Beschlussvorlage - 0974/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das Wohngebiet ?An der Mühle? in der Schwaaner Landstraße
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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13.01.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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13.01.2009
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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15.01.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus Bau- und Planungsausschuss |
13.01.2009 17:00 13.01.2009 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 09.WA.39 für das Wohngebiet “An der
Mühle“ in der Schwaaner Landstraße Satzungsbeschluss |
|
bereits
gefasste Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Auslegungsbeschluss Nr.
0028/08 vom 07.05.2008 |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Mit der 1.
Änderung des Bebauungsplans werden besonders im östlichen und südlichen
Geltungsbereich die Bedingungen für eine weitere bauliche Nutzung für
Wohnzwecke verbessert und flexibilisiert sowie ein drohender städtebaulicher
Missstand verhindert.
Ursprüngliche
Festsetzungen des Bebauungsplans werden mit inzwischen umgesetzten Vorhaben in
Übereinstimmung gebracht ohne in die Grundzüge der Planung einzugreifen.
Anhand
entsprechender Fachgutachten, die Veränderungen im Bahnverkehr und
Veränderungen im weiträumigen Straßenverkehrsnetz aufgreifen und neu bewerten,
werden die Festsetzungen zum Immissionsschutz aktualisiert und nicht mehr
notwendige verkehrsbeschränkende Festsetzungen (versenkbarer Poller)
aufgehoben.
Die
Festsetzungen zu den Grünflächen werden durch die Einordnung eines Bolzplatzes
den aktuellen Bedürfnissen angepasst.
Insgesamt wird
die Rechtssicherheit der Planung verbessert und sie wird den aktuellen
Randbedingungen angepasst.
Die vorliegende
Änderung des Bebauungsplans zielt auf einen Ausgleich sozialer und
wirtschaftlicher Aspekte bei Sicherung der gebotenen Nachhaltigkeit
städtebaulicher Entwicklung und gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Die 1. Änderung
des Bebauungsplans soll nun- nach erfolgter Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange-
nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Roland Methling