Beschlussvorlage - 0978/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zur Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 7. Juni 2009.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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16.12.2008
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 5 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Bestimmung
der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zur Wahl der 5. Rostocker
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 7. Juni 2009. |
|
bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
0424/08-A |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Zahl und die Abgrenzung
der Wahlbereiche legt die Bürgerschaft fest, daher hat sie mit Beschluss Nr.
0424/08-A vom 10. September 2008 den Oberbürgermeister beauftragt, für die
Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
am 07. Juni 2009 eine Vorlage zur Einteilung des Wahlgebietes zu erarbeiten und
der Bürgerschaft vorzulegen.
Die Anzahl der Wahlbereiche
soll mindestens fünf betragen. Es sind der Bürgerschaft mehrere Varianten, die
dem Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen
Zur Bestimmung der Zahl und
der Abgrenzung der Wahlbereiche sind § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 2 und 3 KWG M-V
sowie § 6 Abs. 3 KWG M-V zu berücksichtigen.
Danach sind Wahlgebiete mit
mehr als 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche einzuteilen, örtliche
Verhältnisse sowie historische Gegebenheiten sind dabei zu berücksichtigen, § 5
Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 KWG M-V.
Die Hansestadt Rostock ist
Wahlgebiet mit ca. 200.000 Einwohnern und somit in mehrere Wahlbereiche
einzuteilen.
Darüber hinaus setzt das
Innenministerium den Stichtag zur Ermittlung der fortgeschriebenen Bevölkerung
fest. Dieser festgesetzte Stichtag ist maßgeblich für die korrekte Zahl der Einwohner,
§ 4 Abs. 5 KWG M-V. Danach bestimmt das Innenministerium, dass die am Stichtag
ermittelte Zahl der fortgeschriebenen Bevölkerung für die Zahl und die
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche zugrunde zu legen ist und in dem
Zusammenhang auch den Zeitpunkt der Wahlbereichseinteilung.
Damit die
Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse über die Wahlbereichseinteilung treffen
können, hat das Innenministerium mit Schreiben vom 18. November 2008 an die
Kreis – und Gemeindewahlleiter vorab die erforderlichen statistischen
Bevölkerungszahlen mit Stand 31. März 2008 mitgeteilt. Die Bekanntmachung des
Stichtages im Amtsblatt M-V erfolgt voraussichtlich Anfang Januar, was den
geplanten Neuregelungen des Kommunalwahlgesetzes zuzuschreiben ist.
Die Einteilung der
Wahlbereiche muss vor dem 90. Tag (voraussichtlich neu 114. Tag) erfolgen, da
an diesem Tag der Gemeindewahlleiter in der Wahlbekanntmachung nach § 13 auch
die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bekannt zu geben hat.
Die hier unterbreiteten Vorschläge
basieren auf dem vorgegebenen Bevölkerungsstand per 31. März 2008. Die erste
Variante beschreibt die Wahlbereichseinteilung nach den Landtagswahlkreisen.
Sie wurde insbesondere deshalb hier aufgenommen und begutachtet, weil es sich
um eine beim Wahlvolk bereits bekannte Einteilung des Wahlgebietes handelt.
Variante zwei geht von der Einteilung der Hansestadt Rostock in fünf
Wahlbereiche aus, Variante drei unterteilt in sechs Wahlbereiche. Favorisiert
wird die zweite Variante und daher zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Variante 1
Einteilung des
Wahlgebietes in vier Wahlbereiche
Wahlbereich Nr. |
Name |
Ortsteile |
Bevölkerung per
31.03.2008 |
1 |
Rostock 1 |
Seebad Warnemünde,
Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Lichtenhagen, Groß Klein, Schmarl |
43 338 |
2 |
Rostock 2 |
Lütten Klein, Evershagen,
Reutershagen I |
45 975 |
3 |
Rostock 3 |
Reutershagen II,
Hansaviertel, Gartenstadt/ Stadtweide, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt,
Biestow |
53 367 |
4 |
Rostock 4 |
Hinrichshagen, Wiethagen,
Torfbrücke, Stadtmitte, Brinckmansdorf, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost,
Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen,
Peez, Stuthof, Jürgeshof |
56 244 |
Diese Variante der
Wahlbereichseinteilung ist identisch mit der Einteilung der Hansestadt Rostock
in vier Landtagswahlkreise. Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag nach §
22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz beträgt danach 17 Bewerber.
Es sind vier unterschiedliche
Stimmzettel in großer Stückzahl anzufertigen. Wegen der Höchstzahl der Bewerber
je Wahlvorschlag kann der Stimmzettel sehr umfangreich werden, so dass die
mögliche Ersparnis aufgrund der Stückzahl sicherlich durch erhöhte Kosten wegen
der Sonderformate aufgezerrt würde.
Variante 2
Einteilung des
Wahlgebietes in fünf Wahlbereiche
Wahlbereich Nr. |
Name |
Ortsteile |
Bevölkerung per
31.03.2008 |
1 |
Rostock 1 |
Seebad Warnemünde,
Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen,
Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein, |
36 240 |
2 |
Rostock 2 |
Lütten Klein, Evershagen,
Schmarl |
40 807 |
3 |
Rostock 3 |
Reutershagen, Hansaviertel,
Gartenstadt/ Stadtweide, Südstadt, Biestow |
47 574 |
4 |
Rostock 4 |
Kröpeliner-Tor-Vorstadt,
Stadtmitte, Brinckmansdorf, |
43 979 |
5 |
Rostock 5 |
Dierkow-Neu, Dierkow-Ost,
Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen,
Peez, Stuthof, Jürgeshof |
30 324 |
Diese Variante der
Wahlbereichseinteilung ist in der Bevölkerung bereits bekannt, da sie so
erstmalig zur Bürgerschaftswahl 2004 erfolgte. Statistische Vergleiche und
Auswertungen der Bürgerschaftswahlen 2004 und 2009 wären möglich. Die
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
beträgt nach diesem Vorschlag 14 Bewerber.
