Beschlussvorlage - 1004/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

1004/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40, 20

Beschlussvorschriften

Datum

- § 22 Abs. 3 KV M-V

- SchulG M-V § 107/108

- SEP-VO M-V vom 04. Oktober 2005

 

18.12.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

Schul- und Sportausschuss

15.01.2009 17:00

14.01.2009 17:00

III, gez. Dr. Melzer

 

Gegenstand

beteiligt

Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und
Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10

 

II, gez. Scholze

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0030/06-BV     0970/07-BV

1135/06-BV     0202/08-BV

0124/07-BV

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die "Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10.

 

 

finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2009:

Einsparungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2009 in Höhe zusätzlicher 20.456 EUR

bei den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten des aufzulösenden Schulstandortes

Messestr. 1a, die in den 3. Ergänzungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2009 einzuarbeiten sind

sowie bereits in der  Personalkostenplanung eingearbeitete Personalkosten in Höhe von

21.600 EUR.

Stillgelegte und den Schulnetzen entnommene Schulgebäude erfahren keine weitere schulische Nutzung mehr. Sie werden seitens der Hansestadt Rostock einer Vermarktung, soweit dies nicht möglich ist, einem Abriss zugeführt.

 

 

Begründung

 

Auf der Basis des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006 sowie der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern vom
04. Oktober 2005 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit ihren Beschlüssen 0030/06-BV vom 14. Juni 2006 sowie 1135/06-BV vom 31. Januar 2007 die „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen sowie der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2010/11“ beschlossen.


 

Mit Beschluss vom 14. März 2007 (Beschluss-Nr. 0124/07-BV) wurde die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und der daraus resul­tierenden schulorganisatorischen Maßnahmen, in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, entschieden. Die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vor­bereitung des Schuljahresbeginns 2008/09 wurde mit den Beschlüssen vom 05. Dezember 2007 (Beschluss-Nr. 0970/07-BV) und vom 07. Mai 2008 (Beschluss-Nr.: 0202/08-BV) beschlossen.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden und der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock und alle ausgewiesenen Nachfolgebeschlüsse genehmigt. Die beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne der Hansestadt Rostock weisen jeweils im Punkt 2 den Auftrag aus:

 

„Die Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum bis 2010/11 erhält den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung. Sie ist jährlich zu aktualisieren und kontinuierlich fortzuschreiben“.

 

Der vorliegende Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwick­lungsplanes der Hansestadt Rostock sowie zur Umsetzung daraus abgeleiteter schulorganisa­torischer Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10 enthält alle die Aussagen, die sich einerseits aus der weiteren Entwicklung des Schüleraufkommens ableiten, die anderer­seits damit folgerichtig aus den bislang bereits in Kraft getretenen neuen schulgesetzlichen Regelungen entstehen und die in ihrem Aussageinhalt Novellierungen gegenüber den bereits gültigen Schulentwicklungsplänen der Hansestadt Rostock.

 

 

 

 

Roland Methling

 


 

Jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10

 

I.      Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2009/10

 

1.    Ostseegymnasium, Thomas-Morus-Straße 2

Regionale Schule „Ehm-Welk“, Thomas-Morus-Str. 3

 

Beide Schulen sind die einzigen Schulen ihrer jeweiligen Schulart im Ortsteil Evershagen. Bereits mit dem Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in  Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2005/06 (Beschluss-Nr.: 1042/04-BV) wurde die Gründung eines gemeinsamen Schulzentrums der beiden o.g. Schulen im Ortsteil Evershagen unter der  Bezeichnung „Schul- und Freizeitzentrum“ beantragt und mit Schreiben vom 21. März 2005 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigt.

 

Für einen geordneten Schulbetrieb sind gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 Nr. 7 SchulG M-V Mindestzügigkeiten und Schülermindestzahlen für die Bildung von Eingangsklassen festgelegt. Für Gymnasien an Mehrfachstandorten ist mindestens eine Dreizügigkeit bei mindestens 61 Schülern vorgeschrieben.

