Beschlussvorlage - 0974/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0974/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

61,32.2307,60,66,67,73

Beschlussvorschriften

Datum

§ 22 (3) KV M-V

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB

 

 

15.12.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Südstadt (12)

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

Bau- und Planungsausschuss

08.01.2009 18:30

13.01.2009 17:00

 

13.01.2009 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das Wohngebiet “An der Mühle“ in der Schwaaner Landstraße

 

Satzungsbeschluss

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

Auslegungsbeschluss Nr. 0028/08 vom 07.05.2008

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

1.      Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das Wohngebiet „An der Mühle“ in der Schwaaner Landstraße mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Aufgrund des § 10 i. v. m. § 13 des BauGB (2004) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das Wohngebiet „An der Mühle“ in der Schwaaner Landstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

 

3.      Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans werden besonders im östlichen und südlichen Geltungsbereich die Bedingungen für eine weitere bauliche Nutzung für Wohnzwecke verbessert und flexibilisiert sowie ein drohender städtebaulicher Missstand verhindert.

Ursprüngliche Festsetzungen des Bebauungsplans werden mit inzwischen umgesetzten Vorhaben in Übereinstimmung gebracht ohne in die Grundzüge der Planung einzugreifen.

 

Anhand entsprechender Fachgutachten, die Veränderungen im Bahnverkehr und Veränderungen im weiträumigen Straßenverkehrsnetz aufgreifen und neu bewerten, werden die Festsetzungen zum Immissionsschutz aktualisiert und nicht mehr notwendige verkehrsbeschränkende Festsetzungen (versenkbarer Poller) aufgehoben.

 

Die Festsetzungen zu den Grünflächen werden durch die Einordnung eines Bolzplatzes den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

 

Insgesamt wird die Rechtssicherheit der Planung verbessert und sie wird den aktuellen Randbedingungen angepasst.

 

Die vorliegende Änderung des Bebauungsplans zielt auf einen Ausgleich sozialer und wirtschaftlicher Aspekte bei Sicherung der gebotenen Nachhaltigkeit städtebaulicher Entwicklung und gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll nun- nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange- nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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13.01.2009 - Bau- und Planungsausschuss

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13.01.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

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15.01.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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28.01.2009 - Bürgerschaft