Im Fokus der Mandatsanwartschaften,
die zur Besetzung freigewordener Sitze in der Bürgerschaft von hoher Bedeutung
sind, stellt die Höchstzahl von 14 Bewerbern je Wahlvorschlag nach den
Erfahrungen der noch laufenden Wahlperiode eine moderate Größe dar.
Es sind fünf unterschiedliche
Stimmzettel in größerer Stückzahl anzufertigen, für drei Wahlbereiche liegt sie
über 40 000, was bei der Preisgestaltung eine Verhandlungsmöglichkeit erkennen
lässt.
Das Format A 3 genügte den
Anforderungen des Stimmzettels zur Kommunalwahl 2004.
Variante 3
Einteilung des
Wahlgebietes in sechs Wahlbereiche
Wahlbereich Nr. |
Name |
Ortsteile |
Bevölkerung per
31.03.2008 |
1 |
Rostock 1 |
Seebad Warnemünde,
Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen,
Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein |
36 240 |
2 |
Rostock 2 |
Lütten Klein, Evershagen |
33 332 |
3 |
Rostock 3 |
Schmarl, Reutershagen |
25 714 |
4 |
Rostock 4 |
Hansaviertel, Gartenstadt/
Stadtweide, Südstadt, Biestow |
29 335 |
5 |
Rostock 5 |
Kröpeliner-Tor-Vorstadt,
Stadtmitte |
35 755 |
6 |
Rostock 6 |
Brinckmansdorf,
Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf,
Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof |
38 548 |
Ausgehend von der Variante 2
erhalten bei dieser Wahlbereichseinteilung bis auf Wahlbereich 1 alle anderen
Wahlbereiche neue Zuschnitte. Statistische Vergleiche und Auswertungen mit der
vorhergehenden Bürgerschaftswahl wären somit nur eingeschränkt möglich. Die
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
beträgt nach dieser Variante 12 Bewerber.
Im Fokus der
Mandatsanwartschaften, die zur Besetzung freigewordener Sitze in der
Bürgerschaft von hoher Bedeutung sind, kann die Höchstzahl von nur 12 Bewerbern
je Wahlvorschlag nach den Erfahrungen der noch laufenden Wahlperiode bedenklich
knapp werden.
Es sind sechs
unterschiedliche Stimmzettel anzufertigen, deren Stückzahl in keinem Fall
40 000 erreicht, was
Auswirkungen auf die Höhe des Preises nach sich ziehen könnte.
Alle Varianten
berücksichtigen die örtlichen Verhältnisse und die Einteilung der Hansestadt
Rostock in Ortsamtsbereiche. Entweder bildet ein Ortsamtsbereich gleichzeitig
einen eigenen Wahlbereich oder es sind zwei Ortsamtsbereiche in einem
Wahlbereich zusammengefasst. Ortsteilgrenzen wurden nicht durchschnitten.
Da die Wahlbezirke nicht über
die Wahlbereichsgrenzen hinausgehen sollten, wurden die Wahlbereiche so
zugeschnitten, dass eine sinnvolle Unterteilung in allgemeine Wahlbezirke
möglich ist. Bei der Betrachtung der voraussichtlichen Einteilung in Briefwahlbezirke
wäre die statistische Vergleichbarkeit und Auswertung mit den Ergebnissen zur
Kommunalwahl 2004 bei Variante 3 nicht mehr möglich.
Größenunterschiede der
Wahlbereiche verstoßen nicht gegen den Grundsatz der gleichen Wahl, da der
Wahlbereichsgröße in Bezug auf die proportionale Gesamtsitzverteilung nach § 38
KWG keine Bedeutung zukommt. Sie wurde hier hauptsächlich aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten beurteilt und die Variante 2 als günstigste befunden.
Die Entscheidung über die
Wahlbereichseinteilung soll auch andere kommunale Gremien berücksichtigen. So
bergen besonders viele Wahlbereiche die Gefahr in sich, dass sie letztlich mit
den Ortsbeiratsgrenzen übereinstimmen und damit die Ortsbeiräte ihrerseits
Konkurrenz des stetig gewachsenen kommunalen Eigenlebens vermuten könnten. Bei
allen Varianten werden mehrere Ortsbeiräte impliziert.
Aus organisatorischem
Blickwinkel können viele Wahlbereiche auch mehr Fehlerquellen bedeuten, da
gerade in den letzten Wahljahren ein enormer Anstieg der Briefwähler zu
verzeichnen war. Bei der Ausreichung der Stimmzettel kann es schneller zu
Verwechslungen kommen. Fünf verschiedene Stimmzettel haben sich bei der
vorangegangenen Kommunalwahl als noch praktikabel erwiesen.
Es kann konstatiert werden,
Sinn und Zweck der Wahlbereichseinteilung des Wahlgebietes in der Hansestadt
Rostock erfüllt der Zuschnitt in fünf Wahlbereiche. Diese Einteilung erlaubt
den Wahlvorschlagsträgern (Parteien und Wählergruppen) je Wahlbereich 14
Bewerber aufzustellen.
Roland Methling