser gezwungen sind, die notwendigen Investitionen zusätzlich aus den Betriebskosten (DRGs) zu erwirtschaften.

 

Das Klinikum Südstadt Rostock hat in den folgenden Jahren notwendige Investitionen in medizinische Geräte und sonstige Ausstattung in Höhe von insgesamt 7,1 Mio. € geplant. Die Finanzierung der Investitionen ist allerdings noch nicht gesichert. Selbst für die Investitionen im Jahr 2009 in Höhe von 2.750 T€ liegen noch keine Fördermittelbescheide des Landes vor.

 

Nach einer Untersuchung der Gewerkschaft ver.di (veröffentlicht 15.05.2008) besteht eine Finanzierungslücke in der Krankenhausfinanzierung durch die Länder (Investitionen) in Höhe von 50 Mrd. €, während durch private Konzerne wenigstens 2 Mrd. € in die Kliniken investiert wurden.

 

Zahlreiche Privatisierungen von kommunalen Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern haben zudem gezeigt, dass die Gesundheitsvorsorge und die Leistungen der Kliniken nach der Privatisierung zumindest nicht schlechter, in erheblichem Umfang aber auch besser sind als in kommunalem Eigentum. Beispielhaft sei die Privatisierung des Schweriner Klinikums erwähnt.

 

Die Veräußerung eines Minderheitsanteils an der Klinikum Südstadt Rostock GmbH sichert zudem die Einflussnahme der Hansestadt Rostock auf den Gesundheitsstandort Rostock. Gleichzeitig erwartet die Verwaltung durch die Aufnahme eines privaten Investors (Klinikbetreibers) zusätzliches Know-how und wirtschaftliche Kompetenz. Die Möglichkeit der Realisierung von eigenen Skaleneffekten über die Einbindung in die Einkaufsstrukturen eines potentiellen Mitgesellschafters bietet zusätzliche Chancen und ist vor dem Hintergrund der dargestellten Risikopotentiale der Krankenhausfinanzierung unabdingbar.

 

Bezogen auf die Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock ist eine Veräußerung eines Minderheitsanteils am Klinikum Südstadt Rostock auch wirtschaftlich vertretbar und notwendig. Es zeigt sich, dass bei einer Veräußerung eines Minderheitsanteils am Klinikum Südstadt Rostock die ersparten Zinsaufwendungen bei einem unterstellten Zinssatz von im Mittel 3,5 % die zu erwartenden Ausschüttungen an den städtischen Haushalt durch das Klinikum Südstadt Rostock übersteigen. Die Ausschüttungshöhe an den städtischen Haushalt wurde auf Basis einer vergangenheitsorientierten Betrachtung auch für die Zukunft prognostiziert. In der Vergangenheit hat das Klinikum Südstadt Rostock im Mittel ca. 500 T€ p. a. an die Hansestadt Rostock ausgeschüttet. Bei einer Veräußerung eines Minderheitsanteils würden sich die Ausschüttungen um ein Viertel reduzieren.

 

                                                                                              Angaben in T€

Rentabilität Klinikveräußerung 25 %

2009

Veräußerung Südstadtklinikum

22.000,00

 

 

Nettobarwert Zinsersparnis für T = 15 Jahre

1.925,00

Nettobarwert Ausschüttungen für T = 15 Jahre

450,00

 

Der Nettobarwert* der Zinsersparnis liegt höher, als der der Ausschüttungen und ist demnach zu bevorzugen.

 

*Die Beurteilung der Nachhaltigkeit erfolgt auf Basis des Nettobarwertes (Kapitalwertes) einer Investition unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors für eine Reihe periodischer Zahlungen. Im vorliegenden Fall ist das eingesetzte Kapital (Investition) mit dem Veräußerungserlös gleichzusetzen und zu entscheiden, ob das Kapital sinnvoller zur Tilgung der Altfehlbeträge eingesetzt werden soll, oder zur Verringerung der Ausschüttungen. Die Verringerung der Zinszahlungen steht im Konsolidierungszeitraum der jeweiligen Verringerung der Ausschüttungen gegenüber. Der höhere Nettobarwert (Kapitalwert) ist jeweils zu bevorzugen. Der Abzinsungsfaktor wurde nachfolgend mit 3,5 % gewählt und soll die Inflation (Kapitalentwertung) innerhalb des Beurteilungszeitraumes ausgleichen. Der Betrachtungszeitraum beträgt jeweils 15 Jahre.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass erst ab einem Veräußerungserlös von lediglich 5,5 Mio. € die Nettobarwerte beinahe identisch wären. Daraus folgt, dass jeder Kaufpreis oberhalb von 5,5 Mio. € aus Sicht der Hansestadt Rostock wirtschaftlich vertretbar und geboten ist.

