Beschlussvorlage - 0066/09-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Räumliche Abgrenzung des Fördergebietes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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10.02.2009
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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18.02.2009
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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19.02.2009
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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04.03.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat Kröpeliner Tor-Vorstadt (11) Ortsbeirat Stadtmitte (14) Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt
und Ordnung |
11.02.2009 19:00 18.02.2009 19:00 19.02.2009 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Räumliche
Abgrenzung des Fördergebietes Aktive Stadt- und Ortsteilzentren |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
- Nr. 356/26/91 vom
27.11.1991 Satzung über eine
städtabauliche Sanie-rungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für das
Stadtzentrum Rostock - Nr. 568/38/1992 vom
07.10.1992 § 142 Abs. 1 und 3
BauGB" -Nr. 1042/39/1997 vom
29./30.01.1997 Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes
zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ - Nr. 0314/05-BV vom
22./23.06.2005 Erste Satzung über die
teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ Nr. 0767/06-BV vom
08.11.2006 Zweite Satzung über die
teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“ |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Als Fördergebiet für das Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" wird das Sanierungsgebiet
festgelegt. |
Begründung
Seit Beginn der
Städtebauförderung in den 1970er Jahren wurde diese immer wieder an neue
Handlungserfordernisse angepasst und beständig weiterentwickelt. Neben den
Herausforderungen und Integrationsaufgaben, welche aus dem demografischen und
sozialen Wandel resultieren, ist es notwendig, auch auf ökonomische
Veränderungen zu reagieren. Diese äußern sich beispielsweise in einer
Veränderung der Einzelhandelsstrukturen und machen die Revitalisierung von
Zentren sowie die Sicherung der Nahversorgung zu einem wichtigen Handlungsfeld.
Deshalb haben Bund und Länder mit dem Programmjahr 2008 das neue Förderprogramm
„Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung
aufgelegt.
Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von
„Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sind bestimmt für die Stärkung
von zentralen Versorgungsbereichen, insbesondere Innenstadtzentren vor allem in
Städten mit größerem Einzugsbereich, die durch Funktionsverluste, insbesondere
gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie können zur
Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung
dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen,
Arbeiten und Leben eingesetzt werden.
Entsprechend Artikel 11 der
Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern (VV-Städtebauförderung 2008)
ist das Fördergebiet durch Beschluss der Gemeinde räumlich abzugrenzen. Dies
geschieht auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach §
171 b (2) BauGB. Die Abgrenzung kann auch als Sanierungsgebiet nach § 142
BauGB, städtebauliches Entwicklungsgebiet nach § 165 BauGB oder
Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgen.
Mit dem Bewilligungsbescheid
für das Programmjahr 2008 wurde die Auflage erteilt, den Beschluss zur
räumlichen Abgrenzung bis zum 31.03.2009 dem Landesförderinstitut (LFI)
vorzulegen. Da der vom LFI gesetzte Termin eingehalten werden muss, ein
speziell auf die Programmstrategie ausgerichtetes integriertes städtebauliches
Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept, aus dem sich eine abweichende Abgrenzung
ergeben könnte, bisher nicht vorliegt und mit diesem Programm das allgemeine
Städtebauförderungsprogramm schrittweise abgelöst werden soll, wird als
Fördergebiet das Sanierungsgebiet festgelegt (Gebietsabgrenzung Stand
22.02.2007 – siehe anliegender Lageplan).
Roland Methling
Anlage