 

Das Ostseegymnasium erreichte die notwendige Schülermindestzahl im Schuljahr 2008/09 nicht. Gemäß § 45 Abs. 5 Satz 5 SchulG M-V wurde dem Ausnahmeantrag des Schulträgers auf Unterschreitung der Schülermindestzahl mit Genehmigungsbescheid vom 16. Juni 2008 durch die oberste Schulaufsichtsbehörde stattgegeben. Gleichzeitig wurde ein erneutes Unterschreiten der Schülermindestzahl bzw. der Mindestzügigkeit zum Schuljahr 2009/10 ausgeschlossen.

 

Um das eingangs genannte Entwicklungsziel, Errichtung eines gemeinsamen Schulzentrums bei gleichzeitiger Beibehaltung des Angebotes aller Bildungsgänge im Ortsteil Evershagen schulgesetzlich genehmigungsfähig weiter zu verfolgen, erfolgt gemäß § 12 SchulG M-V ein organisatorischer Verbund zu einem „Schulcampus Evershagen“ zum Schuljahresbeginn 2010/2011. Der „Schulcampus Evershagen“ ist mit dem Schuljahr 2010/11 beginnend damit gemäß SchulG M-V § 12 sowie § 106 Abs. 2 „Verbundene Regionale Schule und Gymnasium“.

 

Zur Umsetzung dieser Schulstrukturmaßnahme bedarf es neben einem bereits gefassten Grundsatzbeschluss beider Schulkonferenzen zur Errichtung des hiermit beantragten „Schulcampus Evershagen“ vom 24. Oktober 2008, einer Reihe weiterer schrittweise zu schaffender schulinhaltlicher gemeinsamer Beschlusslagen der Schulkonferenzen beider Schulen und einer systematischen Zusammenführung des Lehrbetriebes aller Bildungsgänge. Dafür wird das Schuljahr 2009/10 genutzt. Zur Sicherung der perspektivischen Vollständigkeit aller Klassenstufen aller Bildungsgänge wird bei ggf. nicht ausschließbarer Unterschreitung der Schülermindestanzahlen in der gymnasialen Klassenstufe 7 hiermit der Antrag auf letztmalige Genehmigung zur Klassenbildung auch bei geringfügiger Unterschreitung der Schülermindestanzahlen gestellt.

 

Der „Schulcampus Evershagen“ erhält gemäß SchulG M-V § 21 Abs. 4 beginnend mit dem Schuljahr 2009/10 die optional nutzbare gemeinsame gymnasiale Oberstufe auch für alle derzeitigen und künftigen Gesamtschulen des Raumes Rostock-Nordwest.


Die Schulstruktur des „Schulcampus Evershagen“ wird sich damit wie folgt entwickeln:

 

Regionale Schule „Ehm-Welk-Schule“, Th.-Morus-Straße 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

insgesamt

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

2000/01

52

2

57

2

73

3

53

2

65

3

67

3

367

15

HS

18

1

14

1

21

1

53

3

2001/02

57

2

54

2

60

2

70

3

45

2

49

3

335

14

HS

10

1

17

1

18

1

17

1

62

4

2002/03

51

2

55

2

54

2

54

2

69

3

37

2

320

13

HS

15

1

19

1

15

1

49

3

2003/04

53

2

58

2

44

2

84

3

82

3

93

4

414

16

HS

13

1

22

1

22

1

57

3

2004/05

27

1

51

2

58

2

56

2

68

3

72

3

332

13

HS

16

1

23

1

39

2

2005/06

26

1

27

1

54

2

53

2

47

2

68

3

275

11

HS

23

1

23

1

2006/07

81

3

24

1

21

1

54

2

53

2

43

2

276

11

2007/08

76

3

82

3

23

1

24

1

48

2

44

2

297

12

2008/09

112

4

81

3

34

2

38

2

23

1

41

2

329

14

2009/10

76

3

112

4

43

2

34

2

38

2

23

1

326

14

ab SJ 2010/11

Schulcampus Evershagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulcampus Evershagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

Klasse 11

Klasse 12

Klasse 13

insgesamt

 

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

 

2010/11

89

4

76

3

80

3

80

3

82

3

88

4

48

2

69

3

 

 

612

25

 

2011/12

92

4

89

4

93

4

80

3

80

3

82

3

50

2

48

2

 

 

614

25

 

2012/13

89

4

92

4

97

4

93

4

80

3

80

3

48

2

50

2

 

 