 

                                                                              Angaben in T€

Rentabilität Klinikveräußerung

2009

Veräußerung Südstadtklinikum

5.500,00

 

 

Nettobarwert Zinsersparnis für T = 15 Jahre

481,25

Nettobarwert Ausschüttungen für T = 15 Jahre

450,00

 

 

 

2.                  Weitere geprüfte Maßnahmen zur Vermögensaktivierung

 

 

2.1        WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH

 

2.1.1                    Verkauf von Wohnungen

 

Die WIRO GmbH wurde durch die Verwaltung beauftragt, ein gemessen am Wohnungsbestand des Unternehmens repräsentatives Wohnungsportfolio zusammenzustellen, das in der Folge veräußert werden könnte. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktsituation und auf Basis des 12 bis 14-fachen der Ist-Miete des Portfolios hat die WIRO einen Verkaufserlös von bis zu 210 Mio. € für 4570 Wohnungen und 55 Gewerbeobjekte prognostiziert.

 

Dem stehen Buchwerte von 182 Mio. € gegenüber, so dass ein Buchgewinn von 28 Mio. € bei Veräußerung des identifizierten Portfolios zu erwarten wäre. Die auf den Objekten lastenden Verbindlichkeiten betragen allerdings nur 132 Mio. €, so dass sich nach deren Ablösung ein Liquiditätsüberschuss von 78 Mio. € ergäbe, der unter Auflösung von Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden könnte.

 

Nach der Einschätzung der Geschäftsführung der WIRO GmbH und der Verwaltung kann ein solches Portfolio allerdings derzeit nicht am Markt platziert werden. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise lassen eine Veräußerung nicht zu. Erst nach einer eintretenden Markterholung in den kommenden Jahren sollte versucht werden, entsprechende Wohnungsbestände der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH zur Tilgung der Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock zu veräußern. Grundlage dieser Einschätzung ist u.a. eine fehlgeschlagene Veräußerung der Hansestadt Greifswald.

 

2.1.2                    Kapitalisierung zukünftiger Ausschüttungen

 

Alternativ ist es denkbar, dass die Hansestadt Rostock Altfehlbeträge durch eine Vorabausschüttung zukünftiger Gewinne der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft an die Hansestadt Rostock tilgt.

 

Die Vorabausschüttung könnte durch die WIRO GmbH nicht durch Eigenkapital finanziert werden und müsste entsprechend durch Fremdkapital finanziert werden. Der derzeitige Zinssatz für Fremdkapitalaufnahmen der WIRO GmbH liegt nach Auskunft der Geschäftsführung der WIRO bei 4 – 4,5 %.

 

Die Risiken in der WIRO GmbH würden durch diese Maßnahme erhöht.

 

Zudem werden in den Folgejahren die Ausschüttungen der WIRO an die Hansestadt Rostock entsprechend der Höhe der Vorabausschüttung plus notwendiger Verzinsung sinken. Bei einer Vorabausschüttung in Höhe von 22,0 Mio. € würde die jährliche Ausschüttung der WIRO in den Folgejahren also mindestens um ca. 3,0 Mio. € unter der im Finanzplan der Hansestadt Rostock bereits geplanten Einnahme liegen.

Diese Mindereinnahme wäre durch weitere Maßnahmen zur Verwaltungskonsolidierung zu kompensieren. Die Kompensation ist nach Einschätzung der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicherzustellen, da die Effekte aus den Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung Zielvorgaben darstellen, jedoch keine gesicherten Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben.

 

 

 

2.2        Stadtwerke Anteilsverkauf

 

Die Prüfung einer möglichen Fusion der Stadtwerke Rostock AG mit der WEMAG AG hat ergeben, dass eine Fusion, die seitens der Verwaltung als Maßnahme zur Vermögensaktivierung gesehen wurde, nicht durchgeführt werden kann.

 

Es liegen der Verwaltung aber Interessenbekundungen der privaten Mitgesellschafter der SWR AG vor, die ihre Anteile zur Vermeidung von erhöhten Körperschaftssteuerzahlungen, die sich aus dem Unternehmenssteuerreformgesetz ergeben würden, von derzeit jeweils 12,55 % auf jeweils 15 % aufstocken möchten.

 

Basierend auf dem Verkaufspreis, der bei der Übertragung der 12,55 % Anteile erzielt wurde, kann der Verkaufserlös durch Veräußerung von bis zu weiteren 10 % auf ca. 24 Millionen Euro taxiert werden.

