Beschlussvorlage - 0066/09-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0066/09-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

60,61,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

27.01.2009

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

04.03.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Bau- und Planungsausschuss

Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11)

Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

10.02.2009 17:00

11.02.2009 19:00

18.02.2009 19:00

19.02.2009 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Räumliche Abgrenzung des Fördergebietes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

- Nr. 356/26/91 vom 27.11.1991

Satzung über eine städtabauliche Sanie-rungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für das Stadtzentrum Rostock

- Nr. 568/38/1992 vom 07.10.1992
1. Nachtragssatzung zur "Satzung über eine städtabauliche Sanierungsmaßnahme nach

§ 142 Abs. 1 und 3 BauGB"

-Nr. 1042/39/1997 vom 29./30.01.1997 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

- Nr. 0314/05-BV vom 22./23.06.2005

Erste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Nr. 0767/06-BV vom 08.11.2006

Zweite Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

 

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Als Fördergebiet für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

wird das Sanierungsgebiet festgelegt.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Der Komplementäranteil der Stadt gegenüber den Städtebauförderungsmitteln wird bis 2010 im Finanzplan 2008 - 2010 über die Haushaltsstelle 02.6150.3670 0002 - Zuweisungen von übrigen Bereichen / Erlöse D4 – Vermögen abgesichert. Ab 2011 erfolgt die finanzielle Absicherung durch Eigenmittel der Hansestadt Rostock (HH-Stelle 02.6150.9850 0001) nach Maßgabe des Haushaltes unter Berücksichtigung der bewilligten Stadtbaufördermittel.

 

 

 

Begründung

Seit Beginn der Städtebauförderung in den 1970er Jahren wurde diese immer wieder an neue Handlungserfordernisse angepasst und beständig weiterentwickelt. Neben den Herausforderungen und Integrationsaufgaben, welche aus dem demografischen und sozialen Wandel resultieren, ist es notwendig, auch auf ökonomische Veränderungen zu reagieren. Diese äußern sich beispielsweise in einer Veränderung der Einzelhandelsstrukturen und machen die Revitalisierung von Zentren sowie die Sicherung der Nahversorgung zu einem wichtigen Handlungsfeld. Deshalb haben Bund und Länder mit dem Programmjahr 2008 das neue Förderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung aufgelegt.

 

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, insbesondere Innenstadtzentren vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie können zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben eingesetzt werden.

 

Entsprechend Artikel 11 der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern (VV-Städtebauförderung 2008) ist das Fördergebiet durch Beschluss der Gemeinde räumlich abzugrenzen. Dies geschieht auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 171 b (2) BauGB. Die Abgrenzung kann auch als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, städtebauliches Entwicklungsgebiet nach § 165 BauGB oder Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgen.

 

Mit dem Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 2008 wurde die Auflage erteilt, den Beschluss zur räumlichen Abgrenzung bis zum 31.03.2009 dem Landesförderinstitut (LFI) vorzulegen. Da der vom LFI gesetzte Termin eingehalten werden muss, ein speziell auf die Programmstrategie ausgerichtetes integriertes städtebauliches Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept, aus dem sich eine abweichende Abgrenzung ergeben könnte, bisher nicht vorliegt und mit diesem Programm das allgemeine Städtebauförderungsprogramm schrittweise abgelöst werden soll, wird als Fördergebiet das Sanierungsgebiet festgelegt (Gebietsabgrenzung Stand 22.02.2007 – siehe anliegender Lageplan).

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlage

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.02.2009 - Bau- und Planungsausschuss

Erweitern

18.02.2009 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

Erweitern

19.02.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

04.03.2009 - Bürgerschaft