629

26

 

2013/14

104

4

89

4

95

4

97

4

93

4

80

3

38

2

48

2

 

 

644

27

 

Ostseegymnasium, Thomas-Morus-Straße 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

Klasse 11

Klasse 12

Klasse 13

insgesamt

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

2000/01

114

4

104

4

108

4

98

4

99

4

82

3

59

3

98

5

 

 

762

31

2001/02

120

4

113

4

106

4

108

4

85

3

91

4

74

3

50

3

96

6

843

35

2002/03

88

3

115

4

112

4

106

4

104

4

73

3

77

4

76

4

50

3

801

33

2003/04

89

3

89

3

112

4

106

4

94

4

84

3

72

3

70

4

67

4

783

32

2004/05

56

2

88

3

84

3

106

4

106

4

88

3

84

3

72

3

58

3

742

28

2005/06

60

2

53

2

85

3

83

3

87

4

94

4

91

4

81

4

68

4

702

30

2006/07

 

 

58

2

56

2

80

3

77

3

78

3

108

5

99

4

79

4

635

26

2007/08

 

 

 

 

48

2

58

2

78

3

70

3

86

3

90

5

96

4

526

22

2008/09

 

 

 

 

48

2

50

2

48

2

69

3

79

3

79

3

0

0

373

15

2009/10

 

 

 

 

50

2

48

2

50

2

48

2

69

3

79

3

 

 

344

14

ab SJ 2010/11

Schulcampus Evershagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulcampus Evershagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

Klasse 11

Klasse 12

Klasse 13

insgesamt

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

Schü

Kl

2010/11

89

4

76

3

80

3

80

3

82

3

88

4

48

2

69

3

 

 

612

25

2011/12

92

4

89

4

93

4

80

3

80

3

82

3

50

2

48

2

 

 

614

25

2012/13

89

4

92

4

97

4

93

4

80

3

80

3

48

2

50

2

 

 

629

26

2013/14

104

4

89

4

95

4

97

4

93

4

80

3

38

2

48

2

 

 

644

27

 

Zum Schuljahr 2010/11 wird der Zusammenschluss beider Schulen zur Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe seinen Abschluss finden.

 

 


2.    Integrierte Gesamtschule -  Krusenstern-Gesamtschule, St.-Jantzen-Ring 6

 

Die Krusenstern-Gesamtschule, St.-Jantzen-Ring 6, verfügt über eine gymnasiale Oberstufe. Diese gymnasiale Oberstufe war auch in vorangegangenen Schuljahren ein gemeinsames gymnasiales Oberstufenangebot für alle Gesamtschulen des Raumes Rostock-Nordwest.

 

Die Krusenstern-Gesamtschule weist im laufenden Schuljahr 2008/09 nachfolgend ausgewiesene Schulstruktur aus:

 

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

9. Kl.

10. Kl.

11. Kl.

12. Kl.

Gesamt

37/2

52/3

33/2

41/2

53/2

58/3

22/1

20/1

316/16

 

Gemäß Schulgesetz M-V § 45 ergeben sich daraus nachfolgend ausgewiesene Anträge zur Fortschreibung und Aktualisierung der Schulstrukturentwicklung dieses Schulstandortes.

 

2.1.      Gymnasiale Oberstufe

 

Gemäß Schulgesetz M-V § 45 Absatz 4 Punkt 8b ist die Bildung der Jahrgangsstufe 11  einer Integrierten Gesamtschule an eine Mindestschülerzahl von 24 Schülern gebunden.

 

Diese Mindestschüleranzahl wurde in den Jahrgangsstufen der Krusenstern-Gesamtschule in den zurückliegenden Schuljahren regelmäßig unterschritten und kann auch zum Schuljahresbeginn 2009/10 nicht gesichert werden.

 

Daraus resultierend wird zum Schuljahresbeginn 2009/10 an der Krusenstern-Gesamtschule keine gymnasiale Jahrgangsstufe 11 eröffnet. Die Jahrgangsstufe 12 der Krusenstern-Gesamtschule schließt zum Ende des Schuljahres 2009/10 ihre Schulausbildung an dieser Schule ab.

 

Zum Schuljahresbeginn 2010/11 wird die gymnasiale Oberstufe an der Krusenstern-Gesamtschule aufgehoben.

