Beschlussvorlage - 0933/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0933/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

66,20

Beschlussvorschriften

Datum

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

27.11.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Hauptausschuss

16.12.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

11.12.2008 17:00

IV, gez. Matthäus

 

Gegenstand

beteiligt

Überplanmäßige Bewilligung von finanziellen Mitteln im Vermögenshaushalt für die Haushaltsstelle

02.6300.94600013: Teilerneuerung Brücken und Durchlässe in Höhe von 70.000,00 EUR

 

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt: 02.6300.94600013: Teilerneuerung Brücken und Durchlässe in Höhe von 70.000,00 EUR.

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.6300.94600107: Fußgängerbrücke Evershagen in gleicher Höhe.

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600013: Teilerneuerung Brücken und Durchlässe in Höhe von 70.000,00 EUR

Minderausgaben auf der Haushaltsstelle: 02.6300.94600107: Fußgängerbrücke Evershagen in Höhe von 70.000,00 EUR

 

 

Begründung

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600013     

2008

70.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Teilerneuerung Brücken und Durchlässe

 


 

 

 

 

     Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

50.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

70.000,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

120.000,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Bestandteil des Wohngebietes Biestow, Am Feldrain 29-35, ist eine 2,40 m hohe Lärmschutzwand (LSW), deren Aufgabe es ist, die anliegende Bebauung vor dem Verkehrslärm der Nobelstraße, hervorgerufen durch Fahrzeug- und Straßenbahnverkehr, zu schützen. Die LSW 10 ist eine hölzerne Lärmschutzwand mit Sockeln aus Holz, angebolzt an einbetonierten Rundholzstützen.

Der bauliche Zustand der LSW ist sehr schlecht. Größtenteils sind die Stützen und Sockelelemente im Übergangsbereich zwischen Erdreich und Luft von Humussäure zerfressen und verfault. Vielfach sind der Frevelschutz und die Absorbtionsschale zerstört.

Bei den Rundholzstützen ist der Fäulnisprozess soweit vorangeschritten, dass keine Standsicherheit der LSW mehr gegeben ist.

Gegenwärtig wird die LSW mit Gerüstbaustützen provisorisch abgestützt. Bei Entfernung der Stützen durch Vandalismus tritt eine hohe Gefährdung im unmittelbaren Bereich der LSW auf.

Die Lärmschutzwand in der Nobelstraße ist Bestandteil des bestätigten Bebauungsplanes des Wohngebietes Biestow, so dass ein ersatzloser Rückbau der Lärmschutzwand nicht möglich ist.

 

 

unvorhersehbar:

 

Am 26.05.2008 wurde an die Firma Dorsch Consult ein Planungsauftrag nach §15 HOAI einschließlich eines Baugrundgutachtens und einer Entwurfsvermessung in Auftrag gegeben. Nach Prüfung der erstellten Entwurfsplanung durch den Brückeningenieur des Tief- und Hafenbauamtes ergibt sich für die Ausführung eine Bausumme in Höhe von 110.000,00 EUR. Die Kosten für die Erstellung der Entwurfsplanung belaufen sich auf 10.000,00 EUR.

Im Haushaltsplan 2008 sind für die Teilerneuerung von Brücken und Durchlässen nur 50 TEUR eingestellt,  so dass noch finanzielle Mittel in Höhe von 70 TEUR benötigt werden.


 

 

 

 

     Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.9460 0107

Fußgängerbrücke Evershagen

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

452.500,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

100.000,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

180.388,93

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

172.111,07

als Deckungsquelle eingesetzt

 

70.000,00

 

 

 

Begründung der Minderausgaben:

 

Bei der ursprünglichen Kostenschätzung für die Planung, Bauüberwachung und Bauausführung der Instandsetzung der Fußgängerbrücke Evershagen wurde von ca. 450.000,00 EUR Gesamtkosten ausgegangen.

Die detaillierte Kostenberechnung ergab eine Summe von 390.000,00 EUR, davon 340.000,00 EUR für die Ausführung und 50.000,00 EUR für die Planung und Bauüberwachung.

Mit der Ausschreibung dieser Maßnahme wurden für die Ausführung Angebote zwischen 280.000,00 EUR und 190.000,00 EUR eingereicht, wobei das billigste Angebot auch als das wirtschaftlichste Angebot bewertet und beauftragt werden konnte.

Die Angebotshöhe ist in der stark schwankenden Marktsituation im Bauwesen begründet, die zeitlich ständigen Veränderungen unterworfen ist.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Anlage

Fotos (nur in Papierform)

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