 

Die Veräußerung von Anteilen an der SWR AG würde allerdings eine empfindliche Störung des RVV Steuerholdingsystems mit der Folge von Risiken für die ÖPNV-Finanzierung zur Folge haben.

 

Wirtschaftlich ist diese Maßnahme ebenfalls bedenklich, da die derzeitige Rendite der SWR AG deutlich über dem aufzuwendenden Zinssatz für die Altfehlbeträge der Hansestadt Rostock liegt. Eine Veräußerung von Anteilen an der SWR AG ist also nicht empfehlenswert.

 

 

2.3        Vorschläge der Fraktionen der Bürgerschaft

 

2.3.1                    Fraktion Die Linke.

 

Nach Auffassung der Fraktion Die Linke. sollten Altfehlbeträge so abgebaut werden, dass so wenig wie möglich städtisches Vermögen veräußert werden muss. Die Linke. hat mit Schreiben vom 03.02.2009 folgende Maßnahmen zur Tilgung der Altfehlbeträge vorgeschlagen:

a)      Konsequentes Immobilienmanagement unter Übertragung aller kommunalen Immobilien an den KOE unter Beibehaltung der Rechtsform des Eigenbetriebes

b)      Veräußerung / Privatisierung des Flughafens Rostock-Laage

c)      Rekommunalisierung der Stadtentsorgung

d)      Abwicklung der RGS

e)      Effizienzsteigerung des Tourismusbetriebes ohne Fremdenverkehrsabgabe

f)        Konsequente Bemühungen zum Abbau der Heimerziehung

g)      Streckung der Refinanzierung des Messegeländes mit dem Ziel, die Pacht zu verringern und damit den Zuschussbedarf der Messe- und Stadthallengesellschaft zu senken

h)      Durch ein gemischtes System aus Auszahlung und barwerten Vorteilen sollen Studierende zur Hauptwohnsitznahme bewegt werden, um die Schlüsselzuweisungen zu erhöhen

i)        Effizientes Zinsmanagement

 

Die Vorschläge der Fraktion Die Linke. werden von der Verwaltung wie folgt bewertet:

 

Zu a)

 

Durch den Bericht der Kommunalaufsicht zur Prüfung des Eigenbetriebes KOE wurde die Umsetzung dieser Maßnahme bereits angeordnet. Die Übertragung der Immobilien an den KOE wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Daraus resultierende erste Einsparungen wurden bereits teilweise im Haushaltssicherungskonzept unter der Maßnahme „Technische Dienste in Schulen und Sportstätten“ berücksichtigt. Darüber hinaus werden durch die Verwaltung derzeit für das Haushaltsjahr 2009 keine nennenswerten neuen Einsparpotentiale gesehen, da es in der Umsetzung der Maßnahme einerseits sicherlich zu Entlastungen des städtischen Haushaltes kommen wird, da z.B. die Bewertung einiger Vermietungsobjekte korrigiert werden muss, aber andererseits auch zu zusätzlichen Belastungen, da die Verwaltungspauschale zu gering kalkuliert wurde Die einzelnen Auswirkungen dieser Maßnahme bedürfen einer eingehenden Prüfung, derzeitig können keine genaueren Aussagen dazu getroffen werden.

 

 

 

 

Zu b)

 

Die Veräußerung bzw. Privatisierung des Flughafens Rostock-Laage wird derzeit durch den Anteilseigner RVV GmbH geprüft. Einsparpotentiale werden durch die Verwaltung durch die Streichung des Verlustausgleiches der RVV GmbH gesehen. Allerdings wird diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2009 nicht mehr, oder nur bedingt umsetzbar sein, so dass ein Effekt auf die Reduzierung der Altfehlbeträge im Haushaltsjahr 2009 durch die Verwaltung nicht erkannt wird.

 

Zu c)

 

Durch die Verwaltung kann kein Effekt für den Altfehlbetragsabbau im Haushaltsjahr 2009 erkannt werden. Es wären im Gegenteil zum Rückkauf der Anteile erhebliche Mittel aufzuwenden.

 

Zu d)

 

Aus der Abwicklung der RGS könnte sich ein Einspareffekt in einer Größenordnung von ca. 1 Mio. € durch Wegfall der aus dem städtischen Haushalt an die RGS zu zahlenden Mittel erzielen lassen. Die Trägervergütungen sind grundsätzlich förderfähig und könnten über das Treuhandvermögen bzw. über Städtebaufördermittel finanziert werden. Die Aufgaben könnten durch den KOE und die WIRO GmbH wahrgenommen werden. Durch die Bürgerschaft wurde der Antrag zur Überprüfung der Strukturen und Beziehungen zwischen RGS, KOE und den Ämtern der Stadtverwaltung durch externe Berater beschlossen. Eine genaue Prognose der möglichen Einsparungen kann erst nach Vorliegen der Untersuchung vorgenommen werden.