 

Gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 21 Abs. 4 wird die gymnasiale Oberstufe für alle künftigen Gesamtschulen des Raumes Rostock-Nordwest zukünftig und mit dem Schuljahr 2009/10 beginnend am Schulcampus Evershagen, Th.-Morus-Straße gebildet.

 

 

2.2.      Künftige Schulstruktur der Krusenstern-Gesamtschule

 

Gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 45 Absatz 4 Punkt 5 ist die Bildung der Jahrgangsstufe 5 einer Integrierten Gesamtschule an eine Mindestschülerzahl von 57 Schülern gebunden. Diese Mindestschüleranzahl wurde in den Jahrgangsstufen der Krusenstern-Gesamtschule in den zurückliegenden Schuljahren unterschritten und kann auch zum Schuljahresbeginn 2009/10 nicht gesichert werden.

 

Die Hansestadt Rostock beantragt hiermit insofern auch zum Schuljahresbeginn 2009/10 die Bildung der Klassenstufe 5 der schulartunabhängigen Orientierungsstufe mit voraussichtlich  37 Schülern.

 

Begründung:

Bereits zum Schuljahresbeginn der Schuljahre 2007/08 und 2008/09 musste die Hansestadt Rostock aufgrund einer ähnlichen Ausgangslage eine Ausnahmegenehmigung für die seinerzeitige Klassenstufe 5 stellen, die nachfolgend seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V auch genehmigt wurde. Ursache dafür waren demographisch bedingte untermäßige Schüleranzahlen einer begrenzten Anzahl von Schuljahren.

 

Bereits mit diesen Antragstellungen zur Ausnahmegenehmigung bezüglich der Klassenstufe 5 der o.g. Schule, in Vorbereitung der Schuljahre 2007/08 und 2008/09 wurden die Rahmenbedingungen analysiert und auf mögliche grundlegende Änderungen bezüglich höherer Schüleranzahlen erst wieder zum Schuljahresbeginn 2010/11 verwiesen. Diese Rahmenbedingungen haben sich damit auch in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10 insofern in der Tat noch nicht verändert. Im Rahmen des gesamten Antragsverfahrens zur Anwahl der Eingangsklassenstufe 5 der schulartunabhängigen Orientierungsstufe werden im Rahmen erforderlicher Umlenkungen bezüglich eines speziellen Standortes in Vorbereitung des Schuljahres 2009/10 noch Optimierungen angestrebt.

 

Auch daraus im Einzelfall resultierende Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Umdelegierung durch das Staatliche Schulamt gemäß § 45 Abs. 3 SchulG Mecklenburg-Vorpommern werden diesbezüglich genutzt.

 

Damit liegen derzeitig ausreichend gesicherte Prognosen der Schüleranzahlen vor. Dementsprechend werden voraussichtlich mindestens 37 Schüler/Schülerinnen die zukünftige Klassenstufe 5 der Krusenstern-Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2009/10 besuchen.

 

Der § 45 Absatz 4 Punkt 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern kann damit bezüglich der Vorgabe der Schülermindestanzahlen zum Schuljahresbeginn 2009/10 nicht eingehalten werden.

 

Gemäß § 45 Absatz 4 Punkt 5 SchulG Mecklenburg-Vorpommern stellt die Hansestadt Rostock hiermit dennoch den Antrag, die Eingangsklassenstufe 5 der Krusenstern-Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2009/10 mit voraussichtlich insgesamt 37 Schülern/Schülerinnen zu genehmigen.

 

Die Krusenstern-Gesamtschule übernimmt Schüler/Schülerinnen in die kommende Klassenstufe 5 aus allen Wohngebieten des Großraumes Rostock-Nordwest mit einer Gesamtbevölkerungsanzahl von 77.151 Einwohnern.

 

Die damit verbundene weit reichende Territorialausdehnung von 3,2 km in der Ost-West-Richtung und von 7,7 km in der Nord-Süd-Richtung, der Zerschnitt dieses Territoriums durch Fernverkehrsstraßen und Eisenbahntrassen und relativ ungünstige Erschließungslage durch den öffentlichen Personennahverkehr führen dazu, dass für einen Teil der künftigen Schüler/Schülerinnen der kommenden 5. Klassen an der Krusenstern-Gesamtschule, ansonsten die Erreichbarkeit innerhalb einer Schulwegezeit von 60 min nicht gegeben wäre.

