Dringlichkeitsantrag - 0999/08-DA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0999/08-DA

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Steffen Bockhahn (für die Fraktion DIE LINKE.)

Neuer Markt   1

 18055 Rostock

8.12.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

10.12.2008 16:00

gez. i.V. Dr. Bacher

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

 

 

 

Gegenstand

 

Empfehlung zum Rücktritt des Oberbürgermeisters

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft empfiehlt Herrn Roland Methling, vom Amt des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock zurückzutreten.

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

 

Begründung

 

Aufgrund der Tatsache, dass OB Methling sich nicht in der Lage sieht, einen rechtskonformen Haushaltsplanentwurf für 2009 nach Vorgaben der Bürgerschaft vorzulegen und seinem eigenen Vorschlag einer langfristigen Entschuldung selbst widersprochen hat, wird die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 10. Dezember 2008 beschließen , dass an Stelle des Oberbürgermeisters ein Beauftragter der Rechtsaufsichtbehörde eine geordnete Haushaltswirtschaft wieder herstellen soll.

Der Oberbürgermeister wehrt sich seit Juli 2008 mit  Widersprüchen und Beanstandungen von Bürgerschaftsbeschlüssen dagegen, dass die Hansestadt Rostock keine Anteile an kommunalen Unternehmen, die der Daseinsvorsorge dienen, und nicht mehr als 250 Wohnungen verkaufen soll. Die Rechtsaufsichtbehörde hat diese Beschlüsse als nicht „evident rechtswidrig“ bewertet.

 

 

 

 

 

Somit verstößt der vom Oberbürgermeister vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2009 gegen § 6 Gemeindehaushaltsverordnung M-V, in der es unter (1) heißt:

„ Die Einnahmen und Ausgaben sind nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.“

Im Haushaltsplanentwurf 2009 hat der Oberbürgermeister jedoch ohne das Vorliegen dezitierter Grundsatz- oder Einzelbeschlüsse, Erlöse aus Verkäufen von Anteilen an kommunalen Unternehmen und Verkäufen tausender WIRO-Wohnungen in Höhe von 220 Mio. Euro veranschlagt.

Da der Oberbürgermeister in einem so wichtigen Bereich kommunaler Selbstverwaltung seit Monaten nicht in der Lage ist, den demokratischen Willen und das Budgetrecht der Bürgerschaft umzusetzen und somit keine geordnete Haushaltswirtschaft führen will oder kann, muss ihm die Bürgerschaft, auch zu seinem eigenen Schutz, den Rücktritt empfehlen.

 

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Fraktionsvorsitzender

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28.01.2009 - Bürgerschaft