 

Zu e)

 

Durch die Verwaltung kann kein Effekt für den Altfehlbetragsabbau im Haushaltsjahr 2009 erkannt werden. Grundsätzlich sind aber auch in diesem Bereich Einsparungen möglich. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer Vorlage für die Bürgerschaft (siehe Antrag 0872/08-A).

 

Zu f)

 

Daraus resultierende Einsparungen wurden bereits im Haushaltssicherungskonzept unter der Maßnahme „Transferleistungen Soziale Sicherung“ berücksichtigt, so dass durch die Verwaltung darüber hinaus keine nennenswerten neuen Einsparpotentiale mit Haushaltswirksamkeit für das Jahr 2009 gesehen werden.

 

 

Zu g)

 

Diese Maßnahme sollte durch die Fraktion näher erläutert werden.

 

 

Zu h)

 

Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein solches Konzept. Allerdings wirken sich Zuwächse an der Anzahl der Hauptwohnsitze erst auf die Schlüsselzuweisung des übernächsten Haushaltsjahres aus, so dass eine Mehreinnahme für das Haushaltsjahr 2009 durch diese Maßnahme nicht erwartet werden kann.

 

 

Zu i)

 

Die Verwaltung betreibt bereits ein effizientes Zinsmanagement, so dass auch aus dieser Maßnahme keine nennenswerten Einsparpotentiale zu erwarten sind.

 

 

 

 

2.3.22.3.2                   Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90

2.3.2 

2.3.2 

2.3.2Die Fraktionen von  CDU, SPD und Bündnis 90 haben mit Schreiben vom 06.02.2009 folgende Maßnahmen zur Tilgung der Altfehlbeträge vorgeschlagen:

 

a)      Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2008 -2011

a.      Zusammenlegung Bauhöfe

b.      Konsolidierungseffekte

c.      Ortsämter

d.      Raumkosten

e.      Transferkosten

b)      Haushaltsperre in Höhe von 7,0 Mio. Euro

c)      Einsparungen im Volkstheater

d)      Erbringung einer Summe von ca. 450.000 Euro als Alternative zur Fremdenverkehrsabgabe oder Einführung derselben

e)      Verkauf des Flughafens Rostock-Laage

 

Zu a)

 

Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich insgesamt um Maßnahmen, die im Haushaltssicherungskonzept bereits enthalten sind. Der Abarbeitungsstand ergibt sich aus der der Bürgerschaft halbjährlich zur Abrechung der Haushaltssicherungsmaßnahmen zu übergebenden Informationsvorlage.

 

Zu b)

 

Eine Haushaltssperre kann grundsätzlich verfügt werden. Diese ist jedoch im vorgeschlagenen Umfang nicht ohne spürbare Einschränkung der Aufgabenwahrnehmung möglich.

 

Zu c)

 

Einsparungen im Betrieb des Volkstheaters werden bislang erst ab dem Haushaltsjahr 2010 erwartet.

 

Zu d)

 

Die Verwaltung wird in Kürze eine Beschlussvorlage zum Antrag 0872/08-A einbringen.

 

Zu e)

 

Die Veräußerung bzw. Privatisierung des Flughafens Rostock-Laage wird derzeit durch den Anteilseigner RVV GmbH geprüft. Einsparpotentiale werden durch die Verwaltung durch die Streichung des Verlustausgleiches der RVV GmbH gesehen. Allerdings wird diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2009 nicht mehr, oder nur bedingt umsetzbar sein, so dass ein Effekt auf die Reduzierung der Altfehlbeträge im Haushaltsjahr 2009 durch die Verwaltung nicht erkannt wird.

 

 

2.4        Veräußerung von Grundstücken und Immobilien

 

Aus dem städtischen Immobilienkonzept, das die städtischen Immobilien und Grundstücke in Kategorien einteilt, geht hervor, dass die in Liste C eingeordneten Immobilien der Hansestadt Rostock zur Veräußerung bestimmt sind. Das Immobilienkonzept ist durch die Bürgerschaft beschlossen worden.

 

Die Immobilien die zur Veräußerung bestimmt sind haben nach Auskunft des KOE und des Amtes 62 einen Gesamtwert von unter 3 Mio €. Ob allerdings alle Immobilien und Grundstücke der Liste C im Jahr 2009 veräußert werden können, hängt von den Gegebenheiten des Marktes ab.

 

Eine Veräußerung der immer wieder genannten Ärztehäuser und anderer rentierlicher Objekte wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da diese Objekte eine überdurchschnittlich hohe Vermietungsrendite aufweisen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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