 

Die zum Schuljahresbeginn 2009/10 in der Klassenstufe 5 aufzunehmenden Schüler/Schülerinnen resultieren aus den Geburtenjahrgängen 1997/1998.


Die Geburtenentwicklung der zurückliegenden Geburtsjahre der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

 

Geburtsjahr

Geburtenanzahlen in der HRO

 

 

 

 

 

 

1987

3643

 

 

1988

3440

 

 

1989

3256

 

 

1990

2894

 

 

1991

1610

 

 

1992

1227

 

 

1993

1174

 

 

1994

1037

 

 

1995

1183

 

 

1996

1293

 

 

1997

1348

 

 

1998

1438

 

 

1999

1480

 

 

2000

1492

 

 

2001

1448

 

 

2002

1451

 

 

2003

1582

 

 

2004

1559

 

 

2005

1573

 

 

2006

1612

 

 

2007

1602

 

 

Deutlich sichtbar wird die seit Mitte der 90er Jahre wieder ansteigende Geburtenanzahl, die zeitversetzt in künftigen Schuljahren auch wieder zu ansteigenden Schüleranzahlen in künftige Klassenstufen 5 führen werden.

 

Der noch vorhandene Schüleranteil für die Klassenstufe 5 aus dem Zeitraum des extremen Geburtentiefs muss insofern  überbrückt werden, um ihn in späteren Schuljahren wieder angemessen berücksichtigen zu können.

 

Hauptherkunftsschulen für diese Schülerschaft sind die Grundschulen

 

-          Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 5 und

-          Grundschule „Am Taklerring“ in Groß Klein, Taklerring 44.

 

Die Schulstrukturen dieser Grundschulen werden sich für die kommenden Schuljahre wie folgt darstellen:

 

Grundschule Schmarl, Stephan-Jantzen-Ring 5

 

 

Schuljahr

1. Kl.

2. Kl.

3.  Kl.

4. Kl.

DFK 0

DFK 1

DFK 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2006/07

56/2

40/2

40/2

40/2

9/1

17/2

20/2

 

2007/08

38/2

56/2

77/3

40/2

18/2

12/1

17/2

 

2008/09

40/2

45/2

59/3

42/2

17/2

18/1

11/1

 

2009/10

50/2

40/2

56/3

59/3

10/1

17/2

18/2

 

2010/11

63/3

52/2

58/3

56/3

10/1

10/1

17/1

 

2011/12

54/2

63/3

69/3

58/3

10/1

10/1

10/1

 

 

 

Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 44

 

 

Schuljahr

  1. Kl.

   2. Kl.

   3.  Kl.

   4. Kl.

DFK 0

DFK 1

DFK 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2007/08

75/3

68/3

63/3

47/2

16/2

20/2

19/2

 

2008/09

71/3

72/3

64/3

65/3

24/2

16/2

20/2

 

2009/10

71/3

68/3

95/4

87/4

17/2

24/2

16/2

 

2010/11

71/3

71/3

84/4

95/4

21/2

17/2

24/2

 

2011/12

71/3

78/4

95/4

84/4

18/2

21/2

17/2

 

Auch diese Entwicklung der Schüleranzahlen aus der Abgangsklasse 4 für künftige Schuljahre, zuzüglich aller weiteren Schülerinteressen aus anderen Stadtteilen des Raumes Rostock Nordwest, sprechen für eine Begründbarkeit der beantragten Genehmigung der Klassenstufe 5 der Krusenstern-Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2009/10.

 

3.        Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Metalltechnik -, Kopenhagener Str. 5

Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Elektrotechnik/Elektronik -, M.-Gorki-Str. 67/68

Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Bautechnik -, Fritz-Triddelfitz-Weg 1d

 

Die drei o. g. beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit technischer Ausrichtung sind aufgrund der demographischen Entwicklung als jeweils separate Schulstandorte auf Dauer nicht zu erhalten.

