Beschlussvorlage - 0957/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet ?Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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06.01.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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13.01.2009
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Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Ortsbeirat
Seebad Warnemünde, Diedrichshagen (1) Bau- und Planungsausschuss |
13.01.2009 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Bebauungsplan
Nr. 01.SO.161 für das Sondergebiet „Erweiterung
Technologiezentrum Warnemünde" Aufstellungsbeschluss
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
1. Für das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes am Technologiezentrum Warnemünde (TZW) an der B 103 sowie den unmittelbar nördlich angrenzenden Freiflächen soll der Bebauungsplan Nr. 01.SO.161 „Erweiterung Technologiezentrum Warnemünde" aufgestellt werden. Das Gebiet wird begrenzt im Norden: durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2 im Osten: durch die Friedrich-Barnewitz-Straße im Südosten: durch die B 103 „An der Stadtautobahn" im Südwesten: durch die Kleingartenanlagen „Schleusenberg" und „An der Laak" im Westen: durch die Kleingartenanlage „Fischerinsel". Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen: · Errichtung von Einrichtungen und Anlagen für Wissenschaft,
Forschung und Technologieentwicklung · Erweiterung
des vorhandenen Technologiezentrums in Warnemünde bis an die
Kleingartenanlagen heran zur Abdeckung des vorhandenen Ansiedlungsbedarfs auf
der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes · effektive
Ausnutzung, Erhaltung und damit Förderung der hohen Standortattraktivität des
Technologiestandortes bezüglich Synergiewirkung, innovativer Atmosphäre und
Repräsentation · städtebauliche
Gestaltung des Ortseinganges von Warnemünde · Sicherung
des überflutungsgefährdeten Bereiches durch Sturmflutschutzmaßnahmen · Sicherung
des schutzwürdigen Naturraumes nördlich des Sportplatzes (Niedermoor, Biotop-
und Artenschutz, Klimaschutz, Grundwasserschutz) 3.Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten. 4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt. |
finanzielle
Auswirkungen |
Planungskosten sowie Kosten für
Gutachten zur Sicherung der Umweltbelange ggf. Ausbaukosten zur Sicherung
einer ausreichenden Erschließung Unterhaltungskosten für
hergestellte Grün- und Verkehrsflächen |
Begründung
Der
Bereich des ehemaligen Sportplatzes am Technologiezentrum Warnemünde nördlich
der B 103 zwischen Friedrich-Barnewitz-Straße und den Kleingärten wurde bislang
als Grünfläche und Sportplatz genutzt. Es handelt sich somit um Außenbereichsflächen
in Randlage Warnemündes sowie in direkter Nähe zum attraktiven
Technologiezentrum Warnemünde mit Flächenerweiterungsbedarf.
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bereich des Sportplatzes das wissenschaftliche Sondergebiet
„Technologiezentrum“ entsprechend Flächennutzungsplan funktionell
ergänzen, um diesen Wissenschaftsstandort sowohl erhaltend zu fördern als auch
entsprechend nachgefragte Flächen für weitere Ansiedlungen anbieten zu können.
Gleichzeitig
soll der Bereich nördlich des Sportplatzes als Grünfläche gesichert werden, da
hier besonders schutzwürdige Naturgüter dauerhaft zu erhalten sind.
Der
Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Dieser stellt das Plangebiet als Teil des Sondergebietes
Wissenschaft „Technologiezentrum Warnemünde“ dar.
Die
Fläche umfasst ca. 4 ha.
Roland Methling