 

Bereits mit der 3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11 (Beschluss-Nr.: 1135/06-BV) wurde die Errichtung eines leistungsfähigen Beruflichen Schulzentrums der Hansestadt Rostock - Technik -beschlossen. Dieses Berufliche Schulzentrum der Hansestadt Rostock - Technik - umfasst die Ausbildungsfelder der vorab genannten bislang eigenständigen Beruflichen Schulen.

 

Der Prozess des Zusammenwachsens dieser Schulen beginnt mit dem Schuljahr 2009/10 und wird schrittweise geführt. Im 1. Entwicklungsschritt werden im Schuljahr 2009/10 die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Metalltechnik - und die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Elektrotechnik/Elektronik - bereits durch einen gemeinsamen Berufsschulleiter geführt und der Fusionsprozess im Schuljahr 2009/10 weiter ausgestaltet.

 

Zum Beginn des Lehr- und Ausbildungsjahres 2011/12 wird die Fusion der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Metalltechnik -, der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Elektrotechnik/Elektronik - und der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Bautechnik - zu dem neuen gemeinsamen Beruflichen Schulzentrum der Hansestadt Rostock - Technik - abgeschlossen.

 

II.    Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2009/10

 

1.       Grundschule -  Türmchenschule, J.-Schehr-Str. 10

 

Die Türmchenschule, John-Schehr-Str. 10 ist die alleinige kommunal getragene Grundschule im Ortsamtsbereich Reutershagen, Hansaviertel und Gartenstadt. Aufgrund des bereits ausgeschöpften Schulraumvolumens dieser Schule wurde, beginnend mit dem Schuljahr 2007/08, ein ausgelagerter Schulteil der Türmchenschule  am Standort Mathias-Thesen-Str. 17, errichtet. Diese Entwicklungsaussage ist bereits Bestandteil der seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigten „3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (0030/06-BV vom 14. Juni 2006).

 

Eine eigenständige Grundschule soll gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 45a Absatz 1 mindestens 3 Jahrgangsstufen führen. Diesen Sachverhalt würde die im Aufbau befindliche Grundschule in der Mathias-Thesen-Str. 17 zum Schuljahresbeginn 2009/10 erstmalig erfüllen.

 

Aufgrund der laufenden Baumaßnahme zur Errichtung des Schulkomplexes „Plus Energie Schule Rostock“ und des darin gleichfalls enthaltenen Grundschulgebäudes am Standort Mathias-Thesen-Str. 17 im Schuljahr 2009/10 verbleiben die Klassen der Klassenstufen 1, 2 und 3 für das Schuljahr 2009/10 noch als Bestandteil des Schulverbandes der Türmchenschule, John-Schehr-Str. 10.

 

2.      Integrierte Gesamtschule - Krusenstern-Gesamtschule, St.-Jantzen-Ring 6

 

Die Krusenstern-Gesamtschule, St.-Jantzen-Ring 6, erfüllt bereits seit mehreren Schuljahren regelmäßig nicht mehr die Schülermindestanzahlen für den Eingang in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 45 Absatz 4 Punkt 8b.

 

Die gymnasiale Oberstufe der Krusenstern-Gesamtschule wird zum Schuljahresbeginn 2009/10 auslaufend aufgehoben.

 

Eine Neuaufnahme einer Jahrgangsstufe 11 zum Schuljahresbeginn 2009/10 an der Krusenstern-Gesamtschule erfolgt damit nicht mehr. Die Jahrgangsstufe 12 läuft mit dem Schuljahr 2009/10 an der Krusenstern-Gesamtschule aus.

 

3.      Integrierte Gesamtschule mit Grundschule, Jenaplanschule „Peter Petersen“, Wallstr. 1

 

Die Jenaplanschule „Peter Petersen“ nutzt vorübergehend noch das unsanierte Schulgebäude in der Wallstraße 1.

 

Bereits mit dem Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und zu den daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2007/08, Bürgerschaftsbeschluss-Nr. 0124/07-BV, wurde über den zukünftigen Schulstandort der Jenaplanschule „Peter Petersen“ am Standort Lindenstraße 3a entschieden.

 

Zum Schuljahresbeginn 2009/10 wechselt die Jenaplanschule „Peter Petersen“ nunmehr in das vollständig sanierte und mit ausreichend dimensionierten Unterrichtsräumen versehene Schulgebäude in der Lindenstraße 3a.

 

Das Schulgebäude, Wallstr. 1, wird nach Ablauf des Schuljahres 2008/09 frei gezogen, dem Schulgebäudenetz entnommen und für andere Verwendungszwecke zur Verfügung gestellt.

 

4.      Berufliche Schule der Hansestadt Rostock- Wirtschaft -, St.-Jantzen-Ring 3/4

 

Die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft - ist in den zurückliegenden Schul- und Ausbildungsjahren durch mehrfache Zusammenlegungen ehemals eigenständiger beruflicher Schulen entstanden. Daraus resultiert die Tatsache, dass diese berufliche Schule zurückliegend mit Schulgebäuden an unterschiedlichsten Standorten der Hansestadt Rostock ausgestattet war. Der allmählich sinkenden Schüler- und Klassenanzahl entsprechend wurden jeweils dann einzelne Schulstandorte ersatzlos aufgegeben, wenn die tatsächliche Schulstruktur dies zuließ.

 

Im laufenden Schul- und Ausbildungsjahr 2008/09 sind als benötigte Schulraumkapazitäten die Schulgebäude des Hauptstandortes St.-Jantzen-Ring 3/4 und des Nebenstandortes E.-Schlesinger Str. 37a verblieben.

 

Mittelfristig wird für die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft - nur der Schulstandort St.-Jantzen-Ring 3/4 verbleiben.

 

Im Schulentwicklungsplan der Hansestadt Rostock war für die Entnahme des Schulgebäudes E.-Schlesinger Str. 37a aus dem Schulraumbestand der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft - der Zeitpunkt des Ablaufes des Schul- und Ausbildungsjahres 2008/09 vorgesehen. Deutliche Zunahmen zusätzlicher Lehr- und Ausbildungsverhältnisse speziell in den zurückliegenden 2 Ausbildungsjahren haben dazu geführt, dass die Anzahl der Schüler und Auszubildenden der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft - derzeit noch nicht so rückläufig sind, wie aus demographischen Gründen mit dem Schulentwicklungsplan prognostiziert.

 

Insofern muss das Schulgebäude, E.-Schlesinger-Str. 37a, noch weiter in der Schulraumkapazität der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft – verbleiben. Der Entnahmezeitpunkt aus der Nutzung durch die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft - wird auf der Basis der Analyse der Entwicklung der Anzahlen der Lehr- und Ausbildungsverhältnisse mit der kommenden Fortschreibung und Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Rostock neu festgelegt.

 

5.      Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe -, Hinrichsdorfer Str. 7

 

Die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock  -Dienstleistung und Gewerbe - nutzt am Schulstandort, Hinrichsdorfer Str. 7, einen in den zurückliegenden Schuljahren systematisch dafür aufgebauten Schulgebäudekomplex, bestehend aus zwei Schulgebäuden. Darüber hinaus nutzte die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe - bis zum Schuljahr 2006/07 das Schulgebäude Thomas-Morus-Str. 3 und bis dato das Schulgebäude in der Messestr. 1a als zusätzliche Außenstelle.

 

Bereits mit Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur „3. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11“ (1135/06-BV vom 31. Januar 2007) wurde die schrittweise Schulgebäudekonzentration am Schulstandort, Hinrichsdorfer Str. 7, beschlossen.

 

Als erster Schritt der Schulgebäudekonzentration wurde das Schulgebäude Thomas-Morus-Str. 3 zum Schuljahr 2006/07 frei gezogen und nachfolgend der Regionalen Schule „Ehm Welk“, ehemals K.-Rasmussen-Str. 8, zur Verfügung gestellt. Das Schulgebäude K.-Rasmussen-Str. 8 wurde nachfolgend dem Schulgebäudenetz ersatzlos entnommen und zurückgebaut.

 

Als weiterer Schritt der Schulgebäudekonzentration wird zum Schuljahresbeginn 2009/10 das Schulgebäude, Messestr. 1a, frei gezogen, dem Schulgebäudenetz ersatzlos entnommen und für andere Verwendungszwecke bzw. zum Rückbau zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.01.2009 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

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15.01.2009 - Finanzausschuss

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28.01.2009 - Bürgerschaft